Mit Btm erwischt, Verhalten bei FäG?

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Anfänger


Anmeldungsdatum: 08.12.2016
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 7. Jan 2017 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Habe immer noch nichts gehört weder von Staatsanwaltschaft oder von der Polizei.
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Cariote
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 18.06.2015
Beiträge: 1134

BeitragVerfasst am: 7. Jan 2017 22:58    Titel: Antworten mit Zitat

Weiter nichts konsumieren!
Vll wird es eingestellt.
Keine schlafenden Hunde wecken!
Nichts konsumieren bis du was gehört hast. Kann auch 8Wochen dauern...Die haben viel zu tun...
Lg c
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Anfänger


Anmeldungsdatum: 08.12.2016
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 27. Jan 2017 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Nun kam für Person A endlich Post von der Polizei mit folgendem Wortlaut.

"Sehr geehrter Herr A,

gegen Sie werden wegen einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetzt polizeiliche Ermittlungen durchgeführt, die nach Abschluss der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main zur weiteren Entscheidung vorgelegt werden.

Neben den rechtlichen Konsequenzen auch bei dem Erwerb und Besitz geringer Mengen Betäubungsmittel ist der Konsum solcher Substanzen mit erheblichen gesundheitlichen und sozialen Risiken verbunden.

Vor diesem Hintergrund beitet das Modellprojekt "Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten" - FreD - auf freiwilliger Basis eine Teilnahme an einem Informations- und Beratungsseminar an. Weiter Informationen erhalten Sie bei der -örtliche Caritasstelle ect aufgeklebt-.

Sie werden gebete, sich binnen 3 Wochen mit dieser Beratungsstelle hinsichtlich einer Kursteilnahme in Verbindung zu setzen. Sollten Sie diese Chance nutzen, legen Sie bitte die beigefügte Teilnahmebestätigung bei der Kontaktaufnahme vor.

Eine vollständige und bestätigte Kursteilnahme wird von der Staatsanwaltschaft zumindest strafmildernd berücksichtigt und kann in vielen Fällen auch zu einer vollständigen Einstellung des Verfahrens führen...Anhang Formular mit verschiedenen Stempelmöglichkeiten für die Caritas".

So was meint Ihr?
Hingehen und so'n Teil mitnehmen oder wirds eh eingestellt wegen der kleinen Menge?
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Lillian
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 22.05.2013
Beiträge: 3894

BeitragVerfasst am: 27. Jan 2017 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiß nicht so recht...Schon krass wie der Staat einen " auffordet" im endeffekt zwingt, an so einer Beratung teilzunehmen.

Ich würd's wahrscheinlich machen, habe aber wesentlich mehr auf dem Kerbholz als Person A...Muss auch mal sehen wie sich alles entwickelt, doch noch ermitteln sie... schon ein ganzes Jahr Twisted Evil Twisted Evil Twisted Evil

Aber im Endeffekt ist doch so gesehen gar nichts los...Am besten nur nie wieder auffällig werden...Nur leichter gesagt als getan in diesem Überwachungsstaat.
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Cariote
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 18.06.2015
Beiträge: 1134

BeitragVerfasst am: 27. Jan 2017 21:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, ich würde guten Willen zeigen und hingehen. Mich in dem Kurs gut beteiligen und mir das bescheinigen lassen.
Vll bringt es ihm tatsächlich was und er konsumiert später nichts mehr. Heilsamer Schock quasi...
Der Kurs kostet nichts oder? Wer ist da der Kostenträger?

Lg Caro
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Anfänger


Anmeldungsdatum: 08.12.2016
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 28. Jan 2017 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Was Person A noch stutzig macht ist der Satz das noch ermittelt wird. Was meinen die damit Handyverlaufe mitlesen oder wie? Person A kennt sich leider gar nicht aus in solchen Themen. Aber das Ding war ja quasi schon am Tag andem die Anzeige aufgenommen wurde "zu Ende ermittelt" oder? Bzw. was wünschen die noch rauszufinden?




Person A muss sich erst noch da anmelden, denke die Kosten trägt man selbst!
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Praxx
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 28. Jan 2017 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

"Es wird ermittelt..." die Sache liegt also noch nicht mal beim Staatsanwalt.
Du hast also den "Standardschrieb" bekommen, der im Rahmen eines "Präventionsprojekts" an alle "Erstauffälligen" Delinquenten geht.
as Verfahren wird ziemlich sicher eingestellt - es sei denn, du hast noch reichlich "Leichen im Keller". Da wird dann gecheckt, ob es möglicherweise andere Sachen gibt, in denen du mal erwähnt worden bist, "der hat mir mal was verkauft" oder "der war auch Stammkunde bei mir"...
Ein Patient von mir wurde bei seiner Vernehmung damit konfrontiert, dass sein Stammdealer seit einem Jahr videoüberwacht worden war... "erzählen sie keinen Blödsinn, wir haben sie 200 Mal beim Einkaufen drauf..."

Ob du hingehst oder nicht, spielt erst eine Rolle, wenn du da nächste mal auffällst...

LG

Praxx
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mesut976
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 15.02.2015
Beiträge: 930

BeitragVerfasst am: 28. Jan 2017 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hier im Ruhrgebiet wurde sowas immer eingestellt, allerdings war das vor ca 10 Jahren.

Ich kann mir gut vorstellen, das es eine kleine Geldstrafe gibt, denn die Kassen sin mittlerweile leerer als leer Smile

Wäre besser wenn du dahin gehst, das zeigt ein bischen Einsicht und Reue, das ist immer wichtig in Deutschland, mit der Wahrheit kann hier neimand etwas anfangen, immer schön fleißig eine Hollywood Story erfinden, am besten das was die hören wollen, dann bist du deren Bester Freund Smile
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Praxx
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 28. Jan 2017 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

Tatort und damit auch Gerichtsort ist ja Frankfurt.

Zitat:
Für Hessen gelten folgende Richtwerte:

Opium wird bis zu 3 Gramm Gewichtsmenge bzw. 0,45 Gramm Wirkstoffgehalt (Morphinhydrochlorid) als geringe Menge eingestuft. Amphetamin wird mit einem Gramm Gewichts-/Wirkstoffmenge als geringe Menge behandelt. Bei Heroin(-gemisch) sind 1 Gramm Gewichtsmenge bzw. 0,15 Gramm Heroinhydrochlorid Wirkstoffmenge eine geringe Menge während es bei Kokain(-gemisch) mit einem Gramm Gewichtsmenge bzw. 0,15 Gramm Kokainhydrochlorid Wirkstoffmenge der Fall ist.


Person A kann also die Füße hochlegen und auf den Einstellungsbescheid warten, der in Kürz eintrudeln wird.

Sobald eingestellt ist, geht noch eine Mitteilung an das Straßenverkehrsamt, das A dann auffordert, innerhalb von wenigen Tagen ein "verkehrsmedizinisches Gutachten" vorzulegen.

Beim Arzt - den sich A aus einer Liste selbst aussuchen kann - erfolgt dann ein Drogenscreening. Urin, Blut oder Speichel werden dann in einem forensischen Labor mit HPLC und MS untersucht. Liegen seine Werte unter den "Entscheidungsgrenzen" und bestätigt der Arzt, dass keine Hinweise auf einen weiteren Substanzkonsum vorliegen, kann A seinen Lappen behalten.

Bis dahin sollte sich A tunlichst von jeglichem Substanzkonsum enthalten. Zwischen dem Eingang des Briefes und dem Fristablauf reicht die Zeit micht, irgendwas noch schnell unter die Nachweisgrenze zu bringen.

LG

Praxx
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Anfänger


Anmeldungsdatum: 08.12.2016
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 28. Jan 2017 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

Weiß jemand was so ein Gutachten kostet in etwa? (evtl. Erfahrungen)

Finde im Netz leider nichts.
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Praxx
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 28. Jan 2017 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ca die Hälfte einer MPU

Praxx
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mesut976
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 15.02.2015
Beiträge: 930

BeitragVerfasst am: 29. Jan 2017 00:37    Titel: Antworten mit Zitat

Praxx hat Folgendes geschrieben:
Ca die Hälfte einer MPU

Praxx


MPU kostet ca 400 - 800€, da gibt es Unterschiede, kommt drauf ob man wegen Punkte, Alkohol, Drogen oder was anderes angestellt hat...
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Anfänger


Anmeldungsdatum: 08.12.2016
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 29. Jan 2017 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

Das wäre ja ein schöner Batzen.

Person A kann sich einfach nicht entscheiden ob er zu so einer Beratung hin gehen soll, er hat halt Angst das es eventuell negativ ausgeht. Da er definitiv kein Drogenproblem hat und wenn man da hin geht und immer sagt "man nimmt keine Drogen das war nur einmal" glaubt das dort doch auch niemand oder?
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Praxx
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 29. Jan 2017 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

Die Teilnahme an dem Seminar ist freiwillig. Die Bescheinigung über ide Teilnahme kann in einem Strafverfahren nützlich sein - aber die Nichtteilnahme kann nicht nachteilig ausgelegt werden.
Wenn du glaubst, dass dein Umgang mit Drogen für dich irgendwie riskant ist, kann so ein "Kurs" dabei helfen, die Finger davon zu lassen...
Beim Straßenverkehrsamt hat die Bescheinigung überhaupt keinen Nutzen, weil du damit einen "gelegentlichen" Drogenkonsum einräumst.

LG

Praxx
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Lugosi
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 06.05.2013
Beiträge: 739

BeitragVerfasst am: 29. Jan 2017 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo clicks,

Person A scheint ja immer im direkten Kontakt mit dir zu stehen,
wieso stellt er seine Fragen nicht einfach selbst... Person A sagt ...,
Person A meint ..., Person A hat ..., dies liest sich schon sehr abgehoben.

Person A scheint sich wohl ein wenig mit Agent X zu vergleichen, der Arzt
als heimlicher Chefermittler bei der Polizei, Handyortung und abhören des
selbigen und das wegen einem Gramm, ach ja, das wusste Person A bis vor kurzem noch nicht mal.
ich schätze mal da hätte die Polizei in Frankfurt/Main eine Menge zu tun, wenn jeder, auch noch so kleine Fund an BTM mit solch einem Aufwand verfolgt würde. Ich vermute, dass das ein Fest für alle Berufsverbrecher wäre.
Falls du seither nicht mehr konsumiert hast könntest du, wie schon häufiger erwähnt einen Gang zurückschalten, die Beine hochlegen und genüsslich abwarten.

cu
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