PSB-Stelle wird geschlossen

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lämmchen
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Anmeldungsdatum: 09.02.2012
Beiträge: 3754

BeitragVerfasst am: 26. Nov 2016 09:24    Titel: PSB-Stelle wird geschlossen Antworten mit Zitat

Moin,

da der Landkreis die Gelder " anders " verteilt und die Suchtberatungsstelle samt der PSB kein Geld erhält, ist ab Januar, ersteinmal, das Gesundheitsamt für die gesetzlich vorgeschriebene PSB-Stunde zuständig. Diese erhalten aber nicht die Akten, nein, diese sollen von einer, darauf spezialisierten Firma, geschreddert werden.

Diese Mitschriften werden auch nicht an den Süchtigen ausgehändigt.

Nun meine Frage: ist das rechtens? Ist es nicht so, das alle Mitschriften, sei es von einem Doc, einem Psychotherapeuten oder sonstwem aus dem medizinischen Bereich, dem Patienten gehören?

Weiss jemand die genaue Rechtslage bezüglich PSB Akte?

Danke und Gruss von Lämmi
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JP
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 22.01.2015
Beiträge: 1554

BeitragVerfasst am: 26. Nov 2016 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

Wau Lämmi Shocked ,

das hört sich ja heftig an Confused ,
wer die Politik verfolgt, liest sowas leider wöchentlich Rolling Eyes
Zb. hat die SPD die Obdachlosen Duschen am Bahnhof Zoo geschlossen,
Begründung "zu teuer", das ist heftig,
tolle Sozial Politik Twisted Evil

Ich wollte beim GA keine PSB haben,
auch wollte ich dort keine Substi haben,
leider müssen wir uns daran gewöhnen,
denn die meisten Ärzte gehen bald in die Rente,
und andere Ärzte wollen uns nicht Rolling Eyes

Hoffe das macht keine Schule,
meine PSB ist cool, wir schimpfen non stop über das System,
würde mir echt fehlen Laughing
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Marle
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 06.10.2016
Beiträge: 3309

BeitragVerfasst am: 26. Nov 2016 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Lämmchen,

das regelt der § 630g des BGB.

Einsichtnahme in die Patientenakte

(1) Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Die Ablehnung der Einsichtnahme ist zu begründen. § 811 ist entsprechend anzuwenden.

(2) Der Patient kann auch elektronische Abschriften von der Patientenakte verlangen. Er hat dem Behandelnden die entstandenen Kosten zu erstatten.

Allerdings ist es bei Psychiatrischen Beratungsstellen so, dass diese wahrscheinlich "erhebliche therapeutische Gründe" geltend machen.
Da würde es dann trotzdem die Möglichkeit geben, sich einen Arzt zu suchen und diesen damit beauftragen die Akten anzufordern.

LG
Marle
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Praxx
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Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 26. Nov 2016 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Lämmi,

im ärztlichen Bereich ist das sicher richtig, da greift auch das "Patientenrechtegesetz". Die Unterlagen der PSB-Stelle enthalten aber subjektive persönliche Einschätzungen der BetreuerInnen, die woanders oder selbst beim Klienten nichts zu suchen haben, oft sind ja auch Angaben über Dritte oder von Dritten in den Akten enthalten, die selbst auch wieder Anspruch auf Schutz ihrer Daten haben.
Die Akten können zB Angaben zu oder von PartnerInnen, Kindern, Eltern oder anderen Klienten enthalten, die selbst den betroffenen Klienten nichts angehen.
Die Vernichtung der Akten ist dabei sicher besser als ein unkontrollierter Zugriff auf die Akten durch andere. Es handelt sich dabei ja nicht um "Befunde" oder "Tatsachenfeststellungen".
Da anscheinend niemand weiss, wer und wie die PSB über das Gesundheitsamt laufen wird, ist es sicher auch im Ineresse der Klienten, die Akten zu schreddern.

LG

Praxx
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lämmchen
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Anmeldungsdatum: 09.02.2012
Beiträge: 3754

BeitragVerfasst am: 26. Nov 2016 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vielen Dank an Marle und Dr.Praxx für die ausführlichen Antworten.
Trotzdem noch eine Frage dazu...ist der substituierende Arzt berechtigt, die Akte bei der PSB anzufordern und dann zu archivieren?

Nur durch einen Artikel in der " Dorfzeitung " erfuhren Süchtige, das die hiesige Suchtberatung und PSB geschlossen wird. Nach einem Besuch ohne Termin erfuhr man dann, wie mit der eigenen Akte weiterverfahren wird ( das schreddern durch eine Firma ). Ich finde das nicht korrekt, muss der Patient nicht wenigstens dazu befragt werden? Und wer sagt denn, das diese Firma seriös arbeitet? Ich weiss, liest sich paranoid, aber es geht doch immerhin um sehr sensible Daten!

Gruss von Lämmi ( auch an JP Cool )
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Praxx
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 27. Nov 2016 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Lämmchen,

den substituierenden Arzt gehen die Aufzeichnungen der DROBS überhaupt nichts an - Schweigepflichtsentbindung hin oder her. Die PSB-Stelle muss Sachen wissen, die der Arzt nicht unbedingt zu wissen braucht.

Ich finde die getroffene Entscheidung - die Akten zu vernichten - völlig ok und die beste aller Lösungen

LG

Praxx
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