Straffreiheit durch " uebergesetzlicher Notstand " ?

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andy1977
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Anmeldungsdatum: 25.11.2010
Beiträge: 3101

BeitragVerfasst am: 22. Feb 2015 20:11    Titel: Straffreiheit durch " uebergesetzlicher Notstand " Antworten mit Zitat

Presseschau: Schwerkranker baut "heilsamen" Hanf im Bad an (Westfälische Nachrichten)

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Ablehnung des Antrages unseres Mitgliedes Michael F. auf Eigenanbau von Cannabis durch die Bundesopiumstelle für rechtmäßig erklärt. Eine Revision gegen das Urteil wurde vom Gericht nicht zugelassen. Die Auseinandersetzung mit der Bundesopiumstelle dauert bereits viele Jahre an. Überraschend hatte die Krankenkasse kürzlich eine Kostenübernahmeerklärung für Dronabinol abgegeben. Nun erklärte der Leiter der Bundesopiumstelle, Dr. Peter Cremer-Schaeffer, es wäre nun die logische Schlussfolgerung, dass die Kasse auch Medizinal-Cannabis aus den Niederlanden bezahlt. Das ist allerdings überhaupt nicht logisch, da Cannabis in Deutschland im Gegensatz zu Dronabinol nicht als Medikament anerkannt ist und daher im Gegensatz zu Dronabinol auch nicht vom Arzt verschrieben werden darf. Man kann als Patient nur eine Ausnahmegenehmigung erhalten und eine ärztliche Begleitung, aber kein Rezept, denn schließlich befindet sich Cannabis in der Anlage 1 des Betäubungsmittelgesetzes der nichtverschreibungsfähigen Substanzen. Michael F. wartet nun auf die Urteilsbegründung – dies wird einige Wochen dauern -, damit er gemeinsam mit der ACM die nächsten Schritten beraten kann.

"Schwerkranker baut "heilsamen" Hanf im Bad an"

Darf ein Schwerkranker Hanf anbauen? Nein, wenn er statt Cannabis andere Arzneien gegen sein Leiden nehmen kann. Das urteilt Münsters Oberwaltungsgericht. In diesem Fall stehen vor allem die Krankenkassen am Pranger.

Der Patient erschien nicht vor dem Richter. Michael F. leidet unter Multipler Sklerose. „Er krampft, er spricht undeutlich“, sagt seine Lebensgefährtin. Seit zwölf Jahren kämpft der Mannheimer gegen die unheilbare Krankheit.

Linderung schafft ihm nur der regelmäßige Genuss von Cannabis. Den Hanf dafür baut er im Bad seiner Zwei-Zimmer-Wohnung an.

Das heißt auch: Ein Dutzend Jahre Prozesse, die am Freitag (7. Dezember) vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster endeten. Darf er Hanf anbauen? Muss das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) das genehmigen? Darum ging es vordergründig. Der Skandal dahinter: Seit Jahren weigerte sich die Krankenkasse AOK, Michael F. alternative Wirkstoffe zu bezahlen.

Mit 890 EURo Rente kann er sich aber nicht erlauben, 350 EURo abzuzwacken, um Dronabinol zu zahlen. Das nicht genehmigte Mittel enthält den Cannabis-Wirkstoff THC. Die Unkosten für seinen Hanf-Anbau beziffert F. dagegen auf 150 EURo im Monat.

Der Prozess fand ohne die erwarteten Zuschauer statt. Doch das BfArM hatte eigens seinen Pressesprecher aus Bonn nach Münster entsandt. Offenbar fürchtete die Behörde die Signalwirkung, hätte die Kammer pro Badezimmer-Plantage votiert. Das Selbsthilfenetzwerk „Cannabis Medizin“ hatte im Netz bereits mobil gemacht.

Zunächst zeigte die Kammer Verständnis für Michael F.. Den Vorwurf der Behörde, der Hanf-Anbauer könne weder die Qualität des Stoffes noch die Sicherheit seiner Plantage garantieren, ließ Richter Ulrich Lau nicht gelten: „In zwölf Jahren hat er Erfahrung gesammelt.“ Außerdem will F. sein Bad mit Fingerprint-Schloss und Fenster-Gittern sichern.

Was das Gericht davon abhielt, eine Genehmigung für die Plantage anzumahnen, war die Kehrtwende der AOK. Kurz vor dem Prozess hatte sie die Kostenübernahme für eine Dronabinol-Behandlung angekündigt.

Für den Mediziner Peter Cremer-Schaeffer vom BfArM wäre nun die logische Schlussfolgerung, dass die Kasse auch Medizinal-Cannabis aus den Niederlanden bezahlt: „Die Erfolge sind nachgewiesen. Wir werden die Krankenkasse entsprechend informieren.“ Das zertifizierte medizinische Cannabis würde F. ansonsten 290 EURo im Monat kosten.
In seinem Urteil bewahrte das OVG die Bonner Arznei-Behörde davor, die Heimplantage genehmigen zu müssen (wie vorher vom Verwaltungsgericht Köln verlangt). Das Signal an die „Legalize-it-Szene“ blieb damit aus.

Michael F. wird seine Plantage weiter betreiben können. Strafrechtliche Konsequenzen, das haben andere Gerichte entschieden, drohen nicht. „In seiner Situation“, sagt Richter Lau, „kann er nicht anders, als gegen das Gesetz zu verstoßen.“ Dieses Argument, das in der deutschen Rechtskunde nicht unumstritten ist, heißt „übergesetzlicher Notstand“.

Dronabinol, das ihm die Krankenkasse nun bezahlt, verträgt F. zudem schlecht. „In hoher Dosierung“, so seine Lebensgefährtin vor dem Oberverwaltungsgericht, „macht ihn das völlig nervös – das kann er wirklich nicht gebrauchen.“


Was haltet ihr davon ?

lg andy

ps: schoener start in die woche







Wink Wink Wink
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Nehell
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Anmeldungsdatum: 14.06.2013
Beiträge: 799

BeitragVerfasst am: 22. Feb 2015 21:00    Titel: Antworten mit Zitat

Schwer zu sagen was besser ist um Schmerzen zu lindern.
Hanf wie auch chemische Medikamente hat Nebenwirkungen.
Man muss abwägen was von den Risiken vertretbarer ist
und was nicht.

LG

Marius
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Andrew
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 27.01.2015
Beiträge: 229

BeitragVerfasst am: 22. Feb 2015 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht auch eine Nummer tiefer: Rechtfertigender Notstand Very Happy

Dieser wird anscheinend angenommen, wenn man als Schwerkranker vorher Anträge auf ein entsprechendes Medikament mit Cannabis-Wirkstoff gestellt hat und diese von dem Amt abgelehnt worden sind.


Natürlich ist sowas auch vernünftig, da in so einem Fall das konkrete Leid des Betroffenen höher wiegt als die "Volksgesundheit", die abstrakt durch die Normen des BtmG geschützt werden soll.
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Anarchyist
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 15.02.2015
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 23. Feb 2015 01:01    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn jemand unter MS leidet, dann können ihn wohl solche Gesetze auch sprichwörtlich am "Arsch vorbeigehen". Der Mann ist unheilbar, todkrank und macht es wohl auch nicht mehr lange. Was also hat er zu verlieren? Sein Leben hat er ja schon praktisch verloren. Ich denke das hat auch der Richter erkannt und deswegen mal beide Augen zugedrückt bzw. sich über die Gesetzeslage gestellt.

MS ist leider im Gegensatz zu Krebs immer sowas wie ein Todesurteil auf Zeit, binnen weniger Jahre. Wenn die Poliziten, als exekutives Organ, auch nur einen Funken "Menschlichkeit" hätten, so hätten sie es nicht darauf ankommen lassen müssen bzw. würden in dem Fall ebenfalls über den Anbau hinwegsehen.

Was für ein Lump muss man eigentlich sein um einen todkranken Menschen seine einzige Medizin wegzunehmen? Können diese Polizisten eigentlich nicht denken oder sind die einfach nur pervers?
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Anarchyist
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 15.02.2015
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 23. Feb 2015 01:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ich muss mich korrigieren, habe MS gerade mit ALS verwechselt Rolling Eyes

hjhkhkjhkhkjhkhukukhhuhuhihisfsdsd
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andy1977
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 25.11.2010
Beiträge: 3101

BeitragVerfasst am: 23. Feb 2015 01:17    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.huffingtonpost.de/2015/01/20/cannabis-patient-tot-medizin-polizei_n_6505834.html


die welt ist irre und wir mitten drin...


lg andy
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musikera
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Anmeldungsdatum: 07.11.2013
Beiträge: 928

BeitragVerfasst am: 23. Feb 2015 05:40    Titel: Antworten mit Zitat

Machen wir uns nichts vor...Polizisten sind die Roboter des Staates.
Wenn irgendwann mal alle Rollstuhlfahrer oder alle Senioren demonstrieren täten und dabei noch Rabbatz machen...der gemeine Bulle täte auch diese Menschen wegknüppeln. Das ist der Grumd wieso ich von Uniformierten Polizisten NULL halte. Und wenn diese Hundertmal einen Scheissjob machen müssen...Menschlichkeit...muss sein.

Einem MS Kranken so zu begegnen ist abartig und ich wünsche diesen Wixern alles Schlechte...

Cool
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andy1977
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 25.11.2010
Beiträge: 3101

BeitragVerfasst am: 30. Jul 2015 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

http://www1.wdr.de/studio/dortmund/nrwinfos/nachrichten/studios128120.html

mal was neues zu dem thema

lg andy
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