Hausdurchsuchung

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ausgetanzt
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 10.06.2009
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: 10. Jun 2009 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

naja aber er ist auch schon 2 mal auffaellig geworden...
und wieso soll ich es noch abstreiten, wenn sie es doch eh wissen?


was sind "fauleute"? :/ spitzel oder wie?

also hab ich jetzt sozusagen alles verkackt was man verkacken kann oder?
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Rote Zora
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 28.05.2009
Beiträge: 1041

BeitragVerfasst am: 10. Jun 2009 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

na ja, ganz so krass würde ich das jetzt nicht sagen.
Aber schon einiges Confused

Mal ganz ehrlich, den Fehler machen viele, weil sie es nicht besser wissen!(oder weil sie Arschlöcher sind! Damit meine ich nicht dich)
Wie gesagt,ab jetzt halte die Füsse still,und warte auf die Anklage.
Das wird eh noch was dauern bis die kommt.

Also, Kopf hoch Wink Very Happy

ZORA
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Rote Zora
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 28.05.2009
Beiträge: 1041

BeitragVerfasst am: 10. Jun 2009 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

Ach so, ja, V-Leute sind Bullenspitzel!!
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ausgetanzt
Bronze-User
Bronze-User


Anmeldungsdatum: 10.06.2009
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: 10. Jun 2009 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

achso was mir noch einfaellt die haben irgendwas von ner ehrlichkeits-klausel oder irgendson quatsch gesagt, also wenn ich ehrlich bin wirds fuer mich net so schlimm ausfallen meinten die... stimmt das?

ja ich hatte angst und hab gedacht, wenn ich alles verschweige dann bin ich erst recht am arsch... außerdem weiß ich nicht wie ich einen anwalt bezahlen soll...

aber wie gesagt die haben nur ca 2,7 oder sogar weniger bei mir gefunden und von handel oder sonst was haben die mich nichmal was gefragt, was mich auch wundert.. weil ja in der anklage da steht, dass ich anscheinend handel betrieben habe, sachen an dritte geliefert habe und fahrdienst geleistet habe. wieso haben die mich darueber nichts gefragt?

koennen/duerfen die telefonaufzeichnungen vor gericht ueberhaupt verwendet werden? ich habe naemlich gelesen das sowas nur bei mord, totschlag, missbrauch und sowas vor gericht zugelassen wird. aber auf jeder seite steht ja immer was anderes, da weiß doch keiner mehr was wahr und was nicht wahr is...
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bright
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 09.11.2008
Beiträge: 733

BeitragVerfasst am: 10. Jun 2009 17:57    Titel: Antworten mit Zitat

ausgetanzt hat Folgendes geschrieben:
naja aber er ist auch schon 2 mal auffaellig geworden...
und wieso soll ich es noch abstreiten, wenn sie es doch eh wissen?

Weil der Richter sagt, die können viel erzählen. Es muss vor Gericht bewiesen werde. Es reicht nicht, wenn die Polizei sagt, das und das wissen wir. Nichtmal genau würde was nützen.
ausgetanzt hat Folgendes geschrieben:
was sind "fauleute"? :/ spitzel oder wie?

Ich wollte es als Spiel für Stichwortsuche schwerer machen.
Ich hatte beobachtet, dass als ich Wichser ausgeschrieben Gross schrieb, eine Maschine dieses Wort er kannt hat, und verändert hat. Später sah ich das Wort alswichser unverändert.
ausgetanzt hat Folgendes geschrieben:
also hab ich jetzt sozusagen alles verkackt was man verkacken kann oder

Ich würde unvorbereitet sagen. Deine Tendenz muss Rücknahme, Distanzierung, heissen und möglichst wenig Material gegen Dich zu haben.
Wer weiss, vielleicht sind Deine Aussagen gar nicht verwertbar, weil es keine ärztliche Bescheinigung über Deine Vernehmungsfähigkeit gegeben.
Kannst ja auf allem Möglichen gewesen sein. Vielleicht kann ein Anwalt helfen. Es ist noch nicht alles verloren.
Dein Führerschein ja, aber sonst .... auf hoher See und vor Gericht weiss man nie. Wenn sie aber können, werden sie das Gesetz gegen Dich verwenden.
Justiz ist eine Maschine. Blind mit Taschenrechner zum Punkte zählen. Unterschätze diesen Faktor nicht. Rechne aber nicht mit Lebensnahem Verständnis. Auch das was Du dafür halten könntest sind nur Punkte. Und dann wenden sie wirklich ihren Katalog an.
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bright
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 09.11.2008
Beiträge: 733

BeitragVerfasst am: 10. Jun 2009 18:19    Titel: Antworten mit Zitat

ausgetanzt hat Folgendes geschrieben:
achso was mir noch einfaellt die haben irgendwas von ner ehrlichkeits-klausel oder irgendson quatsch gesagt, also wenn ich ehrlich bin wirds fuer mich net so schlimm ausfallen meinten die... stimmt das? ...

Im Prinzip nein. Das ist Verhörtaktik. Ein Polizist hat zwar Aussagegewicht, aber für Richter ist er trotzdem eine Versagernull. Unter ihrer Würde.
Kann sein, dass er Dich freundlicher darstellt, aber vor Gericht zählt das nichts.
Ist ein leeres Versprechen.
Du könntest an der Aufklärung von anderen Verbrechen helfen, das könnte dann zu einer anderen Bewertung der Schuld führen, weil es Reuepunkte dafür gibt. Um soviel denke ich geht es bei Dir nicht.

ausgetanzt hat Folgendes geschrieben:
ja ich hatte angst und hab gedacht, wenn ich alles verschweige dann bin ich erst recht am arsch... außerdem weiß ich nicht wie ich einen anwalt bezahlen soll... ...

Gut. Das wird dann keine Akteneinsicht bedeuten. Wir werden sehen was hier so an Wissen Dir helfen könnte.
ausgetanzt hat Folgendes geschrieben:
aber wie gesagt die haben nur ca 2,7 oder sogar weniger bei mir gefunden und von handel oder sonst was haben die mich nichmal was gefragt, was mich auch wundert.. weil ja in der anklage da steht, dass ich anscheinend handel betrieben habe, sachen an dritte geliefert habe und fahrdienst geleistet habe. wieso haben die mich darueber nichts gefragt ...


Weil sie eigentlich von Dir nichts wollen. Du bist für sie ein potenzialer Zeuge, den sie ein bisschen unter Druck setzen, um über ihr eigentliches Objekt belastendes zu bekommen.
Sachen an Dritte, ist zusätzlich zum Besitz, auch Handel, weil die Abgabe dem Handel gleichgesetzt wird. Ich denke nicht, dass sie soweit gehen würden, aber es gibt bei der Abgabe eigentlich keine geringe Menge, die gibt es nur beim Eigenbedarf.
Fahrdienst wäre nur Vorschub, weiss ich den Paragrafen jetzt nicht.
ausgetanzt hat Folgendes geschrieben:
koennen/duerfen die telefonaufzeichnungen vor gericht ueberhaupt verwendet werden? ich habe naemlich gelesen das sowas nur bei mord, totschlag, missbrauch und sowas vor gericht zugelassen wird. ...

Drogenhandel gilt wohl als Sowas.
ausgetanzt hat Folgendes geschrieben:
aber auf jeder seite steht ja immer was anderes, da weiß doch keiner mehr was wahr und was nicht wahr is.. ...

Sie werden Dich nicht wirklich als Händler einstufen.
Übe schon mal, "ich kann mich nicht erinnern"!
Falls es eine Verhandlung geben sollte, hoffe ich, dass Deine Verhandlung vor der Deines Dealers ist. Ist der auf freiem Fuss?
Gruss.
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3Sixty
Anfänger


Anmeldungsdatum: 03.04.2009
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 10. Jun 2009 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

ausgetanzt hat Folgendes geschrieben:
oh gott jetzt hab ich noch mehr angst als zuvor ):

ja, die haben anscheinend die Telefone von ihm abgehoert. Sie haben mich gefragt wo ich mich mit ihm getroffen habe, wie oft, welche uhrzeiten und wer da alles dabei war. dann haben sie mich noch gefragt wie ich dahin gekommen bin. dann haben sie noch gefragt ob ich andere kunden von ihm kenne. sie haben gefragt wie lange ich ihn schon kenne und wie oft ich ihn so gesehen habe (privat) und sie haben noch gefragt wieviel ich immer gekauft habe.

ich habe sie gefragt was mich erwartet und die meinten dann, das geht erstma an die staatsanwaltschaft und der beschließt dann ob anklage erhoben wird, obs fallen gelassen wird oder wie auch immer...

also mein fuehrerschein ist mit sicherheit weg, ja? ):
oh man, ich koennt mich schon wieder selber ohrfeigen dafuer, dass ich ueebrhaupt was gesagt habe.. aber ich war so nervoes, geschockt und was weiß ich nich noch alles...

am besten ists wohl mir nen anwalt zu nehmen oder? ):

danke fuer eure antworten...


Sorry, aber dieser aussage nach hast du bereits viel zu viel gesagt...
Mit diesen Beweisen hätten sie kaum was vor Gericht anfangen können, du hättest nur den Mund zu machen müssen.
Da du dachtest, das sie dich bereits drann haben hast du ein wenig zu viel erzählt und das mit der milderung der strafe ist alles geblufft.

Das ganze ist die normale Verhör-Taktik.Ab jetzt absolut gar nichts mehr sagen bzw. bestätigen;)

cu
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ausgetanzt
Bronze-User
Bronze-User


Anmeldungsdatum: 10.06.2009
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: 10. Jun 2009 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

aber eigentlich koennen die mir doch gar nix... die haben keinen beweis dafuer, dass ich menge gekauft und vertickt habe..
und nur weil ich irgendwann mal was bei dem gekauft habe und auch zugegeben habe koennen die mir doch nix..
die koennen mich nur fuer das bestrafen, was sie jetzt bei mir gefunden haben und sonst nich... werde einfach meine klappe halten und nichts mehr sagen...
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Zauderer
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 02.05.2009
Beiträge: 713

BeitragVerfasst am: 10. Jun 2009 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

... Das mit deinem führerschein sehe ich anderst ... du bist nicht gefahren und selbst wenn hat dich keiner gesehen ...
Meines wissens kann und darf eigendlich bei sowas nur der richter der führerscheinstelle mitteilen ...

Geh zu einem anwalt(nicht unbedingt den scheidungsanwalt deiner eltern, sondern einen für BTM - Strafrecht ... ) die erste sitzung kostet nur 80 €, beantrage akteneinsicht bei gericht, dann weisst du auch sehen wann und ob die ermittlungen abgeschlossen sind.

Vor abschluss der ermittlungen gibt es keine akte ... ohne anwalt hast du von vornherein verloren ...

Und leute sprecht euch gründlich ab ... wenn ihr alle das gleiche aussagt habt ihr eine chance nicht noch mehr fragen zu beantworten zu müssen !!!
... ihr habt euch schon reingequasselt ... noch mehr helfen würde ich den bullen nicht, dafür wirst du nicht bezahlt und dankbar sind die dir auch nicht ... !!!

... und bis du da das nächste mal etwas von hörst hast du es soweiso schon fast vergessen ... also entspann dich ... nutz die zeit und besprech dich mit deinen kollegen ... nicht am telefon ... und ganz wichtig legt eure handys bei lagebesprechungen in ein anderes zimmer unter eine Kolder/decke bzw. nehmt mindestens 20 minuten vorm labern die akkus aus den handys, die haben mindestens solange reststrom und man kann euch hören ...


Zauderer
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Luke
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 28.05.2009
Beiträge: 108

BeitragVerfasst am: 11. Jun 2009 02:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,muß bright mal wieder rechtgeben(verneig).vermutlich hat dich niemand verpfiffen,eure telefonprotukolle dürften für sich sprechen.in österreich würde es wegen dieser mengen kaum zu einer anklage,geschweige denn verurteilung kommen.deine connect hast du aber leider reingeritten.die polzei arbeitet bei solchen verhören natürlich gezielt mit dem überraschungs u einschüchterungseffekt,der leider auch bei dir zum ziel geführt hat.drum ist es am besten bei verhaftungen u verhören die bullen nur höflich u freundlich darauf hinzuweisen das du dich außer stande fühlst ohne rechtsbeistand eine aussage zu machen.als beschuldigter mußt du nämlich außer deinem namen gar nichts sagen.der schein ist leider sicher weg,vermutlich werden sie dich zum amtsarzt vorladen u pissen schicken.ob du dein auto verlieren kannst kann ich dir als ösi nicht beantworten.in österreich würden sie dir den wagen vermutlich lassen ,wie das in nrw aussieht kann ich leider nicht sagen.aber jetzt ist das gröbste schon passiert also entspann dich wieder,wenns irgendwie geht,besorg dir einen anwalt u sag kein wort mehr(a ned am telefon!)jedem passiert mal scheiße also mach dich nicht zu fertig.wünsche dir alles gute u das es glimpflich ausgeht-mfg luke
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ausgetanzt
Bronze-User
Bronze-User


Anmeldungsdatum: 10.06.2009
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: 12. Jun 2009 23:53    Titel: Antworten mit Zitat

naja, wie dem auch sein.. ich werde ja sehen was kommt ...
vielen dank fuer eure schnellen und hilfreichen antworten (:

ich werde euch informieren wie es gelaufen ist, wenn der brief nach hause flattert^^ aber das wird sicherlich noch 6-8 wochen dauern ....

danke nochmals (:
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ausgetanzt
Bronze-User
Bronze-User


Anmeldungsdatum: 10.06.2009
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: 14. Jun 2009 11:03    Titel: noch ne frage... Antworten mit Zitat

ich habe doch noch ne frage... aber zu meinem fuehrerschein...
und zwar..

Wenn jetzt ein Brief nach Hause kommt, dass ich meinen Fuehrerschein abgeben soll, kann ich dann Einspruch einlegen bzw bringt es mir etwas Einspruch einzulegen? Denn die Polizei hat keinen Drogentest bei mir gemacht und kann somit doch gar nicht bestaetigen, dass ich die Drogen konsumiert habe und fahruntauglich war, oder? Außerdem hat mich ja keiner beim Fahren gesehen.
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Zauderer
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 02.05.2009
Beiträge: 713

BeitragVerfasst am: 14. Jun 2009 11:05    Titel: Antworten mit Zitat

... genau das ist der punkt ... ich hatte sowas auch ... das thema wurde nichtmal erwähnt ...
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Zauderer
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 02.05.2009
Beiträge: 713

BeitragVerfasst am: 14. Jun 2009 11:07    Titel: Antworten mit Zitat

VERGESSENES ZITAT:
"Denn die Polizei hat keinen Drogentest bei mir gemacht und kann somit doch gar nicht bestaetigen, dass ich die Drogen konsumiert habe und fahruntauglich war, oder? "
VERGESSENES ZITAT ENDE
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Zauderer
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 02.05.2009
Beiträge: 713

BeitragVerfasst am: 14. Jun 2009 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

... Ok,
ich war nicht in der probezeit, hatte aber weithin mehr dope ... viel fährt man auf dem wagen ... Wink Cool
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