Behörden schließen Drogen-Plattformen im Dark Web

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Seine Merkwürden
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 13.01.2014
Beiträge: 1028

BeitragVerfasst am: 8. Nov 2014 02:03    Titel: Antworten mit Zitat

Das kann ich mir in dem Fall auch nur so vorstelllen. Ich meine, es wäre ja schon sehr leicht möglich, einfach auf den Namen eines anderen dort zu bestellen. Wenn man abstreitet, bestellt zu haben, und es kann einem nicht nachgewiesen werden, müsste man doch schon aus dem Schneider sein?

Interessant ist übrigens wirklich, dass die beiden aktuell beliebtesten Märkte von dieser Aktion nicht betroffen sind.
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Praxx
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 8. Nov 2014 02:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ich merke schon, einige hatten hier noch nie das Vergnügen mit der Justiz...

Wenn ein Päckchen mit BtM an DEINE Anschrift geht - oder vllt an einen gar nicht vorhandenen Untermieter - xyz c/o seine Merkwürden zB - gilt das erst mal als "Anscheinsbeweis" und begründet eine Hausdurchsuchung samt Beschlagnahme und Auswertung von Handy und PC. Du darfst dann außerdem beim Rechtsmediziner eine Harn-/Blut- oder Haarprobe abgeben, fällt die positiv aus oder findet sich was Suspektes auf deinem Rechner, bist du dran, ganz einfach... "Überzeugung des Gerichts" heißt das in der Urteilsbegründung,

Da außerdem die Polizei hier mitliest, bist du möglicherweise schon auf dem Radar der Herrschaften in Blau, ohne was davon zu erfahren - nicht wegen deinem halben Gramm, sondern wegen dem Typen, der dich beliefert und hinter dem sie her sind.
Die Polizei guckt oft monatelang zu, bevor sie was tut, um die Handelskette aufzuklären.
In meiner Klientel hat die Polizei in einem Fall ein ganzes Jahr lang beim Dealen zugeguckt, die Kunden staunten nicht schlecht, als sie mit bis zu 200 Mal "illegalem Erwerb von BtM" konfrontiert wurden - alles mit Tag und Uhrzeit und auf Video

LG

Praxx
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Seine Merkwürden
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 13.01.2014
Beiträge: 1028

BeitragVerfasst am: 8. Nov 2014 03:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Praxx,

das will ich alles gar nicht bestreiten. Aber wenn dann z.B. auf den Rechnern nichts gefunden werden kann, was wirklich beweist, dass man diese Bestellung gemacht hat, reicht es dann trotzdem für eine Verurteilung aus, dass man das Päckchen bekommen hat? Na gut, dass man etwa ins Tor-Netzwerk gegangen ist, kann ja auf jeden Fall nachgewiesen werden und eine Verbindung lässt sich da natürlich schon herstellen. Aber was man da genau getan hat, ist ja eventuell nicht nachzuweisen. Würde z.B. das trotzdem schon ausreichen?
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Sabiote555
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 14.08.2011
Beiträge: 1568

BeitragVerfasst am: 8. Nov 2014 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ist es möglich aus einer Spilothek Tor zu installieren auf dem Spilothek Rechner?
Ansonsten kann man höchstens ein offenes WLan Netz nutzen um mit Tor zu surfen. Vom Rechner oder Handys alle Cockies löschen oder nur einen einzigen PC fuers Tor nutzen und den beim Nachbarn in der Garage lagern...

Alles umstàndlich hmmm.

Hattet ihr schonmal Brieffreunde aus Afganistan und wie lief das da mit der Post? Wurde alles kontrolliert?
Lg Caro
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Pimpinelle
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 30.03.2012
Beiträge: 1367

BeitragVerfasst am: 8. Nov 2014 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Caro,

ich glaube nicht, dass du überhaupt etwas auf Rechner in Spielotheken oder Internetcafès u.ä. installieren kannst. Das ist doch hoffentlich gesperrt.

Aber davon mal abgesehen finde ich, man muss nicht andere Leute mit reinziehen. Deine Idee gefällt mir so gar nicht.

Gelöschte Daten können heute wieder aus der Versenkung hervorgeholt werden. Werden also wohl doch nicht so ganz gelöscht.

Gruß

Pimpinelle
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Seine Merkwürden
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 13.01.2014
Beiträge: 1028

BeitragVerfasst am: 8. Nov 2014 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Caro,

einen eigenen Rechner, den du nur für Tor-Aktivitäten nutzt, bräuchtest du gar nicht. Benutze einfach "Tails". Das ist ein Linuxsystem, das von CD oder USB-Stick läuft, speziell für Tor usw. optimiert ist und auch keine Daten auf die Festplatte schreibt.

Wenn man aber vom eigenen Internetzugang aus Tor nutzt, kann ja zumindest das nachgewiesen werden. Daher ja auch meine Frage oben, ob solche Indizien schon ausreichen würden für eine Verurteilung? Wirklich nachweisen, was genau man über Tor gemacht hat, könnte man ja nicht, sondern bloß, dass man es halt mal genutzt hat.

@Pimpinelle: Man kann Daten durchaus richtig löschen. Einmal überschreiben reicht. "Zurückholen" kann man sie nur, wenn sie z.B. bloß in den "Papierkorb" geworfen wurden, denn dadurch werden sie eben nicht gelöscht d.h. überschrieben, sondern der Platz, wo sie gespeichert sind, wird nur zum Überschreiben freigegeben und die Datei nicht mehr angezeigt.
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Pimpinelle
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 30.03.2012
Beiträge: 1367

BeitragVerfasst am: 8. Nov 2014 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Merkwürden,

ich rede nicht vom Papierkorb, sondern von tatsächlich gelöschten Daten. Gerade bei der Polizei gibt es Spezialisten, die dir alles wieder auf den Rechner zaubern, was du dort jemals geschrieben und heruntergeladen hast usw., selbst wenn die Daten angeblich vom Rechner gelöscht wurden. Inwieweit das Kaufatkivitäten anbetrifft, weiß ich allerdings nicht.

Gruß

Pimpinelle
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Seine Merkwürden
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 13.01.2014
Beiträge: 1028

BeitragVerfasst am: 8. Nov 2014 12:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin mir ziemlich sicher, dass auch die Polizei überschriebene Daten nicht wiederherstellen kann, siehe z.B. hier.
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Sabiote555
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 14.08.2011
Beiträge: 1568

BeitragVerfasst am: 8. Nov 2014 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

Nun, es waere möglich ein eigenes Gerät zu nutzen und mit einem offenen WLan sich zu verbinden. Zum Beispiel eignet sich Mac Donalds ganz gut. Da ist das Wlan für viele Leute nutzbar.
Das Gerät welches genutzt wird sollte Tor installiert haben und Emails durch VPN.

Selbst wenn das Gerät gesucht und gefunden wird werden die Beamten sich nicht die Mühe machen Spezialeinheiten fuer Datenwiederherstellung zu bemühen wenn es um Eigenbedarf in geringen Mengen geht.

Mich hat man mal vor über 12 Jahren 6Monate observiert bzw meinen Dealer wollten die haben. Unsere Treffen per Telefon waren aufgezeichnet auf Band. Nach 6Monaten haben die mich kurz vor meiner Haustür abgefangen und mir das Zeug abgenommen. Dann mit zur Wache "von wem usw"
Sie spielten mir das Band mit den Telefonaten vor.

Am Ende hatte ich ne Sammelanzeige auf 6mal Drogenkauf , insgesamt 180 Gramm oder so etwas. Bei Reinheit von 18Prozent, die Streckstoffe waren wohl nicht strafbar, wurde die Grammanzahl beträchtlich weniger.
Am Ende war ich im Methadonprogramm und die Anzeige wurde nach Geldauflage "aufgehoben".
Fazit: Keine Vorstrafe, keine Bewährung, kein Knast...nur Aufhebung gegen Geldzahlung.

Einmal waren zwei Polizisten in meiner Wohnung. Es lagen dummerweise 5Gramm auf dem Tisch. Die hatten es ignoriert...

Das sagt mir mit ein wenig Vorsicht passiert im Grunde nichts wenn du ansonsten ein normal bürgerliches Leben führst. Der Kosten/ Nutzen Aufwand lohnt nicht um bei Kleinusern die gelöschten Daten wieder herzustellen versuchen.

Weiterhin habe ich vor einigen Wochen eine Informationsveranstaltung der Polizei und Staatsanwaltschaft besucht. Dort ging es um das Darknet. Wenn der Telefonbetreiber die Daten nach 2-6Wochen gelöscht hat danm sind die Daten unwiderruflich weg.
Deswegen waren sie fuer Vorratsdatenspeicherung. Hauptthema war allerdings Kinderpornografie und Aufdeckungsmethoden.

Ich stelle die Frage zu wieviel Prozent ein Paket aus den USA bei mir unbeschadet ankommt wenn ich mir Waffen oder Drogen schicken lasse. Der Staatsanwalt sagte dass das Paket zu 97 bis 98 Prozent unbeschadet bei mir ankommt weil es einfach zu viel ist um mehr aufzudecken. Die Personalkosten waeren enorm.
Man könne versuchen die Knotenpunkte im Tornetzwerk als Exid Note zu besetzen um so an Namen zu kommen
.
Dadurch flogen die Shops im Darknet jetzt ja auch auf.
Lg Caro
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Ramstein
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 02.08.2014
Beiträge: 148

BeitragVerfasst am: 8. Nov 2014 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Es ist durchaus möglich mit bestimmten Programmen auch "richtig" gelöschte Dateien wiederherzustellen. ich hab z.B. ein kleines für den Privatgebrauch, natürlich geht damit nicht alles. Im Kampf gegen Internetkriminalität haben die noch ganz andere Möglichkeiten. In der heutigen Zeit wird gerade durch Technik praktisch alles überwacht, der gläserne Mensch wie es so schön heißt. man sollte tunlichst vermeiden es in ein Forum oder sonst wo ins Internet reinzuschreiben wenn man was bestellt was vom Gesetz her nun mal illegal ist. Bei solchen Hausdurchsuchungen werden ja Rechner, Accounts u.s.w. genau unter die Lupe genommen. Sicher man könnte im schlimmsten Fall jemanden abstechen, wenn sie es nicht beweisen können das man es war ist man ein freier Mann. Aber oft genug können sie es beweisen und heute sind die Methoden noch viel effizienter gerade durch Technik als sie es früher waren. ich bin auch dagegen das man den "kleinen" Hascher kriminalisiert und im Gegenzug den Alkohol hochleben lässt. Aber bei uns ist es nun mal so geregelt, obs Sinn macht sei nun mal dahingestellt. Also passt euch auf mit Angaben zu Bestellungen und ähnlichem. kann sein das sie gar nichts machen aber wenn die mal einen auf dem Kerbholz haben finden sie auch was. Vielleicht kennt jemand die 3 Affen. Nix sehen, nix hören, nix sprechen.

Grüße Ramstein
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Reminiszenz
Bronze-User
Bronze-User


Anmeldungsdatum: 03.11.2014
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 8. Nov 2014 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

Von Waffenbestellung und dergleichen möchte ich mich natürlich schonmal distanzieren, denn sowas käme mir nie in den Sinn. Auch wäre es aus meiner Sicht ziemlich riskant irgendwelche Drogen aus den USA zu bestellen. Es wäre generell viel ratsamer, wenn man sich einen guten Vendor aus dem eigenen Land sucht oder allenfalls innerhalb der EU.

Ich kann mir aber trotzdem nich vorstellen, dass die eine Hausdurchsuchung starten würden, wenn die auf "Vermutung" ein Sample von 0.2 Gramm abfangen.

Das macht überhaupt keinen Sinn und steht absolut nicht im Kosten/Nutzenverhältnis. Die haben eher die größeren Dealer im Auge und nicht den kleinen experimentierfreudigen User, der lediglich mal neues ausprobieren will.

Ob jemand über einen längeren Zeitraum 180Gramm oder gelegentlich mal eine 0,2 Gramm schwere Kostprobe bestellt, ist bestimmt ein gewaltiger Unterschied.

Die andere Sache, das was ich hier schreibe, hat keinerlei Substanz. Ich kann mutwillig irgendwelche leeren Behauptungen aufstellen, aber wer kann mir das nachweisen, dass das auch stimmt? Es könnte ja auch nur heiße Luft sein.
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Reminiszenz
Bronze-User
Bronze-User


Anmeldungsdatum: 03.11.2014
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 8. Nov 2014 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Außerdem in meinem Bundesland gilt folgende Höchstmenge, die unter den Eigenkonsum fällt und daher nicht weiter verfolgt wird.

"Die Staatsanwaltschaft sieht in der Regel – auch in Wiederholungsfällen – von der Verfolgung ab, wenn sich Anbau, Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr, Erwerb, Verschaffen in sonstiger Weise oder Besitz bezieht lediglich auf

Cannabisprodukte (außer Haschischöl) von nicht mehr als sechs Gramm (Bruttogewicht),
Kokain und Amphetamine von nicht mehr als drei Gramm (Bruttogewicht),
Heroin von nicht mehr als ein Gramm (Bruttogewicht)."

Wenn also jemand ein Kleinstsample zum Testen bestellt, dann ist er noch weit entfernt von dieser Höchstgrenze, die sich zudem auf reinen Stoff bezieht.

Ich weiß aber auch, dass die Gesetze in fast allen anderen Bundesländern viel strenger sind und es dort auch keine Eigenkonsummenge für Heroin und Amphetamine gibt.
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Warrior
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 13.11.2012
Beiträge: 1004

BeitragVerfasst am: 8. Nov 2014 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hehe, Reminiszenz,

da musst gerade DU dir wirklich keine Gedanken machen. Aus jedem deiner posts geht hervor, dass du mal eben schnell gegoogelt hast, um mal hier bei den " Großen" mitzureden. Hat fast jeder schon mitbekommen.

Warum ich dir noch schreibe, ist mir gerade selbst schleierhaft. Hat wohl was mit Belustigung zu tun.
Es ist Wochenende und mein Hofnarr hat Ausgang, um seine Familie zu besuchen.

Viel Spaß weiterhin beim Pablo Escobar spielen. Kennste nicht? Kann man auch googeln. DAS zumindest kannste gut.

Schönes Wochenende.
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Reminiszenz
Bronze-User
Bronze-User


Anmeldungsdatum: 03.11.2014
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 8. Nov 2014 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

Pablo Emilio Escobar Gaviria, auch „El Doctor“, „El Patrón“ oder „Don Pablo“ genannt, (* 1. Dezember 1949 in Rionegro; † 2. Dezember 1993 in Medellín) war ein kolumbianischer Drogenhändler. Durch groß angelegten und erstmals in der Kriminalgeschichte industrialisierten Drogenschmuggel wurde er zu einem der reichsten Menschen der Welt. Allgemein wird er als einer der mächtigsten und brutalsten Drogenhändler angesehen, die es je gegeben hat.
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Warrior
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 13.11.2012
Beiträge: 1004

BeitragVerfasst am: 8. Nov 2014 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

Na siehste,
auch das hat geklappt. Glückwunsch und weiter so.

Daumen hoch! Alle beide!

Bis später auf der dunklen Seite. Very Happy
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