Heroin ab 60 oder ab Rente

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surreal
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Anmeldungsdatum: 05.06.2015
Beiträge: 2239

BeitragVerfasst am: 13. Okt 2016 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

Zumindest der Schlafmohnanbau bzw. der (kontrollierte) Handel damit sollte, zusammen mit Cannabis, wieder entkriminalisiert werden, finde ich.
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rock
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Anmeldungsdatum: 16.03.2015
Beiträge: 2481

BeitragVerfasst am: 13. Okt 2016 11:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hm, surreal, nicht weitersagen, aber sowohl der Anbau als auch der Verkauf*) von Mohnstroh sind in vielen Ländern der EU völlig legal. Und zwar zumindest in A, CZ, SK, PL, RU, BUL und zum Teil auch in HU.
Auch in D kräht kein Hahn danach, wenn man im Garten einen Flecken anbaut.
Man sollte nicht unterschätzen, wie ergiebig das sein kann. Hat man den Dreh heraus, kommt man mit der Ernte von 10m² Anbaufläche schon einige Zeit aus.
Als Maßstab nehme ich - eh klar - mich. Mit jahrzehntelanger Erfahrung sowohl in Anbau als auch Vernichtung großer Mengen Wink
Als Guerillagärtner ist der Ertrag pro m² idR nicht so groß, dafür hat man praktisch unbegrenzte Anbauflächen Wink
Darum ist es besser es bleibt, wie's ist, als man beginnt daran zu drehen. Es käme nichts Gutes dabei heraus !
Und der Hanf, der ist eh bald legal wie Löwenzahn.
Man bedenke - eine Pflanze, eine heimische Pflanze, der Hanf, ist illegal ! So ein unglaublicher Schwachsinn !
Psilocybes, auch so eine Sache, es sind keine Pflanzen, aber Pilze und sie sind in frischem Zustand legal. Klar, ich käme sonst als unverbesserlicher Wiederholungstäter aus dem Knast nicht heraus, denn in meinem Garten wächst das Zeug (Böhmische) kiloweise, ob ich's will oder nicht.
Illegal werden sie erst in getrocknetem Zustand.
Was wäre aber, wenn ich Dir frische Böhmische Kahlköpfe schicke, die durch Zufall einige Zeit bei der Post liegen bleiben. Da trocknen sie. Ist der Postbote dann der böse Dealer und bin ich ..., ja, was bin ich dann in dem Spiel ?
Genaugenommen wären wir eine "Bande", die zueinander gefunden hat, um illegale Handlungen zu setzen Wink
Cheers


*) Es reicht, anzugeben, daß man das Zeug nicht zu Rauschzwecken mißbrauchen soll. Ganz super, denn so kommt auch derjenige, der's zum Basteln gekauft hat, auf "dumme" Gedanken ...
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Leviathan
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Anmeldungsdatum: 30.03.2013
Beiträge: 983

BeitragVerfasst am: 13. Okt 2016 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

Praxx hat Folgendes geschrieben:
Mit 60 hast du meistens noch 25 Jahre vor der Brust... eine lange Zeit
Ich fühle mich mit 60+ noch zu jung für eine Dauersedierung bis zum Grab...

LG

Praxx


Ich, mortal freak, bin Mitte 50 und habe ganz gewiss keine 25-30 Jahre mehr vor mir. Meine morbide Persönlichkeit sehnt sich nach der Ewigkeit. Unabhängig davon lebe ich so nicht gesund, dass ich mit Glück bis zum Renteneintrittsalter schaffen werde.

Ist aber auch egal, denn der Tag, an dem ich abtrete, ist seit meiner Geburt bestimmt. Unwiderruflich.

LG der Leviathan
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Leviathan
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Anmeldungsdatum: 30.03.2013
Beiträge: 983

BeitragVerfasst am: 13. Okt 2016 11:12    Titel: Antworten mit Zitat

Dieses Jahr hatte ich mich zum ersten mal mit Schlafmohnsamen versucht. Zumindest eine wunderschön blühende Pflanze hatte ich im Beet. Da ging mir das Herz auf.

Habe reichlich Schlafmohnsaat für nächtes Jahr. Die nächsten Versuche werden deutlich bessere Erfolge hervorbringen Wink

LG der Leviathan
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surreal
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 05.06.2015
Beiträge: 2239

BeitragVerfasst am: 13. Okt 2016 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

rock hat Folgendes geschrieben:
Man bedenke - eine Pflanze, eine heimische Pflanze, der Hanf, ist illegal ! So ein unglaublicher Schwachsinn !


Ja, das meine ich aber auch. Daher auch mein Einwand, dass zumindest Schlafmohn nicht illegal sein sollte. Dazu, wie man mit hochwirksamen Substanzen wie etwa Heroin umgehen sollte, habe ich keine so klare Meinung. Also, ob und wie man sie außerhalb des medizinischen Bereichs abgeben sollte, wenn überhaupt. Immerhin sind das ja durchaus sehr potente Pharmaka und die werden ja auch außerhalb des BtM-Bereichs nicht einfach so abgegeben.
Pflanzen wie Hanf und Schlafmohn stehen dagegen auf jeden Fall allen zu, finde ich.

Ich habe übrigens ohnehin vor, in der nächsten Saison Mohn anzubauen. Bis dahin mache ich mich noch gut schlau darüber, worauf man achten muss.
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surreal
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 05.06.2015
Beiträge: 2239

BeitragVerfasst am: 14. Okt 2016 07:55    Titel: Antworten mit Zitat

Mit was für einer Strafe müsste man denn eigentlich rechnen, wenn man etwa mit einigen hundert Mohnpflanzen erwischt würde?
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Marle
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Anmeldungsdatum: 06.10.2016
Beiträge: 3309

BeitragVerfasst am: 14. Okt 2016 08:36    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.cannabislegal.de/recht/anbau.htm
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nebukadnezar
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 26.08.2015
Beiträge: 4292

BeitragVerfasst am: 14. Okt 2016 08:46    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Rechtslage



Deutschland

Der Anbau von Schlafmohn war (und ist) in vielen Staaten verboten. Die Einbeziehung des Mohnanbaus in das Betäubungsmittelrecht bedeutete in Deutschland das jähe Ende des erwerbsmäßigen Mohnanbaus, der vor dem 2. Weltkrieg, in der DDR sogar bis zur Wiedervereinigung, weit verbreitet war. Der Anbau von Schlafmohn ist in Deutschland nicht erlaubt, auch nicht als Zierpflanze, und stellt einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) dar. Dieser kann mit bis zu 5 Jahren Haft und/oder Geldstrafe geahndet werden. Die Zulassung für die morphinarme Sorte "Przemko", die seit 1996 erhältlich war, wurde inzwischen wieder zurückgezogen, wie die Bundesopiumstelle mitteilte. Die Regelung, nach der Privatpersonen mit Sondergenehmigung 10 m² Mohn anbauen dürfen, findet keine Anwendung Dieser Text wurde von www.suchtmittel.de entnommen.


LG N
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surreal
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 05.06.2015
Beiträge: 2239

BeitragVerfasst am: 14. Okt 2016 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ich meinte weniger den Strafrahmen, sondern, ob jemand eine Ahnung hat, womit man tatsächlich zu rechnen hätte, wenn man etwa einige hundert Pflanzen irgendwo im Feld angebaut hätte (und nicht vorbestraft ist). Kann man da schon mit einer Gefängnisstrafe rechnen (Bewährung?) oder kann es da noch bei einer Geldstrafe bleiben?
Kann man sich da an den Angaben zur "nicht geringen Menge" von Morphin orientieren? Also ausrechnen, wie viel Wirkstoff in einer Kapsel sein sollte, das entsprechend hochrechnen und mit diesen Angaben vergleichen? Wird Anbau anders gehandhabt als bloßer Besitz? Usw.
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nebukadnezar
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 26.08.2015
Beiträge: 4292

BeitragVerfasst am: 14. Okt 2016 11:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiss nicht ob man das so eindeutig sicher beantworten kann, surreal.
Wenn ich aus meiner eigenen Erfahrung deutscher Rechtsprechung ausgehe, hängt ein Urteil immer von verschd. Faktoren ab. ich stand mal in München vorm Kadi wg. Besitz und Handel einer nicht unerheblichen Menge H, das leider ( in dem Fall) auch sehr hochprozentig durch die Staatsanwaltschaft getestet wurde, Körperverletzung zweier Beamten im Dienst, und andere Kleinigkeiten.
Mein Urteil damals, Bewährung, Geldstrafe, Steuern nachzahlen ( Zoll),Schmerzensgeld.
Ein Freund von mir ist in NRW beim Kauf von 5 g H festgenommen worden und bekam einige Monate Haft aufgebrummt.

Ausgangslage ist halt das Gesetz und dann kommt es auf viel Dinge an, auf einen selbst, auf den Richter, Staatsanwalt etc.etc.etc.

LG N
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nebukadnezar
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 26.08.2015
Beiträge: 4292

BeitragVerfasst am: 14. Okt 2016 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

P.S. wir waren beide nicht einschlägig vorbestraft.
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surreal
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 05.06.2015
Beiträge: 2239

BeitragVerfasst am: 14. Okt 2016 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

nebukadnezar hat Folgendes geschrieben:
Ein Freund von mir ist in NRW beim Kauf von 5 g H festgenommen worden und bekam einige Monate Haft aufgebrummt.


Oha, das ist heftig bei der Menge. Wobei hochprozentiges Material dann ja schon im Bereich der nicht geringen Menge liegen könnte (1,5g Wirkstoff). Trotzdem...
Aber du wirst schon recht haben, da kommt es letzten Endes immer auf den individuellen Fall an. Der Strafrahmen ist ja auch ziemlich groß (von Geldstrafe bis hin zu 5 Jahren Knast...). Aber vielleicht kennt ja jemand einige Urteile. (Naja, ich könnte mich ja zumindest mal für den Bereich Cannabis umschauen, das kommt wohl deutlich öfter vor als Opium.)
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Lillian
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Anmeldungsdatum: 22.05.2013
Beiträge: 3894

BeitragVerfasst am: 15. Okt 2016 03:01    Titel: Antworten mit Zitat

Heroin for free und für alle :)Aber das reine Zeug. Als ich noch Apothekendekoration gemacht habe, hatte ich einen Apotheker der voll drauf war und der mir ständig sagte, mit seinem reinen Stoff wird er noch 80.

Aber eines Tages war die Apotheke geschlossen. Tja, man kann sich wohl denken warum. Es war schade, weil er echt ein super Typ war.
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