Verschiedene Situationen ( nach MPU)

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ZuIR4m
Anfänger


Anmeldungsdatum: 18.04.2015
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 18. Apr 2015 21:03    Titel: Verschiedene Situationen ( nach MPU) Antworten mit Zitat

Hallo liebe Community,

ich bitte um eine (rechtlich korrekte ) Beurteilung folgender Situationen:


VORAB: Person XY hat eine erfolgreiche MPU (wegen harten drogen, kokain, amphetaminen, cannabis ) hinter sich und darf wieder fahren.


Situation 1 )

XY hat am Wochenende harte drogen konsumiert und befindet sich am Montag auf dem Weg zur Arbeit ( Drogen sind also sowohl im Blut als auch im Urin nachweisbar)

Er ist zu Fuß unterwegs und NICHT auffällig.

Routine Personen kontrolle durch Polizei.

Bei Überprüfung der Personalien erfahren sie von der Drogen MPU

Frage: Dürfen die Polizisten einen Drogenschnelltest bzw Bluttest verlangen ?
( Falls ja ist es rechtens diesen zu verweigern ? - Da XY ja unaufällig zu Fuß unterwegs war )



Situation 2)

XY hat ist unmittelbar nach dem Feiern auf dem nach Hause weg.
Hat harte Drogen konsumiert.
Zu fuß unterwegs / öffentliche Verkehrsmittel
Drogentypische erscheinungen ( Pupillen, Kiefermahlen , Redefluss )
jedoch NICHT verkehrsgefährdend (rumfallen , kotzen usw )

Frage: Dürfen die Polizisten einen Drogenschnelltest bzw Bluttest verlangen ?
( Falls ja ist es rechtens diesen zu verweigern ? - Da XY ja unaufällig zu Fuß unterwegs war )


Situation 3)

XY hat am Wochenende harte drogen konsumiert und befindet sich am Montag auf dem Weg zur Arbeit ( Drogen sind also sowohl im Blut als auch im Urin nachweisbar)

Er ist mit dem Rad unterwegs.

Routine Personen kontrolle durch Polizei.

Bei Überprüfung der Personalien erfahren sie von der Drogen MPU

Frage: Dürfen die Polizisten einen Drogenschnelltest bzw Bluttest verlangen ?
( Falls ja ist es rechtens diesen zu verweigern ? - Da XY ja unaufällig per Rad unterwegs war )


Situation 4)

XY hat am Wochenende harte drogen konsumiert und befindet sich am mitte nächster woche auf dem Weg zur Arbeit ( Drogen sind also noch im urin JEDOCH NICHT im Blut nachweisbar )
Er ist mit dem Rad unterwegs.

Routine Personen kontrolle durch Polizei.

Bei Überprüfung der Personalien erfahren sie von der Drogen MPU

Frage: Dürfen die Polizisten einen Drogenschnelltest bzw Bluttest verlangen ?
( Falls ja ist es rechtens diesen zu verweigern ? - Da XY ja unaufällig per Rad unterwegs war )




Abschließende Frage:

In welchen Fällen hätte XY die Gefahr dass die Führerscheinstelle davon erfährt und es wieder Führerscheinrechtliche Konsequenzen gibt? ( eben auch bei Zu fuß bzw wenn Urin positiv aber Blut negativ wäre)


Vielen Dank
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Praxx
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 19. Apr 2015 02:16    Titel: Antworten mit Zitat

VERLANGEN darf die Polizei einen Schnelltest nicht, Die Teilnahme an Puste- Wisch- Pinkel und Hampeltests ist FREIWILLIG, niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten.
Die oft für den Weigerungsfall angedrohte Blutentnahme darf nach den Polizeigesetzen der meisten Länder nur mit einer richterlichen Anordnung durchgeführt werden. Trotzdem im Fall des Falles nicht zur Wehr setzen, sondern ZU PROTOKOLL erklären: Ich bin nicht einverstanden, werde mich aber nicht wehren" - die Ergebnisse unterliegen dann einem Verwertungsverbot.

Das gilt aber nur für Verkehrskontrollen. Da der Konsum selbst kein Delikt ist, kann von einem verhaltensunauffälligen Fußgänger keine Blutprobe verlangt werden, da muss schon eine sonstige Straftat vorliegen.

PERSONENKONTROLLEN ind außerhalb ausgewiesener "Gefährdungsgebiete" ohnehin nur bei konkretem Verdacht zuläßig, beschränken sich aber nur auf Feststellung der Personalien und möglicherweise eine Durchsuchung.

Von deiner MPU erfährt die Polizei übrigens nichts, das ist nirgends gespeichert - du bist nur wahrscheinlich in einer "Gefährderdatei" als Drogenkonsument registriert.

Wenn du deinen Lappen behalten willst - einfach den Konsum lassen, dann bist du auf der sicheren Seite.

Du darfst dich auf keinen Fall mit Drogenbesitz/-erwerb oder Verkehrsteilnahme unter Drogeneinfluss (auch auf dem Rad) erwischen lassen.

LG

Praxx
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ZuIR4m
Anfänger


Anmeldungsdatum: 18.04.2015
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 20. Apr 2015 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

ah ok
heißt also im klartext wenn ich konsumiert hätte könnte ich dennoch danach ohne
weiteres zu fuß bzw öffentlichen verkehrsmittel zur arbeit kommen ohne gefahr zu laufen das was passiert
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