Das BKA speichert personenbezogene Daten zB "BTM Gebraucher"

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tusem67
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Anmeldungsdatum: 22.12.2013
Beiträge: 367

BeitragVerfasst am: 29. Sep 2014 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

Nehell hat Folgendes geschrieben:
Weiß jemand von euch ob auch Klinikaufenthalte in der Klapse ins
polizeiliche Führungszeugnis kommen ? Mein letztes Führungszeugnis
hatte ich 1997 in der Hand ist also schon eine Weile her...

LG

Marius


Hallo Marius,

Ich denke eher da kommt eine Klinik nicht einfach so dran. Das geht entweder nur durch deine Einwilligung und Unterschrif oder eben übef die Justiz z b Richter Staatsanwaltschaft.

Gruss
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Nehell
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Anmeldungsdatum: 14.06.2013
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 29. Sep 2014 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo tusem67,

da habe ich mich wohl nicht richtig ausgedrückt.
Ich wollte eigentlich nur wissen, ob allgemein wenn man mal in
einer "normalen" Psychiatrie war ( nicht im Maßregelvollzug bzw. der Forensik )
auch ein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis kommt.

LG

Marius
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silenthigh
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Anmeldungsdatum: 01.12.2013
Beiträge: 2949

BeitragVerfasst am: 29. Sep 2014 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

Nehell hat Folgendes geschrieben:
da habe ich mich wohl nicht richtig ausgedrückt.
Ich wollte eigentlich nur wissen, ob allgemein wenn man mal in
einer "normalen" Psychiatrie war ( nicht im Maßregelvollzug bzw. der Forensik )
auch ein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis kommt.


hallo Marius...

natürlich nicht! ich habe vor kurzen gearbeitet, und musste ein "polizeiliches Führungszeugnis" abgeben, und ich hatte -keine einträge-
wenn dem so wäre, wäre mein "führungszeugis" 5 seiten voll... Laughing

lg die silent!
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silenthigh
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 01.12.2013
Beiträge: 2949

BeitragVerfasst am: 29. Sep 2014 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

nicht dass das jetzt jemand falsch versteht mit dem "arbeiten"! man muss hier leider immer ins deteil gehen, sonst kommen fragen. also ich bekomme seit meinem 27. Lebensjahr rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit, für immer. nur darf ich 450.- euro dazu verdienen.
jedenfalls, als ich den Minijob machte, musste ich ein "polizeiliches Führungszeugnis" abegeben, und hat -keine einträge-. wenn man mal in der klapse saß, was ich schon sehr oft tat, wegen Entgiftungen, wird das natürlich nicht ins "polizeiliche Führungszeugnis" eingetragen. nie! auch nicht, wenn man wegen "anderer" Sachen drin war.

lg die silent!
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Sabiote555
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Anmeldungsdatum: 14.08.2011
Beiträge: 1568

BeitragVerfasst am: 29. Sep 2014 21:00    Titel: Antworten mit Zitat

Also darf man den Pinkeltest verweigern und auch das mit auf die Wache zum Blut abnehmen darf man verweigern bis ein telefonischer richterlicher Beschluss vorliegt? Habe ich das so richtig verstanden?

Ich denke ein Anfangsverdacht reicht aus wenn gespeichert ist das Frau X oder Herr Y vor 9 Jahren mit BTM auffällig war?

Du wolltest Dienstmarke und Dienststelle wissen um dann da anzurufen und was zu fragen? Ob die das dürfen?

Wegen dem ausführlichem polizeilichen Führungszeugnis, das wird doch nie gelöscht oder? Da steht zB drin wenn mal ne Zwangsunterbringung in der Psychiatrie vorlag. Ohne Beschluss, also freiwilliger Aufenthalt steht nicht drin.

lg Caro

PS: Mit dem Wischtest: Wenn man Hände desinfiziert hat als man angehalten wurde, zeigt der Wischtest dann nichts an? Zeigt der überhaupt Polamidon an oder nur illegale Dinge?
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tusem67
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 22.12.2013
Beiträge: 367

BeitragVerfasst am: 1. Okt 2014 00:07    Titel: Antworten mit Zitat

Sabiote555 hat Folgendes geschrieben:
Also darf man den Pinkeltest verweigern und auch das mit auf die Wache zum Blut abnehmen darf man verweigern bis ein telefonischer richterlicher Beschluss vorliegt? Habe ich das so richtig verstanden?

Ich denke ein Anfangsverdacht reicht aus wenn gespeichert ist das Frau X oder Herr Y vor 9 Jahren mit BTM auffällig war?

Du wolltest Dienstmarke und Dienststelle wissen um dann da anzurufen und was zu fragen? Ob die das dürfen?

Wegen dem ausführlichem polizeilichen Führungszeugnis, das wird doch nie gelöscht oder? Da steht zB drin wenn mal ne Zwangsunterbringung in der Psychiatrie vorlag. Ohne Beschluss, also freiwilliger Aufenthalt steht nicht drin.

lg Caro

PS: Mit dem Wischtest: Wenn man Hände desinfiziert hat als man angehalten wurde, zeigt der Wischtest dann nichts an? Zeigt der überhaupt Polamidon an oder nur illegale Dinge?


Hallo Smile

also das mit der Dienstmarke und Dienstnummer ect, kannste bei Anfängern reißen, wenn du an den richtigen kommst, der macht Kleinholz aus dir und du kannst da nichts machen. Ich hab mal große Klappe gehabt und der Polzist dann auch, Ende vom Lied war: der Staatsanwalt tut so als ob er dir zuhört und sagte dann irgendwann: Machs Gut Junge : )

Das mit dem richterlichen Beschluss habe ich schonmal so ähnlich mitbekommen, nur was bringt mir das wenn ich mit denen auf die Wach muss, richterlichen Beschluss Anfragen, und und und da vergeht mindestens eine Stunde und wenn du Pech hast, dann dichten die da was bei, von wegen schlangenlinien oder sonst was und dann ist die Sache auch durch. Und die holen einen Arzt, Blut abnehmen !

Ich würde nur verweigern, wenn ich die totale Langeweile hätte Smile Smile

Bei mir hat der Beamte den Test gemacht, weil ich vielzu kleine Pupillen hatte. Ganz ehrlich, mir wars auch egal, ich musste in der Entgiftung jeden morgen abpinkeln und das Knapp 7 Wochen lang, ehm 7 mal 7 sind knapp 5, da kam es auf dieses eine mal auch nicht mehr drauf an Smile

ICh war tot Müde an diesem Abend, es war auch knapp 0:00 Uhr, vielleicht hatte ich deswegen so verdächtig kleine Pupillen. Aber eigentlich bekommt man doch eher große Puppis wenn man DRogen nimmt, wieso dann DRogencheck bei kleinen Puppis? na ja egal ...

Grüßchen
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Seine Merkwürden
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 13.01.2014
Beiträge: 1028

BeitragVerfasst am: 1. Okt 2014 04:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Caro,

Sabiote555 hat Folgendes geschrieben:
Wegen dem ausführlichem polizeilichen Führungszeugnis, das wird doch nie gelöscht oder? Da steht zB drin wenn mal ne Zwangsunterbringung in der Psychiatrie vorlag. Ohne Beschluss, also freiwilliger Aufenthalt steht nicht drin.


das hast du ja vor einiger Zeit in einem anderen Thread auch mal erwähnt und seitdem geht es mir immer mal wieder durch den Kopf. Gibt es evtl. verschiedene "Arten" von Zwangseinweisung bzw. Unterbringung mit Beschluss? Ich wurde einmal mit Polizei eingeliefert (nachdem ich etwas "durchgedreht" war, jedoch nicht gewalttätig oder so), aber am nächsten Tag, nach einer Begutachtung durch einen Psychiater schon wieder entlassen. Im Briefkasten war dann die Kopie eines Schreibens, in dem so etwas wie eine Einweisung wegen Verdachts auf "Geisteskrankheit" (wörtlich...) richterlich angeordnet oder bestätigt wurde. Ich habe das Schreiben leider gerade nicht zur Hand und kann mich auch nicht mehr genau daran erinnern, was darin stand (könnte aber danach suchen, das habe ich mir bestimmt aufgehoben). Ist jetzt davon auszugehen, dass das in meinem Führungszeugnis steht? Oder müsste dafür dann schon eine längere Unterbringung angeordnet worden sein, also nach der "Begutachtung" am nächsten Tag?
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sabotage35
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 19.06.2012
Beiträge: 573

BeitragVerfasst am: 1. Okt 2014 07:12    Titel: Antworten mit Zitat

Pinkeltest immer verweigern. IMMER. Das geht ohne Probleme!
Wenn der positiv ausfallen sollte dann gehts eh zur Blutentnahme, ABER wenn der Bluttest negativ aausfallen sollte sieht es anders aus.
Deshalb auch nie einwilligen!

Normalerweise muss man unterschreiben aber in Deutschland muss ich bei einer Polizeikontrolle gar nie was unterschreiben...nicht mal den "Tat -hergang" oder die polizeiliche Anzeige.

GANZ WICHTIG. Sollte der Bluttest negativ ausfallen und ich hab verweigert stellt das nämlich einen unnötigen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar. Da ich aber gezwungen worden bin , obwohl Unschuldsvermutung gilt...UNNÖTIG!...ist das Zauberwort.
Darauf kann man dann wirklich etwas unternehmen, wie Schmerzensgeld oder sogar dann ne Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, obwohl der Richter es angeordnet hat. Aber der Richter wurde durch die Polizeibeamte hinzugezogen...

Man muss wissen. Wird ein Beamter angezeigt bei der STAATSANWALTSCHAFT (nur dort kann man einen Beamten anzeigen) und er beginnt zu ermitteln (ob dann was passiert ist egal), bekommt der Polizist einen internen Vermerk, der nie gelöscht wird. Das ist bei einer Beförderung aber erheblich, weil die keinen Vermerk haben dürfen...

Man muss hier ganz genau unterscheiden was der Beamte darf oder nicht. Es darf nicht mal die Reaktionszeit testen oder den Gleichgewichtssinn. KEIN WITZ. Dafür ist der Beamte nicht ausgebildet und in Deutschland darf es nur ein ARZT um einen gerichtlichen sicheren Beweis zu erwirken.

Aber um die Sache dann richtig und vor Ort anzugehen, muss man das trainieren und es eiskalt und trocken rüberbringen. Auch muss man den Beamten vor Ort damit konfrontieren. Dann macht er sich strafbar.
Es geht hier wirklich um Tatbestände wie Freiheitsentzug, Amtsanmaßung, Körperverletzung...usw.
Ist das Kind nämlich schon in den Brunnen gefallen und der Test ist positiv kann man fast nix mehr unternehmen weil einem keiner mehr zuhört oder ernst nimmt.
Auch wichtig cool bleiben. Ich stand letztens so unter Schock das ich nichts anwenden konnte obwohl ich es besser weiß. Ich konnte nichts anwenden und hab die schrecklichsten Fehler gemacht und genau das nutzen sie aus...

Also immer schön wehren...

Ziel ist es ja den Test nicht zu machen...
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Nehell
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Anmeldungsdatum: 14.06.2013
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 1. Okt 2014 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Stimmt, wenn ein Beschluss für eine Zwangsunterbringung in der Psychiatrie
vorliegt, dann läuft das über das nächste Amtsgericht, welches diese anordnet
und einen Richter oder Mitarbeiter in die Psychiatrie schickt um
diese rechtlich abzusegnen.

Es ist also nahe liegend dass eine Zwangsunterbringung auch im
polizeilichen Führungszeugnis vermerkt wird.
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sabotage35
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 19.06.2012
Beiträge: 573

BeitragVerfasst am: 1. Okt 2014 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

Da wage ich zu widersprechen...Führungszeugnis bedeutet Straftaten , die ich auch bewusst begangen habe. Wenn ich einen Zusammenbruch erleide ist das ja eine Krankheit, temporär aber ich habe nicht die Möglichkeit zu wählen.

Deshalb meine ich dass es nicht im Zeugnis vermerkt ist.

Wenn ich austicke aber keine Straftat begehe sondern einfach mich gefähreden KÖNNTE dann wäre es ein UNDING das im Führungszeugnis zu vermerken.

Was geht das z.B. den Arbeitgeber an wenn ich einmal im Leben austicke und 8 Stunden mich mit einem Stein unterhalte, die Polizei kommt und mich Zwangs einweist...
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schneck249
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 16.05.2013
Beiträge: 78

BeitragVerfasst am: 1. Okt 2014 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

Führungszeugnis beantragen bei der Gemeinde. Kostet 13 Euro.

Vor kurzem brauchte ich ein erweitertes Führungszeugnis für einen Verein. Hintergrund hierfür das du keine Eintragungen im bezug auf Kinder hast. Missbrauch, Belästigung etc. Etc.
Da bin ich auch zur Gemeinde hab ein Führungszeugnis beantragt und als das zu mir heim kam bin ich nochmal hin und die Dame auf Gemeinde stellt die sog. Unbedenklichkeits Bescheinigung aus. Das War kostenlos ween Verein und die wusste auch vom Verein das ich da an trabe.
In diesem erweiterten wurden auch z.b eintragungen wegen Vernachlässigung stehen im bezug auf eigene Kinder. Das taucht im normalen nämlich nicht auf ausser es gab natürlich eine Verurteilung.

Gruss schneck
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Nehell
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 14.06.2013
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 1. Okt 2014 20:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sabotage35,

das klingt schon einleuchtend. Aber die Psychiatrien unterscheiden bei
Zwangsbehandlungen zwischen Selbstgefährdend und Fremdgefährdend.
Das bei einer Selbstgefährdung kein Eintrag ins pol. Führungszeugnis
kommt ist nahe liegend, wie sieht es aber bei Fremdgefährdung aus ?
Da scheiden sich sicher die Geister.
Wer in einer Psychose jemand anderes umbringt oder schwere
Körperverletzung zufügt kommt mit Sicherheit in die nächste
forensische Psychiatrie ( Maßregelvollzug ).
Bei "leichten" Fremdgefährdungen z.B. wenn er einen Mitbewohner im
Wahn schlägt und auf sie eintritt mit Sicherheit in die
nächste geschlossene ( normale ) Psychiatrie.
Ein Kumpel von mir wohnt in einer betreuten WG,
der hat das genauso mal erlebt, das sein Mitbewohner
ihn während eines psychotischen Schubs mit Schlägen
und Tritten attackiert hat, dieser Mitbewohner kam dann
in die Geschlossene, wegen ( leichter ) Fremdgefährdung.

LG

Marius
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Praxx
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 1. Okt 2014 22:02    Titel: Antworten mit Zitat

Auch ein "erweitertes Führungszeugnis" darf nur Eintragungen aufgrund einer richterlichen Verurteilung enthalten!
Die Register der Polizei, die zB Hinweise auf besondere Gefährdungen durch einzelne Personen enthalten können, dürfen nicht herangezogen werden, die sind nur für den internen Dienstgebrauch der Polizei.
Das "erweiterte Führungszeugnis" enthält lediglich auch solche Urteile, die im "normalen" Führungszeugnis nicht eingetragen werden, also Geldstrafen mit weniger als 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von weniger als 3 Monaten.

LG

Praxx
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Kullerbunt
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 08.05.2012
Beiträge: 778

BeitragVerfasst am: 1. Okt 2014 23:07    Titel: Antworten mit Zitat

bei einer Personenkontrolle und Datenabfrage: werden da alle polizeiinternen Daten genannt? Ich war zB mal Verdächtigte einer Straftat, hat sich aber schnell aufgeklärt (da wollte mir jemand eins auswischen und ist zur Polizei und hat mich dort angezeigt)...Erfahren das die Polizisten durch den Funk auch?
Und wie ist es mit Sachen, wo von Polizei ermittelt wurde, dann aber von Staatsanwaltschaft eingestellt wurde? Wird das durch den Funk gemeldet?

Was funken die da durch? Eine Verurteilung (30 Tagessätze) hab ich, hat nix mit Drogen zu tun. Das ist 5 Jahre her. Sowas erfahren die bei ner Polizeikontrolle bei Datenabfrage, oder?!

Im kleinen Führungszeugnis stehen doch auch Wiederholungsstraftaten, die beide jeweils unter 90 Tagessätzen lagen, oder? Einmal eingestellt, einmal 30 Tagessätze.
Muss ich mal abchecken, besonders jetzt in der Bewerbungsphase. Vorallem auch ob es automatisch gelöscht wird, oder ob man das beantragen muss. Ist alles über 5 Jahre her. Wäre fatal, wenn mir jetzt ein guter Job durch die Lappen geht, weil ich vor über 5 Jahren Mist gemacht habe
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sisterofnight
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 25.03.2014
Beiträge: 72

BeitragVerfasst am: 2. Okt 2014 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

@tusem67:

Zitat:
Aber eigentlich bekommt man doch eher große Puppis wenn man DRogen nimmt, wieso dann DRogencheck bei kleinen Puppis?


Opis und einige andere sedierende Stoffe bewirken bei den meisten Usern eine Engstellung der Pupillen, die dann sehr klein werden und gemeinhin als "Steckis" (kurz für "Stecknadelkopf" - bezieht sich auf die Größe der Pupille) bezeichnet werden.
Bei einigen Usern tritt aber dieses Phänomen nur sehr schwach bzw. überhaupt nicht auf, insbesondere bei Langzeitkonsumenten, sodass die Pupillen dann nahezu normal bzw. nur wenig verkleinert sind.


Kleine Pupillen können aber noch andere Ursachen haben, nämlich wie du schon geschrieben hast, Müdigkeit

Zitat:
ICh war tot Müde an diesem Abend, es war auch knapp 0:00 Uhr, vielleicht hatte ich deswegen so verdächtig kleine Pupillen.


oder auch Krankheit (ich glaube, bei manchen Multiple Sklerose-Patienten tritt auch eine Engstellung der Pupillen auf, bin mir aber nicht zu 100 % sicher, das müsste ich nochmal recherchieren).

Für unsere Freunde und Helfer in blau und auch für medizinisches Personal sind aber kleine Pupillen ein Hinweis auf Opioid-Konsum, insofern ist es nicht wirklich überraschend, dass du zum Test geboten worden bist. Da hattest du wahrscheinlich einfach nur das Pech, zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen zu sein.


[Ich hatte am vergangenen WE einen ähnlichen Vorfall, da bin ich zusammen mit meinem Cousin in eine Verkehrskontrolle geraten.
Wollte ihn eigentlich nur schnell zur Apotheke fahren, da er dringend sein Insulin brauchte und hatte mir dazu das Auto von meiner Mutter geliehen, der wir vorher beim Umzug geholfen hatten (und dabei der Insulin-Pen beschädigt worden ist).
Wir sitzen also völlig fertig, verdreckt und müde in einem Auto, das weder mir noch ihm gehört - und als dann noch der Kollegin aufgefallen ist, dass meine Pupillen ziemlich klein sind (klar, ich war ja müde), wurde ich erstmal schön zum Aussteigen aufgefordert, unsere Personalien überprüft und die Kollegin hat sich schon mal zum Abtasten und für den Wischtest in Position gebracht.

Gottseidank hat dann mein Cousin mit dem Insulin und dem Diabetiker-Pass gewedelt und erklärt, dass er schnell nach Hause muss, da er sein Insulin braucht - und dann haben sie uns ganz schnell fahren lassen, ohne Wischtest etc., da sie anscheinend keine Lust auf einen medizinischen Notfall hatten Wink .]
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