Als Zeuge geladen,Gerichtsverhandlung 500 km weit weg..

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JuleXXX
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 29.05.2011
Beiträge: 525

BeitragVerfasst am: 26. Jan 2012 03:06    Titel: Antworten mit Zitat

Sturmwind123 hat Folgendes geschrieben:
JuleXXX hat Folgendes geschrieben:
Um hier mal schnell die rechtlichen Dinge abzuklären:

Wenn man in Deutschland zu einer Verhandlung als Zeuge geladen wird, besteht für den Zeugen Anwesenheitspflicht!

Falls man zu dem Verhandlungstermin nicht kommen kann, hat man die Pflicht (ich wiederhole: DIE PFLICHT) sich schnellstmöglich (in deinem Fall heißt das: Besser gestern als morgen! Normalerweise muss man dies ankündigen, sobald man von dem Termin erfahren hat, und sobald man weiß, dass man an dem besagten Termin nicht kann!)

Es wird Zeugen oder Angeklagten nur im absoluten Notfall erlaubt, den Termin (falls vorher ausdrücklich vom Gericht genehmigt!) nicht wahrzunehmen.
Zu diesen Notfällen gehört eine schwere Krankheit, ein Todesfall, oder ein -vor dem Wissen über den Gerichtstermin- geplanter Urlaub!

Dein Fall ist kein Notfall! aber schlimmer, wie es jetzt schon ist, kannst du es, ja eh nicht mehr machen! Soll heißen: RUF AN! ERST WENN DU DIE GENEHMIGUNG DER ZUSTÄNDIGEN JUSTIZFACHANGESTELLTEN BEKOMMST, DASS DU DEM TERMIN AUFGRUND DEINES PROBLEMS -MIT ATTEST VERSTEHT SICH- FERN BLEIBEN DARFST, IST ES OKAY, DASS DU DEM TERMIN FERNBLEIBST!

Die Tatsache, dass du kein geld hast, um dahin zu kommen, ist kein Grund!
Denn wenn du dort anrufst, und denen sagst, dass du dort -aufgrund von mangelnden finanziellen Mitteln- den Termin nicht wahrnehmen kannst, werden die dir sagen,dass du das Fahrgeld in solchen Fällen auch vorgestreckt bekommen kannst!

Und jetzt?

Geh doch einfach hin, wo ist das Problem? Du hast ja dann keine Probleme mehr, mit dem Fahrgeld, und wenn du denen erläuterst, dass du ein großes Zeitproblem hast, dann kann auch in solchen Fällen entschieden werden, dass du mit dem ICE fahren kannst!
Von Schwandorf Hbf-Köln Hbf dauert es gerade mal 4,45 Stunden
Von Schwandorf hbf-Gelsenkirchen Hbf sind es 5,5 Stunden
Von Schwandorf bis Siegen sind es 5,11 Stunden
Von Schwandorf bis Minden sind es 5,45 Stunden
usw. (für alle die nicht in NRW wohnen, ich habe jetzt mal Städte aus Ost- West- Nord- und Süd-NRW rausgesucht!)

Wie du siehst, lieber Sturmwind123, du kommst locker in unter 6 Stunden von Schwandorf nach NRW!

Wann ist denn die Gerichtsverhandlung, also um wieviel Uhr?

Desweiteren, ich glaube nicht, dass deine Substiärztin -egal ob du jetzt eine Woche oder ein Jahr da bist- dir in dieser Situation nicht helfen würde. Sie würde dir bestimmt dein Substi für einen Tag mitgeben. Wo ist das Problem?

Um nochmal auf das Gerichtsverfahren zu sprechen zu kommen:

Wenn man nicht kommt, obwohl man kommen müsste (somit auch keine ausdrückliche Genehmigung vom Gericht hat, der Verhandlung fern zubleiben) wird die Gerichtsverhandlung wegen DIR verzögert. Wenn man auf deine Zeugenaussage angewiesen ist, dann wird die Verhandlung verschoben, und alle Kosten (Gerichtskosten, Anwaltskosten für den Angeklagten, Reisekosten vom Angeklagten, dem Anwalt, anderen Zegen usw.) werden dann wahrscheinlich dir aufgehalst. Zudem kommt noch eine Ordnungstrafe (Ordnungsgeldstrafe oder Ordnungshaftstrafe)
Da kommen locker 1000,2000 Euro zusammen -locker-!

Von seinem Recht "zu schweigen" Gebrauch machen...
Hier liegt ein großes Missverständniss vor! Viele denken bei den Worten "Recht zu schweigen", dass es für jeden, der zu einer Gerichtsverhandlung geht, gilt!

Das Recht besteht nur
-bei Angeklagten
-bei Zeugen, wenn sie gegen ihre Eltern, ihre Geschwister, ihre Kinder, ihre Schwager oder ihren Ehepartner aussagen sollen (also Cousin, Cousine, Neffe, Nichte ... geht nicht!)
-bei Zeugen, wenn sie sich selbst mit einer Straftat belasten würden
Das wars...

Besteht bei dir die Gefahr, dass du dich während der Zeugenaussage, selbst mit einer Straftat belastest? Oder ist der/die Angeklagte einer deiner nahen Verwandten? Falls nicht, hast du auch kein Zeugnisverweigerungsrecht!

Selbst wenn du ein Zeugnisverweigerungsrecht hast, weil auf der Anklagebank dein Vater oder so sitzt, MUSST du bei Gericht erscheinen!

Was passiert, wenn du die Aussage verweigerst, obwohl du es nicht darfst,und einfach NICHTS sagst?

Ordnungsgeld, und Ordungshaft!

Jule


Hey Jule,danke für die Info,das du alles rausgesucht hast,ist echt nett von dir.
Früher war das alles noch ganz anders,da hatte ich einen super arzt,1 woche vorbei fahren,4-5 schachteln subutex mit hause gegeben,passt...Optimal..Der hat leider aufgehört...

Seit dem das ich bei dem komischen da Arzt bin,kann ich ihm nicht vertrauen.Weder seiner Frau(Arzthelferin) und ihm dem Chef sobiso nicht..Die lassen dich eiskalt abblitzen.Zitat:"Das ist bei ihm keine Tankstelle für Drogensüchtige"
Von daher bin ich das so gewohnt und kenn das gar nimmer,das mir überhaupt jemand zuhört,besonders dann wenss Probleme gibt...

Mal schauen,vielleicht hat sie ein Herz,aber ich glaub ich lass mich einmal krank schreiben,so wie die es mir am Tel gesagt hat und wenn dann der nächste Termin ist,hat sich bei mir sicher auch alles wieder zum guten Gewendet und ich habe dann einen ganz anderen Standpunkt,wie jetzt...

Will eben nicht gleich morgen,mit der Tür ins Haus fallen,erster Tag bei der neuen Ärztin und ich komm schon mit ner Gerichtsladung an...Weiß ned ob das so jut ist,wenn ich ihr das gleich sage...
Genau das ist das,beim anderen Arzt hab ich mir auch nie was sagen trauen,ein falsches Wort,eine falsche Information und dann wird dir sofort mit Rauswurf gedroht..Der will das gar ned wisse..Darum bin ich da so geworden,wenn so was ist..

Thomas


Kein Ding!
Habe dir ja nur die Zugverbindungen rausgesucht, und das war ne Sache von weniger als 5 Minuten!
Den Rest wusste ich ja so!
Die Hauptsache ist, dass du jetzt Bescheid weißt,und für nächstes mal Klarheiten hast, was passiert, wenn du dies und das nicht machst!

Alles Gute!

Jule
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CrazyMan
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 15.01.2010
Beiträge: 2108

BeitragVerfasst am: 22. Feb 2012 16:07    Titel: Antworten mit Zitat

Wie ist es denn ausgegangen? Hast du dich krank schreiben lassen?

Wenn du vorort als Zeuge ausgesagt hast, wie bist du angereist? Wäre es denn icht auch möglich, mit dem Flugzeug anzureisen? Das dauert nicht so ewig lange.

Du brauchst also Ersatzmittel, bist aber nicht mehr im Programm. Das Subu hätte einen Tag ohne Einnahme überbrücken können. Sonst nimmst du nichts? Es ist also nicht so, dass du erst von H auf Subu hättest umsteigen müssen? Das ist ja auch immer riskant, werden die Zeiten nicht eingehalten.

Ich hätte auch keine große Motivation, so lange anzureisen, nur um mal kurz ein paar Worte zu sagen. Mir erging es mal ähnlich, aber "nur" 250 Kilometer. Der Angeklagte war nicht gekommen, so war ich also völlig umsonst dort und durfte gleich wieder umkehren. Damals hat mir jemand auf eBay ein Handy verkauft, das Geld einkassiert aber nichts geschickt. Das hat er wohl mit einigen Leuten ähnlich gemacht, die Leute auf diese Weise um insgesamt runt 10.000 Euro erleichtert.
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