Das BKA speichert personenbezogene Daten zB "BTM Gebraucher"

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sabotage35
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Anmeldungsdatum: 19.06.2012
Beiträge: 573

BeitragVerfasst am: 2. Okt 2014 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

@ NEHELL
Ich denke Eintragungen kommen nur dann vor, wenn man einen richterlichen Schuldspruch bekommt. Also rechtskräftigt verurteilt wird.
Da kommen dann auch keine Sachen rein wenn eine Gefährdung anderer passiert ist.
Erst wenn ich dadurch eine Straftat begehe und es zu einer Verhandlung führt, ich verurteilt werde, dann steht es drin. aber wenn keine Anzeige vorliegt und kein Prozess gemacht wird dann auch kein Eintrag. Auch wenn ich zwangseingewiesen werden sollte durch eigene oder fremdgefährdung
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Nehell
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 14.06.2013
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 2. Okt 2014 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

Okay. Das glaube ich mittlerweile auch das es so ist.
Ist auch gut zu wissen, das der eigene Staat einen nicht in
eine Rechtsvergehen-Schublade steckt, nur weil man
mal eine Lebenskrise hatte und in die Psychiatrie musste.

LG

Marius
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Mr.Brown
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 11.09.2012
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 3. Okt 2014 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

sabotage35 hat Folgendes geschrieben:
Pinkeltest immer verweigern. IMMER. Das geht ohne Probleme!
Wenn der positiv ausfallen sollte dann gehts eh zur Blutentnahme, ABER wenn der Bluttest negativ aausfallen sollte sieht es anders aus.
Deshalb auch nie einwilligen!

Normalerweise muss man unterschreiben aber in Deutschland muss ich bei einer Polizeikontrolle gar nie was unterschreiben...nicht mal den "Tat -hergang" oder die polizeiliche Anzeige.

GANZ WICHTIG. Sollte der Bluttest negativ ausfallen und ich hab verweigert stellt das nämlich einen unnötigen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar. Da ich aber gezwungen worden bin , obwohl Unschuldsvermutung gilt...UNNÖTIG!...ist das Zauberwort.
Darauf kann man dann wirklich etwas unternehmen, wie Schmerzensgeld oder sogar dann ne Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, obwohl der Richter es angeordnet hat. Aber der Richter wurde durch die Polizeibeamte hinzugezogen...

Man muss wissen. Wird ein Beamter angezeigt bei der STAATSANWALTSCHAFT (nur dort kann man einen Beamten anzeigen) und er beginnt zu ermitteln (ob dann was passiert ist egal), bekommt der Polizist einen internen Vermerk, der nie gelöscht wird. Das ist bei einer Beförderung aber erheblich, weil die keinen Vermerk haben dürfen...

Man muss hier ganz genau unterscheiden was der Beamte darf oder nicht. Es darf nicht mal die Reaktionszeit testen oder den Gleichgewichtssinn. KEIN WITZ. Dafür ist der Beamte nicht ausgebildet und in Deutschland darf es nur ein ARZT um einen gerichtlichen sicheren Beweis zu erwirken.

Aber um die Sache dann richtig und vor Ort anzugehen, muss man das trainieren und es eiskalt und trocken rüberbringen. Auch muss man den Beamten vor Ort damit konfrontieren. Dann macht er sich strafbar.
Es geht hier wirklich um Tatbestände wie Freiheitsentzug, Amtsanmaßung, Körperverletzung...usw.
Ist das Kind nämlich schon in den Brunnen gefallen und der Test ist positiv kann man fast nix mehr unternehmen weil einem keiner mehr zuhört oder ernst nimmt.
Auch wichtig cool bleiben. Ich stand letztens so unter Schock das ich nichts anwenden konnte obwohl ich es besser weiß. Ich konnte nichts anwenden und hab die schrecklichsten Fehler gemacht und genau das nutzen sie aus...

Also immer schön wehren...

Ziel ist es ja den Test nicht zu machen...















genau so sieht das aus . immer verweigern und falls sie es doch gegen deinen willen dich einen drogentest unterziehen lassen und wenn dieser negativ ausfällt dann sind die am arsch . sofort zum staatsanwaltschaft und anzeige stellen . dann kriegt er/sie richtig einen aufm deckel . leider sind die meisten bürger so verängstigt , dass wenn sie einen bullen sehen dann auch alles über sich ergehne . sie bekommen weiche knie!
der bulle ist eigentlich meiner meinung nach eine mobile politesse mit der ausnahme eine waffe zu tragen , die hin und wieder streitereien protokolliert und auch dazwischen geht und halt durch die gegend fährt , mehr auch nicht . führen sich aber auf wie richter .


LG Mr.White
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Sabiote555
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 14.08.2011
Beiträge: 1568

BeitragVerfasst am: 3. Okt 2014 22:08    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn wir wissen: Pustetest ist sauber. Bluttest evtl nicht sauber, dann macht man aber doch den Pustetest freiwillig mit oder? In der Hoffnung, dass man weiter Auto fahren kann nachdem man kooperativ war...
Oder? Oder trotzdem verweigern? Mir welcher "Ausrede"?
Lg Caro
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Praxx
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 3. Okt 2014 23:09    Titel: Antworten mit Zitat

Also...
Die Polizei prüft bei ihrem Pupillentest nicht nur die Pupillenweite, sondern vor allem die Geschwindigkeit der Pupillenreaktion.
Diese Prüfung muss aber nach genauen Vorgaben durchgeführt werden, da sie ohnehin sehr unspezifisch ist.
Ein einfach überraschend ins Gesicht leuchten ist sicher keine korrekte Durchführung des Tests - allein die Schreckreaktion auf die Blendung kann das Ergebnis verfälschen.
Wichtig ist, falls eine absehbar positive Blutprobe zu erwarten ist:
Erklären, dass du mit der Blutentnahme nicht einverstanden bist, dich aber nicht wehren wirst (das muss ins Protokoll). Wichtig: Nur die Blutentnahme durch den Arzt dulden. Keine weiteren Untersuchungen mitmachen oder zulassen! (Blutdruck, Puls, Hampeltests, Prüfung der Reflexe)
Die Polzei darf eine Blutentnahme nur in einigen Bundesländern dann ohne Gerichtsbeschluss erzwingen, wenn ein dringender Tatverdacht und die Gefahr besteht, dass die Wartezeit auf den richterlichen Beschluss die Blutprobe unverwertbar machen könnte.
Wird die Blutprobe dennoch durchgeführt, ist sie rechtswidrig und darf möglicherweise nicht verwertet werden.
Noch ein Tipp zum Verhalten in der Kontrolle: Die Beamten nett darauf hinweisen, dass sie vergessen haben zu erwähnen, dass die Mitwirkung freiwillig ist und dass man deshalb aus grundsätzlichen bürgerrechtlichen Beweggründen die Mitwirkung ablehnt.
Wie gesagt: Für die Anordnung einer Blutprobe ist ein dringender Tatverdacht notwendig! Und der Etat der Polizei für Blutentnahmen ist begrenzt!

LG

Praxx
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tusem67
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 22.12.2013
Beiträge: 367

BeitragVerfasst am: 4. Okt 2014 00:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde wenn man verweigert, macht man sich schonmal verdächtig, als hätte man was zu verheimlichen.

Falls die dich dann wirklich mitnehmen und einen Richter dazuziehen, dauert das eine halbe Ewigkeit. Und wenn die Beamten wollen, dann sagen die einfach der ist Schlangenlinien gefahren, oder zu schnell, oder zu nah am Bordstein und wat es nicht alles gibt.

Was habe ich dann davon, wenn ich aus ner Mücke einen Elefanten gemacht habe incl Richterbeschluss, Anzeige usw ? Was bringt mir das, außer Zeit und nervenraub?

Genau viel Tam tam für gar nichts, wie gesagt bei mir ist eskaliert und ich hab dem dem ersten Beamten Team gesagt, "Ihr beide kriegt mich nicht mit auf die Wache, könnt schonmal Verstärkung holen" Smile und Zack 5 Minuten später war das zweite Auto da Smile

Es ging da drum, das der Polizist meinte ich müsse in dem Schneematsch von der Wache zurück Laufen oder mit Taxi fahren. Es war Übelst am schneien und regnen, ich hab dann gesagt ich hab nichts gemacht und werde weder Taxi fahren noch in dem Regen zurücklaufen. Aber er meinte ich darf nicht fahren, weil ich verdächtig werde konsumiert zu haben.

Mein letztes Angebot war, wenn der Test positiv ausfällt laufe ich zurück zu meinem Auto, ist er negativ fahren Sie mich zurück. Und das hat der abgelehnt.

Die im zweiten wagen haben dann Vorort ein Urintest gemacht und der war negativ, Problem war ich dem Problem Polizisten gesagt, er hätte den Urin doch lieber mit nach Hause nehmen sollen und in sein Tee Kippen sollen, anstatt ihn wegzuschmeissen. Und das hat mal eben 50 Tagessätze gekostet Smile

Und letztens hab ich einfach reingepullert und 4 Minuten bin ich auch schon weiter gefahren. Also, wofür das ganze Theater, wenn ich die in 4 Minuten wieder los werden kann.

Verdachtsmomente können die drehen und erfinden wie die wollen. Staatsanwalt, Polizei, Richter sind alle aus einem Hause. Genau wie die Junks zusammenhalten, halten die auch zusammen.

So ne Anzeige gegen einen Beamten ist genauso viel Wert, wie ne gratis Verlosung von einer Taschenlampe:) Smile
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Mr.Brown
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 11.09.2012
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 4. Okt 2014 01:56    Titel: Antworten mit Zitat

tusem67 hat Folgendes geschrieben:
Ich finde wenn man verweigert, macht man sich schonmal verdächtig, als hätte man was zu verheimlichen.

Falls die dich dann wirklich mitnehmen und einen Richter dazuziehen, dauert das eine halbe Ewigkeit. Und wenn die Beamten wollen, dann sagen die einfach der ist Schlangenlinien gefahren, oder zu schnell, oder zu nah am Bordstein und wat es nicht alles gibt.

Was habe ich dann davon, wenn ich aus ner Mücke einen Elefanten gemacht habe incl Richterbeschluss, Anzeige usw ? Was bringt mir das, außer Zeit und nervenraub?

Genau viel Tam tam für gar nichts, wie gesagt bei mir ist eskaliert und ich hab dem dem ersten Beamten Team gesagt, "Ihr beide kriegt mich nicht mit auf die Wache, könnt schonmal Verstärkung holen" Smile und Zack 5 Minuten später war das zweite Auto da Smile

Es ging da drum, das der Polizist meinte ich müsse in dem Schneematsch von der Wache zurück Laufen oder mit Taxi fahren. Es war Übelst am schneien und regnen, ich hab dann gesagt ich hab nichts gemacht und werde weder Taxi fahren noch in dem Regen zurücklaufen. Aber er meinte ich darf nicht fahren, weil ich verdächtig werde konsumiert zu haben.

Mein letztes Angebot war, wenn der Test positiv ausfällt laufe ich zurück zu meinem Auto, ist er negativ fahren Sie mich zurück. Und das hat der abgelehnt.

Die im zweiten wagen haben dann Vorort ein Urintest gemacht und der war negativ, Problem war ich dem Problem Polizisten gesagt, er hätte den Urin doch lieber mit nach Hause nehmen sollen und in sein Tee Kippen sollen, anstatt ihn wegzuschmeissen. Und das hat mal eben 50 Tagessätze gekostet Smile

Und letztens hab ich einfach reingepullert und 4 Minuten bin ich auch schon weiter gefahren. Also, wofür das ganze Theater, wenn ich die in 4 Minuten wieder los werden kann.

Verdachtsmomente können die drehen und erfinden wie die wollen. Staatsanwalt, Polizei, Richter sind alle aus einem Hause. Genau wie die Junks zusammenhalten, halten die auch zusammen.

So ne Anzeige gegen einen Beamten ist genauso viel Wert, wie ne gratis Verlosung von einer Taschenlampe:) Smile




wieso macht man sich den verdächtig wenn man seine rechte durchsetzen will ?
du mußt dich auch nicht wundern wenn du einem bullen sagst "Ihr beide kriegt mich nicht mit auf die Wache, könnt schonmal Verstärkung holen" , dass ist ja was sie eigentlich hören wollen um dich dann richtig an den eiern zu packen.
bleib ruhig und frag gelassen und wenn sie dir was unterstellen bzw. sagen das du schlangenline usw gefahren bist , verlangst du von ihnen höflich die dienst nummer und wenn er fragt warum ?sagts du einfach für den fall das sie mich ungerecht behandeln und sagst anschließend , dass du dann damit zum staatsanwalt gehen wirst . natürlich wenn du da am schwitzen und aufgeregt bist , muss man sich nicht wundern das man im wagen sitzt und aufem weg zur wache . körpersprache usw. muss auch stimmen ,deswegen fragen diese wix..s nach verbandskasten ,warndreieck bzw warnweste . die analysieren dich und wenn du dich klein machst dann schnappen sie zu und weg bist du .
ist aber schon richtig , dass man hingehalten wird aber mal ganz ehrlich , ist es nicht ein sau geiles gefühl wenn man den bullen ein strich durch sein ego "STOLZ"macht?
man fühlt sich viel bessser "NICHT UNTERDRÜCKT WÜRDE ICH SAGEN"

LG Mr.White
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Pimpinelle
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Anmeldungsdatum: 30.03.2012
Beiträge: 1367

BeitragVerfasst am: 4. Okt 2014 07:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde mal sagen, auch hier gilt gewöhnlich, wie man in den Wald reinruft, so schallt es zurück und ich schließe mich in weiten Teilen tusems Posting an. Zum einen erlebe ich Polizisten im allgemeinen als höflich und distanziert und ich denke, dass sie heute gut geschult sind was Drogen und Alkohol angeht. Alkohol riecht man ohnehin schon, aber insgesamt gibt es typische Verhaltensauffälligkeiten oder körperliche Signale, die auf Drogenkonsum (also Alkohol und andere Drogen) schließen lässt. Weiterhin wird es wohl in vielen Fällen einen begründeten Anfangsverdacht geben.

Finde eigentlich auch, wenn jemand schon die Gesetzestexte zitiert oder mit rechtlichen Konsequenzen droht usw. hat er meistens was zu verbergen. Hier geht es ja schon darum, aus einer Mücke einen Elefanten zu machen, wobei ich allerdings denke, dass Drogen im Straßenverkehr nichts zu tun haben und eine solche Kontrolle absolut in Ordnung finde. Und wenn man nichts zu verbergen hat, sind diese einfachen Tests sicher in Ordnung (Urintest natürlich auf einer Toilette).

Bei einem solchen Aufstand wird im Zweifel sicherlich eine Blutuntersuchung angeordnet werden können und ich meine gelesen zu haben, dass das ganz schön teuer werden kann.
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Rotterdamned
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Anmeldungsdatum: 02.06.2014
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 5. Okt 2014 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

Interessant finde ich, daß ich in NL zwei Unfälle hatte und die Cops dort bei mir keinen Atem-Alkoholtest gemacht haben und auch keinen Drogentest.

Einmal haben sie mich kurz vor Rotterdam von der Autobahn geholt, weil ich so riskant übermüdet gefahren bin, war vor dem Kreuz, wo es nach Den Haag/Rotterdam geht und ich sagte, ich wüßte meine Ausffahrt nicht. Ich mußte dann hinter denen her und Pause machen, mich an einer Tanke ausruhen, auch hier keine Tests.

Mir wurde mal erklärt, daß die Holländische Politie nicht verpflichtet sind, jeder Straftat umgehend nachzugehen.
Sprich, wenn die nach Einbrechern fahnden, kann neben denen ein Deal stattfinden und sie müssen nicht eingreifen.

Bis 50g ist da Eigenbedarf bei H, bei Koks weiß ich es nicht.
Ein guter Kollege hat mir gesagt, daß deren Opiumwet (BTMG) sowieso viel lockerer ist.

Mein Freund war in Dordrecht in U-Haft (3 mal 30 Tage) und die Haftbedingungen waren wesentlich besser, als hier in NRW.

@Caro: Händewaschen bringt nichts beim Schweißtest. Den haben sie bei mir an der Stirn genommen. Desinfizieren an der Stirn dürfte auch nicht klappen, es werden geringste Mengen ausreichen, damit das positiv ist.

Einmal war ich kurz in einer brenzligen Situation, ich kam von NL mit dem Zug und seh erst beim Aussteigen die Schäferhunde, weil es schon dunkel war. Dann habe ich mir gedacht, daß die ja auch nur auf "Befehl" arbeiten und den wohl erst in der Bahn nach Aachen bekommen. Da ich nicht freudig angewedelt und angehoppst wurde, hab ich da Glück gehabt und sie hatten noch keinen "Arbeitsbefehl."
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Ali Gata
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 14.07.2014
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 10. Okt 2014 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

hi

weiß jemand wie das ist wenn man in den niederlanden kifft und dann fährt man zurück nach deutschland, wenn der turn schon abgeklungen ist also weg ist komplett.
sprich 8 stunden nach der einnahme des marihuanas. und dann wird ein drogentest gemacht und der fällt positiv aus. wie würde sich das denn auswirken auf ein fahrverbot?

ich meine ich hab mal in einer reportage gesehen das die polizei gesagt hat das sie einfach 8 stundn warten sollten und dann hätten die weiterfahren dürfen.

und so ein drogentest weist cannabiskonsum doch länger nach als 8 stunden oder?

in deutschland ist der doch dann weg oder nich, der führerschein?

beste grüße sendet euch ali
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