Anhörung wegen online kauf

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Leviathan
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Anmeldungsdatum: 30.03.2013
Beiträge: 983

BeitragVerfasst am: 22. Okt 2015 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

Los Fritzos hat Folgendes geschrieben:


PKH kann man erst dann beantragen, wenn es zur Anklage kommt bzw. wenn man bereits in Untersuchungshaft sitzt.



Noch so eine Halbwahrheit, Los Fritzos.

PKH gibt es ausschließlich im Zivilprozess.

Kannst du mir schon glauben; ich habe die entsprechende Ausbildung.

LG der Leviathan
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Dr.Mabuse
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 19.02.2015
Beiträge: 4074

BeitragVerfasst am: 22. Okt 2015 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist der Schäuble/Merkel/Nostradamus Effekt...

Keiner weis was,wer was weis,weis auch nichts,für 800 Euro vorschuss,könnte man was wissen,natürlich ohne Gewähr,das auch nur Abhänging vom Polizisten,der auch eigentlich nichts weis,ausser das er Polizist ist...es geht vor Gericht...die Richter beeinflusst vom Mutara Nebel,wissen auch nichts,völlig verwirt,wird ein Urteil gefällt...

Alle Personen sind frei Erfunden,und haben mit der Realität nichts Gemein...

Angeklagter: Dieter Dietrich
Anwalt: Graf Bernadotte
Richter: Dr.Rudi Ratlos

Urteil...

Der Angeklagte ist in allen Punkten für Schuldig befunden worden,und Lebenlang dazu verurteilt,bei Pizza Hut All you can Eat zu vollziehen...das Lebenslang...

Die Sitzung ist geschlossen...
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Phil78
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 05.12.2014
Beiträge: 479

BeitragVerfasst am: 22. Okt 2015 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

Leviathan hat Folgendes geschrieben:
Los Fritzos hat Folgendes geschrieben:


PKH kann man erst dann beantragen, wenn es zur Anklage kommt bzw. wenn man bereits in Untersuchungshaft sitzt.



Noch so eine Halbwahrheit, Los Fritzos.

PKH gibt es ausschließlich im Zivilprozess.

Kannst du mir schon glauben; ich habe die entsprechende Ausbildung.

LG der Leviathan


PKH gibt es doch in jedem Rechtsstreit, sei es Arbeitsrecht, Sozialrecht etc, oder täusche ich mich da?

Und mann kann auch über Ratenzahlung mit dem Anwalt sprechen. ..
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Los Fritzos
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Anmeldungsdatum: 08.09.2015
Beiträge: 982

BeitragVerfasst am: 22. Okt 2015 21:17    Titel: Antworten mit Zitat

@leviathan

Sorry, da habe ich was durcheinandergebracht.

Aber als reiner Dozent für Arbeitsrecht in Verbindung mit einem kleinen Teil Sozialrecht habe ich bereits so viele PKH-Anträge verfasst, dass mir dieser Begriff in Fleisch und Blut übergegangen ist. Aber da heisst es auf jeden Fall PKH, das kannst du mir ruhig glauben.

So sind wir uns ja quitt mit Halbwahrheiten.

Natürlich ist der richtige Ausdruck hier die Pflichtverteidigung.

Aber vielen Dank für den Hinweis.

Gruß, Fritze
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Kullerbunt
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Anmeldungsdatum: 08.05.2012
Beiträge: 778

BeitragVerfasst am: 22. Okt 2015 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

Phil78 hat Folgendes geschrieben:
Leviathan hat Folgendes geschrieben:
Los Fritzos hat Folgendes geschrieben:


PKH kann man erst dann beantragen, wenn es zur Anklage kommt bzw. wenn man bereits in Untersuchungshaft sitzt.



Noch so eine Halbwahrheit, Los Fritzos.

PKH gibt es ausschließlich im Zivilprozess.

Kannst du mir schon glauben; ich habe die entsprechende Ausbildung.

LG der Leviathan


PKH gibt es doch in jedem Rechtsstreit, sei es Arbeitsrecht, Sozialrecht etc, oder täusche ich mich da?

Und mann kann auch über Ratenzahlung mit dem Anwalt sprechen. ..


Kriegt man im Strafrecht als Angeklagter nicht einen Pflichtverteidiger gestellt?

Gibt auch Anwälte, die zB mit Drogenhilfeeinrichtungen zusammenarbeiten und Klienten kostenlos beraten und eventuell verteidigen.
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Praxx
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Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 22. Okt 2015 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Pflichtverteidigung steht den Delinquenten nur unter bestimmten Voraussetzungen zu - das ist nicht so wie in amerikanischen Krimis. Pflichtverteidiger gibt es nur, wenn die Verhandlung "im ersten Rechtszug" vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht stattfindet, dem Beschuldigten ein "Verbrechen" zur Last gelegt wird (Strafandrohung >1 Jahr), er in U-Haft sitzt oder untergebracht ist und in noch ein paar exotischen Fällen...

Da ohnehin die Prozesskosten bei einer Verurteilung fällig werden - pleite oder nicht - ist es sinnvoller, VORHER das Geld für einen Anwalt in die Hand zu nehmen - zur Not kann man ja die Familie anpumpen

LG

Praxx
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Warrior
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 13.11.2012
Beiträge: 1004

BeitragVerfasst am: 22. Okt 2015 22:35    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Abend Praxx,

was mich mal interessiert:
Auf juristische Fragen antwortest du hier ja öfter mal und das auch scheinbar recht informiert.

Gehört das zum Allgemeinwissen, wenn man sich entscheidet, Substi-Arzt zu werden (vielleicht sogar Bestandteil der Ausbildung?) oder hast du da ein persönliches Interesse dran?

Beste Grüße,

Warrior
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Praxx
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 22. Okt 2015 23:53    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht wegen der Substitution... aber ohne fundierte juristische Kenntnisse bist du als Vertragsarzt verloren.

Ich habe schon diverse Verfahren vor diversen Gerichten gegen KV und Behörden geführt, und ich würde als Rentner gerne noch Jura studieren...

Außerdem halte ich die deutschen Drogengesetze und ihre juristische Umsetzung für erbärmlich schlecht - Drogenkonsum ist ein gesellschaftliches, Drogensucht ein medizinisches Problem und man sollte ohne Strafrecht auskommen können.

Die unsinnige Jagd auf Konsumenten und Eigenbedarfsdealer ist für mich pure Willkür und grenzt an Faschismus. Es ist skandalös, wie sich hier die Justiz von irgendwelchen Betonköpfen vor ihren Karren spannen läßt.

Ich verfechte einen legalen, regulierten Zugang für Erwachsene zu allen Drogen, damit dieser Sch... endlich aufhört.

LG

Praxx
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Leviathan
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 30.03.2013
Beiträge: 983

BeitragVerfasst am: 22. Okt 2015 23:55    Titel: Antworten mit Zitat

@all

Prozesskostenhilfe - geregelt in der ZPO. In der Regel für zivilrechtliche Verfahren, zu denen auch Arbeitsrechtsstreitigkeiten zählen, des Weiteren in Sozial- und Verwaltungsverfahren.

Pflichtverteidigung bei Verbrechen. Bei Vergehen besteht kein Zwang, sich anwaltlich verteidigen zu lassen. Verbrechen: Straftaten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe sanktioniert werden. Beispiele: Uneidliche Falschaussage = Vergehen. Meineid = Verbrechen.

Strafverteidiger vereinbaren gerne ein festes Honorar oder arbeiten zu Stundensätzen, weil der RVG-Gebührenrahmen für Strafsachen nicht attraktiv ist.

Rechtsschutzversicherungen decken keine Honorare, wenn der Versicherungsnehmer einer Straftat verdächtig ist.

Eine Erstberatung kostet nicht die Welt. Wichtig: Vorher nach den Kosten fragen. Eine Strafverteidigung vor Gericht, wenn eine Anklage zugelassen, das Hauptverfahren eröffnet ist, ist ein neues Mandat. Honorar vorher abklären/vereinbaren.

LG der Leviathan
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Warrior
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 13.11.2012
Beiträge: 1004

BeitragVerfasst am: 23. Okt 2015 00:32    Titel: Antworten mit Zitat

Praxx hat Folgendes geschrieben:
Nicht wegen der Substitution... aber ohne fundierte juristische Kenntnisse bist du als Vertragsarzt verloren.


Ja, sowas in der Richtung habe ich mir auch gedacht...

Naja, und zum Rest des posts: Dann vergiss doch einfach das Jurastudium im Rentnerdasein und geh in die Politik! Very Happy

Mit nem klaren Statement zur Sache scheinst du ja keine großen Probleme zu haben...
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helrunar
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 31.07.2015
Beiträge: 749

BeitragVerfasst am: 23. Okt 2015 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hätt mal ne frage: du hast ja geschrieben es geht um ne "meth"-bestellung.

Handelt es sich hier um crystal meth oder um dieses komische badesalz da weil bei uns in Ö sagen sie zu dem auch "meth" weil methedron oder methadron oder was weiß ich (ich konsumier beides nicht deswegen hab ich da nicht so ahnung) - warum ich das frage weil wenn es sich um zweiteres handelt dann wär das ganze ja nicht so tragisch weil das ja mehr oder weniger legal ist oder bin ich da falsch informiert und sie habens schon verboten?

Gruß
Hel
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Leviathan
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 30.03.2013
Beiträge: 983

BeitragVerfasst am: 23. Okt 2015 16:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Praxx,

Du sprichst mir aus dem Herzen. Ich bin auch dafür: Reguliert den Markt und stellt Drogenkonsum nicht unter das Strafrecht.

LG der Leviathan
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Dr.Mabuse
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 19.02.2015
Beiträge: 4074

BeitragVerfasst am: 23. Okt 2015 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

man sieht es ja bei den Amis...da wird ein regelrechter Krieg,gegen den Kleinen Konsumenten geführt,der mal für ein paar Dollar Dealt,oder selbst konsumiert...wirklich große Fische gehen seltenst ins Netz,liegt wohl im Promille Bereich...

Wie hatt Petra Roth (ich weis jetzt nicht ob der Name korrekt geschrieben ist),bei ihrem Amtsantritt als Bürgermeister/in verkündet,sie wolle dem Rotlicht Millieu ein Ende bereiten...was ist passiert? Gar nichts...man könnte glatt auf den Gerdanken kommen,manch Politiker wird da geschmiert...oder verdient daran

Ein Kumpel von mir hatt in den 90er Jahren eine Lehre als Versicherungskaufmann bei einem Namhaften Unternehmen in Frankfurt am Main begonnen,da ist die halbe Männliche Belegschaft in der Mittagspause,erstmal in den Puff.Schlussendlich hatt er wegen dem Imensen Druckes,Versicherungspolicen zu verkaufen aufgehöhrt...

Solche Insider Erfahrungen,werden nie auch nur Ansatzweise in einer Reportage im Fernsehen laufen...

Der Vermeintliche "Saubermann" Deutschland,ist in Wirklichkeit richtig Pfui...
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Poppy59
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 08.07.2015
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 23. Okt 2015 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist denn da so "Pfui" mal ins Puff zu gehen? Wer es mag u.es sich leisten kann. Warum nicht. Sorry, es ist echt zum lachen, wenn ein Drogi so tut als wäre pros.das allerletzte.
Geh doch mal hin u. dann hast wenigstens was interessantes zu posten.
Grußp59
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graham
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 04.07.2012
Beiträge: 2205

BeitragVerfasst am: 23. Okt 2015 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

wo hat er denn gesagt, das prostitution das allerletzte ist?


graham

jkhfkujhfjfljkjäöjkögjfhdzkfghklhkgjhfjhgfd
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