Anhörung wegen online kauf

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Leviathan
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Anmeldungsdatum: 30.03.2013
Beiträge: 983

BeitragVerfasst am: 22. Okt 2015 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

Los Fritzos hat Folgendes geschrieben:
Ich würde trotzdem nicht einfach fernbleiben vom Termin, aber das ist meine ganz persönliche Meinung. Eher aus Anstatt und Respekt.



Anstand und Respekt wem gegenüber, Los Fritzos? Doch nicht etwa gegenüber der Exekutive?! Mit Respekt hat das nichts zutun. Wer als Tatverdächtiger angesprochen wird, der kooperiert nicht, jedenfalls nicht außerhalb einer gerichtlichen Hauptverhandlung. Im Strafprozess mit der Unterstützung eines versierten Verteidigers mag das anders sein.

Stell Dir vor, du kommst in eine Verkehrskontrolle. Ein Beamter möchte, dass du den Hampelmanntest machst. Stimmst du zu, weil Anstand und Respekt vor der Ordngsmacht die aktive freiwillige Mitarbeit gebieten?

Ich denke, das wirst du nicht tun.

LG der Leviathan
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Leviathan
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 30.03.2013
Beiträge: 983

BeitragVerfasst am: 22. Okt 2015 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Erstberatung beim Anwalt, da hat River recht, ist nicht so teuer. Ca. 150 Oiros zuzüglich Märchensteuer. Akteneinsicht ist nix kompliziertes, also auch nicht teuer.

Kommt es zu einer Anklage mit Hauptverhandlung, dann einen Pflichtverteidiger anfordern. Die Gebührensätze für Pflichtverteidigungen sind recht niedrig.

Nochmal: Lieber vorher Geld in einen Verteidiger investieren, als nachher in die Röhre gucken.

LG der Leviathan
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Los Fritzos
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 08.09.2015
Beiträge: 982

BeitragVerfasst am: 22. Okt 2015 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Akteneinsicht ist natürlich nach der Gebührenordnung zu berechnen. Hier liegen die durchschnittlichen Gebühren bereits bei 165 Euro netto, zzgl. Kopiergeld von 0,50 Euro und andere Pauschalen fällig.
Ist der Anwalt zusätzlich bei der Anhörung dabei, kommen da durchschnittlich 136 Euro auf einen zu.
Das Honorar für das Erstgespräch ist frei verhandelbar. Wird der Anwalt aber tätig, kommt dazu eine Grundgebühr von durchschnittlich 160 Euro dazu.
Natürlich kann das auch günstiger sein, ist aber eher unwahrscheinlich, da das auch die Sätze sind, die zur Pflichtverteidigung angesetzt werden.

Also Anwalt mit Akteneinsicht und Anwesenheit bei der Vernehmung, kostet mehr als 150 Euro.

Wer das nicht glaubt, kann gern in der Gebührenordnung nachlesen.

Gruß, Fritze
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Los Fritzos
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Anmeldungsdatum: 08.09.2015
Beiträge: 982

BeitragVerfasst am: 22. Okt 2015 15:40    Titel: Antworten mit Zitat

Was ich aus Anstatt und Respekt tue, bleibt glücklicherweise mir überlassen.
Wenn ich der Meinung bin, bei einer Kontrolle einen Hampelmann machen zu wollen, dann tue ich das.

Es gibt Menschen, zu denen ich mich auch zähle, die alle Leute, die einem mit Anstatt und Respekt entgegentreten auch genauso behandeln.

Ich bin damit immer bestens gefahren.

Wenn ich mich in der Gesellschaft respektlos verhalte, habe ich nichts zu erwarten.

Ich bin immer zu meinen Anhörungen gegangen und habe immer dafür gesorgt, dass mindestens meine Personalien überprüft werden konnten, war trotz meiner Aussageverweigerung immer nett und höflich. Ich habe in meinem der Fälle irgendwelche Strafen oder Kosten kassiert und vor allem musste ich keinen Anwalt bezahlen.
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Praxx
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 22. Okt 2015 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

Nochmal in die gleiche Kerbe:

NICHT HINGEHEN!
"Vorladungen" der Polizei sind rechtlich nicht bindend, übrigens auch die des Staatsanwalts nicht! Folge leisten muss man nur einer Ladung eines Richters!

Natürlich könntest du dann festgenommen werden - aber dafür braucht die Polizei schon einen besseren Grund als "zur Vernehmung nicht erschienen"

Angaben zu deiner Person brauchst du nicht mehr machen, die wurden ja schon anlässlich der Hausdurchsuchung ermittelt und festgehalten.

Routinierte Vernehmer entlocken dir jede Menge Informationen, die dich höchstens in die Sch... reiten. Dann gehst du zur Vernehmung, und die endet mit Festnahme und Vorführung beim Haftrichter!

Das Geld für einen Anwalt wäre hier sehr gut angelegt - auch ohne Rechtsschutz.

Rechtsschutzversicherungen zahlen übrigens in Strafrechtsfällen in der Regel überhaupt nicht, allenfalls bei Verkehrsdelikten und auch da nur bei "einfacher Fahrlässigkeit"

Du brauchst unbedingt einen Anwalt, der über die Akteneinsicht herausfinden kann, was dir im Einzelnen warum vorgeworfen wird, welche Beweise vorliegen etc. - oder dich zur Vernehmung begleitet und rechtzeitig einschreitet, wenn es kritisch werden könnte.

Welche Ermittlungsergebnisse liegen vor? Waren in deinen leeren Tütchen Drogenreste nachweisbar? Um welche Mengen geht es überhaupt? Ist deine Bestellung überhaupt beliefert worden? Wurde nur dein Dealer "telekommunikationsüberwacht" oder auch du, und vor allem: seit wann? Liest die Polizei möglicherweise mit, was du hier postest?

Ohne Anwalt müsstest du warten, bis du entweder einen Strafbefehl bekommst oder die Anklageschrift mitsamt Ladung zum Termin.

Die müssen schon handfeste Beweise haben, wenn sie zur HD anrücken. Und leere Tütchen mit Anhaftungen könnten als Beleg dafür dienen, dass du Handel getrieben hast, waren sie völlig leer, liegt nahe, dass du sie in Verkaufsabsicht bereitgehalten hast. Wozu braucht Otto Normalbürger Plastiktütchen in größerer Anzahl?

Geh mal davon aus, dass die "ahnungslos"-Nummer nicht funktioniert.

Ein Patient von mir hat das mal probiert - er bekam grinsend serviert, dass er bei der Überwachung seines Dealers bei 200 Einkäufen auf Video erfasst war...

Nur mit Anwalt kannst du herausfinden, wie lange dich die Cops schon auf dem Schirm haben und wieviele Bestellungen im Darknet dir zugeordnet werden können, wieviele deiner Kunden schon ermittelt sind usw...

LG

Praxx
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silentriver
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 29.04.2015
Beiträge: 434

BeitragVerfasst am: 22. Okt 2015 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank Praxx! Best Beitrag ever!
Da kann mann nichts mehr hinzufügen.
river


es fehlen nur noch wenige zeichen
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Phil78
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 05.12.2014
Beiträge: 479

BeitragVerfasst am: 22. Okt 2015 15:57    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist nicht ganz richtig Praxx. Die Ladung der Staatsanwaltschaft ist wie die eines Richters bindend. Kommt aber selten vor. Und wenn du der nicht folge leistet wirst du garantiert abgeholt.
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silentriver
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 29.04.2015
Beiträge: 434

BeitragVerfasst am: 22. Okt 2015 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

Da hat Phil ausnahmsweise recht, aber darum geht es ja nicht. Fakt ist nun:


http://www.kanzlei-heidicker.de/rechtsgebiete/strafrecht/89-grundsaetzliche-ratschlaege-fuer-die-richtige-verhaltensweise-im-ermittlungsverfahren

Der Beschuldigte ist nicht verpflichtet einer polizeilichen Ladung nachzukommen!
Der Beschuldigte ist verpflichtet einer staatsanwaltlichen oder richterlichen Ladung nachzukommen, kann aber selbstverständlich auch hier von seinem Schweigerecht Gebrauch machen!
Es muss dem Beschuldigten geraten werden, schon beim Erhalt einer Vorladung sich der Hilfe eines Verteidigers zu bedienen!
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Phil78
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 05.12.2014
Beiträge: 479

BeitragVerfasst am: 22. Okt 2015 17:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ja und das hat ihm ja auch jeder geraten. Und natürlich kann er auch beim Staatsanwalt schweigen. Also nesorg dir einen Anwalt.
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JP
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 22.01.2015
Beiträge: 1554

BeitragVerfasst am: 22. Okt 2015 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

Die Polizei hat die Beweispflicht,
haben sie Beweise(Drogen) bei dir gefunden?
NEIN also haben die auch keine.

Der Staatsanwalt wird gar keine Anklage erheben,
sich jetzt bekloppt machen, oder gar einen Anwalt beauftragt bringt doch gar nichts.

Entspann dich und genieße das Leben.
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Praxx
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 22. Okt 2015 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hier ist mal alles sehr schön zusammengefasst:

http://www.berlin-strafverteidiger.info/strafrecht-a-z/vorladung/vorladung-als-beschuldigter/

LG

Praxx
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Los Fritzos
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Anmeldungsdatum: 08.09.2015
Beiträge: 982

BeitragVerfasst am: 22. Okt 2015 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt habe ich über eine Stunde mit unserem Anwalt telefoniert und der sagt, dass das Einschalten eines Anwalts in diesem Stadium nur eins bringt: Kosten

Wer natürlich unbedingt vorher wissen will, was da die Ermittlungsbehörden zusammengetragen haben, kommt natürlich nicht um den Anwalt herum, bleibt aber auf den Kosten sitzen.

PKH kann man erst dann beantragen, wenn es zur Anklage kommt bzw. wenn man bereits in Untersuchungshaft sitzt.

Das ein Anwalt dazu rät, frühzeitig eingeschaltet zu werden, ist natürlich auch aus rein wirtschaftlichem

Aber in allem sind sich hier alle einig:

Nichts zur Sache aussagen.

Jeder sollte also selbst für sich entscheiden, wie er das tut.
Es gibt grundsätzlich keine Notwendigkeit für einen Anwalt .
Ob man einfach der Ladung fernbleibt, sich telefonisch oder schriftlich entschuldigt oder hingeht und ausdrücklich sagt, man wird nichts dazu sagen, sollte jeder selbst entscheiden.
Wenn also jemand sagt, wie er selbst in dieser Situation handeln würde, ist das nicht falsch, nur weil man es selbst nicht so tun würde.

Manchmal verstehe ich nicht, warum hier persönliche Meinungen nicht einfach toleriert werden. Wenn diese nicht grundsätzlich verkehrt sind.
Ich selbst muss doch am besten wissen, dass ich auf diese Art immer gut gefahren bin und alle Verfahren gegen mich eingestellt wurden. Wo habe ich also einen Fehler gemacht und wo hat mir dabei ein Anwalt gefehlt?

Gruß und Ende

Fritze
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Dr.Mabuse
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 19.02.2015
Beiträge: 4074

BeitragVerfasst am: 22. Okt 2015 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

Meraba,


zumahl da jedes Bundesland sein Eigenes Spielchen Treibt...eigentlich unfassbar...Kostet ein Pittbull um Berlin rum,mehrere Hundert Euro im Jahr an Steuer,ist es bei uns mit einem Hunni getan...

Wie geht das...ich denke das ist die Ferkelsche Krankeit,der Neo Cortex wird zunächst mit einem Euro Stimmulator,Stimmulert,bringt dies keinen Erfolg,wird eine Hartz 4 Frequenz von 390 MHZ an den Probanten gelegt,,,,lebt der Probant noch,ist dies zu Unterbinden...

Im Anschluss könnte eine Schwarzer/Friedman Therapie Fruchten,deren Oberstes Ziel, ist ein Rebound Vakuum im Gehirn des Probanten zu erzeugen,welche eine Steuerhinterziehung möglich macht...

Soweit erstmal...
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graham
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 04.07.2012
Beiträge: 2205

BeitragVerfasst am: 22. Okt 2015 19:49    Titel: Antworten mit Zitat

wenn die vorhaben ihn festzunehmen, dann hätten die ihn schon bei der hd mitgenommen und selbst wenn danach neue gründe dafür vorgelegen hätten, dann wären die sofort losgefahren und hätten ihn nicht erst nett eingeladen!

und mit respekt und anstand haben reaktionen auf ermittlungsarbeiten der polizei primär nur wenig zu tun! man sollte in solchen sachen genauso agieren, wie die polizei selber=> taktisch und strategisch! angaben zur person und freundlich sein, ist genug anstand und respekt! der vorladung der polizei als verdächtiger folge zu leisten, ist überflüssig und gefährlich!

und zum to nochmal=> du hast hier nachgefragt, was du machen sollst und hast darauf zwar verschiedene antworten aber mehrheitlich doch einen konsens erfahren=> hingehen und die aussage verweigern, ist so ziemlich das unsinnigste, was man machen kann. aber jetzt willst du genau das tun?! warum hast du denn überhaupt hier gefragt?!

graham
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Leviathan
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 30.03.2013
Beiträge: 983

BeitragVerfasst am: 22. Okt 2015 20:46    Titel: Antworten mit Zitat

@Los Fritzos,

selbstverständlich ist es dir überlassen, wem du Respekt erweisen willst. Es ist nicht meine Absicht, dir da irgendwie reinzureden.

Mit den Anwalrsgeühren für Akteneinsicht liegst du jedoch völlig falsch.

Nichts für Ungut

Der Leviathan
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