Arbeiten ohne Take Home?

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JP
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 22.01.2015
Beiträge: 1554

BeitragVerfasst am: 23. Sep 2016 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

Klar kann ich machen,
aber würde trotzdem gerne noch paar Ideen vorher hören Confused

Sollte das total schief gehen,
werde ich natürlich so schnell es geht den Arzt wechseln,
nur glaube ich würde mir niemand sofort take home geben,
oder hat sowas schon jemand mitbekommen?

Das dass mit der Apotheke wäre plan B,
für den Fall das der Arzt nein zum Take Home sagt Confused
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JP
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 22.01.2015
Beiträge: 1554

BeitragVerfasst am: 23. Sep 2016 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Arbeitsvertrag nehme ich mit,
um 7:30 Uhr gehts los,
denke bis 16 Uhr,
unser Arzt hat von Mo-Fr von 9-12 Uhr u. 16:18 Uhr offen,
könnte also theoretisch noch nach der Arbei dahin,
das die meisten mit unserer Krankheit Geld verdienen wollen,
ist klar aber hier muss drineng nachgebessert werden.

Man mus ja nicht sofort die ganze Substi verbessern,
aber das scheint mir,
umsetzbar,
irgend ein Reporter könnte da eine interessante Story raus bauen,
ist die Gesubdheitsministerin dafür verantwortlich?[/list][/list]
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Wild_Rose
Bronze-User
Bronze-User


Anmeldungsdatum: 11.07.2016
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 23. Sep 2016 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe damals SOFORT take home
Bekommen... Also fast...
Als ich meine Substi angefangen
Habe, war ich noch anderthalb
Wochen krank geschrieben. Und
Danach sofort take home, als ich
Meinen Vertrag und Dienstplan vor-
Gezeigt habe...

So spontan fällt mir jetzt nix ein,
Ich denk nochmal nach, nur HEUTE
Ist mein Hirn ziemlich tot.

Viel Erfolg ❗ ❗ ❗
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nebukadnezar
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 26.08.2015
Beiträge: 4292

BeitragVerfasst am: 23. Sep 2016 17:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ist ja nicht so dass sich gar nix tut in Sachen Substitution und BtmG, die Frage ist nur , was davon umgesetzt wird.

Dazu hier, immerhin von der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedzin:

1. Änderung der Zielehierarchie einer Substitutionsbehandlung
– Sicherstellung des Überlebens als Primärziel, statt Abstinenzgebot
(§5 Abs 1 Nr 1)

2. Begründung einer Take-Home-Vergabe nach wissenschaftlich
therapeutischen Kriterien (§5 Abs 8 Nr 5 und 6)

3. Erweiterung der Mitgabemöglichkeiten (§5 Abs Cool

3.1. Take-Home von „bis zu 7“ auf „bis zu 14/30 Tage“ ausweiten
(§5 Abs 8 Satz 4)

3.2. Mitgabe bei Inlandsurlaub angleichen an Regelung für einen
Auslandsaufenthalt bis zu 30 Tage (§5 Abs 8 Satz 7)

3.3. Neue Regelung für Mitgabe am Wochenende neue Regelung
einfügen als Satz 4 -> (§5 Abs 8 Satz 4)

4. Erhöhung der Verschreibungs-Höchstmengen von Levomethadon
und Methadon (§ 2 Abs 1)

5. PSB Erfordernisse diff erenzieren, ärztliche Beurteilung einbeziehen
(§5 BtMVV Abs 2 Nr 2)

6. Regelungen zum Beikonsum diff erenzieren
– soweit nicht generell über die RL der BÄK zu regeln –
ausrichten an Gefährdung der Ziele der Substitution
(§ 5 Abs 2 Satz 1 Nr.4, Buchstabe c und § 5 Abs 8 Satz 5 Nr. 1 und 3)

7. Konsiliarregelung (§5 Abs 3)

7.1. Ausweiten von „höchsten drei“ auf „höchstens fünf“ Patienten
7.2. Präzisierung - Dosis-Einstellung des Patienten durch den Konsiliarius


aus:
http://www.dgsuchtmedizin.de/fileadmin/documents/dgs-info_102/Eckppapier_BtMVV_19082015_FINAL.pdf


sowie ein aktueller Antrag vom 13-05-2016 Linken:


2. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Anbau von Cannabis zum eigenen Bedarf
erlaubt sowie den nichtkommerziellen Bezug über Cannabis-Clubs ermöglicht (siehe
Bundestagsdrucksache 17/7196);

3. Optionen für regulierte und nichtkommerzielle Abgabemodelle auch für andere
Rauschmittel zu prüfen bzw. gegebenenfalls zu erproben und sich dabei auf gut
untersuchte Substanzen zu konzentrieren. Es ist zu evaluieren, inwieweit dabei die
Ziele – unter anderem Austrocknung des organisierten illegalen Drogenhandels
und weiterer drogenbedingter Kriminalität, Reduktion von drogenbedingten Gesundheitsschäden,
verbesserte Erreichbarkeit von Konsumierenden für Präventions-,
Therapie- und Hilfeangebote sowie ein reduzierter Konsum von NPS – erreicht
werden;

4. einen Gesetzentwurf zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vorzulegen, der
gewährleistet, dass Konsumierende von Rauschmitteln nicht mehr strafrechtlich
verfolgt werden. Hierfür ist eine verbindliche „geringe Menge“ für Cannabis und
für andere BtM festzuschreiben, bei deren Erwerb und Besitz im Regelfall von
Strafverfolgung und Verurteilung abgesehen werden soll;

aus:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/084/1808459.pdf

LG N
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JP
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 22.01.2015
Beiträge: 1554

BeitragVerfasst am: 23. Sep 2016 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist alles blödsinn,
wir sind doch nicht doof, klar 90% kommen nicht mehr klar,
aber es muss doch auch für die restlichen 10% möglich sein,
etwas zu verändern Evil or Very Mad

Gibt wohl keine Bevölkerung die sich so behandeln lassen würden,
wie wir es uns gefallen lassen Rolling Eyes

Und wenn es gar nicht anders geht,
müssen wir es wie die RAF machen Laughing
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Salute
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 24.05.2014
Beiträge: 224

BeitragVerfasst am: 14. Nov 2016 17:40    Titel: Antworten mit Zitat

Stellt euch vor , es ist vergabe und keiner geht hin.

Very Happy Cool
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Praxx
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 14. Nov 2016 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

Der Forderungskatalog der DGS ist ja schon uralt. Der Verzicht auf das Abstinenzgebot ist mit der CDU nicht zu machen, und alle TH-Erleichterungen sind für die Katz, wenn dafür keine finanzielle Kompensation erfolgt.

Beispiele?

Die Hauptarbeit entsteht bei der Substi durch den BtM-Papierkram. Der unterscheidet sich kaum zwischen th und nicht-th.
Nur die Bezahlung sieht ganz anders aus.
Für ein Quartal "Vollsubsti" mit 3 UKs und 3 "Therapiegesprächen" zahlt die KK ca 670€/Fall
Bei einem 6-Tage-TH bleiben aber nur noch 175,-€/Quartal Umsatz(!) übrig.
Die Kosten dagegen bleiben nahezu unverändert - ob die MFA jetzt 10 oder 20 Einträge im BtM-Buch macht, ist sie ungefähr gleich lang damit beschäftigt, und die zeitraubende wöchentliche Bestandsprüfung hängt nicht davon ab, wie oft die Patienten kommen oder nicht, da sind zwei MfA 1 Std oder eine 2 Stunden damit beschäftigt.

Die KVen sagen da ganz stur: Kein Geld für eine "Nicht-Leistung", anstatt eine eigene Ziffer für die TH-Versorgung zu schaffen. Die müsste pro Tag mindestens die Hälfte dessen ausmachen, was für die Vergabe bezahlt wird, um den Fixkostenanteil in der Mischkalkulation zur Vergabeziffer zu decken.

Das Honorar für die Vergabe ist in den letzten 20 Jahren von DM 7.- (= 3.60€) auf heute 4.07€ um sagenhafte 13% gestiegen, das Gehalt einer Helferin aber von 2.000 DM auf 1.900 € um 90%, von den sonstigen Kosten (Strom, Heizung, Müll) nicht zu reden...

Und außerdem: Warum soll ich als Arzt 7 Tage in der Woche in der Praxis aufschlagen, aber den Patienten ein freies Wochenende verschaffen?

LG

Praxx
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nebukadnezar
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 26.08.2015
Beiträge: 4292

BeitragVerfasst am: 14. Nov 2016 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hi praxx,

echt schon uralt? Dachte von 2015, aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt...oder irgendwann.

tja, tragisch, deine Rechnung, aber sei gewiss, das ist nicht nur ein Problem in deiner Branche. Das System stinkt an allen Ecken und Kanten!

Aber einen Satz verstehe ich nicht:

Zitat:
Und außerdem: Warum soll ich als Arzt 7 Tage in der Woche in der Praxis aufschlagen, aber den Patienten ein freies Wochenende verschaffen?

warum? und, wenn ich am WE im Büro sitze und endlich mal dazu komme Dinge wie Kassenbuch, Mahnungen, Rechnungen etc. zu bearbeiten, bin ich doch froh, wenn nicht ne Horde Lötis auftaucht, die nen Fitting brauchen!

LG N
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