Erfahrungen mit (§64 Zwangstherapie )

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ROTMIL4N
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 06.01.2010
Beiträge: 152

BeitragVerfasst am: 12. Jan 2010 11:33    Titel: Ok - anfangs eher streng wahrsch. :( Antworten mit Zitat

Na gut-sry-ich mein eigentlich gar "keine" normalos aber dacht halt wegen der besserern Verständlichkeit. Weißt, als ich Pfleger lernte und dann jemand fragte wo? und ich sagte im Bezirkskrankenhaus ..., da kamen schon so komische Blicke und Fragen wie -das könnte ich nicht, mit den Verrückten- etc. Unsere Lehrer erzählten uns dann auch über die Geschichte der Psychatrie im allg. und das viele dieser Vorurteile noch aus der Zeit kommen als diese Einrichtungen noch -Nervenkrankenhaus- oder auch -Irrenanstalt- hießen. Und da gabs natürllich dunkle Zeiten (3.Reich etc.). Und viele Geschichten und so, das ist halt bis heute nicht vergessen. Tipp - die meisten Anstalte haben heute sogar ein eigenes Museeum. Na egal. wollte hier nix und niemand werten. Ich esse teilweise mit Besteck wo Irrenanstalt aufgedruckt ist (mitgen. von damals) !(Hab aber auch welches mit Hakenkr. oder z.b. vom Medizinischen Dienst der U.S. Army) ->Flohmarkt.
Nun ja ok - zugegeben. mit trennscheibe und so ist halt unschön, sollte das so sein, wie im Knast halt. Weiß noch in Stadelheim als meine Fam. da war das war hart. Ich mit Flat und meine Mam heulte, Dad schenkte mir ne Swatch, Schwester war nur erstaunt. Aber die Kippen und den Spezi den ich bekam, das waren die besten Zig. in den ganzen 5 Monaten. Servus
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helmutkarsten
Anfänger


Anmeldungsdatum: 09.01.2011
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 10. Jan 2011 01:46    Titel: § 64 Maßregelvollzug/BY Antworten mit Zitat

Zunächst einmal muss betont werden, dass der Ursprung des § 64 StGB, aus 1933 stammt.
In der BRD dann wurde der 64'er dann Stück-für-Stück, versteckt, unter Zuhilfenahme von viiieel Rhetorik (blabla), auf den alten Stand zurückgesetzt. Punkt! Der ganze Block hat alleine 11 Seiten im StGB. Buch: Maßregelvollzug, Volckart/Grünebaum, 7. Auflage, ca. EUR 65.--.

Seit der letzten Reform aus 2006, ist der 64'er in den meisten Bestimmungen den Ländern unterstellt. Wobei in Evil or Very Mad Bayern, der 64'er, als neues Ermächtigungsgesetz gesehen werden kann. Im Grunde ist er schon alleine deshalb verfassungswidrig, weil hier das Gutachten, die Verurteilung und später die Sicherung zur Besserung/Unterbringung von der gleichen Gewalt (Staat) erstellt/ausgesprochen und durchgeführt wird.

Jetzt zu Deiner Frage: Der 64'er ist eine derart eingreifende Maßnahme/Bestrafung, dass hierzu, aus den letzten 5 Jahren, mehrfache Straftaten, vorliegen müssen. Schon alleine, weil der § EUR 170.- am Tag (!) kostet. Für 2 Jahre! Ich muss erst nachlesen. Vor 2006, war eine Strafe von mehr als 2 Jahren, die Vorbedingung des 64'ers.

Der Vollzug ist gleichfalls durch die angeschlossenen §§ 67,68 etc. 'undurchsichtig' gemacht worden. Irgendwo steht: "Das Gericht kann eine Anordnung nachträglich treffen, ändern oder aufheben, wenn Umstände in der Person des Verurteilten es angezeigt erscheinen lassen" Um es kurz zu machen: Man untersteht NUR noch der Vollzugskammer und die richtet sich nach den Psychoterroristen (t'schuldigung 'Ärzten'). Der § 64 Abs. 1, zum Abbruch der Unterbringung, wurde auch gestrichen. Man kommt leicht rein, aber nicht mehr raus. Punkt!

Es sind viele Bücher über den Maßregelvollzug geschrieben worden. Was eigentlich eine gute Idee war, wurde (und wird) von beiden Seiten des Gesetzes, laufend mißbraucht. Als 'bequemer Knast' und als Begründung für ein falsche Urteile, gleichermaßen.
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loretta
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 01.02.2010
Beiträge: 177

BeitragVerfasst am: 10. Jan 2011 23:09    Titel: Antworten mit Zitat

Kann dir nur sagen wie § 64 in baden-württemberg ist.mein ex mann war dort von 2003 bis 2006.
-strafmass über 2 j. und unter 4 j.
-nach ca. 3 mon. darfst du ihn besuchen am w-ende,taschen werden bei verdacht durchsucht,geschenke in form von lebensmittel müssen ohne alk. sein
-brief und telefonkontakt nach 2 wochen
-nach 6 mon ausgang mit einem begleiter der klinik,vorher nur auf dem klinikgelände in begleitung.
-nach 24 mon heimfahrten,müssen vom richter genehmigt werden.
weiss bestimmt noch mehr fällt mir jetzt aber alles nicht ein,wenn du fragen hast,nur zu.
gruss loretta
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unknownix
Anfänger


Anmeldungsdatum: 11.01.2011
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 11. Jan 2011 19:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Ich habe den §64 in Bayern (Haar) gemacht. Ohne Rückfall hat es 27 Monate gedauert bis ich entklassen wurde. Nötig waren am Ende ein Arbeitsverhältniss und ein eigener Wohnsitz.

Ich habe ihn bekommen weil ich zu 5 jahre und drei Monate Haft wegen BTMG (20 Kilo Haschisch) verurteilt wurde. Einen Vorwegvollzug musste ich nicht machen, da ich 17 Monate in Uhaft war. Ich wurde direkt nach dem Urteil da eingeliefert.

Nochmal würde ich den §64 nicht machen. Es ist eine seelische Tortur was die mit einem abziehen. Da waren die 17 Monate Untersuchungshaft im schlimmsten Knast Deutschlands (Stadelheim) angenehmer.

In Bayern durchläuft man einen Stufenplan und wird immer mehr gelockert. Aber es ist halt eine openend Geschichte wann sie dich entlassen. Man muss auf jeden Fall mehrere Straftaten schon begangen haben oder eine sehr schwere um diesen Paragrafen zu bekommen.
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helmutkarsten
Anfänger


Anmeldungsdatum: 09.01.2011
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 12. Jan 2011 00:02    Titel: BKH-Bayreuth, Maßregel (Schattenstrafe bis zum 2/3tel Tag) Antworten mit Zitat

unknownix hat Folgendes geschrieben:
Hallo,
Ich habe den §64 in Bayern (Haar) gemacht. Ohne Rückfall hat es 27 Monate gedauert bis ich entklassen wurde. Nötig waren am Ende ein Arbeitsverhältniss und ein eigener Wohnsitz.

Ich habe ihn bekommen weil ich zu 5 jahre und drei Monate Haft wegen BTMG (20 Kilo Haschisch) verurteilt wurde. Einen Vorwegvollzug musste ich nicht machen, da ich 17 Monate in Uhaft war. Ich wurde direkt nach dem Urteil da eingeliefert.

Nochmal würde ich den §64 nicht machen. Es ist eine seelische Tortur was die mit einem abziehen. Da waren die 17 Monate Untersuchungshaft im schlimmsten Knast Deutschlands (Stadelheim) angenehmer.

In Bayern durchläuft man einen Stufenplan und wird immer mehr gelockert. Aber es ist halt eine openend Geschichte wann sie dich entlassen. Man muss auf jeden Fall mehrere Straftaten schon begangen haben oder eine sehr schwere um diesen Paragrafen zu bekommen.

Razz Ich hatte 30 Monate. Als die Revision verworfen wurde und das Urteil rechtskräftig wurde, hat man mich umgehend nach Bayreuth 'deportiert'. Dort habe ich das Buch 'Maßregelvollzug' Bernd Volckart, 6. Auflage gefunden...Upps, dann war ich sauer. Den 64'er hätte ich garnicht bekommen dürfen. Nicht mal wenn ich den gewollt hätte. Als 47 jähriger, nicht vorbestrafter Ersttäter, geht schon gleich garnicht. Paar Wochen vor dem 2/3tel, habe ich friedlich alle Therapiesitzungen abgebrochen. Musste dann natürlich meine letzten 10 Monate zurück in die JVA-Bamberg. So habe ich 30 Monate gemacht - und keinen Tag mehr! Andernfalls hätte ich mind. 56 Monate (plus, plus) gehabt.
Das BKH war einesteils Sch**** aber es war bequemerer Knast.
Die Bestimmungen wurden aber in 2007 geändert. Den § 64 Abs. 1 gibt es seither schon nicht mehr.
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Kati72
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 04.07.2010
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 12. Jan 2011 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jakia!
Mit dem 64er ist das so eine Sache, man ist vollkommen den Behörden bzw. den behandelnden Ärzten ausgeliefert. Regulär wird der 64er für 2 Jahre festgelegt, kann aber unter schlechten Bedingungen weit länger dauern. Das hängt ganz von der persönlichen Mitarbeit ab.
Und wer den 64er bekommt ist auch reine Willkür der Richter.
Ich bin im April 2007 mit meinem Freund an der holländischen Grenze erwischt worden, als wir ein paar Kilos Heroin schmuggeln wollten. Ging lange gut, wir sind 2mal wöchentlich gefahren, aber da hatten wir dann leider Pech.
Mein Freund hatte nur eine kleine Vorstrafe wegen Haschisch, ich allerdings hatte 11 Vorstrafen, hauptsächlich wegen Drogen und unsere Anwälte haben mich darauf vorbereitet, dass ich auf gar keinen Fall mit Bewährung rechnen könne, sondern ganz sicher in den Knast käme. Bei meinem Freund machten sie keine genauere Aussage, was auf ihn zukäme. In der Verhandlung nahm er dann die meiste Schuld auf sich, und man konnte mir nur 2maliges Schmuggeln nachweisen.
Wir bekamen dann beide den 64er, ich allerdings auf Bewährung.
Er musste für (so wurde es gesagt) 2 Jahre nach Bedburg/Hau, wo es den in Deutschland härtesten 64er gibt. Da sitzt er noch heute und meine Bewährung ist inzwischen abgelaufen.
Also, man kann keine allgemeingültigen Angaben zum 64er machen!
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helmutkarsten
Anfänger


Anmeldungsdatum: 09.01.2011
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 12. Jan 2011 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

Kati72 hat Folgendes geschrieben:
Hallo Jakia!
Mit dem 64er ist das so eine Sache, man ist vollkommen den Behörden bzw. den behandelnden Ärzten ausgeliefert. Regulär wird der 64er für 2 Jahre festgelegt, kann aber unter schlechten Bedingungen weit länger dauern. Das hängt ganz von der persönlichen Mitarbeit ab.
Und wer den 64er bekommt ist auch reine Willkür der Richter.
Ich bin im April 2007 mit meinem Freund an der holländischen Grenze erwischt worden, als wir ein paar Kilos Heroin schmuggeln wollten. Ging lange gut, wir sind 2mal wöchentlich gefahren, aber da hatten wir dann leider Pech.
Mein Freund hatte nur eine kleine Vorstrafe wegen Haschisch, ich allerdings hatte 11 Vorstrafen, hauptsächlich wegen Drogen und unsere Anwälte haben mich darauf vorbereitet, dass ich auf gar keinen Fall mit Bewährung rechnen könne, sondern ganz sicher in den Knast käme. Bei meinem Freund machten sie keine genauere Aussage, was auf ihn zukäme. In der Verhandlung nahm er dann die meiste Schuld auf sich, und man konnte mir nur 2maliges Schmuggeln nachweisen.
Wir bekamen dann beide den 64er, ich allerdings auf Bewährung.
Er musste für (so wurde es gesagt) 2 Jahre nach Bedburg/Hau, wo es den in Deutschland härtesten 64er gibt. Da sitzt er noch heute und meine Bewährung ist inzwischen abgelaufen.
Also, man kann keine allgemeingültigen Angaben zum 64er machen!

Ja genau, sag' ich doch. Der 64'er ist das 'Ermächtigungsgesetz' im Strafrecht. Wer also kein 'dime' (10 Jahre) bekommen hat, nimmt am besten Abstand vom 64'er. Vor allem, wenn Du mal drin bist, geht garnichts mehr. Meine Straßburger MR-Beschwerde musste ich rausschmuggeln.mehr
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helmutkarsten
Anfänger


Anmeldungsdatum: 09.01.2011
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 12. Jan 2011 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

loretta hat Folgendes geschrieben:
Kann dir nur sagen wie § 64 in baden-württemberg ist.mein ex mann war dort von 2003 bis 2006.
-strafmass über 2 j. und unter 4 j.
-nach ca. 3 mon. darfst du ihn besuchen am w-ende,taschen werden bei verdacht durchsucht,geschenke in form von lebensmittel müssen ohne alk. sein
-brief und telefonkontakt nach 2 wochen
-nach 6 mon ausgang mit einem begleiter der klinik,vorher nur auf dem klinikgelände in begleitung.
-nach 24 mon heimfahrten,müssen vom richter genehmigt werden.
weiss bestimmt noch mehr fällt mir jetzt aber alles nicht ein,wenn du fragen hast,nur zu.
gruss loretta
In Bayern werden 'Heimfahrer' aus dem 64'er sogar bei der Polizeidienststelle, im Heimatort vorher angemeldet. Bei Kinderf***ern verstehe ich das ja - aber bei Suchtkranken? Als ich in Bayreuth war, war ich auch auf der Station MIT Sexualstraftätern. Die haben da keinen Unterschied gemacht. BKH ist kein Fegefeuer, es ist die HÖLLE!
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Kati72
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 04.07.2010
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 12. Jan 2011 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist auch so ein Hammer mit dem 64er, da wird kein Unterschied bezüglich der Diagnosen gemacht. Da sitzen Drogis mit Kinderf*****n und Psychotikern und wirklich schwer kranken Menschen zusammen. Und wer vorher noch halbwegs klarkam, kann das Pech haben, dass er nie wieder alleine mit seinem Leben zurecht kommt. Da wir zusammen verurteilt wurden, darf ich ihn natürlich nicht besuchen, aber wir haben telefonischen und schriftlichen Kontakt. Und in den fast 3 Jahren, die er da jetzt eingesperrt ist, hat er sich um 180 Grad gedreht. Und garantiert nicht unbedingt zu seinem Vorteil. Ich bin heute noch dankbar, dass dieser Kelch an mir vorüber ging und ich Bewährung bekommen habe. Wäre ich in Bedburg gelandet, würde ich heute nicht mehr unter den Lebenden weilen, das ist sicher!
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unknownix
Anfänger


Anmeldungsdatum: 11.01.2011
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 13. Jan 2011 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Kati72 hat Folgendes geschrieben:
Das ist auch so ein Hammer mit dem 64er, da wird kein Unterschied bezüglich der Diagnosen gemacht. Da sitzen Drogis mit Kinderf*****n und Psychotikern und wirklich schwer kranken Menschen zusammen. Und wer vorher noch halbwegs klarkam, kann das Pech haben, dass er nie wieder alleine mit seinem Leben zurecht kommt. Da wir zusammen verurteilt wurden, darf ich ihn natürlich nicht besuchen, aber wir haben telefonischen und schriftlichen Kontakt. Und in den fast 3 Jahren, die er da jetzt eingesperrt ist, hat er sich um 180 Grad gedreht. Und garantiert nicht unbedingt zu seinem Vorteil. Ich bin heute noch dankbar, dass dieser Kelch an mir vorüber ging und ich Bewährung bekommen habe. Wäre ich in Bedburg gelandet, würde ich heute nicht mehr unter den Lebenden weilen, das ist sicher!


man gottseidank waren die kifis nicht bei den 64ern. die haben ja nen §63. ich hab im transport gearbeitet und wenn wir sachen für deren arbeitstherapie geliefert haben, durfte nur der arbeitstherapeuth die pallette zu denen reinfahren. wenn die bei uns gewesen wären, häts mord und totschlag gegeben. was bei uns waren , waren zb. mörder die im rausch die frau erschlagen haben. 95% hatten BTMG delikte.
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junkfront
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Anmeldungsdatum: 24.08.2010
Beiträge: 75

BeitragVerfasst am: 18. Jan 2011 16:31    Titel: re § 64 Antworten mit Zitat

der 64er is n altes nazi - relikt und er wurde in der brd anfang der 80er im zusammenarbeit mit einigen modelleinrichtungen - sprich psychiatrien die über eine geschlossene station und therapeuten in diesem bereich verfügen ne zeitlang verteilt - das ganze läuft unter dem namen maßregelvollzug.die dauer beim 64er ist 2 jahre - alle 6 monate wird überprüft ob die maßregel fortgesetzt oder zur bewährung mit anschl. führungsaufsicht ausgesetzt wird.alle 3 monate kann der/die delinquent/in die aussetzung beantragen. -ich würde jedem der weiß das er danach weiter drogengebraucht raten das ding abzureißen oder eine aufhebung wegen sinn und zwecklosigkeit zu erreichen.
in der regel wurde / wird der 64er NUR im zusammenhang mit gewaltdelikten unter drogeneinfluß ausgesprochen - zusammen mit einer haftstrafe.wann die maßregel greift entscheidet das gericht dh wenn jemand z.b. 5 jahre haft + 64er bekommt kann sie /er nach rechtskraft des urteils aus der u - haft heraus in eine psychiatrie die die kriterien erfüllt überführt werden - in diesem fall kann das gericht jeden 64er tag als hafttag werten - muß dies aber nicht.in der regel läuft die überstellung in den maßregelvollzug zum halbstrafen oder zum 2/3 termin.also nach z.b. 3 - 4 jahren kiste 2 jahre maßregelvollzug.
im gegensatz zum 63er können beim 64er keine medikamente gegen den willen des probanden verabreicht werden.
ROTMIL4N hat das ganze ja auch schon erklärt - das der 64er heute noch gegen drogengebraucher eingesetzt wird ist nicht mehr usus,also wohl ne doppeldiagnose
greetz junkfront
Zitat:
change the guns
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helmutkarsten
Anfänger


Anmeldungsdatum: 09.01.2011
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 26. Jan 2011 01:50    Titel: Maßregelvollzug §§64,63 Zwangstherapie Antworten mit Zitat

Richtig! Stammt aus 1933. Gleich nach der Machtschenkung haben die Nazis dieses Gesetz erschaffen. Die allererste Möglichkeit, Leute wegzusperren, aufgrund eines Gutachtens. Wie es weiterging wissen wir ja.
Seit dem reformierten (neuen) StGB, aus den 50'ern, wurde der gesamte Komplex der Gesetze §§ 63 bis einschließlich 68, kontinuierlich in einen Dschungel verwandelt, indem man die ursprünglichen Motive des Gesetzes, heimtückisch verstecken kann. Es war ganz einfach. Im Verlauf der Jahre, wurden die Befugnisse zwischen den Ländern und der Bundesjustiz hin-und-hergeschoben. Mit jeder Reform (zuletzt 'Föderalismusreform' genannt) wieder ein kleiner Schritt dazu, dass sich selbst Anwälte nicht mehr an dem Maßregelvollzug rantrauen. Anwälte haben auch kein Interesse daran, weil die von einem Maßregelpatienten nicht annähernd das Geld bekommen würden, um gegen diesen Teufelsparagrafen anzugehen. Das öffentliche Interesse ist ja auch nicht gegeben.
Der letzte 'Wachhund' über diese Paragrafen, ein Richter, Herr Bernd Volckart, ist in 2006 leider verstorben. Ich kam gerade noch aus dem 64'er raus. Im BKH habe ich das Buch "Volckart-Maßregelvollzug", 5. Auflage gefunden. Mittlerweile war die Föderalismusreform(en). Seither ist die Hölle los, in dem Block der Gesetze zur Besserung und Sicherung. Zählen Sie mal die Seiten im StGB heute. Lesen braucht man aber nur einen Satz: "Das Gericht kann eine Entscheidung nach den Absätzen 1 und 2 ändern oder aufheben, wenn sich nachträglich ergibt...". oder: "Gesamtwürdigung" taucht auch in (verdächtigen) Passagen auf...
Wer macht denn die Gesamtwürdigung?
Mittlerweile ist die 7. Auflage des Buches "Volckart-Grünebaum Maßregelvollzug" im Handel.
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junkfront
Bronze-User
Bronze-User


Anmeldungsdatum: 24.08.2010
Beiträge: 75

BeitragVerfasst am: 27. Jan 2011 10:03    Titel: re helmutkarsten Antworten mit Zitat

hast die sache richtig erkannt - wird höchste zeit das dieser schweine§ in den orkus geblasen wird:für drogengebraucher ist er absolut - ebenso die ganze restriktive "drogenpolitik" nicht sinnvoll + bedeutet nur - um`s auf n nenner zu bringen - das der die probant/in auf das übelste gegängelt wird und werden kann.
die ganzen nazirichter wurden ja leider - wie soviele andere auch - vom rechtsnachfolger des 3 reiches - die brd - übernommen.(filbinger + globcke sind hier wohl die bekanntesten beispiele) freisler wäre nach der praktizierten rechsprechung irgendwann auch wieder in amt und würden gekommen - allein das urteil zur witwenrente seiner frau deutet stark darauf hin.
greetz junkfront
Zitat:
change the guns
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helmutkarsten
Anfänger


Anmeldungsdatum: 09.01.2011
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 27. Jan 2011 17:00    Titel: § 64 StGB Re - junkfront Antworten mit Zitat

Der Süchtige (egal von was) ist eine arme Sau. Das steht zweifelsfrei fest. Ich wollte mich befreien, von irgendwas (meist weis ich das garnicht von WAS?!) und finde mich in einem noch fieseren Zwang. Wir kennen das blablabla...
Der 64'er ist der meist mißbrauchte §, und zwar von BEIDEN Seiten. Ich kenne das noch aus Bayreuth. 3-Mann-Zimmer, mit Naßzelle, Kochgruppe, Tischtennis und Computer. BESSER als Stadelheim oder Amberg...
Gehen wir mal von einem schuldeinsichtigem und therapiewilligen Probanten aus: Letztendlich wird er wissen, dass ihm die Therapie als Anhang einer Bestrafung 'überreicht' wurde. Er wird also unterbewusst in dem Therapeuten IMMER den Richter sehen. Er KANN nicht anders! Ergo fehlt ihm der letzte Schub, damit er die unterste Kammer seiner Seele öffnet, wo das WAS? und WARUM? sitzt. Dort wo eine effektive Therapie anfangen MUSS !
Der Therapeut hat sein Wissen aus einem Buch, von Freud (?) oder der Frau Strehle, der Klosettfrau vom Stachus. Egal ! Leider, und das schreibe ich aus Verständnis für die Schmerzen des Probanden, kann das nicht funktionieren.

Was bleibt ist der 64'er als justiz- und verfahrenspolitischer Irrsinn. Denn als solcher wird er mM nach angewandt.

Niemand soll als Folge (s)einer Sucht (selbst oder als 'Kollateralschaden') sterben müssen. Leider passiert es. Helfen kann nur einer, oder eine Gruppe von Leuten, die selbst 'clean and sober' geworden sind. Das hat mehr Kraft als alle suchttherapeutischen Doktortitel. In diesem Sinne wünsche ich UNS alles Gute.
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blümchen
Anfänger


Anmeldungsdatum: 18.02.2011
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 18. Feb 2011 02:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

vielleicht kann mir jemand Antwort geben?

Eine Bekannte hat eine Verurteilung, da sie die Arge betrogen hat.
Sie bekam dafür 10 Monate Gefängnis...ohne Anwalt.
Sie ging in Berufung...mit Anwalt.
In der Berufung wurde sie zu 12 Monaten § 64 Massregelvollzug verurteilt.
Sie hatte vorher Straftaten (fahren ohne Führerschein etc.) jedoch alles im Alkoholisierten Zustand.

Nun ist sie im Maßregelvollzug und dort wird ihr gesagt, dass unter 18 Monaten hier niemand rauskommt.

Kann das sein? Wenn doch das Urteil auf 12 Monate ist?

Sie ist sehr verzweifelt und will abbrechen
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