Erfahrungen mit (§64 Zwangstherapie )

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helmutkarsten
Anfänger


Anmeldungsdatum: 09.01.2011
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 19. Feb 2011 14:12    Titel: Hallo Blümchen - Maßregelvollzug § 64 StGB Antworten mit Zitat

Das ist jetzt keine Rechtsauskunft, aber das KANN NICHT sein. Shocked

Zunächst einmal wäre es wichtig, das Bundesland Twisted Evil zu wissen, wo derartiger Mißbrauch des 64'er passiert. Ich hab' da so eine Vermutung...

Dann müsste ein Rechtsanwalt das Urteil sehen. Exclamation Aber nicht irgendein RA. Nennen wir sie mal "Susie", braucht einen Verfassung-Spezialisten bzw. einen Menschenrechtler. Wenn man die Verhältnismäßigkeit von Tat und Bestrafung betrachtet, würde eigentlich der Bund der Steuerzahler schon Grund haben, auf die Barrikaden zu gehen. Der 64'er kostet EUR 170.- am Tag! Mit einer richterlichen Fürsorgeentscheidung hat das nichts mehr zu tun ("Fürsorge' ist sowieso kein strafrechtlicher Aspekt).

Eine Strafe aus der Ursprungssache, von 2 Jahren, müsste als Grundvoraussetzung vorliegen. Der 64'er muss sich zunächst auf eine ungünstige Kriminalprognose stützen. Eine Prognose dahingehen, dass SCHWERE Verbrechen von Susie zu erwrten sind, ist maßgebend. Danach dauert der 64'er meist immer bis zu 24 Monate (plus soziales Eingliederungsjahr und/oder Führungsaufsicht von bis zu 5 Jahren, bzw. nach Entscheidung der V.-Kammer, für immer!) Upps! Das ist Bayern!

Ich kann Susie nur antragen, den "Ball flach" zu halten. Sie ist in den Händen von Pflegern und Psychologen. Diese werden jetzt Verhaltensprofile und Gutachten...scheißen.

Wo Question ist denn, in "Susies" Fall, die weniger einschneidende Therapie gem. des § 35 StGB? Hat sie denn in den letzten fünf Jahren jemand zu Tode oder zum Krüppel geschla...betrogen?

Viel Glück, versuchs mal, mit dem Problem, auf der Seite "Jurablog". Die Herren Udo Vetter oder Herr Siebers haben hierzu vielleicht schon mal was ins Netz gestellt. Beck-Blog ist auch gut. Auch auf DIESER Seite - wenn man sie ganz liest - ist einiges zu finden. Twisted Evil Vielleicht sogar DEIN Bundesland betreffend.

Bleibe mit mir in Verbindung. Das interessiert mich. Ich habe ein Gästebuch/Forum auf www.helmutkarsten.de, Tschüß, Helmut
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blümchen
Anfänger


Anmeldungsdatum: 18.02.2011
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 21. Feb 2011 14:02    Titel: Hallo Herr Karsten Antworten mit Zitat

Tausend Dank für Ihre Antwort.

wir alle, ihr beistehenden sind der gleichen Meinung wie Sie...das KANN NICHT sein.

Wir sind in Bayern zu Hause, ist das Ihre Vermutung? Ich nehme an: JA !

Habe mich in den Blogs durchgelesen jedoch nichts brauchbares gefunden.

Evtl. bin ich zu doof dazu.

Ich melde mich bei Ihnen im Gästebuch wahrscheinlich per PM. Ist das in Ordnung?

Ganz lieben Dank an Sie

blümchen
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blümchen
Anfänger


Anmeldungsdatum: 18.02.2011
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 21. Feb 2011 14:08    Titel: nochmal...vergessen! Antworten mit Zitat

Ihr Text:


Sie ist in den Händen von Pflegern und Psychologen. Diese werden jetzt Verhaltensprofile und Gutachten...scheißen.


GENAUSO ist es...scheißen!


Oh mann, man ist so ohnmächtig gegen DIE...FACH-Idioten!
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helmutkarsten
Anfänger


Anmeldungsdatum: 09.01.2011
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 21. Feb 2011 17:29    Titel: Re: nochmal...vergessen! Antworten mit Zitat

blümchen hat Folgendes geschrieben:
Ihr Text:


Sie ist in den Händen von Pflegern und Psychologen. Diese werden jetzt Verhaltensprofile und Gutachten...scheißen.


GENAUSO ist es...scheißen!


Oh mann, man ist so ohnmächtig gegen DIE...FACH-Idioten!


Wieso wundert es mich nicht? BAYERN ! Dann habe ich nur noch (2) Vermutungen, bezüglich des Gerichts bzw. der Stadt, in der sich "Susies" Fall zugetragen haben könnte.
Um es vorwegzunehmen: Ich denke, dass der Anwalt seine Zulassungsarbeit auch irgendwo abgeschrieben hat (vielleicht will er Justizminister werden). Es gibt in Bayern nur 2 Gerichtsbezirke, die DERART (juristisch) blööööd sind, dass es wirklich den Schluß der faschistoiden Unrechtspraktiken zulässt...

Was wäre zu tun? Wenn da nichtein Wunderanwalt draußen ist, der mit einem Eilantrag beim BGH durchsetzen würde, dass die Unterbringung von "Susie" sofort abgebrochen wird, dann bleibt "Susie" nur noch übrig, stillzuhalten. Jedenfalls bis zu ihrer ersten gesetzlich zustehenden Anhörung. Das muss alle 6 Monate erfolgen. Hier steht ihr GRUNDSÄTZLICH ein Anwalt zu. Hat sie kein Geld, dann muss sie einen Antrag stellen. Der Anwalt ihres Vertrauens muss NICHT mehr in dem Gerichtsbezirk ansässig sein, dessen Entscheidung sie rügt. Das wurde geändert. Ich würde es auch nicht raten, einen ansässigen Anwalt zu nehmen.

Wenn alles stimmt, was ich über den Fall weis, dann ist der 64'er DERART rechtswidrig, dass dies Konsequenzen für die betreffenden Akteure haben kann. Auch, und gerade, für "Susies" seinerzeitigen Verteidiger. Ein Kegelbruder oder Stammtischgenosse vom StA od. Ri ?!

Für heute darf ich noch die Seite: "Zwangspsychologie" erreichbar über die "kritischen Seiten", empfehlen. Stelle den Fall auch mal bei "folterknast" vor. Herr Bernd Schreiber hat da vielleicht auch was zu sagen...

Ich studiere mal den Abschnitt "BAYERN" im Buch: Maßregelvollzug-Volckart/Grünebaum, 7. Auflage. Es gibt viel zu tun. Man liest sich vielleicht auf www.helmutkarsten.de oder eben hier.
Tschüß und viel Glück einstweilen, es gibt viel zu tun...Helmut
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blümchen
Anfänger


Anmeldungsdatum: 18.02.2011
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 22. Feb 2011 14:26    Titel: § 64 Antworten mit Zitat

Hallo Herr Karsten

Großen RESPEKT für Ihre Info! WOW

Da sind wir/Susie ja ganz schön reingelegt worden! ...und das vom Anwalt!

Habe mich auf Ihrer Seite per Kontakt Mail gemeldet.

Viiiiielen herzlichen Dank für Ihre Bemühungen und Tipps

Liebe Grüße
blümchen
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sie35
Anfänger


Anmeldungsdatum: 19.03.2014
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 19. März 2014 06:49    Titel: ich grabe den thread mal wieder aus Antworten mit Zitat

Ein Bekannter von mir ist seit 22 Monaten in der Psychatrie in Bayern und mit dem genannten Paragraphen behaftet. Mich würde einfach mal interessieren wie das ganze Abläuft. Mittlerweile darf er in einer Sozialen Einrichtung ein paar Stunden arbeiten und am Wochenende Tagesausflüge machen (muss allerdings über Nacht zurück). Wie geht es weiter?
Wir versuchen auch gerade ihm einen Job zu besorgen.

Ich freue mich über eure Antworten.

VG
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