Wenn der Konsument stirbt, ist dann der Dealer sein Mörder?

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Feiglingfee
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 31.07.2011
Beiträge: 478

BeitragVerfasst am: 10. März 2012 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

joyce hat Folgendes geschrieben:
hi,

heimtükisch: wenn der täter die arg- und wehrlosigkeit seines opfers zur tat ausnutzt.
arglos ist, wer sich im zeitpunkt der tat keines angriffs versieht.
wehrlos ist, wer keine oder nur eine reduzierte möglichkeit zur abwehr des angriffs besitzt.

so ist die strafrechtl def für heimtücke isd§212.

Nein dealer wird idr nicht verurteilt, wegen der freiverantwortlichen selbstschädigung oder selbstgefährdung des konsumenten und wenn sich die mitwirkung des dritten (dealer) in einer bloßenveranlassung, ermöglichung oder förderung des selbstgefährdungs-bzw selbstschädigungsaktes erschöpft.

das ist aber nur eine grundformel die bei der zurechnung der tat zum täter angeandt wird und natürlich gibst ausnahmen.
also kann im einzelfall ein dealer verurteilt werden wegen 222 - fahrlässige tötung.

wenn der täter "überlegendes wissen" hat, in dem er das h mit zb gift streckt, könnte er wegen körperverletzung oder tötungsdelikten zur verantwortung gezogen werden.

rechtschreibfehler, tippfehler sind absicht Very Happy

gruß
joyce


Und sich mit fremden Federn schmücken nicht zu vergessen ist auch Absicht.

Danke für die schlaue Langversion von dem was ich bereits tippte plus dem Unsinn, das Wort heimtückisch zu erläutern. Da hab ich dir ja was Schönes für nen Beitrag zugespielt...
Wärste auch allein auf das Wort und somit deinen halben Beitrag gekommen?

Ich bin Deutsch seit 27 Generationen. Ich weiß was das Wort heißt.

Schön das hier andere erwähnt werden für ein Wort das ich nebenbei mit einbrachte und vorlegte.
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joyce
Bronze-User
Bronze-User


Anmeldungsdatum: 28.06.2009
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 12. März 2012 03:13    Titel: Antworten mit Zitat

Feiglingfee@

mein Gott, ...ich habs doch net bös gemeint oder ne anspielung, daß du das net weißt. Ich dachte, du meintest die überlegung strafrechtl.
Hab noch mal drübergelesen und hat verstanden: "...da frag ich mich, was heimtücke heißt...", statt "...der fragte mich...".
Hab mich einfach verlesen.

was bist du denn gleich so schnippisch?
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Longhorn
Anfänger


Anmeldungsdatum: 16.03.2012
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 17. März 2012 00:27    Titel: Wenn der Konsument stirbt, ist dann der Dealer sein Mörder? Antworten mit Zitat

Hallo Mr. Deeds,
Deine Frage ist zwar schon etwas her, habe sie aber heute erst gelesen. Ich weiß von einem Fall, in dem der Dealer nach dem Tod eines Kunden zu einer Geldstrafe verdonnert wurde (auf Anzeige durch die Angehörigen). Abgesehen davon, dass dealen sowieso illegal ist, kann doch keiner wissen, was der Kunde sich sonst noch einfährt. In diesem Fall ist er mit Sicherheit nicht an dem einen Plömbchen H gestorben, sondern an einem zusätzlichen Mix aus reichlich Alkohol und Tabletten, wie die Meisten Drogentoten, die ich gekannt habe. Das Gleiche kann einem Arzt passieren. Weiß er denn, was seine Patienten sich sonst noch einfahren? Ist er ein Mörder, wenn einer seiner Patienten durch Überdosierung oder Mix mit anderen Mitteln stirbt? Jeder muss selber wissen, was er nimmt und wieviel, es wird in der Regel keiner gezwungen.

Grüße aus der Cavern
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