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surreal
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 05.06.2015
Beiträge: 2239

BeitragVerfasst am: 30. Jul 2016 07:32    Titel: Antworten mit Zitat

Aber dass die Einfuhr von Codein ohne Rezept ein Btm-Verstoß ist, wurmt mich jetzt... Auch wenn bisher noch nichts passiert ist, ich dachte, damit geht man gar kein Risiko ein. Und wer soll denn darauf kommen, dass ein Medikament, das in der Form innerhalb Deutschlands kein Btm ist, beim Import aus einem anderen Land sozusagen zu einem wird?
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endstation
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 28.03.2016
Beiträge: 208

BeitragVerfasst am: 30. Jul 2016 23:53    Titel: Antworten mit Zitat

Gaucho hat Folgendes geschrieben:
Wenn man mit Diazepam handelt dann ist das nach meiner Kenntnis nur ein Verstoß gegen das Arzneimittelüberwachungsgesetz, nicht aber gegen das BtM.

Ich rede von den üblichen Diazepam mit 10 mg und keine Sonderausführung.


NEIN! das ist ein ganz klarer verstoß gegen das BTMG!
sobald du unerlaubten handel treibst mit benzos etc., ist das GRUNDSÄTZLICH ein verstoß gegen das BTMG. da spielen auch dosierungen und mengen keine rolle!

die ausgenommen zubereitungen bzw. höchstmengen spielen ja nur im legalen pharmazeutischen verkehr eine rolle.

ES IST SO:
es gelten so gut wie alle gängigen benzos und opiate als BTM (auch zb. diazepam oder tramadol). einige davon sind lediglich in bestimmten höchstmengen und zubereitungen vom BTMG ausgenommen, damit verschreibungen und der umgang damit praktikabler ist.
wenn du aber auch nur 1 tablette diazepam ver-/kaufst, dann verstößt du gegen das betäubungsmittelgesetz.

es gibt viel verwirrung bzgl. dieser dinge. ich weiß von einem fall, bei dem jemandem der handel mit bromazepam vorgeworfen wurde und die polizei hat das fälschlicherweise lediglich als verstoß gegen das AMG gewertet, obwohl ganz klar ein verstoß gg. das BTMG vorlag.

die beiden gesetze, also das AMG und das BTMG, sind übrigens im internet nachlesbar.
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endstation
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 28.03.2016
Beiträge: 208

BeitragVerfasst am: 31. Jul 2016 00:02    Titel: Antworten mit Zitat

ps.
ich beziehe mit mit den mengenangaben nur auf die höchstmengen und ausgenommenen zubereitungen bei verschreibungen.

mengen spielen noch im strafverfahren eine rolle, wenn es darum geht, zb. zwischen einer "geringen" und einer "nicht geringen" menge zu unterscheiden.
die größeren mengen waren bei den benzos aber schon seeehr hoch bemessen... damals ging es um ein verfahren, in dem professionelle pharmahändler angeklagt waren...

es ist aber bald auch schon 10 jahre her, dass ich mich damit mal sehr intensiv befasst habe (bzw. besser: befassen MUSSTE! Wink ).
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oxy moron
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 23.08.2014
Beiträge: 387

BeitragVerfasst am: 31. Jul 2016 00:24    Titel: Antworten mit Zitat

oxy moron hat Folgendes geschrieben:
Das ist so:

Codein / DHC und viele Benzos SIND Btms – nur in bestimmten, gewisse Maximaldosen nicht überschreitenden Zubereitungen sind der Umgang mit / Verordnung und Erwerb von DHC etc. nicht von der BtmVV berührt. Außerhalb des „legalen“ Systems sind das Alles „Drogen“.


endstation hat Folgendes geschrieben:


ES IST SO:
es gelten so gut wie alle gängigen benzos und opiate als BTM (auch zb. diazepam oder tramadol). einige davon sind lediglich in bestimmten höchstmengen und zubereitungen vom BTMG ausgenommen, damit verschreibungen und der umgang damit praktikabler ist.
wenn du aber auch nur 1 tablette diazepam ver-/kaufst, dann verstößt du gegen das betäubungsmittelgesetz.


Laughing am lustigsten finde ich die jeweilige Einleitung in der Form: "Aufgemerkt, liebe Leute, das verhält sich folgendermaßen:"
Hier offenbart sich der Mensch mit Seminarraumerfahrung Wink
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endstation
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 28.03.2016
Beiträge: 208

BeitragVerfasst am: 8. Aug 2016 20:18    Titel: Antworten mit Zitat

oxy moron hat Folgendes geschrieben:

Laughing am lustigsten finde ich die jeweilige Einleitung in der Form: "Aufgemerkt, liebe Leute, das verhält sich folgendermaßen:"
Hier offenbart sich der Mensch mit Seminarraumerfahrung Wink



haha, das les ich ja jetzt erst Very Happy

ist in der tat lustig und gehört schon längst zum habitus. denn diese redewendungen/formulierungen sind nicht wirklich bewußt dort eingesetzt worden von mir, hehe...

jetzt, wo man mir sowas mal zeigt, wirkt das bei mir manchmal vllt. ein wenig wie "schlaubi schlumpf". aber dann bin ich immerhin ja nicht der einzige, lol... Wink
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endstation
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 28.03.2016
Beiträge: 208

BeitragVerfasst am: 8. Aug 2016 20:32    Titel: Antworten mit Zitat

BTW:

wie ging es hier eigentlich weiter bzgl. des remedace-rezepts? der ausstellende arzt war ja offensichtlich nicht so ganz auf der höhe der zeit...immerhin ist das zeug doch bestimmt schon 10 jahre nicht mehr im handel..
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Gaucho
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 04.08.2015
Beiträge: 1031

BeitragVerfasst am: 13. Aug 2016 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

Der Unterschied zwischen den aktuell gängigen Substitutionsmitteln wie Methadon, BUP, Substitol und den damals erhältlichen DHC Tabletten ist der, dass man von DHC noch richtig high werden und einen schönen Tag erleben konnte.

Hat man genug davon eingeschmissen dann knallt unret. DHC genauso gut wie H.

Diese kleine Freude wollte man den armen "Junkieschweinen" aber nicht mehr gönnen. Eine andere rationale Erklärung mal abgesehen von der HWZ fällt mir leider nicht ein. Denn DHC ist nunmal extrem billig in der Herstellung und besitzt weniger unerwünschte Nebenwirkungen als vollsynthetische Opioide.

Die guten 90er sind aber nunmal leider Geschichte und mit der Jahrtausendwende ging das Übel subjektiv erst so richtig los.

- Agenda 2010 mit ALG II Reform im Jahr 2004

- Leiharbeit

- 450€ Jobs

- Lohndumping

- Masseneinwanderung

- uvm...
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