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Marle Foren-Guru

Anmeldungsdatum: 06.10.2016 Beiträge: 3311
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Verfasst am: 10. Jan 2022 21:21 Titel: |
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Goil ..
Cannabisverkäufer sollen Süchtige erkennen können
Jeden Tag stehen ein paar Idioten auf, die glauben, was da so geredet und geschrieben wird:
"Wer in Deutschland Alkohol verkaufen will, muss dafür Bedingungen erfüllen – Gastwirte etwa dürfen nicht selbst alkoholabhängig sein oder Alkoholmissbrauch fördern."
Als ich das las, bin ich fast vor Lachen vom Stuhl gefallen ...  |
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ast Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 14.03.2012 Beiträge: 3324
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Verfasst am: 11. Jan 2022 18:27 Titel: |
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sehr vernünftig, das hört sich nach nem zukünftigen Aufgabenfeld für mich an...safer use war schon immer meine Maxime  |
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Dr.Mabuse Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 19.02.2015 Beiträge: 4074
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Verfasst am: 11. Jan 2022 19:49 Titel: |
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Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen sie ihren Heroin Dealer oder ganja Ticker  |
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andy1977 Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 25.11.2010 Beiträge: 3226
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andy1977 Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 25.11.2010 Beiträge: 3226
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Schlaumeier Platin-User


Anmeldungsdatum: 05.06.2015 Beiträge: 1935
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Praxx Foren-Guru

Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 17. Jan 2022 00:56 Titel: |
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Schade, dass es "nur" um Cannabis geht.
Bei ALLEN Drogen sind die durch die Kriminalisierung und Verfolgung verursachten Schäden ("law related harm") größer als die durch die Droge selbst verursachten ("drug related harm").
Illegal gehandelt, entpuppt sich zB Alkohol als nicht nur chronisch, sondern auch akut toxische Substanz - illegaler Sprit wird irgendwo zusammengepanscht und mit Universalverdünnung und dgl. gestreckt - mit verheerenden Folgen und Massenvergiftungen mit Hunderten von Toten bei einem Ereignis (zB in Indien häufig und in Prohibitionsländern).
Auch illegal gehandelte Tabakerzeugnisse enthalten oft gefährliche Beimengungen und Rückstände, die Konsumenten gefährden.
Es kann nicht sein, dass allein der Gebrauch "illegalisierter Substanzen" dazu führt, das Biografien junger Menschen nachhaltig zerstört werden - Nebenstrafen wie der automatische FS-Verlust ohne dass ein Schaden verursacht wurde oder sonstige Verkehrsverstöße sind klar unverhältnismäßig
Wer sich um die Gesundheit der Konsumenten, den Schutz der Jugend und die öffentliche Sicherheit sorgt, müsste eigentlich allen Erwachsenen einen legalen Zugang zu allen Drogen bieten.
Deklaration der Inhaltsstoffe, exakte Mengenangaben, Freiheit von gesundheitsschädlichen Streckstoffen sollte gewährleistet sein.
In welcher Form Regulierung und Kontrolle des Konsums trotzdem gewährleistet werden können, muss die Politik entscheiden.
Das "holländische Modell" der Duldung des legalen Verkaufs illegal beschaffter Drogen ist jedenfalls ungeeignet.
Unsere digitale Welt ermöglicht es ja, selbst individuelle Höchstabgabemengen festzulegen und zu kontrollieren - auch für Tabak und Alkohol vorstellbar: Verkauf nur in speziellen Verkaufsstellen, Höchstmengen pro Einkauf/Tag/Woche/Monat - und harte Strafen für Verkauf/Abgabe außerhalb des "Systems"...
Die höchste Hürde für die Cannabislegalisierung dürfte ohnehin das Straßenverkehrsgesetz darstellen: Trotz längst erwiesener Unhaltbarkeit gelten Cannabiskonsumenten weiterhin als "nicht geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen", "regelmäßiger Konsum" (also 1x/Woche oder so) führt zum Verlust der Fahrerlaubnis für mindestens 12 Monate...
LG
Praxx |
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Marle Foren-Guru

Anmeldungsdatum: 06.10.2016 Beiträge: 3311
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Verfasst am: 17. Jan 2022 13:17 Titel: |
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Praxx hat Folgendes geschrieben: | ... - Nebenstrafen wie der automatische FS-Verlust ohne dass ein Schaden verursacht wurde oder sonstige Verkehrsverstöße sind klar unverhältnismäßig
Die höchste Hürde für die Cannabislegalisierung dürfte ohnehin das Straßenverkehrsgesetz darstellen: Trotz längst erwiesener Unhaltbarkeit gelten Cannabiskonsumenten weiterhin als "nicht geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen", "regelmäßiger Konsum" (also 1x/Woche oder so) führt zum Verlust der Fahrerlaubnis für mindestens 12 Monate...
LG
Praxx |
Das trifft doch genauso auf Alkohol zu.
Bekannter, LKW-Fahrer, wurde außerhalb seiner Tätigkeit, also während seines Urlaubs und ohne seine Fahrzeug von der Polizei kontrolliert. 1,6 Promille.
Ergebnis: Führerschein-Entzug und MPU.
Job natürlich weg. Hinterher Absturz in die Arbeitslosigkeit - dann Hartz4 - und heute ein Wrack.
Grüßle
Marle |
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andy1977 Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 25.11.2010 Beiträge: 3226
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Verfasst am: 17. Jan 2022 14:56 Titel: |
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Hi,
Das beste ist ja ,bekommt man Cannabis auf Rezept, darf
man seinen Führerschein behalten , obwohl man genau so
High ist.
Sprich ,hat man das Geld für Privatbehandlung und
Privatrezept, kann man sich so rauskaufen.
https://www.cannabis-aerzte.de/fuehrerschein/
LG Andy |
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ast Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 14.03.2012 Beiträge: 3324
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Verfasst am: 17. Jan 2022 15:06 Titel: |
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Alle sind gleich, aber manche sind gleicher ~ Animal Farm |
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Marle Foren-Guru

Anmeldungsdatum: 06.10.2016 Beiträge: 3311
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Verfasst am: 17. Jan 2022 15:12 Titel: |
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Wenn ich das alles so lese, und wenn ich die Bemühungen mancher mitbekomme, wie sie an ihren Stoff legal-illegal-scheißegal herankommen ... dann ... ja dann würde ich mir den viel einfach und leichter zu verstehenden Waffenschein anschaffen.
Im Fall der Fälle hat sich dann das Beschaffungsthema relativ schnell erledigt
Grüßle
Marle |
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Dr.Mabuse Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 19.02.2015 Beiträge: 4074
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Verfasst am: 18. Jan 2022 06:38 Titel: |
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Zitat: | Waffenschein anschaffen. |
Das wollen wir doch nicht hoffen...
Ich seh schon die schlagzeilen...
"Zugekiffter Hanf Bauer erschiesst aus versehen Großmutter auf Plantage"  |
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Praxx Foren-Guru

Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 21. Jan 2022 03:22 Titel: |
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Soweit meine Informationen reichen, wurde die FeV (Fahreignungsverordnung) noch nicht geändert!
Was wegfällt - wie bei anderen verschriebenen BTM auch - ist die Strafbarkeit nach §24 - da greift der "Verschreibungsvorbehalt".
Die Einnahme von verschriebenen BtM (auch Cannabis!) begründet aber für die Straßenverkehrsbehörde gemäß FeV weiterhin "Zweifel an der Fahreignung", die dann durch verkehrsmedizinische Gutachten oder eine MPU ausgeräumt werden müssen...
Allerdings wird es notwendig werden, durch verkehrsmedizinische Untersuchungen realistische Grenzwerte für aktives THC für die Fahrtauglichkeit zu ermitteln. Der aktuelle Grenzwert orientiert sich an historischen Nachweisgrenzen und wurde willkürlich festgelegt.
Es kann schlecht zwei verschiedene Grenzwerte geben: Einen für Freizeitkiffer und einen für THC-Patienten...
LG
Praxx |
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ast Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 14.03.2012 Beiträge: 3324
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Verfasst am: 21. Jan 2022 10:07 Titel: |
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Praxx hat Folgendes geschrieben: |
Es kann schlecht zwei verschiedene Grenzwerte geben: Einen für Freizeitkiffer und einen für THC-Patienten...
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also ich finde, das ließe sich nahtlos in die zwei-Klassen-Gesellschaft integrieren  |
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andy1977 Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 25.11.2010 Beiträge: 3226
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