Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
rock Platin-User
Anmeldungsdatum: 16.03.2015 Beiträge: 2481
|
Verfasst am: 21. Sep 2017 08:40 Titel: |
|
|
Es geht schon los damit, daß man den guten alten Hanf "anpassen" will:
"Der Pharmazeut sieht für die medizinische Anwendung von Cannabis großes Potenzial. "Das ist eine interessante Wirkstoffgruppe, für deren Anwendung es viele Indikationen gibt." Allerdings müssten wohl noch einige Änderungen auf molekularer Ebene vorgenommen werden."
Quelle: https://www.onetz.de/amberg-in-der-oberpfalz/vermischtes/patienten-stoehnen-ueber-preise-kein-rausch-auf-rezept-d1780431.html
"... einige Änderungen auf molekularer Ebene ..." - diese Deppen glauben noch immer, daß sie besser sind als die Natur !
Bin gespannt, ob die auf ihren Produkten sitzenbleiben, weil jene, die Hanf brauchen, ihn anderswo auftreiben, selbst anbauen. Das ist jetzt schon der beste Weg zum Medikament Hanf - ohne Schikanen, Unsicherheiten, enorme Ausgaben ... Natur pur, die wirkt, und wie !
Cheers |
|
Nach oben |
|
|
graham Platin-User
Anmeldungsdatum: 04.07.2012 Beiträge: 2205
|
Verfasst am: 21. Sep 2017 15:54 Titel: |
|
|
homegrown bedeutet nicht unbedingt indoor bei sich zu hause anbauen, dass geht ebenso gut in der heimischen natur und da muss die polizei dann erstmal n bezug herstellen!
und man muss auch nicht in die "scene", um die entsprechenden utensilien beisammen zu kriegen!
graham |
|
Nach oben |
|
|
Praxx Foren-Guru
Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
|
Verfasst am: 21. Sep 2017 20:34 Titel: |
|
|
Da gibt es anscheinend Irritationen, also nochmal die "vertragsärztliche Seite" der Angelegenheit:
Obwohl die kranken Kassen jede Cannabisbehandlung genehmigen müssen, haftet trotzdem der Arzt für die "Wirtschaftlichkeit" der Behandlung. Es gibt kein "extra-Budget" für Cannabis. Auch wenn eine Cannabisverordnung (wegen der genehmigung) als "wirtschaftlich" gelten muss, kann der Mehraufwand für das Cannabis den Arzt über die "Prüfgrenze" bringen. Da wird dann das gesamte Verordnungsverhalten für mindestens 1 Jahr geprüft und bei Budgetüberschreitungen ohne Praxisbesonderheiten rigoros Regresse verhängt. Die Cannabisverordnung gilt NICHT als Praxisbesonderheit!
Früher wurde Cannabis in der Apotheke als "Fertigarzneimittel" abgegeben, ein 5-g-Döschen Granulat kostete ca 75 Euro.
Nach dem neuen Gesetz stellt der Apotheker aus dem angelieferten Medizinalhanf eine Arzneimittelrezeptur her. Er muss den Medizinalhanf nach einer bestimmten Vorschrift (NRF) verarbeiten, durch diesen Prozess steigt der Preis auf ca 120 Euro für die 5g-Portion.
Bei 5g/Wo, bisher eine gängige Dosierung, steigen die Kosten also von 300 Euro/Monat auf 480 Euro/Monat, so dass ein einziger Cannabispatient u.U. einen Mehraufwand von fast 6000 Euro/Jahr verursacht, für den der Arzt im Zweifel haften muss!
Soviel zum "Cannabisverordnungsverhinderungsgesetz"
LG
Praxx |
|
Nach oben |
|
|
Dr.Mabuse Foren-Guru
Anmeldungsdatum: 19.02.2015 Beiträge: 4074
|
Verfasst am: 21. Sep 2017 22:08 Titel: |
|
|
Komisch...
Der Arzt sagt "Darf ich nicht wegen der Krankenkasse"
Die "Krankenkasse" wiederum sagt wenns der Arzt verordnet,müssen wir es genehmigen und Bezahlen...
So wird ein Ping Pong Ball daraus...
Ganz Perfides Krankes Spiel,was hier in Deutschland abgeht... |
|
Nach oben |
|
|
rock Platin-User
Anmeldungsdatum: 16.03.2015 Beiträge: 2481
|
Verfasst am: 22. Sep 2017 09:34 Titel: |
|
|
Dr.Mabuse hat Folgendes geschrieben: | Ganz Perfides Krankes Spiel,was hier in Deutschland abgeht... |
Praxx nannte es sehr treffend "Cannabisverordnungsverhinderungsgesetz". Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.
Cheers |
|
Nach oben |
|
|
|