Wer zahlt die Miete wenn man auf Therapie ist?

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Felidaea
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 19.11.2011
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 20. Nov 2011 09:58    Titel: Antworten mit Zitat

frau holle hat Folgendes geschrieben:

wie soll sie von der großzügigen leistung von ca 220,00 euro Übergangsgeld den mietanteil von 211,50 zahlen?



rechne ich nun falsch.. aber es bleiben doch sogar noch 8,50 Euro übrig... wo also ist das Problem?

Der Mietanteil ist doch gesichert...


und wie schon ein User vorgeschlagen hatte, springst Du halt ein, mit den Zahlungen...umziehen wäre nämlich blöde, damit hast Du schon Recht und wenn ihr eh zusammen wohnt, dann ist doch gar kein Problem. Ist ja auch zum Teil Deine Wohnung.
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Felidaea
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 19.11.2011
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 20. Nov 2011 10:01    Titel: Antworten mit Zitat

:-/

Das kommt davon, wenn man erst schreibt und dann feststellt, dass es noch 2 weitere Seiten zum Thema gab...




und jetzt muss ich dieses verdammt Textfeld wieder vollbekommen...
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Jelly
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 06.10.2011
Beiträge: 314

BeitragVerfasst am: 20. Nov 2011 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe Frau Holle,

ich würde mir Unterstützung von einem Anwalt holen, dann ist beim Amt klar,daß Du Dein Recht durchsetzt. Leider werden Leistungen manchmal erst mal abgelehnt und wer sich nicht wehrt, hat das Nachsehen. Außerdem würe ich wichtige Dinge per Einschreiben mit Rückschein verschicken, weil manchmal Anträge etc. ganz gerne verschwinden...
Wenn unklar ist, welches Amt zuständig ist, stelle im Zweifel bei allen Kandidaten einen Antrag.
Telefonisch wird man gern abgewimmelt, evtl. mit falschen Infos, es kann ja hinterher niemand beweisen.
Wie die Zuständigkeiten verteilt sind, ist nicht einheitlich geregelt, da Träger von ALG2 und HLU die Gemeinden sind. Ich lebe auch in Bayern, in meiner Heimatstadt wäre das Sozialmt zuständig, wenn man "längerfistig dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht".
Hier gibt es übrigens ein Stelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit mit einigen Sozialarbeitern, die bei der ARGE oder dem Soz. eine gewisse Mitsprache haben und auch selbst ein kelines Budget, um zu unterstützen, wo sie Chancen sehen, daß man nicht abrutscht, das wäre bei Deiner Tochter ja der Fall. Wenn es bei Dir etwas ähnliches gibt, würde ich es dort versuchen.
Wenn erst mal klar ist, daß Du nicht aufgibst und dem Amt so oder so Kosten entststehen, dann wird man die günstigere Lösung wählen, sprich vermutlich den Mietanteil weiterübernehmen.
Hier findest Di vielelicht noch nützliche Infos: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

LG Jelly
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JuleXXX
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 29.05.2011
Beiträge: 525

BeitragVerfasst am: 20. Nov 2011 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

@Frau Holle

Ach scheisse, habe gerade deine Nachricht an mich gesehen. Habe nohmal im www geschaut, und tatsächlich ist es so, dass der von mir angegebene §, vor kurzem geändert wurde.
Tut mir leid, das wusste ich nicht. Okay, ich lerne daraus, dass ich in Zukunft einfch besser recherchieren muss. Sorry!
Denn vor kurzem war es noch so, dass wirklich dann die miete gezahlt wurde, wenn die Therapie nicht länger als 6 Monate dauerte. Und das wurde aber dann in den Gesetzestext geändert, den du hierrein kopiert hast Crying or Very sad

Hey, ich habe doch Morgen Jura. Ich frage einfach mal meinen Prof. okay?
Der ist nämlich auch Richter am Sozialgericht, seit mehr als 20 jahren.
Ich frage ihn, und schreibe dir Morgen Abend, was er gesagt hat.
Dann wissen wir`s! Smile

Zu den anderen Posts, schreibe ich später was. Jetzt hab ich keine Zeit dafür!

LG Jule
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frau holle
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 24.09.2010
Beiträge: 1723

BeitragVerfasst am: 20. Nov 2011 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo ihr lieben, meine güte, ist ja echt lieb von euch, wie ihr mir helfen wollt, aber nun muss ich sehen, dass ich nicht jemanden vergess, beim antworten.

@spechless
es hat leider den anschein, dass was du gepostet hast, nicht mehr relevant ist. Das heisst, anscheinend zahlt die arge wirklich nicht mehr, auch wenn es nur 6 monate sind. Siehe bitte den § den Jule mir gepostet hat und ich habe dann doch den § rausgesucht, gepostet und gesehen das es eine gesetztesänderung gab. Leider. Nun muss ich weitersehen. Aber ich werde mich bestimmt nicht abwimmeln lassen. Das kennen sie mich noch nicht richtig Wink

@micro
danke für deine antworten, ja es wird noch viel wasser runterfließen, bis ich ruhe gebe!

@ felidaea
Ist ja schön, dass du mit 8,50 euro im monat leben kannst. Frag mich nur wie du das machst?
Aber zum glück hast ja noch mal die kurve gekriegt.
Also bitte erst alles lesen, bevor man mt steinen wirft, ok Embarassed

@Jelli
danke für deine antwort. Ich werde solange keine ruhe geben, bis die mit ihrem hirnrissigen änderungen, mir sagen, dass sie die miete übernehmen. Schließlich war die arge auch dafür, dass sie eine th macht. Drum versteh ich das ganze nicht so ganz. Danke noch für den link, werde mal reinschauen.

@Jule
Ja gesetze ändern sich anscheinend meisten im dunklen, so dass keiner was mitkriegt, da etwas anders läuft, wie gerade eben.
Aber das ist eine sehr gute idee, mach das bitte, wenn du schon an einer so guten quelle sitzt. Also wenn dein prof, als richter im sozialen, dass nicht weiß, wer dann?
Warte gespannt auf deine antwort und danke Jule, bist echt top Wink

und auch nochmal DANKE an alle anderen. Dachte nicht das ich so viele gute tips bekomme.
LG
Frau Holle
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JuleXXX
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 29.05.2011
Beiträge: 525

BeitragVerfasst am: 22. Nov 2011 00:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hey Frau Holle,

ja, die werden andauernd geändert. Und der §7 SGB II wurde wohl am 01.06.2011 geändert, also vor ca. 5 Monaten!

es tut mir echt voll leid, aber ich musste heute kurzfristig zum bafög-Amt, und musste die Jura-Vorlesung deshalb ausfallen lassen.
es tut mir echt leid, ich habe jetzt voll das schlechte Gewissen Crying or Very sad
Habe auch jetzt mal die Paragraphen, die nach dem §7 stehen, gelesen (manchmal ist dann direkt nach dem einen §, 1-2 Paragraphen weiter, ein "Ausnahme-Paragraph", sozusagen eine Ergänzung, aber ich konnte nichts finden.
Oh je, ich sehe ihn zwar jede Woche, aber wie gesagt, immer nur Montags! Das ist dir wahrscheinlich zu spät, oder? Question Exclamation

also, das einzige was mir jetzt binnen der letzten 150 Minuten (soooo lange lese ich jetzt schon Rechtssprechung, GG, BGB, und sämtliche SGBs *würg*) Aber für dich mach ich das ja gerne Smile

Also, das einzige was ich jetzt herausgefunden habe:
Du könntest, falls die Arge nicht auf deinen Widerspruch "eingeht", vor Gericht gehen, also vor´s Sozialgesetz, und wenn die fragen, warum du Widerspruch eingelegt hast, du es also begründen sollst, damit argmentieren, dass im Grundgesetzbuch der BRD im Art. 2 (2) das Recht auf körperliche Unversehenheit festgelegt ist, und dies ist ja nicht gegeben, wenn die Arge deine Tochter sozusgen dazu nötigt, die Therapie zu verlassen... UND GGB STEHT IMMER VOR SGB" !
aber das würde dein Anwalt alles machen, dadrum bräuchtest du dich nicht zu kümmern. Aber wie gesagt, dieser Prozess zieht sich ja auch sehr lange hin, bis es erst mal zu einer Gerichtsverhandlung kommt!
Auch wenn du Prozesskostenhilfe, und eine kostenlose Erstberatung 8außer den Eigenanteil von 10 Euro) hast, werden trotzdem Kosten (wenn auch etwas geringer) auf dich zukmmen und du hast bei solchen dingen nur eine 50%/50% Chance!
Ich würde es wahrscheinlich nicht machen!

--------

Ruf doch Morgen mal bei der Drobse an, und schildere denen das, und die MÜSSEN sich auskennen, und können dir im regelfall auch helfen.

Wenn auch die nichts wissen, dann würde ich nochmal bei der ARGE anrufen, und mit dem Vorgesetzten reden und auch auf ein gespräch mit dem bestehen. Wenn auch r sagt "Wir zahlen nicht", würde ich mir das schriftlich geben lassen, und dann einerseits zum Sozialamt gehen, denen das schwarz-auf-weiß vorlegen, und auf eine Hilfe bestehen. Wenn auch das nicht klappt, wieder schriftlich geben lassen, und alles einem Anwakt vorlegen!
(Oft können die Anwälte die auch beim ersten Beratungsgespräch schon weiterhelfen, und da musst du, wenn du eine Erstberatung beim AG beantragst, nicht mehr als 10 Euro zaheln).

Oder falls das auch nicht geht, werde ich den Prof am Montag fragen. Diesmal lasse ich auch bestimmt nichts dazwischen kommen Wink

Nochmal SORRY!

LG und gute Nacht Jule
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JuleXXX
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 29.05.2011
Beiträge: 525

BeitragVerfasst am: 22. Nov 2011 00:50    Titel: Antworten mit Zitat

Felidaea hat Folgendes geschrieben:
frau holle hat Folgendes geschrieben:

wie soll sie von der großzügigen leistung von ca 220,00 euro Übergangsgeld den mietanteil von 211,50 zahlen?



rechne ich nun falsch.. aber es bleiben doch sogar noch 8,50 Euro übrig... wo also ist das Problem?

Der Mietanteil ist doch gesichert...


und wie schon ein User vorgeschlagen hatte, springst Du halt ein, mit den Zahlungen...umziehen wäre nämlich blöde, damit hast Du schon Recht und wenn ihr eh zusammen wohnt, dann ist doch gar kein Problem. Ist ja auch zum Teil Deine Wohnung.


Ja klar, kann Frau Holle einspringen, warum auch nicht?
Achja: Sie hat die Kohle nicht!
Hallo? als suchtkranker, nicht Vollzeit-tätiger Mensch, hast du das Geld einfach nicht, das ist (leider) Fakt!

Und das Mädel ist 18 Jahre alt, erzähl der mal "Schatz, du musst jetzt mit 8,50 Euro klarkommen...neee nicht pro tag, pro Monat!"
Klar doch, wo lebst du denn bitte? ich will da auch leben!

Hey, das geht doch alleine aus dem Grud schon nicht, weil vorallem in so Therapieeinrichtungen, wie für suchtkranke Jugendliche/Heranwachsende/junge Menschen, das "Gruppengefühl" enorm wichtig ist, und um dieses Gruppengefühl aufzubauen, muss man sich an sozialen Angeboten, wie bspw. "schwimmen gehen" "Kino" etc. beteiligen. Sonst wird das nichts! Du MUSST in sehr sehr vielen therapieeinrichtungen, schon alleine mindestens 50 Euro/Monat an Taschengeld für den Jugendlichen sicher haben, das ist Aufnahmebedingung!

Also, liebe Felidaeda, sag mir doch bitte, wie das mit 8,50 Euro/Mont klappen soll! Rolling Eyes

Gruß Jule
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Stehaufmännchen
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 30.05.2011
Beiträge: 356

BeitragVerfasst am: 22. Nov 2011 03:21    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Du MUSST in sehr sehr vielen therapieeinrichtungen, schon alleine mindestens 50 Euro/Monat an Taschengeld für den Jugendlichen sicher haben, das ist Aufnahmebedingung!

Nehmen wir folgende Rechnung. Frau Holles Tochter benötigt in der Therapie 70 € Taschengeld. 220 € hat sie zur Bestreitung aller verbliebenen Kosten zur Verfügung. Ziehen wir 200 € Miete ab, verbleiben Ihr 8.50 €. Aufzubringen sind also 61.50 € monatlich.
Wir kommen also bei monatlichen Therapiekosten von ca. 5-6000 € auf einen Eigenanteil von 61.50 €. Sollten sich Mutter und Tochter die Kosten teilen sind wir bei ca. 30 € pro Person. Traurig wenn die nicht aufzubringen sind. Wie hat das Mädel denn Ihre Sucht finanziert. Die Tagesdosis eines Leichtabhängigen dürfte doch fast teurer sein. Vieleicht könnte sie einen Bruchteil Ihrer zur Drogeneinahme eingesetzten Kreativität für Ihre Genesung einsetzen.
Was sagt eigentlich der Vater oder der Rest der Familie dazu? Kann der/die nicht helfen? Wir reden von maximal 100 € im Monat für die Chance auf ein neues Leben.
Das wir uns nicht falsch verstehen, Frau Holle. Ich würde Deiner Tochter die Übernahme der Miete gönnen. Was mich bestürzt ist das hier über Alternativen nicht einmal nachgedacht wurde und nur die böze Arge in Verantwortung gestellt wird.


Zudem noch etwas zum "nach der Therapie". Ich stelle mir ernsthaft die Frage wieviel Sinn es macht das das Mädel nach der Therapie in den gemeinsamen Haushalt mit Ihrer abhängigen Mutter zurückkehrt. Mama nimmt täglich Ihre Ration Droge, hier Meta, und Tochter darf das nicht. Mag sich blöd anhören, könnte aber das Totschlagargument einer 18 jährigen die Suchtdruck hat sein. Und Suchtdruck wird sie haben.
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Stehaufmännchen
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 30.05.2011
Beiträge: 356

BeitragVerfasst am: 22. Nov 2011 03:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ist ja echt Mist hier mit der gestrichenen Edit Funktion. Natürlich sollte es heissen "ziehen wir 211.50 € Miete ab" ...

Ich habe mir zwar millionen, eher milliarden von Gehirnzellen weggeballert, aber das Kopfrechnen eines 6t Klässers sollte ich noch bringen ... Laughing
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Felidaea
Bronze-User
Bronze-User


Anmeldungsdatum: 19.11.2011
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 22. Nov 2011 07:43    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Gesetzgeber von mir erwartet, das ich meinen EX Mann finanziere, warum kann dann Frau Holle nicht für Ihr Kind aufkommen?


Im übrigen nicht nur Ihn fiananziere, sondern auch die Schulden die er in der Ehe gemacht hat trage ich und zwar komplett... ca. 20.000 Euro...

Um zu überleben arbeite ich an 7 Tagen in der Woche... ohne einen freien Tag, lebe auf 30qm, weil ich mir eine größere Wohnung nicht leisten kann...
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micro88
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 08.07.2011
Beiträge: 211

BeitragVerfasst am: 22. Nov 2011 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

JuleXXX hat Folgendes geschrieben:

Also, das einzige was ich jetzt herausgefunden habe:
Du könntest, falls die Arge nicht auf deinen Widerspruch "eingeht", vor Gericht gehen, also vor´s Sozialgesetz, und wenn die fragen, warum du Widerspruch eingelegt hast, du es also begründen sollst, damit argmentieren, dass im Grundgesetzbuch der BRD im Art. 2 (2) das Recht auf körperliche Unversehenheit festgelegt ist, und dies ist ja nicht gegeben, wenn die Arge deine Tochter sozusgen dazu nötigt, die Therapie zu verlassen... UND GGB STEHT IMMER VOR SGB" !


Sorry Jule, aber das ist ziemlicher Blödsinn, den du da schreibst. Du schlägst ernsthaft eine Verfassungsbeschwerde (Behauptung, dass die Tochter von staatlicher Seite in deinen Grundrechten eingeschränkt wirst)? Das Sozialgericht befasst sich nicht mit diesen Fragestellungen. Die Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit der Tochter ist sowieso nicht annähernd gegeben. Niemand zwingt sie, die Therapie abzubrechen! Sehr viele Menschen kündigen vor der Therapie ihre Wohnung und mieten dann zum Ende der Therapie, wenn feststeht, wo sie dann leben wollen, eine neue Wohnung an. Hast du überhaupt eine Vorstellung davon, wie schwer es ist, eine Grundrechtsverletzung durch nachrangige Gesetzgebung überzeugend zu belegen? Zumal bei der Verabschiedung der Gesetze diese Überprüfung ja schon vorgenommen wird.

Anderer Punkt, "Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit" verfängt hier schon gar nicht, weil selbst ein Therapieabbruch nicht bedeutet, dass die Tochter von staatlicher Seite gezwungen wird, sich selbst zu schädigen und Drogen zu nehmen..
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Jelly
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 06.10.2011
Beiträge: 314

BeitragVerfasst am: 22. Nov 2011 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

JuleXXX hat Folgendes geschrieben:

Auch wenn du Prozesskostenhilfe, und eine kostenlose Erstberatung 8außer den Eigenanteil von 10 Euro) hast, werden trotzdem Kosten (wenn auch etwas geringer) auf dich zukmmen und du hast bei solchen dingen nur eine 50%/50% Chance!
LG und gute Nacht Jule


Welche Kosten?
Ich habe einige Male vor Gericht meine HLU einklagen müssen.
Da mußte das Sozialamt die Kosten tragen. Ich mußte keine Kosten übernehmen.
Dann dauert es im Notfall auch nicht so furchtbar lang, denn man kann eine EA über Eilverfahren erwirken.
Ein kompetenter Anwalt kann meist im Vorraus sagen, wie die Chancen stehen.
Bei Gesetzesänderungen gelten manchmal Übergangsfristen (für Soz.recht findet man einiges auf der von mir verlinkten Seite.)
Sorry, ich will hier nicht rummeckern, aber wenn Du von Juravorlesung sprichst (BWL-Studium?, wenn gleich Ö-Recht angeführt wird Wink ), dann denk dran, daß Dein Rat vielleicht mehr Gewicht hat und dann sollten Deine Einschätzungen richtig sein.
Übrigens auch wichtig, wenn man sich telefonisch/mündlich erkundigt, anstatt fristgerecht einen schriftlichen Antrag zu stellen und man wird mit einer Ausrede abgespeist, obwohl das Amt zuständig ist, kann das entscheidend sein, denn man kann nicht beweisen, was gesprochen wurde und daß die Leistung beantragt worden ist.
Rein formal wird auch noch unterschieden, ob man eine Auskunft eingeholt hat oder einen (mündlichen) Antrag gestellt hat.
Also immer schriftlichen Antrag (Einschreiben), wenn ein Amt zuständig sein KÖNNTE.

@ Frau Holle:
Gibt an Deinem Wohnort eine Stelle zur Prävention von Obdachlosigkeit (gehört zum Sozialdienst oder ähnlichem)?
Wenn ja, dann versuch es dort. Hier in meiner Heimat wurden z.B. einer Bekannten zwei austehende Meiten übernommen, mit der Bedingung, daß der Vermieter die Kündigung zurücknimmt.
Dort gibt es einen bestimmten Ermessensspielraum, Menschen zusätzlich zu den Regelleistungen der Ämter zu unterstützen, wenn gute Chancen bestehen, daß man dadurch ein (weiterhin/wieder)geregeltes Leben führen kann.

Dann gibt es häufig Stiftungen und Aktionen, bei denen man Spenden beantragen kann. Das ist allerdings regional unterschiedlich geregelt und erfährt man entweder beim Bürgerbüro oder bei einer regionalen ArbeitslosenSH.

LG Jelly
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frau holle
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Anmeldungsdatum: 24.09.2010
Beiträge: 1723

BeitragVerfasst am: 22. Nov 2011 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo an alle!
Mir reicht es jetzt, will ja nicht, dass es noch verworrene meinungsverschiedenheiten, zwischen euch allen entsteht, dass ist es mir nicht wert.
Ich habe morgen einen termin in der ARGE und dann werde ich, hoffentlich, bescheid wissen, was nun los ist.
Das ewige hin und her, reisst schon wieder ziemlich an den nerven.

@ stehaufmännchen, so rechnet man vielleicht wenn man auch das alter eines sechsklässlers hat und meint man kann mit solchen milchmädchenrechnungen wirklich sein leben bestreiten.
Vielleicht ist es ja auch möglich in thailand oder im wunderland von Alice
Aber du meinstest es bestimmt gut mit mir, gell^^

Familienhilfe gibt es nicht. Wenn es um so etwas ging, da stand ich schon immer alleine da und ich werde auch heute, auch wenn ich meinen letzten cent hergeben muss, damit sie ihre th machen kann.
MIR GEHT ES NICHT UMS GELD. Sondern einfach darum, dass es doch nicht sein kann, mit solchen hirnrissigen aussagen, die miete einem nicht mehr zu gewähren.
Ist schon komisch, dass keiner ausser die arge, so etwas schon mal gehört hat.
Die von der th meinte auch, da müssten jetzt alle die dort th machen zu ihr laufen, um zu sagen: meine miete wird jetzt nicht mehr bezahlt.
Also frage? Warum miene tochter und sonst niemand?
KOMISCH oder?
Werde euch berichten was die ARGE mir morgen sagt.
Die caritas ruft mich zurück.
Danke euch bis denn ok Rolling Eyes
LG
Frau Holle
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JuleXXX
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Anmeldungsdatum: 29.05.2011
Beiträge: 525

BeitragVerfasst am: 23. Nov 2011 01:06    Titel: Antworten mit Zitat

Aus Respekt zu Frau Holle werde ich meinen Post jetzt neutral,ohne Zickereien formulieren:
@Jelly:
Außergerichtliche Kosten, vor allem die Gebühren eines Rechtsanwalts, muss der ALG II-Leistungsempfänger grundsätzlich erst einmal selbst aufbringen. Das Gericht entscheidet dann bei Beendigung des Verfahrens, ob und in welchem Umfang der Gegner diese Kosten zu erstatten hat (§ 193 Sozialgerichtsgesetz).

Arrow In welchem Umfang bedeutet nicht vollständig. Nur weil das bei dir so war, dass du nichts bezahlen musstest alsoüberhaupt nichts zahlen musstest, heisst das nicht, dass das immer so, also bei jedem, so ist!

Und Nein, ich studiere kein BWL, sondern interkulturelle Beziehungen!

@micro88
Hey, klar ist es schwer, aber doch nicht unmöglich! Man könnte das Ganze ja auch teleologisch auslegen. Aber naja ist ja auch egal!
Und sonst? Alles klar bei dir?
Wie verläuft die Schw. ? Hoffe EUCH gehts gut Wink

@Frau Holle
Ja, ich kann verstehen, dass dich diese ganze Diskussion nervt!
Ich stimme dir i.Ü. zu! Es geht nicht ums Geld, es geht echt ums Prinzip!
Ich hoffe, es geht Morgen zu euren Gunsten aus. Ich drück dir die Daumen Smile
LG Jule
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Stehaufmännchen
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Anmeldungsdatum: 30.05.2011
Beiträge: 356

BeitragVerfasst am: 23. Nov 2011 05:45    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
@ stehaufmännchen, so rechnet man vielleicht wenn man auch das alter eines sechsklässlers hat und meint man kann mit solchen milchmädchenrechnungen wirklich sein leben bestreiten. ...
Aber du meinstest es bestimmt gut mit mir, gell^^


Liebe Frau Holle,
natürlich wünsche ich Dir und Deiner Tochter das alles gut wird. Mit meiner "Milchmädchenrechnung" wollte ich nur andeuten das es nicht um Unsummen von Geld geht und Dich dazu animieren über Alternativen nachzudenken. Ich finde meine Rechnung gar nicht sooo unrealistisch. Laut meinen Erfahrungen sollten 70 € Taschengeld reichen. Sollte sie mehr bekommen und etwas für die Tage nach der Th weglegen können, um so besser.
Ich bin weder Drogenberater noch Jurist. Aber auch ich mache mir meine Gedanken. Vieleicht ist ja der Kostenträger, hier die LVA, gesammtverantwortlich für die Finanzierung der Therapie, also inkusive allem. Frag doch mal nach wozu das Übergangsgeld ist und wenn die Miete inbegriffen ist wovon die mit Sicherheit auftretenden "Nebenkosten", wie Toilettenartikel, Freizeitgestaltung und evtl. Klamotten bestritten werden sollen.

Ein weiteres Thema ist Euer Verhältnis und natürlich Euere Wohnsituation nach der Therapie. Ich habe das angesprochen da die Therapeuten mit Sicherheit ein Thema daraus machen werden. Erfahrungsgemäß wirst Du dann einbezogen und mann wird alles daran setzen Deiner Tochter den Rückzug in Euer Heim auszureden. Wie gesagt, ich schreibe da aus Erfahrung. Um so mehr solltest Du Dich / Ihr Euch auf diese Gespräche vorbereiten.
Ich persönlich habe meine Zweifel wie das funktionieren soll. Aber das könnt Ihr nur rausfinden wenn Ihr es lebt. Aber sich Gedanken über die kommende Situation im Voraus zu machen halte ich für sehr sehr wichtig.

Zitat:
Vielleicht ist es ja auch möglich in thailand oder im wunderland von Alice

Ich weiß nicht wies bei Alice abgeht. Auch wenn mich hier in Thailand vieles wundert, ist es dennoch nicht das Wunderland. Sad Schade auch.
Hier in Thailand gehts so ab wie im überwiegenden Rest der Welt. Du lebst eigenverantwortlich. Keine Kohle -> kein Essen. Keine Kohle -< kein Meta / Therapie. Eine Arge, ein Sozialamt oder ähnliches gibts hier nicht.
Ältere Menschen die nicht mehr arbeiten (können) werden durch die Familie unterstützt. Beamte bekommen eine kleine Rente. Es gibt kaum Penner. Behinderte, z.B. Blinde halten nicht einfach die Hand auf, sondern singen Karaoke in der Strasse oder verkaufen etwas.
Nein, ich will in keiner Weise Deine Abhängigkeit vom Sozi in ein negatives Licht rücken, ich denke mal Du bist kein Sozialschmarotzer und es bleibt Dir einfach nix anderes übrig. Würde ich in D leben wäre ich wahrscheinlich auch in Substitution und einer ähnlichen Situation. Wahrscheinlich würde ich, weil ich ein bözer Bube bin, nebenher etwas "privat arbeiten". Twisted Evil
Aber was ich sagen will, ich lebe hier oft von der Hand in den Mund, da wir höchst saisonabhängig sind. Aber es gibt mir ein gutes Gefühl für mich und meine kl. Familie selbst zu sorgen. Ich möchte nicht um alles in der Welt zurück nach D, muß daher hier für meine Zukunft sorgen. Damit stehe ich sehr unter Druck. Aber damit kann ich leben.
Am besten aber ist, wenn ich mal nen richtigen Scheißtag habe, ja das passiert auch im Paradies Shocked , dann gehe ich schlimmstenfalls einen saufen. Cool

lg ins weihnachtliche Deutschenland
R.G.
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