Darf mein Psychiater die Benzos einfach absetzen?

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Alaska
Anfänger


Anmeldungsdatum: 23.09.2015
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 23. Sep 2015 17:05    Titel: Kurze Erklärung und Hallo... Antworten mit Zitat

und danke für all die Antworten.
Es war ja auch so, als ich die Gespräche bei meinem Psychiater anfing ( er macht halt auch Gesprächstherapie aber eher inoffiziell) war ich noch in der Lage das Haus zu verlassen.
Als man mir nach einigen Therapien ( Verhaltenstherapie,Hypnose,Tiefenpsychologie und Klinikaufenthalten sagte,dass ich nicht mehr Therapiebar wäre,war ich so verzweifelt,dass ich meinen Psychiater fragte,ob ich in die Psychiatrie gehen kann.
Er war der jenige der das ablehnte und meinte,ich gehöre in keine Psychiatrie. Ich solle die Medikamente nehmen und wenn ich eine Attacke bekomme, ab und zu zu ihm kommen.
Ich wohne halt in einem Dorf und im UMkreis von 40 km ist er der einzige Psychiater.
Da die Medikamente nicht mehr gewirkt haben und ich nicht mehr zu ihm konnte, haben wir oft telefoniert und er kam oft zu mir nachhause.
Wir haben uns immer gut verstanden. Deswegen überrascht mich sein Verhalten. ich schlug ihm vor,dass man mich ja runterdosieren könne.
Immerhin hatte er mir von Anfang an die 50er Packung verschrieben ohne mich aufzuklären.
Ich wusste halt selbst dass,das Zeug süchtig macht und ja, ich weiß auch,dass ich verantwortlicher hätte Handeln sollen aber ich war einfach froh,dass das Zeug wirkte und ich mal wieder rausgehen konnte.
Er wollte aber vom runterdosieren nichts hören und meinte nur:"
gehen sie in die Psychiatrie und machen sie einen Entzug. Ich verschreibe ihnen nichts mehr"
Vielleicht ist das Medikament ihm zu teuer geworden?
Ich weiß es leider nicht.

Ich danke euch für die vielen Ratschläge.

Liebe Grüße
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helrunar
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 31.07.2015
Beiträge: 749

BeitragVerfasst am: 23. Sep 2015 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

Leviathan hat Folgendes geschrieben:
Hallo Alaska,

der Psychdoc darf dich nicht einfach auf Entzug schicken. Immerhin müsstest Du zustimmen. Er darf Dir auch nicht die Rezeption verweigern. Schnell gerät er in den strafbaren Bereich - Körperverletzung, Verstoß gegen Standesrecht usw.

Ich empfehle:

1. Gespräch mit ihm

Sollte das nicht positiv für Dich ausfallen

2. Arztwechsel und Beschwerde bei der KV, eventuell unter Mithilfe der Krankenkasse

3. Hsusarzt um Rezept bitten, zur Not auf Privatrezept

Aber bitte nicht ein Rezept fälschen, sonst droht Dir schlimmer Ärger und den wirst Du mit Gewissheit schneller kriegen, als Dir lieb ist!

Lass Dich nicht unterkriegen.

LG der Leviathan




Absolut richtig und was Oyx sagt ist falsch, er darf abhängig machende medikamente nicht einfach nach lust und laune absetzen weil es seine verantwortumg ist, ihm diese überhaupt verschrieben zu haben!
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Alaska
Anfänger


Anmeldungsdatum: 23.09.2015
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 23. Sep 2015 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

helrunar hat Folgendes geschrieben:
Leviathan hat Folgendes geschrieben:
Hallo Alaska,

der Psychdoc darf dich nicht einfach auf Entzug schicken. Immerhin müsstest Du zustimmen. Er darf Dir auch nicht die Rezeption verweigern. Schnell gerät er in den strafbaren Bereich - Körperverletzung, Verstoß gegen Standesrecht usw.

Ich empfehle:

1. Gespräch mit ihm

Sollte das nicht positiv für Dich ausfallen

2. Arztwechsel und Beschwerde bei der KV, eventuell unter Mithilfe der Krankenkasse

3. Hsusarzt um Rezept bitten, zur Not auf Privatrezept

Aber bitte nicht ein Rezept fälschen, sonst droht Dir schlimmer Ärger und den wirst Du mit Gewissheit schneller kriegen, als Dir lieb ist!

Lass Dich nicht unterkriegen.

LG der Leviathan




Absolut richtig und was Oyx sagt ist falsch, er darf abhängig machende medikamente nicht einfach nach lust und laune absetzen weil es seine verantwortumg ist, ihm diese überhaupt verschrieben zu haben!



Ich danke euch beiden und werde morgen nochmal das Gespräch suchen und dann mal schauen.
Ansonsten werde ich wie oben vorgehen.
Vielen Dank Smile
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Leviathan
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 30.03.2013
Beiträge: 983

BeitragVerfasst am: 23. Sep 2015 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

QyX hat Folgendes geschrieben:
Leviathan hat Folgendes geschrieben:
Hallo Alaska,

der Psychdoc darf dich nicht einfach auf Entzug schicken. Immerhin müsstest Du zustimmen. Er darf Dir auch nicht die Rezeption verweigern. Schnell gerät er in den strafbaren Bereich - Körperverletzung, Verstoß gegen Standesrecht usw.



Nein. Eben nicht. Es geht hier um die Therapie einer Abhängigkeit. Mit dem Verweis auf die Klinik umgeht er diese ganzen Probleme.

In der Klinik würde der Patient ja Benzodiazepine zum Entzug bekommen.

Ganz im Gegenteil kann der Arzt bei bekannter Abhängigkeit nicht einfach Benzos weiter verschreiben. Das wäre Körperverletzung und Verstoß gegen Standesrecht etc.


Sorry, sei mir net bös; ich bin da anderer Meinung

LG der Leviathan

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Leviathan
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 30.03.2013
Beiträge: 983

BeitragVerfasst am: 23. Sep 2015 19:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hey, danke Heyrunar Wink

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LG der Leviathan

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Lugosi
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 06.05.2013
Beiträge: 739

BeitragVerfasst am: 23. Sep 2015 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich kann er die medikamentöse Therapie einstellen, er stellt ja
die Behandlung nicht komplett ein.
Er schreibt dir eine Einweisung und er ist aus dem Schneider.
Das mag jetzt kein feiner Zug zu sein, aber das ist nun mal sein
Recht.

Ich hoffe mal du hörst nicht auf den Blödsinn den Dir Gaucho
empfohlen hat, denn dann hast du echt ein Problem.

Sag mal Gaucho ist das deine vielgepriesene Intelligenz?
Das du von Drogen keinen Plan hast und du nicht von zwölf bis
Mittag denken kannst wissen wir ja nun alle - aber das du mit
deinen Tipps nicht weiter hilfst weißt du schon oder?

Bist du dir überhaupt bewusst was du den Menschen rätst?


Alaska - hör bloß nicht auf diesen Typen
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Praxx
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 24. Sep 2015 00:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Alaska,
du hattest jahrelang die Möglichkeit, deine Dosis in Eigenregie in kleinen Schritten zu reduzieren.
Deinem Psychiater bist du offensichtlich ziemlich egal - für die 15€ im Quartal, die deine Krankenkasse für Psychiater als "Regelleistungsvolumen" pro Patient bezahlt, kannst du auch nicht mehr erwarten.
Er hat sich aus irgendwelchen Gründen dazu entschlossen (evt müssen?), die Bromazepamverordnung nich weiter fortzusetzen, da sie ja mittlerweile auch wirkungslos geworden ist.
Er hat dir die Einweisung zur stationären Entgiftung angeboten und sich damit geschickt aus der Affäre gezogen. Du kannst ihn zwar vor die Schlichtungskommission der Ärztekammer oder sogar vor Gericht zerren, wahrscheinlich sogar erfolgreich, das hilft dir aber jetzt nicht weiter. Wenn du jetzt anfängst, andere Ärzte wegen Bromazepamrezepten abzuklappern, ist das der schnellste Weg zur Zwangseinweisung.
Also beisse in den sauren Apfel, geh hin zu dem Psychiater und verlange, dass er deine Aufnahme in die Klinik umgehend organisiert und dich bis zum Aufnahmezeitpunt weiter versorgt, weil du ihn sonst für alle evt eintretenden Schäden verklagen wirst.
Die Bfunde aus der Klinik kannst du dann auch verwenden, um deine evt Klage zu unterstützen, die du danach anstrengen kannst.

LG

Praxx
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Gaucho
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 04.08.2015
Beiträge: 1031

BeitragVerfasst am: 24. Sep 2015 05:06    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist bitte so verwerflich daran ein Privatrezept quasi in Eigenregie auszustellen, wenn es kein BtM ist?

Die Rezeptblocks bekommt man ja ganz normal im Internet bestellt. Ist also ganz legal. Dann noch ein fiktiver Name und fiktiver Arzt...wo ist dann die Urkundenfälschung?

Wenn man sich nur kleine Mengen für den Eigenbedarf verschreibt zb. 20 Stück Diazepam und die auch aus eigener Taschen bezahlt, wem sollte man damit denn bitteschön schaden?

Im Gegenteil, niemand kommt zu schaden. Weder der Arzt (den es garnicht gibt), die Apotheke, Kasse (ist ja Privat) noch sonstwer. Ich rede hier nicht vom Reibach machen mit irgendwelchen Großpackungen von 200 Stück- um die dann weiterzuverticken, sondern nur geringe Mengen für die Eigenmedikation.

Wenn sich der Arzt krumm stellt, was bleibt einem denn anderes übrig, außer die Dinger illegal für überteuerte Preise aus dem Ausland zu beziehen? Also ich betrachte dieses Vorgehen eher als Kavaliersdelikt, da hiebei niemand zu Schaden kommt und die Chance das Schwindel aufliegt ist bei seriösem Autreten und wechselnden Apotheken auch mehr als gering.

Eigentlich interessieren sich die Apotheken ja nichtmal für die Originalität von Privatrezepten, denn die wollen ja auch nur schnelles Geld verdienen. Bei Kassenrezeptfälschungen riskiert man hingehen Kopf und Kragen und betrügt sowohl die Apotheke als auch die Krankenkasse und den zusständigen Arzt.

Dafür landet man unter Umständen im Knast, nicht aber bei Privat wo niemand zu Schaden kommt und nichtmal der Strafbestand einer Urkundenfälschung begangen wurde.

Ich will diese Methode jetzt nicht anpreisen oder weiterempfehlen. Jeder muss das für sich entscheiden. Aber es ist eine Möglichkeit diesen selbstgerechten und unmenschlichen Ärzten bzw. Verschreibungspraxis den Stinkefinger zu zeigen. Erst machen sie den oftmals ahnungslosen Patienten mit bestem Wissen und Gewissen dauerhaft abhängig und zerstören dann willkürlich sein Leben. Man könnte meinen, dass manche Ärzte einen Hang zum Sadismus haben und ihre krankhaften Perversionen am Patienten ausleben. Das Spiel der Macht !

Den Arzt verklagen, keine Chance ! Die sind in Deutschland nehezu unantastbar, außer wenn der Staat eingreift und dem Arzt mal ebenso seine Approbation entzieht und damit in den Hatz 4 Bezug schickt. Aber als einfacher Patient kommst du dagegen nicht an...
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helrunar
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 31.07.2015
Beiträge: 749

BeitragVerfasst am: 24. Sep 2015 09:04    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Praxx"]Hallo Alaska,
du hattest jahrelang die Möglichkeit, deine Dosis in Eigenregie in kleinen Schritten zu reduzieren.
Deinem Psychiater bist du offensichtlich ziemlich egal - für die 15€ im Quartal, die deine Krankenkasse für Psychiater als "Regelleistungsvolumen" pro Patient bezahlt, kannst du auch nicht mehr erwarten.
Er hat sich aus irgendwelchen Gründen dazu entschlossen (evt müssen?), die Bromazepamverordnung nich weiter fortzusetzen, da sie ja mittlerweile auch wirkungslos geworden ist.
Er hat dir die Einweisung zur stationären Entgiftung angeboten und sich damit geschickt aus der Affäre gezogen. Du kannst ihn zwar vor die Schlichtungskommission der Ärztekammer oder sogar vor Gericht zerren, wahrscheinlich sogar erfolgreich, das hilft dir aber jetzt nicht weiter. Wenn du jetzt anfängst, andere Ärzte wegen Bromazepamrezepten abzuklappern, ist das der schnellste Weg zur Zwangseinweisung.
Also beisse in den sauren Apfel, geh hin zu dem Psychiater und verlange, dass er deine Aufnahme in die Klinik umgehend organisiert und dich bis zum Aufnahmezeitpunt weiter versorgt, weil du ihn sonst für alle evt eintretenden Schäden verklagen wirst.
Die Bfunde aus der Klinik kannst du dann auch verwenden, um deine evt Klage zu unterstützen, die du danach anstrengen kannst.

LG

Praxx


---------▶ das ist natürlich die beste lösung!

@praxx: bist du eig. mediziner?

@leviathan: kein problem Cool

Lg,
H



Laalalalalalalalallalalallallalllalallalalalalalalalalalalalalal
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helrunar
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 31.07.2015
Beiträge: 749

BeitragVerfasst am: 24. Sep 2015 09:08    Titel: Antworten mit Zitat

Gaucho hat Folgendes geschrieben:
Was ist bitte so verwerflich daran ein Privatrezept quasi in Eigenregie auszustellen, wenn es kein BtM ist?

Die Rezeptblocks bekommt man ja ganz normal im Internet bestellt. Ist also ganz legal. Dann noch ein fiktiver Name und fiktiver Arzt...wo ist dann die Urkundenfälschung?

Wenn man sich nur kleine Mengen für den Eigenbedarf verschreibt zb. 20 Stück Diazepam und die auch aus eigener Taschen bezahlt, wem sollte man damit denn bitteschön schaden?

Im Gegenteil, niemand kommt zu schaden. Weder der Arzt (den es garnicht gibt), die Apotheke, Kasse (ist ja Privat) noch sonstwer. Ich rede hier nicht vom Reibach machen mit irgendwelchen Großpackungen von 200 Stück- um die dann weiterzuverticken, sondern nur geringe Mengen für die Eigenmedikation.

Wenn sich der Arzt krumm stellt, was bleibt einem denn anderes übrig, außer die Dinger illegal für überteuerte Preise aus dem Ausland zu beziehen? Also ich betrachte dieses Vorgehen eher als Kavaliersdelikt, da hiebei niemand zu Schaden kommt und die Chance das Schwindel aufliegt ist bei seriösem Autreten und wechselnden Apotheken auch mehr als gering.

Eigentlich interessieren sich die Apotheken ja nichtmal für die Originalität von Privatrezepten, denn die wollen ja auch nur schnelles Geld verdienen. Bei Kassenrezeptfälschungen riskiert man hingehen Kopf und Kragen und betrügt sowohl die Apotheke als auch die Krankenkasse und den zusständigen Arzt.

Dafür landet man unter Umständen im Knast, nicht aber bei Privat wo niemand zu Schaden kommt und nichtmal der Strafbestand einer Urkundenfälschung begangen wurde.

Ich will diese Methode jetzt nicht anpreisen oder weiterempfehlen. Jeder muss das für sich entscheiden. Aber es ist eine Möglichkeit diesen selbstgerechten und unmenschlichen Ärzten bzw. Verschreibungspraxis den Stinkefinger zu zeigen. Erst machen sie den oftmals ahnungslosen Patienten mit bestem Wissen und Gewissen dauerhaft abhängig und zerstören dann willkürlich sein Leben. Man könnte meinen, dass manche Ärzte einen Hang zum Sadismus haben und ihre krankhaften Perversionen am Patienten ausleben. Das Spiel der Macht !

Den Arzt verklagen, keine Chance ! Die sind in Deutschland nehezu unantastbar, außer wenn der Staat eingreift und dem Arzt mal ebenso seine Approbation entzieht und damit in den Hatz 4 Bezug schickt. Aber als einfacher Patient kommst du dagegen nicht an...



Bitte nicht so etwas raten mit Rezeptblock bestellen und fälschen!
Ich habs auf ähnliche weise gemacht und bekam 1 monat u-haft und 5 monate bedingt...sooooooooo einfach und legal ist das ganze auf gar keinen fall!
Sorry dass ich dir da wiedersprechen muss!

Lg,
H[/list]
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Lugosi
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 06.05.2013
Beiträge: 739

BeitragVerfasst am: 24. Sep 2015 10:14    Titel: Antworten mit Zitat

@ Gaucho

du überraschst mich jeden Tag aufs Neue, jeder Post ein Zeugnis
deiner Dummheit.
Wenn in deiner Welt nichts dabei ist Rezepte zu fälschen und da spielt es
mal keine Rolle wie die Lalas bezahlt werden, das ist und bleibt eine
Straftat.
Nimm mal lieber wieder ein bisschen Pulver, dann sind deine Posts auch
nachvollziehbar mit deiner Wahnsinnsqualität an super geiler Shore.

Aber bitte höre auf den Leuten ''Tipps und Ratschläge'' zu geben.
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Phil78
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 05.12.2014
Beiträge: 479

BeitragVerfasst am: 24. Sep 2015 10:16    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist dann, wenn es keine Urkundenfälschung ist? Du unterschreibst auf dem Rezept quasi mit einem falschen Namen... Hmm, was könnte das sein, Gaucho?
So ein Mist, wie du ständig von dir gibst, kann man echt nicht ertragen.
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Phil78
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 05.12.2014
Beiträge: 479

BeitragVerfasst am: 24. Sep 2015 10:22    Titel: Antworten mit Zitat

Praxx, wenn man dich so hört, seid ihr Ärzte ja echt arm dran. Ihr verdient ja wirklich nichts, und müsst immer Angst vor Regress etc haben...

Komisch, die meisten Ärzte die ich kenne, verdienen sehr gut.
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Mutzenbacher
Bronze-User
Bronze-User


Anmeldungsdatum: 31.08.2015
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 24. Sep 2015 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

Wichtig: Rezepte gelten als Urkunden. Verändert ein Patient sie eigenmächtig, begeht er Urkundenfälschung.

§ 267 StGB
Urkundenfälschung.
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

So sieht´s in D aus ! Das ist KEIN Kavaliersdelikt.

Viel Spass beim Fälschen und erwischen lassen.
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Stein
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 14.08.2015
Beiträge: 497

BeitragVerfasst am: 24. Sep 2015 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Praxx, wenn man dich so hört, seid ihr Ärzte ja echt arm dran. Ihr verdient ja wirklich nichts, und müsst immer Angst vor Regress etc haben...


Dabei habe ich bei einer Doku einmal gesehen, dass Ärzte gerade mit den Benzos am meisten verdienen. Deswegen verschreiben sie diese so gerne. So hieß es zumindest.

Hier die Doku, fall es jemand interessiert:

https://www.youtube.com/watch?v=hBelOR1r9uM
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