Mit Btm erwischt, Verhalten bei FäG?

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clicks
Anfänger


Anmeldungsdatum: 08.12.2016
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 8. Dez 2016 23:57    Titel: Antworten mit Zitat

Kullerbunt hat Folgendes geschrieben:
Praxx hat Folgendes geschrieben:
der Besitz von weißem Pulver in Tütchen ist nicht verboten... es könnten ja auch zerriebene Klosteine gewesen sein...


Gut möglich, dass sich in der Tüte wirklich nur zerriebener Klostein, Milchpulver oder zerbröselte Paracetamol befunden hat.
Wenn man besoffen irgendwo, bei irgendwem ein 1 Gramm "Kokain oder Speed...ach egal gib her"-Pulver gekauft hat, ist die Wahrscheinlichkeit nicht niedrig, dass man verarscht wurde.
Was sich in diesem Fall aber als glückliche Fügung herausstellen würde. Laughing


Es wurde beschlagnahmt. Es wird schon ein gewisser Teil von irgendeiner Substanz drinen sein.

Person A wartet jetzt einfach mal ab.
Konsum von Alkohol auch einstellen?
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blautopf
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 18.10.2016
Beiträge: 292

BeitragVerfasst am: 9. Dez 2016 00:13    Titel: Antworten mit Zitat

clicks hat Folgendes geschrieben:
blautopf hat Folgendes geschrieben:
Bei Polizei haben sie keinen Alkohol oder Drogentest gemacht ? Umso besser. Keine Vorstrafen wegen btm und kein Dauerkonsum. Dein Kumpel kann sich von A-Z herausreden. Fuehrerscheinstelle kann zB. eine Zeitlang Drogen und Alkoholtest verlangen. Da muss er dann hingehen. Wenn er Clean ist...alles kein Problem. Problem gibts vielleicht eher wegen Drogenbesitz. Wäre halt nun mal Verstoß gegen Btm. Bei 1 Gramm kaum mehr wie Strafbefehl von ca. 300-500€. Hier in Bawue werden die Verfahren manchmal auch gegen Zahlung von Geldbusse eingestellt. Bei Leuten die nicht vorbestraft sind...und das erste mal erwischt wurden. Vor allem bei Haschisch. Aber ich glaube nicht das man deinem Kumpel den Führerschein wegnehmen will. Ausserdem gibt es für Berufskraftfahrer Ausnahmeregelungen.


Nein es wurden bei Person A keinerlei Tests gemacht. Nur das Tütchen abgenommen, gewogen, mitgenommen und die Anzeige auf Papier angefertigt + Unterschrift.

Wie soll sich Person A den rausreden können, wenn das Päckchen in seinem Besitz war?

Ist kein Berufskraftfahrer Wink


Du als Beschuldigter darfst dich bei Anzeigen immer heraus reden. Man ist nicht verpflichtet sich selbst zu beschuldigen. Egal wo die Wahrheit liegt.Wie schon gesagt wird bei deinem Kumpel das Verfahren Höchst wahrscheinlich gegen Zahlung einer kleinen Geldbusse eingestellt. Zahlbar an eine Gemeinuetzige Drogenhilfe oder anderes. Wegen Meldung an Fuehrerscheinstelle kannst du Polizei fragen. Muss nicht sein. Hängt auch davon ab ob dein Kumpel in Flensburg was hat. Wenn er nichts hat um so besser. Aber den Führerschein kann man ihm wegen dieser Angelegenheit nicht so schnell wegnehmen. Dein Kumpel muss die Polizei fragen wie es weiter geht. Die sind zur Auskunft verpflichtet.
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clicks
Anfänger


Anmeldungsdatum: 08.12.2016
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 9. Dez 2016 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

blautopf hat Folgendes geschrieben:
clicks hat Folgendes geschrieben:
blautopf hat Folgendes geschrieben:
Bei Polizei haben sie keinen Alkohol oder Drogentest gemacht ? Umso besser. Keine Vorstrafen wegen btm und kein Dauerkonsum. Dein Kumpel kann sich von A-Z herausreden. Fuehrerscheinstelle kann zB. eine Zeitlang Drogen und Alkoholtest verlangen. Da muss er dann hingehen. Wenn er Clean ist...alles kein Problem. Problem gibts vielleicht eher wegen Drogenbesitz. Wäre halt nun mal Verstoß gegen Btm. Bei 1 Gramm kaum mehr wie Strafbefehl von ca. 300-500€. Hier in Bawue werden die Verfahren manchmal auch gegen Zahlung von Geldbusse eingestellt. Bei Leuten die nicht vorbestraft sind...und das erste mal erwischt wurden. Vor allem bei Haschisch. Aber ich glaube nicht das man deinem Kumpel den Führerschein wegnehmen will. Ausserdem gibt es für Berufskraftfahrer Ausnahmeregelungen.


Nein es wurden bei Person A keinerlei Tests gemacht. Nur das Tütchen abgenommen, gewogen, mitgenommen und die Anzeige auf Papier angefertigt + Unterschrift.

Wie soll sich Person A den rausreden können, wenn das Päckchen in seinem Besitz war?

Ist kein Berufskraftfahrer Wink


Du als Beschuldigter darfst dich bei Anzeigen immer heraus reden. Man ist nicht verpflichtet sich selbst zu beschuldigen. Egal wo die Wahrheit liegt.Wie schon gesagt wird bei deinem Kumpel das Verfahren Höchst wahrscheinlich gegen Zahlung einer kleinen Geldbusse eingestellt. Zahlbar an eine Gemeinuetzige Drogenhilfe oder anderes. Wegen Meldung an Fuehrerscheinstelle kannst du Polizei fragen. Muss nicht sein. Hängt auch davon ab ob dein Kumpel in Flensburg was hat. Wenn er nichts hat um so besser. Aber den Führerschein kann man ihm wegen dieser Angelegenheit nicht so schnell wegnehmen. Dein Kumpel muss die Polizei fragen wie es weiter geht. Die sind zur Auskunft verpflichtet.



Person A hat keinerlei Punkte ect. in Flensburg.

Aber wie soll man sich noch rausreden, wenn man am Abend der Tat unterschrieben hat das Päckchen (also Besitz von Drogen) bei sich getragen zu haben? Shocked

Die eigentliche Frage war ja. Was tun wenn das Verfahren eingestellt wird (mit oder ohne Zahlung ist ja mal egal) und die Führerscheinstelle ein FäG möchte.

Und dort die Frage kommt.

Nehmen Sie Drogen? Man verneint und dann kommt die Frage. Weshalb hatte Sie dann das Tütchen dabei? ..Wenn man sagt für einen Freund ist es ja Verkauf und da ist der Führerschein ja auch weg oder?

Oder machen die Ärzte da keine so psychologischen Ermittlungsarbeiten sondern nur körperliche Tests wie Haare ect. ?
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Amplitude
Bronze-User
Bronze-User


Anmeldungsdatum: 29.11.2013
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 9. Dez 2016 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

clicks hat Folgendes geschrieben:

Wie soll sich Person A den rausreden können, wenn das Päckchen in seinem Besitz war?


na vielleicht ist ihm das just vor die Füße gefallen und er hat es keine 2 Min. zuvor vom Boden aufgehoben und ohne groß nachzudenken an sich genommen ... vielleicht sogar, um es fachgerecht zu entsorgen ...
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clicks
Anfänger


Anmeldungsdatum: 08.12.2016
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 9. Dez 2016 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

Das könnte Person A sagen, wenn es zu einem FäG kommt.
Ich glaube Er macht sich viel zu viele Sorgen..

Person A wollte auch schon einen Anwalt holen, aber das wäre unangemessen oder?
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Amplitude
Bronze-User
Bronze-User


Anmeldungsdatum: 29.11.2013
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 9. Dez 2016 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

clicks hat Folgendes geschrieben:
Das könnte Person A sagen, wenn es zu einem FäG kommt.
Ich glaube Er macht sich viel zu viele Sorgen..

Person A wollte auch schon einen Anwalt holen, aber das wäre unangemessen oder?


Ich kann die Sorgen gut nachvollziehen, bin da sehr ähnlich. Aber ich denke, nach der Schilderung sollte es keine großartigen Probleme geben.
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Haschgetüm
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 26.03.2015
Beiträge: 2502

BeitragVerfasst am: 9. Dez 2016 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

clicks hat Folgendes geschrieben:
Das könnte Person A sagen, wenn es zu einem FäG kommt.
Ich glaube Er macht sich viel zu viele Sorgen..

Person A wollte auch schon einen Anwalt holen, aber das wäre unangemessen oder?


Noch nicht ganz nötig, aber wenn es Person a beruhigt, warum nicht. Wink
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Phil
Anfänger


Anmeldungsdatum: 09.12.2016
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 10. Dez 2016 03:39    Titel: Falls es bis zum Gericht kommt Antworten mit Zitat

Sag dem Richter das du süchtig bist und auch das du eine Therapie machen würdes. Dan mach die Therapie auch egal ob du abhängig bist oder nicht mach einen auf hilflos und zieh das bis zum ende durch und es muss verdammt überzeugend sein wen er dir glaubt Dan wird die Strafe stark lindert ausfallen

Tipp am Rande wen die einen Namen haben wollen du bist nicht verpflichtet einen zu nennen
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clicks
Anfänger


Anmeldungsdatum: 08.12.2016
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 10. Dez 2016 16:21    Titel: Re: Falls es bis zum Gericht kommt Antworten mit Zitat

Phil hat Folgendes geschrieben:
Sag dem Richter das du süchtig bist und auch das du eine Therapie machen würdes. Dan mach die Therapie auch egal ob du abhängig bist oder nicht mach einen auf hilflos und zieh das bis zum ende durch und es muss verdammt überzeugend sein wen er dir glaubt Dan wird die Strafe stark lindert ausfallen

Tipp am Rande wen die einen Namen haben wollen du bist nicht verpflichtet einen zu nennen


Was für einem Richter? Also sogar die Polizei hat zu Person A gesagt das es wegen sowas kein Gerichtsverfahren gibt im Normalfall. Das lohnt sich gar nicht, die haben weitaus andere Probleme.

Was für einen Namen? Shocked
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clicks
Anfänger


Anmeldungsdatum: 08.12.2016
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 15. Dez 2016 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist jetzt fast 3 Wochen her und ich habe noch nichts gehört.

Ist das ein gutes Zeichen? Shocked
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blautopf
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 18.10.2016
Beiträge: 292

BeitragVerfasst am: 15. Dez 2016 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

clicks hat Folgendes geschrieben:
Es ist jetzt fast 3 Wochen her und ich habe noch nichts gehört.

Ist das ein gutes Zeichen? Shocked


Positiv in soweit das da bis jetzt keine Vorladung zum Verhör gekommen ist. So das man mit aller Wahrscheinlichkeit davon ausgehen kann...das das Verfahren eingestellt wird oder schon wurde. Innerhalb von 4 Wochen erfährt man das normalerweise schriftlich. Denke mal bis nächste Woche Freitag wird Post kommen. Aber Spätestens nach Weihnachten noch vor 31.12. Bleibt zu hoffen das die Sache ohne Geldbuße eingestellt wird oder schon wurde ? Halte uns auf dem laufenden.
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clicks
Anfänger


Anmeldungsdatum: 08.12.2016
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 15. Dez 2016 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

Das einzige worüber sich Person A noch Gedanken macht ist seine Haare.
Sollte es zu einem FäG kommen, wird ja bestimmt eine Haarprobe genommen

Amphe/Koks ist ja auch in den Haaren nachweisbar. 3-4 Tage wird es in die Haare transportiert, danach nicht mehr. Wäre eine Glatze jetzt schon ratsam, oder erst wenns wirklich erforderlich ist und dann Glatze & auf Urintest bestehen?

Vorteil wäre halt wenn man jetzt ne Glatze macht ist man ganz Safe oder?
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blautopf
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 18.10.2016
Beiträge: 292

BeitragVerfasst am: 15. Dez 2016 19:49    Titel: Antworten mit Zitat

Dein Kumpel nimmt doch nicht etwa oder gelegentlich Amphe/Koks ?
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clicks
Anfänger


Anmeldungsdatum: 08.12.2016
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 16. Dez 2016 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

blautopf hat Folgendes geschrieben:
Dein Kumpel nimmt doch nicht etwa oder gelegentlich Amphe/Koks ?


Nehmen wir mal 2 Szenarien.

1. Ja er hat an dem Tag 1 kleine Line gezogen, wie würdet Ihr in Sachen Haare fortfahren?

und 2. Selbst ohne Konsum kam er mit dem Stoff in Verbindung (Tütchen außerhalb, ect.) so das es in die Blutbahn gelang. Was dann tun mit den Haaren?
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Praxx
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 16. Dez 2016 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Mein Gott, wo läuft dieser Fred bloß hin...

Das Verkehrsmedizinische Gutachten ist doch keine MPU! Es soll dabei nicht die Fahreignung untersucht werden, sondern nur, ob die Person das Mittel (noch) einnimmt und wenn ja in welchem Umfang. Taucht dabei der Verdacht auf eine Abhängigkeit auf, wird eine MPU angeordnet..

Beim Verkehrsmedizinischen Gutachten wird eine Urinprobe unter Sicht oder eine Blut- oder Speichelprobe zur Untersuchung mit GC(MS ins Labor geschickt, niemand macht da eine Haarprobe.

Der Arzt checkt dich auf physische und psychische Zeichen eines Drogenkonsums. Er wird also eine körperliche Untersuchung von Kopf bis Fuß und eine neurologische Untersuchung machen und einen "psychiatrischen Befund" erheben.

Wenn der Arzt feststellt, dass du körperlich und psychisch gesund bist und die Laboruntersuchungen keinen Hinweis auf einen bestehenden Drogenkonsum ergeben, leitest du das Gutachten an die FS-Stelle weiter und gut ist...

Wegen ein bißchen AMP wird es wahrscheinlich keine Verhandlung geben. das wird ziemlich sicher eingestellt. Die Bestimmung des Gehalts an "Amfetaminbase", die für ein Urteil notwendig wäre, ist nämlich ziemlich teuer und lohnt nicht, wenn die "Gefahr" besteht, dass weniger als 0.3g herauskommen und eingestellt werden muss.

Wenn die Aufforderung zum FÄG kommt, ist die immer sehr kurzfristig, so dass eine sofortige Einstellung des Konsums danach keinesfalls ausreicht, um negative Testergebnisse zu erreichen. Bis die Sache klar ist, auf keinen Fall irgendwas konsumieren!

LG

Praxx
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