Opiatausweis besser als Substiausweis im Straßenverkehr

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Praxx
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Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 5. Aug 2017 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ich versuch's nochmal:

Die Tests der Polizei erfassen außer Substitol oder DHC/Codein KEINE Substitutionsmittel

Oxycodon und Hydromorphon werden von normalen "Opiat-Tests" NICHT miterfasst (Cut-off >3000ng/ml), Fentanyl sowieso nicht.

Mit BtM behandelte Patienten dürfen fahren, solang sie "fahrtauglich" sind, also keine Fahrfehler machen oder Unfälle verursachen. Es gilt der "Verschreibungsvorbehalt": Nur wer "unerlaubt" unter BtM fährt. macht sich strafbar!

Problem bei verschriebenem Cannabis: Auch für "Medizinalhanf" gilt der absurde Grenzwert der Fahrtauglichkeit von 1.0 ng/ml THC!

Wer kifft, sollte auf jeden Fall den Urinest vermeiden, da es dann IMMER zur Blutprobe geht, bei der dann ALLE Substanzen nachgewiesen werden können, auch die "neuartigen psychoaktiven Substanzen"

Allerdings kann auch eine "negative UK" nicht davor schützen, dass ein "Drogenerkenner" Zweifel an der Fahrtauglichkeit äußert - da ist dann der Lappen weg, bis das Ergebnis der Blutprobe vorliegt (zB in Hamburg)

Wer mit Substitol substituiert wird, sollte einen ausgefüllten, abgestempelten und unterschriebenen "Opioidausweis" dabei haben und bei Aufforderung zur Abgabe einer UK vorzeigen - damit kann die Blutprobe evt vermieden werden, wenn der Test opiatpositiv ist.

Allerdings sollte dann auch alles andere passen - also kein vermülltes Auto, keine suspekten Mitfahrer, ordentliches Outfit... der "Schmerzpatient" muss da schon glaubhaft rüberkommen!

Auch wenn die "Straßenverkehrsteilnahme unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln" ohne weitere Verstöße keine Straftat ist, sofern das BtM "aus ärztlicher Verschreibung stammt", ist bei Substituierten der FS weg, wenn die FS-Stelle davon Kenntnis erhält.

Wichtig:

"Fahreignung" und "Fahrtauglichkeit" sind völlig verschiedene Begriffe!

Wer mit 0.8 Promille "fahruntauglich" erwischt wird, bekommt seinen Lappen wieder, wenn er ausgenüchtert ist, und bekommt irgendwann eine Geldbuße und ein paar Wochen Fahrverbot, bekommt also seinen alten Führerschein aus der Akte zurück

Wer wegen einer "Abhängigkeit" nicht "fahrgeeignet" ist, muss seinen FS abgeben und darf ihn erst wieder beantragen, wenn er per MPU oder ärztlichem Gutachten NACHWEIST, dass eine Abhängigkeit nicht oder nicht mehr besteht! Also Detox/Entwöhnung und danach 1 Jahr Abstinenz + MPU...

Dass stabil und beigebrauchsfrei Substituierten "Fahreignung" attestiert wird, ist eine absolute Ausnahme - in ganz Deutschland soll es sich um knapp hundert Personen handeln. Die Begutachtungsleitlinien der BASt sind da außerordentlich strikt!

Es handelt sich dabei um eine eher hypothetische Option - ein absolutes Verbot wäre möglicherweise nicht verfassungsgemäß.

LG

Praxx
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Yez
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Anmeldungsdatum: 20.04.2016
Beiträge: 2974

BeitragVerfasst am: 5. Aug 2017 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe auch schon von einen Fall gehört ,

da durfte die kontrollierte Person ,bei einer ganz normalen Verkehrskontrolle und nach zufälligem sehen eines Opiat-Ausweises , nicht mehr weiter fahren .
Erst nach Blutanalyse und Eignungstest .

Dankeschön Praxx , für die genau beschriebene Info .

Wünsche ein schönes Wochenende

Yez
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rock
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Anmeldungsdatum: 16.03.2015
Beiträge: 2481

BeitragVerfasst am: 5. Aug 2017 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

Domenico hat Folgendes geschrieben:
... pirchí cosí posso parlare italiano con qualcuno!tanti saluti

Senza dubbio avrei qualcuno da parlare italiano ! In famiglia, amici ? Un' Italiano solo non si trova spesso. Dov'è uno, ci sono altri Wink
Ciao.
Cheers
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Domenico
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Anmeldungsdatum: 19.04.2013
Beiträge: 3088

BeitragVerfasst am: 5. Aug 2017 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

la problema non vedo mia famighia cosí spesso in altri tempu.talvota parlo con la mia cugina in Bari.ma lo sai,sugnu malato,sunu un drogatu e questo la problema!ciao e na buona sera.
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Dr.Mabuse
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Anmeldungsdatum: 19.02.2015
Beiträge: 4074

BeitragVerfasst am: 5. Aug 2017 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

Aha...

Alles klar...

Mia Calzone,non Problemo de kaloria...
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Cariote
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Anmeldungsdatum: 18.06.2015
Beiträge: 1134

BeitragVerfasst am: 5. Aug 2017 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

In welchem Grundsatzurteil wurde das beschlossen, dass Süchtige nicht fahrgeeignet sind? Nur Substituierte oder auch Alkoholiker?
Morphinsüchtige die es verschreiben bekommen dürfen fahren und stabile, beikonsumfreie Patienten dürfen nicht fahren? - Ich kann mir nicht vorstellen, dass das verfassungsgemäß ist!

Danke Praxx für deine tiefgreifende Antwort! Woher weißt du das nur ca 100 die Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen?
Hat von denen nicht mal einer Lust auf Gleichberechtigung zu klagen?

Wo finde ich einen von diesen ca 100? Würde gerne mal mit denen reden wie die das gemacht haben...

Wie wird das in Münster gehandhabt? Da sollen jetzt 100 Personen, unabhängig von Medizin oder Sucht pro Woche 3Gramm Cannabis bekommen. Für eine Studie. Im Radio Eins Live lief ein Bericht darüber. Müssen diese Leute dann alle ihren Führerschein abgeben oder wie?

Ernsthafte Frage meinerseits. Ansonsten, da wird doch mit 2Maß gemessen: Person A darf mit 40mg Pola pro Tag fahren da Schmerztherapie und Person B darf nicht fahren da "süchtig".

Wer spricht dem stabilen Substituieren die Verantwortungshaltung ab und wer weiß schon ob der Schmerzpatient A nicht übermorgen plötzlich auch süchtig es Verhalten zeigt?
Wo ist da die Grenze?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das verfassungsgemäß ist!

Bleibt also nur den Ausweis zu verstecken und das Beste zu hoffen oder aber eine Bescheinigung vom Arzt das man nicht mehr süchtig ist sondern nur noch abhängig. Oder die MPU.
Könnte dich auch sein, dass ich nur noch körperlich süchtig bin aber kein Suchtverhalten zeige. Dann kann der Arzt mich von der Sucht "gesund schreiben" und ich wäre wieder Fährt auf mich?!
Quatsch oder?!

Glaube nicht das diese Regelung noch über Jahre Bestand hat.

Praxx: Welche Teststreifen werden bei der Polizei genommen, weisst du das? Ich möchte mir den selbst in der Apotheke bestellen und das mit eigenen Augen sehen, dass die wirklich Opiate negativ sind nach Pola. Aber wahrscheinlich nehmen verschiedene Länder verschiedene Teststreifen, dann hat NRW evtl andere als Niedersachsen.

Danke erstmal für deine guten Auskünfte.
LG Caro
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Praxx
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Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 6. Aug 2017 00:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Caro

die Zahl von ca 100 anerkannten Ausnahmen kann ich nicht belegen, wird aber immer wieder mal auf Kongressen kolportiert. Eine exakte Statistik darüber gibt es nicht.Ich kenne einige Kollegen, und gemeinsam kennen wir ca 2.500 Patienten - und von denen hat keiner einen Patienten mit einer solchen Ausnahmegenehmigung gesehen

Die Unterstellung der fehlenden Fahreignung bei Abhängigkeit von Alkohol oder sonstigen berauschenden Substanzen entstammt der "Fahreigungsverordnung" (FeV), die Teil des Straßenverkehrsgesetzes ist http://www.bast.de/DE/Verkehrssicherheit/Fachthemen/BLL/BLL-Download.html

Per (obsoleter!) Definition haben Abhängige keine Kontrolle über ihren Konsum, so dass immer die Gefahr eines Kontrollverlustes mit Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkohol- oder Drogeneinfluss besteht.

Dass heute der Kontrollverlust nur mehr eins von sechs Merkmalen der Abhängigkeit (ab drei davon besteht Abhängigkeit), hat die BASt sowenig erreicht wie die Kritik an "Abhängigkeit" als eigenständige Krankheitsentität (von den US-Psychiatern im DSM5 durch die "Substanzgebrauchsstörung" abgelöst)

Natürlich ist das tradierte Willkür - außer für Alkohol existieren keine validierten Verkehrstauglichkeitsstudien aus Deutschland, die Überhaupt eine Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit nachweisen - dafür müssen gesunde Probanden definierte Mengen der Substanzen erhalten und dann Testaufgaben absolvieren - randomisiert und doppelt verblindet

Forscher, die solche Tests durchführen, machen sich nach deutschem Recht strafbar, auch wenn sie die Untersuchungen im Ausland vornehmen: Betäubungsmittel dürfen nur zur Behandlung verabreicht werden - alles andere ist "unerlaubte Überlassung von Betäubungsmitteln"

Da Untersuchungen anderer Populationen nicht ohne weiteres übertragbar sind, besteht keine tatsächlich Grundlage für die behauptete Fahruntauglichkeit unter Drogeneinfluss.

Da folgt der Gesetzgeber dem angeblich "gesunden Menschenverstand"

In Wirklichkeit ist es so, dass sichere Einschränkung der Fahrtauglichkeit nur für Alkohol, Benzodiazepine und Barbiturate auch in üblicher Dosierung vorliegen. Cannabis, Cocain und Amphetamine beeinträchtigen in gewöhnlichen Dosierungen die Fahrtauglichkeit wahrscheinlich eher wenig, wie einige retrospektive Untersuchungen nahelegen.

Bisher hat allerdings noch niemand aus diesem Grund alle Instanzen durchprozessiert... wer will schon 10 Jahre Prozessdauer zu Fuß gehen!

LG

Praxx
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Domenico
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Anmeldungsdatum: 19.04.2013
Beiträge: 3088

BeitragVerfasst am: 6. Aug 2017 02:21    Titel: Antworten mit Zitat

hi caro du kannst ganz sicher sein metha und pola macht keine opiate positiv auch nicht im labortest.ich hab die zettel von der letzten entgiftung und von der davor noch zu hause und die testen wirklich auf alles sogar auf spice mehrere sorten,und lyrica und alles andere sogar alkohol.und mit schnelltest genauso wenig das weiss ich auch genau weil bei dem subtiarzt bei dem ich davor war der aufgehört hat konnte man(die haben nur schnelltest verwendet)die vom nahen ganz genau sehen für metha und pola gibts nur ein feld das bei mir immer positiv war aber die anderen waren alle negativ und da ich keine opiate also kein H genommen hatte waren auch keine opiate positiv.und wenn metha opiate positiv machen würde dann wäre es ja sinnlos zu überprüfen weil die sonst den beikonsum von shore nicht überprüfen könnten!aber wegen der polizeikontrolle,ich lebe in rheinland pfalz ich weiss net ob die in jedem bundesland die leute an der strasse in einen becher pinkeln lassen wie es bei meinem kollegen der fall war.zum beispiel in köln und in bonn das weiss ich benutzen die so wie ich bis jetzt immer gehört habe speicheltests.
die nehmen wie bei einem vaterschaftstest spucke und tun das in so einen kleinen behälter und dann kommt so eine flüssigkeit hinnzu und so können die feststellen was du genommen hast aber wie breit da die spannweite ist keine ahnung.nur definitiv sind bei metha und pola keine opiate positiv beim test!LG und eine gute nacht!
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Domenico
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Anmeldungsdatum: 19.04.2013
Beiträge: 3088

BeitragVerfasst am: 6. Aug 2017 02:26    Titel: Antworten mit Zitat

ps bei mir im westerwald dürfen die subtileute auto fahren,also denke ich das zählt in ganz rheinland pfalz.zwei russen haben sogar mpu mit methadon gemacht.
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Praxx
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Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 6. Aug 2017 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Domenico

Natürlich fahren viele Substi-Leute, ich habe sogar Berufskraftfahrer dabei, Busfahrer, Gefahrgut, Taxi... einer hat sogar die gesamte Ausbildung zum Kraftfahrer mit allen Scheinen unter Substitution gemacht

Autofahren unter Substitution ist nicht verboten - aber das Straßenverkehrsamt muss den Führerschein wegen "fehlender Kraftfahreignung" entziehen, sobald es davon erfährt!

Und bei der MPU eine positive Beurteilung bekommen - die Latte hängt sehr sehr hoch. Vielleicht sind die im Westerwald großzügiger wegen der Entfernungen zu den Ärzten...

Ich kenne bisher keinen, der jemand kennt, der trotz Substi bei der MPU eine positive Beurteilung bekommen hat, ich weiß nur, dass es nicht ganz unmöglich ist - nur fast!

Ich habe oben einen Link zur BASt gepostet - einfach mal durchlesen!

Hier im Ruhrgebiet werden solche Versuche grundsätzlich abgeschmettert, selbst bei jahrelanger BK-freier Substi und ohne Einträge in Flensburg oder sonstwo. Ob Dekra, TÜV Süd oder TÜV Nord - überall das gleiche.

Deshalb mein Rat an alle Substis, die Auto fahren: Ihr könnt ruhig abpinkeln, wenn ihr keinen BK habt - vermeidet auf jeden Fall die Blutprobe!

Bei Substitol oder DHC seid ihr auf jeden Fall gekniffen - da hilft nur, Fake-Urin in der Hosentasche haben für alle Fälle!

LG

Praxx
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Dr.Mabuse
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Anmeldungsdatum: 19.02.2015
Beiträge: 4074

BeitragVerfasst am: 6. Aug 2017 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ich halte jemand der mit Handy am Ohr Auto fährt,für Gefährlicher für den Straßenverkehr,als ein stabil Substituierter...

Die meisten Verkehrsunfälle passieren ja ohne Suchtmittel...

Überhöhte Geschwindigkeit
Dem Verkehr nicht angepasste Fahrweise
Kein Sicherheitsabstand

und und und...die Strafen im Ausland sind da empfindlich höher

Der Porsche Fahrer der auf der Autobahn mit 180 in die 100er Zone reinballert,lacht sich doch Schlapp...bei den Bußgeldern in Deutschland
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Salute
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Anmeldungsdatum: 24.05.2014
Beiträge: 224

BeitragVerfasst am: 6. Aug 2017 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

-wie greift der 24a stvo bei THC Konsumenten, da das zeug bei schon bei gelegenheitsgebrauch (1 mal die woche) im Urin dauerhaft angezeigt wird ?
Auch vorausschauend dahin, das THC kurz über lang legalisiert wird.
Es darf doch nicht sein das ich Sonntags ein rauche und Mittwoch bei einer Kontrolle meinen Lappen los bin.
Doch solange eine Fr. Mortler von der Bayrischen Säufer Union den Humpen stemmen kann, kommt ihr dasch zeugsch net im Hoandl. Host mi !
Die sog.einstiegsdroge ist und bleibt der Alkohol.-------------------------------

schönen Sonntag
Salute
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Dr.Mabuse
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Anmeldungsdatum: 19.02.2015
Beiträge: 4074

BeitragVerfasst am: 6. Aug 2017 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

Mit Sicherheit gibt es Marker im Blut oder Urin,die zuverlässig Anzeigen,wann ein Rausch durch THC beendet ist...

ich mein...man kann per Satelit aus dem Weltraum ne Bildzeitung lesen...

Die Politik hat da einfach kein Bock drauf...

Und das ist nicht nur die Union...auch SPD und co...

Ich mein,wenn sich Volker Beck Crystal Meth auf der Toilette im Bundestag zieht,

Und Sebastian Edathy sich Kinderpornos anschaut...beide Straffrei...

Ist doch alles bestens in Deutschland...
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Praxx
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 6. Aug 2017 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

Salute hat Folgendes geschrieben:
-wie greift der 24a stvo bei THC Konsumenten, da das zeug bei schon bei gelegenheitsgebrauch (1 mal die woche) im Urin dauerhaft angezeigt wird ?
Salute


Bei THC gibt es zwei Grenzwerte: Einen für die "Fahruntauglichkeit" - lt Rechtsprechung des BGH 0.1 ng/ml "aktives THC", und einen weiteren für THC-Carbonsäure, ein langlebiges (HWZ mehrere Tage!) THC-Abbauprodukt zum Nachweis eines "regelmäßigen Konsums".

Der absurd niedrige 0.1-ng-Grenzwert richtet sich eher nach der Nachweisgrenze der billigsten Verfahren als nach belegten Fakten.

Der THC-COOH-Grenzwert ist so bemessen, dass eine Tüte pro Woche die Latte reißt... das ist nämlich "regelmäßig" und ohne Abstinenznachweis mit Fahreignung nicht vereinbar - ab zur MPU

Der 0.1-ng-Grenzwert gilt übrigens auch für "medizinisches Cannabis" - trotz "Verschreibungsvorbehalt".

Der Verkehrsgerichtstag will sich nächstes Jahr damit befassen... vielleicht

LG

Praxx
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Salute
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Anmeldungsdatum: 24.05.2014
Beiträge: 224

BeitragVerfasst am: 7. Aug 2017 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

Dank für die Info:
Das würde bedeuten, selbst bei legalisierung, hätte ich den Rattenschwanz des UK test am Arsch, selbst wenn mein Blut sauber ist. ? !
Bei aber auch wirklich jeden Interview, steht bei Seehofer ein großes Weißbier, der macht das 3. mal am Tag und fährt abends nach Hause.
Und wenn ich Sonntags einen Kiffe, so kann ich, auf grund dessen am Samstag meinen FS abgeben.
Ich kann das alles nicht verstehen, daß ist mir ne nummer zu hoch.

lG Salute
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