Besteht ein Recht bei Substituierten auf Langzeitsubsti.?

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cleansun
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 29.06.2009
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 8. Jul 2009 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

@animsaj:

Ja, sicher. Sucht IST eine chronische Erkrankung, wobei hier aber "Abhängigkeit" gesagt wird, um die Leute nicht zu stigmatisieren.
Wenn Du Dir von Deinem behandelnden Arzt eine Bescheinigung holst, dass Du chronisch erkrankt bist (und das bist Du, da Du ja eine DAUERNDE MEDIKATION bekommst) und die Abhängigkeit ja auch niemals weggehen wird, dann kannst Du die bei Deiner Krankenkasse einreichen und ab 1% Deiner Zuzahlungen zu Medikamenten etc. bist Du dann befreit und bekommst einen Ausweis, der Dich von fast allen Zuzahlungen befreit. Bei mir sind das so 40 Euro, die ich in jedem Jahr erst mal zahlen muss und ab da kann ich dann die gesammelten Belege (Quittungen von Rezepten, etc.) bei der Kasse einreichen.

Google doch einfach mal im Netz, was die WHO zu Abhängigkeit und Sucht sagt!
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spiönchen
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 18.07.2009
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 18. Jul 2009 23:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

natürlich kann man sich bei Bedarf auch 'sein Leben lang' substituieren lassen. Das ist für die Krankenkassen immer noch billiger als zig stationäre Entgiftungen und Therapien, weil der Prozentsatz an Suchtkranken, die den endgültigen Absprung schaffen, doch eher der kleinere ist. Die Kassen freuts also.

Dummerweise gibt es imho kein verbrieftes 'juristisches' Recht auf Dauer-Substi, zumindest kein für den Substituierten durchsetzbares (die 'unterlassene Hilfeleistung' greift erfahrungsgemäß immer erst dann, wenn einer schon tot umgefallen ist, weil er sich mangels Methadonrezept zu Tode gedrückt hat....)

Wer da Druck macht, sind also nicht die Kassen, sondern eher die Ärzte selber. Denen hockt die Ärztevereinigung brutal im Nacken und will 'Ergebnisse' sehen.

Der Arzt 'muß' leider gar nix - der kann ablehnen und aus dem Programm werfen, wen und aus welchem Grund er will. Da hilft echt nur, sich zu benehmen und eventuelle Vorurteile, die solche großkotzigen Arzthelferinnen haben, nicht auch noch zu bestätigen (und Reserve anlegen - es ist leider so.)

Es gibt aber durchaus vernünftige Ärzte, wenn man die nicht bescheißt, klappt das ganz gut, und man kriegt seine Substi notfalls, bis der Doc in Rente geht, wenn man so besser/unauffälliger/kostengünstiger für die Kasse/gesellschaftskonformer leben kann...

Das, was cleansun da beschrieben hat mit der Zuzahlung bis 1% des Nettoeinkommens, ist absolut üblich und anerkannt, als 'chronisch' gilt eine Erkrankung (auch eine Suchterkrankung) immer dann, wenn man wegen ein und derselben Sache mindestens einmal im Quartal beim gleichen Arzt ist (Definition der Krankenkassen).

Ein Hartz4-Empfänger zB zahlt also bis ca März, sammelt bis dahin alle Zuzahl-Belege, läßt sich von der Kasse einen Rückerstattungsantrag schicken, schickt den zurück mit den Belegen und erhält dann eine feine kleine Karte, auf der steht: "Zuzahlungsbefreit im laufenden Jahr".

Grüßle,
Chris
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