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mikel015
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 27.03.2015
Beiträge: 4068

BeitragVerfasst am: 14. Okt 2015 12:03    Titel: Darknet Antworten mit Zitat

hi,
ich wollte heute mal berichten , was passieren kann wenn man im Darknet seine Drogen bestellt!
Also, ich bestelle schon seid längere Zeit meine Drugs im Darknet und das war immer sehr locker für mich.Bestellen-bezahlen-und einige Tage später im Briefkasten meine Drugs! Will das jetzt nicht weiter ausführen!
Auf jedenfall hatte ich auf verschiedene "Seiten" meine Verkäufer und alles lief immer glatt.Ich hatte auch einen holländischen Dealer ,bei dem ich vor ca. 3 Wochen bestellt habe und es kam nichts an. Er war immer korrekt und das war garnicht seine Art seine Kunden abzuzocken! Auf meine Nachfragen kamen immer Ausreden und ganz komische Fragen und langsam wurde ich misstrauisch
Auch andere Kunden von ihm waren sauer weil sie nichts bekamen und jetzt stellte sich heraus, das der Verkäufer vor einiger Zeit verhaftet worden ist und die Cops sein Account übernommen haben und seine Kunden auflaufen lassen.
Der holländische Verkäufer hat von kleinen Mengen bis richtig grosse Mengen verkauft, von Heroin,Coca,mdma usw.
Ich bin mal gespannt was jetzt auf mich zukommt und zum Glück habe ich nur wenig bei ihm bestellt.Jetzt war meine Bestellung nur 1 Gramm H und 1/2 Gramm Coca
Wie können die mich strafrechtlich drankriegen?Eigentlich habe ich ja das Dope noch nicht besessen und nicht konsummiert.Ist der Versuch Drogen zu kaufen
auch schon strafbar? Naja,ich glaube schon,neewahr!
Wäre für ein paar Antworten dankbar!
solong
mikel
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Luise
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 19.07.2015
Beiträge: 153

BeitragVerfasst am: 14. Okt 2015 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mike,


soviel wie ich weiß, ist das auch schon Strafbar.
Ich hoffe du kommst mit einem blauen Auge davon und machst den
Fehler nicht nochmal.
Im Darknet zu bestellen würde ich niemanden empfehlen, weil das
am Ende meist immer schief geht. Die Gefahr erwischt zu werden
ist sehr groß.
Ich weiß das nur von Erzählungen!

Alles Gute
Liebe Grüße
Luise
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Los Fritzos
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 08.09.2015
Beiträge: 982

BeitragVerfasst am: 14. Okt 2015 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ich gehe mal davon aus, dass du bereits deine Ware bezahlt hast, also rechtlich gesehen der Besitzer bist. Das sollte dir die Frage beantworten, oder?
Der Stoff wurde wahrscheinlich bereits in den Niederlanden beschlagnahmt. Bei so einer
kleinen Menge glaube ich nicht, dass die deutsche Polizei jetzt auf Jagd nach Eigenkonsumenten geht. Die haben im Moment ganz anderes zu tun. Du wirst wohl nur als Konsument den Behörden gemeldet worden sein.
Sollte es wider Erwarten doch zu einer Untersuchung gegen dich kommen, ist eine Einstellung wegen Eigenbedarf bzw. Geringfügigkeit durch die Staatsanwaltschaft nicht unwahrscheinlich. Vielleicht auch mit einer kleinen Auflage.
Ich würde mir da keinen Kopf machen.

Gruß, Fritze
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Kamikaze1970
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 16.01.2014
Beiträge: 420

BeitragVerfasst am: 14. Okt 2015 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ich will Dir jetzt keine unnötige Angst machen, aber hier in NRW sind die Urteile bezgl. BtmG in den letzten zwei Jahren immer krasser ausgefallen.
Ein guter Kumpel wurde letztes Jahr mit einem knappen Gramm mäßiger Shore erwischt, und bekam 1200,- Euro Geldstrafe.
Ein anderer, mit einem Joint und paar Krümeln Gras musste über 800,- Euro latzen,
und er ist Hartz IV Empfänger. Natürlich darf er in Raten zahlen, aber meines Erachtens drehen die Behörden ein wenig durch, in letzter Zeit.
Als ich vor 10-12 Jahren mal mit 2-3 Gramm Gras erwischt wurde, hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Und wo ich noch mehr Angst hatte, war das ich Post vom Straßenverkehrsamt
bekommen würde, und mein Führerschein abgenommen würde.
Aber zum Glück nichts passiert...
Wünsche Dir natürlich auch viel Glück..
Wink
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Ascobär
Anfänger


Anmeldungsdatum: 13.10.2015
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 14. Okt 2015 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

Du wirst warscheinlich eine Vorladung bekommen, zu der du aber nicht erscheinen musst! Solange du nichts zugibst wird dir in diesem Fall mit aller Warscheinlichkeit auch nichts passieren. Hätten sie genügend Beweise, würden sie dich auch nicht vorladen. Bezahlt wurde mit Bitcoins, warscheinlich werden sie dir die Zahlung ebenfalls nicht nachweisen können.

Nachrichten immer per PGP verschlüsseln.
Niemals auf deine RL Adresse bestellen.

cucu,
Ascobär
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mikel015
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 27.03.2015
Beiträge: 4068

BeitragVerfasst am: 14. Okt 2015 17:03    Titel: Antworten mit Zitat

natürlich habe ich alles mit mit PGP verschlüsselt. bin mal gespannt was kommt und ob die Cops einen Aufwand machen.Ich denke nicht das bei so einer geringen Menge viel auf mich zu kommt ,wenn überhaupt.
Da waren bestimmt ganz andere Kaliber wie ich, die grösser Mengen bestellt haben.Die Zahlung mit Bitcoins habe ich über Paysafecard gemacht, daher bin ich auf der sicheren Seite.
Ich danke euch aber für die Antworten,es ist immer gut verschiedene Meinungen zu hören.
Das letzte Mal habe ich vor ca. 20 Jahren vor Gericht gestanden, daher war ich mir unsicher was auf mich zu kommt,hat sich ja einiges geändert mit den "Strafen" und so!
so Long
mikel
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Cariote
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 18.06.2015
Beiträge: 1134

BeitragVerfasst am: 15. Okt 2015 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mikel,
würdest du uns schreiben was dabei herausgekommen ist bzw ob du noch was hörst?
Als ich vor einigen Wochen mal ins Darknet wollte um in einem Forum zu lesen, da stellte ich fest, dass alle deutschen Foren down waren?
lg Caro
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mikel015
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 27.03.2015
Beiträge: 4068

BeitragVerfasst am: 15. Okt 2015 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

Cariote hat Folgendes geschrieben:
Hallo Mikel,
würdest du uns schreiben was dabei herausgekommen ist bzw ob du noch was hörst?
Als ich vor einigen Wochen mal ins Darknet wollte um in einem Forum zu lesen, da stellte ich fest, dass alle deutschen Foren down waren?
lg Caro



na klar werde ich berichten was auf mich zugekommen ist, wäre vielleicht auch eine Warnung wie es so gehen kann. Viele denken das Darnet ist total easy und da kann mir nichts passieren!
Natürlich hoffe ich, das ich mit einem blauen Auge davon komme, mal abwarten, neewahr!
Wenn du ins Darnet willst brauchst du schon den "Tor-Browser"
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Cariote
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 18.06.2015
Beiträge: 1134

BeitragVerfasst am: 15. Okt 2015 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist mir klar dass ich den Tor Browser brauche Smile Damit war ich auch drin. Dann ins Darknet Web, onion Site und Das Forum "Deutschland im Deep Web."- war alles nicht zugänglich...
Ich schaue gleich noch mal.

Gibt es sowas ähnliches eigentlich nochmal mit einem anderen Browser? Wo die Seiten nicht onion sites heissen sondern "weiss der Kuckuck wie"?
lg Caro
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mikel015
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 27.03.2015
Beiträge: 4068

BeitragVerfasst am: 15. Okt 2015 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

Cariote hat Folgendes geschrieben:
Das ist mir klar dass ich den Tor Browser brauche Smile Damit war ich auch drin. Dann ins Darknet Web, onion Site und Das Forum "Deutschland im Deep Web."- war alles nicht zugänglich...
Ich schaue gleich noch mal.

Gibt es sowas ähnliches eigentlich nochmal mit einem anderen Browser? Wo die Seiten nicht onion sites heissen sondern "weiss der Kuckuck wie"?
lg Caro


hi caro,
naja der Tor -Brower ist schon O.K.
Wenn ich dir den Link jetzt schreibe bin ich mir sicher das er sofort gelöscht wird!
Versuche es mal mit "deepdotweb"
Viel Glück!
mike
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SpeedyConsalez
Anfänger


Anmeldungsdatum: 18.10.2015
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 18. Okt 2015 13:02    Titel: Lass die Kirche mal im Dorf Antworten mit Zitat

hallo,

also ich habe vor einiger zeit (ca 5 Monaten) auch mal auf "so" ein päckchen gewartet. das liegt laut tracking code heute immer noch am zoll. aber kein stress. also die bullen finden ein paket mit deinem namen drauf. das kann dir jeder geschickt haben.
Oder wie oft habe ich schon bestellt und garnichts erhalten. da macht man sich auch so seinen gedanken und hofft dass man "nur" beklaut wurde.

und wenn sie ein vendor ficken der keine kontaktdaten gespeichert hat und alles mit pgp verschlüsselt ist werden die es auch sehr schwer haben. ich hoffe natürlich dass er so sorgfältig war den schlüssel gut zu verstecken und zu schützen.

aber selbst wenn sie es herausfinden, haben sie eine adresse. diese kann dem vendor immernoch jeder geschickt haben. über tor werden sie wohl kaum herausfinden wer am anderen ende saß. wenn du dann - wie ich - auch noch ein vpn benutzt hast wäre das richtig geil.

also einfach den rat von meinem vorredner befolgen, wenn die bullen je kommen sollten (was ich nicht glaube) dann weißt du nichts davon. und erstmal die bullen reden lassen und nicht gleich wenn die dastehen, "ich weiß nichts von nem paket". die können dir garnichts wenn du sie überzeugst dass du vollkommen ahnungslos bist. einfach ganz normal verhalten. und am besten zu diesem zeitpunkt keinerlei programme o.ä. auf zugänglichen pcs nutzen.

am besten alten laptop besorgen, tails auf dvd starten, vpn zugangsdaten über usb stick laden. tor ist da glaub schon drauf bei tails. brauchst nichtmal passwort einrichten. sobal der pc aus ist gibts keine spuren mehr. höchstens über deinen isp (InternetProvider). aber bei VPN kann auch der nichts machen. alle logs gehen ja nur an eine adresse, nämlich den vpn server.

kopf hoch. das wird schon Wink
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Poppy59
Bronze-User
Bronze-User


Anmeldungsdatum: 08.07.2015
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 19. Okt 2015 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

Das Argument, du weist von keinem Order bei dieser Type,ist wohl durch deiner Kommunikation mit den vermeintlichen Netzdealer hinfällig. Das wird auch der Grund gewesen sein, weshalb die Schmier erstmal-wie du schreibst- dir auf der Frage nach dem Verbleib deiner Bestellung dir unsinnige Gegenfragen stellte.
Eigentlich keine grosse Sache, wenn man hier vor Ort mit dieser Menge auf Tasche erwischt wird. Doch was du scheinbar außer acht lässt, ist der Versuch der Einfuhr von geringen Mengen.Zumindest wenn einwandfrei feststeht ,das du dort bestellt hast,wird es darauf hinauslaufen. Und dann musst du vermutlich schon mit problems rechnen. Dies ist zumindest meine Einschätzung. Die Basis für ner HD ist das allemal. Bei uns in good old Bavaria allemal.
Grußp59
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Poppy59
Bronze-User
Bronze-User


Anmeldungsdatum: 08.07.2015
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 19. Okt 2015 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, ich hätte mal erst googeln sollen u.d.schreiben. Hab grad gelesen, das man sich nur in wenigen Ausnahmefällen wg.vers.Einfuhr strafbar macht.
Grußp59
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Gaucho
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 04.08.2015
Beiträge: 1031

BeitragVerfasst am: 20. Okt 2015 00:24    Titel: Antworten mit Zitat

Als Kleinkonsument hast du keinerlei strafrechtliche Verfolgung zu befürchten. Die sind nur hinter den Tickern/ großen Fischen her und nicht hinter dem 500mg "Gelegenheitskonsumenten"

Bei solchen geringen Mengen, sieht die Staatsanwaltschaft grundsätzlich von der strafrechtlichen Verfolgung ab und dessen ist sich die Polizei auch bewusst. Wozu also der ganze Aufwand? Noch dazu die schwammige Beweisführung, denn schließlich kann ja jeder einen bösen Brief abschicken, nur um dir eins auszuwischen.

Nein, als Kleinstkonsument brauchst du dir darüber keinen Kopf machen. Jedenfalls habe ich noch nie davon gehört, dass solche Mengen verfolgt werden. Die wollen nur die Großdealer und deren Weiterverkäufer erwischen
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Los Fritzos
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 08.09.2015
Beiträge: 982

BeitragVerfasst am: 20. Okt 2015 07:37    Titel: Antworten mit Zitat

Da in Deutschland das Legalitätsprinzip gilt, muss die Polizei grundsätzlich erst einmal ermitteln, ganz egal, ob davon ausgegangen werden muss, dass ein Verfahren eingestellt werden könnte.
Sollte die Polizei bei ihrer Ermittlung davon überzeugt sein, dass hier ein Besitz von BTM vorliegt, so wird sie grundsätzlich Anzeige erstatten.
Jetzt kommt es auf den Wirkstoffgehalt an. Bereits bei einem Anteil von 0,05g Heroin-Hydrochlorid kommt eine Einstellung nach §31a BtMG nicht mehr infrage.
Sollten die 0,5g einen höheren Wirkstoffanteil als 10% haben und führt eine Aussage zu keinem andereren Ermittlungserfolg gegen einen Händler, wird es zu einem Verfahren kommen.
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