Tramal bald BTM?

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Echse
Anfänger


Anmeldungsdatum: 13.07.2010
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 13. Jul 2010 20:54    Titel: Tramal bald BTM? Antworten mit Zitat

Hallo!

Ist das richtig; Tramal wird ab Dezember diesen Jahres zu den BTMs gehören?
Hab´ mich mal so durch die Foren gelesen und das in einem Nebensatz aufgeschnappt...

Wer von Euch weiß was darüber bzw. wäre dann auch davon betroffen nicht mehr an den Stoff dranzukommen?


Bin für alle Infos dankbar,

Echse
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cmbt111
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 21.02.2010
Beiträge: 382

BeitragVerfasst am: 13. Jul 2010 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

ich bin zwar nicht betroffen an den Stoff ranzukommen aber habe mal ein Threat deswegen aufgemacht! Wird zwar BTM aber als ausgenommene Zubereitung wie die ganzen Benzos usw.! Damit soll die Ein- und Ausfuhr reglementiert werden also nur noch in der BRD erhältlich sein! Härter wird es mit TILIDIN, da werden die Zügel noch enger geschnallt, flüssig wird es dieses wohl nur noch mit BTM Rp. geben!

greetz
cmbt
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Echse
Anfänger


Anmeldungsdatum: 13.07.2010
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 13. Jul 2010 23:22    Titel: Antworten mit Zitat

cmbt111, danke für die schnelle Antwort!

Es geht also nur um den Import nach Deutschland; hat sonst keine weitere Konsequenz, heißt man kann es hier in D weiterhin auf Normalrezept beziehen wie sonst auch?
Was genau ist eigentlich mit "ausgenommener Zubereitung" gemeint?
Ich kenn´ mich mit den Begriffen aus dem BTMG nicht so gut aus...

Echse Smile
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Gregory
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 15.03.2010
Beiträge: 639

BeitragVerfasst am: 16. Jul 2010 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ausgenommene Zubereitungen bedeutet, das Rezepturen bzw Präparate welche eine Dosis in abgeteilter Form nicht überschreiten, den Bestimmungen des BtmG nicht unterstellt sind und ganz normal Verschrieben werden können. Das ganze kann auch auf die galenische Form bezogen sein also Tropfen oder Tabletten oder Injektionslösung, das wird dann ganz individuell aufgeführt, welche Form dem BtmG ausgenommen ist.
Ausserdem verändert sich der rechtliche Status beim unerlaubten Umgang mit dem entsprechenden Mittelchen. Das heist, dieser wird nicht mehr zum Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz sondern nach den Richtlinien des BtmG beurteilt.
Kurz, wer mit Benzos, Codein Dihydrocodein und (ab demnächst) Tramadol, unerlaubten Handel treibt, wird im Sinne eines Verstoßes gegen das BtmG geahndet.
Und wenn Tramadol als zB Injektionslösung verschrieben wird dann erfolgt das auf ein Btm-Rezept (sofern diese galenische Form dann als Betäubungsmittel behandelt wird...das weis ja zur Zeit noch keiner ODER?)
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