Rezept eher ein lösen?

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schneck249
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Anmeldungsdatum: 16.05.2013
Beiträge: 78

BeitragVerfasst am: 28. Apr 2015 09:16    Titel: Rezept eher ein lösen? Antworten mit Zitat

Guten morgen an alle,

Ich habe eine frage:
Morgen kann ich regulär mein neues Rezept holen.
Denkt ihr es ist schon heute möglich es ein zu lösen?
Mein Arzt vermerkt immer das abholdatum mit drauf und das ist erst morgen!

Ich würde nachher in der apo anrufen wollte nur vorher hier mal um Meinung fragen.

Danke
Gruss schneck
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QyX
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Anmeldungsdatum: 04.07.2013
Beiträge: 1270

BeitragVerfasst am: 28. Apr 2015 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

Na wenn du das Rezept hast, dann wirst du es auch in die Apotheke bringen können. Wo ist denn jetzt genau das Problem?

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schneck249
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 16.05.2013
Beiträge: 78

BeitragVerfasst am: 28. Apr 2015 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

Nein ich habe es nicht.
Liegt in der apo. Mein Arzt hat Urlaub.
Habe in der apo angerufen dadurch das als abholdatum der 29.4 vermerkt wurde kann ich es erst morgen holen.

Gruss schneck
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Kullerbunt
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 08.05.2012
Beiträge: 778

BeitragVerfasst am: 28. Apr 2015 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

wenn als Ausgabe/Abholedatum auf deinem Rezept der 29. steht kannst du deine Medis erst am 29. abholen...

Gibts ein Problem? Hast kein Metha/Pola/Subu mehr? Oder kannst du morgen nicht?

Ich denke die wenigsten Apotheken würden sich darauf einlassen, dass du es heute holen kannst. Die werden ja auch kontrolliert...Musst du so einen Abholzettel quittieren?
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schneck249
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 16.05.2013
Beiträge: 78

BeitragVerfasst am: 28. Apr 2015 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

Servus kuller,
Die apo hat halt einen monatszettel wo jede Woche unterschrieben wird und das Ausgabe Datum dazu kommt.ich und der ausgebende unterschreibt.
Stimmt habe keine subus mehr.
Drücke mich in der Bude rum und warte auf morgen.

Auch wenn sub immer lange halten soll bei mir ist das nicht der Fall. Am nächsten tag merke ich schon leichte zipperlein.

Verregnete Grüsse
Schneck
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Kullerbunt
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Anmeldungsdatum: 08.05.2012
Beiträge: 778

BeitragVerfasst am: 28. Apr 2015 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

naja...rein theoretisch könnte die Apo das schon so machen, dass du es heute abend kurz vor Ladenschluss holst und für den 29. unterschreibst. Kann man ja später nicht mehr nachprüfen, wenn du unterschrieben hast...Und das Risiko das eine Kontrolle 5 Minuten vor Ladenschluss bzw gleich morgen vor Ladenöffnung stattfindet ist schon gering...
Du kannst nur mal in der Apo nachfragen. Aber wie gesagt: glaube trotzdem nicht, dass die das machen. A) weil es "illegal" ist und b) weil sie befürchten, dass es dann öfter vorkommt...

Angenommen du hättest das Subutex heute...dann würde dir ja nächste Woche wieder ein Tag fehlen...

Ich bin selbst auf 1mg Subu. Einen Tag entspannt aussetzen geht mit der Dosis nicht...weiß ja nicht, wie viel mg du bekommst. Aber ein Mörderaffe wird es nicht.
Versuch dich abzulenken...oder kannst du woanders eine Tablette herkriegen?
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Praxx
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 28. Apr 2015 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Schneck,

Zusatzeinträge auf dem Btm-Rezept über die Vorgaben der BtmVV hinaus sind gesetzlich nicht vorgesehen und ungültig, in Bayern gibt es sogar Geldbußen für den Arzt dafür - zB "zu beliefern ab..." oder "gültig ab..."
Definitiv verboten ist es, Btm-Rezepte vorzudatieren.
Sobald du das Rezept in Händen hältst, darfst du es auch einlösen und die Apotheke muss es beliefern - nur der Arzt könnte Ärger kriegen, wenn du innerhalb von 7 Tagen mehr als 7 Tagesdosen erhältst (Ausnahme. Urlaubsrezept mit Meldung ans Gesundheitsamt)

Sobald du das Rezept hast, darfst du auch damit in die Apo - kann nichts passieren.

LG

Praxx
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silenthigh
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 01.12.2013
Beiträge: 2949

BeitragVerfasst am: 28. Apr 2015 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

das was Praxx schreibt stimmt!

aber...

Zitat:
Sobald du das Rezept hast, darfst du auch damit in die Apo - kann nichts passieren.


es kann doch was passieren...wenn der Arzt davon wind bekommt...und bei Gott das wird er...weil die apotheke den anruft (kenne das leider aus Erfahrung!)...ist dein take home weg! bye bye...darfst dann jeden tag dort anttanzen!

und Kuller hats mal wieder ins schwarze getroffen...denn das frage ich mich auch schon die ganze zeit...

Zitat:
Angenommen du hättest das Subutex heute...dann würde dir ja nächste Woche wieder ein Tag fehlen...


denke einfach mal in ruhe drüber nach...

und außerdem...kenn ich das...das Äffchen, wenn man es überhaupt so nennen kann...wird das nicht.

Zitat:
Aber ein Mörderaffe wird es nicht.


hallo Kuller...wie du merkst habe ich Feierabend... Laughing
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musikera
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Anmeldungsdatum: 07.11.2013
Beiträge: 928

BeitragVerfasst am: 28. Apr 2015 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

Praxx hat Folgendes geschrieben:
Hallo Schneck,

Zusatzeinträge auf dem Btm-Rezept über die Vorgaben der BtmVV hinaus sind gesetzlich nicht vorgesehen und ungültig, in Bayern gibt es sogar Geldbußen für den Arzt dafür - zB "zu beliefern ab..." oder "gültig ab..."
Definitiv verboten ist es, Btm-Rezepte vorzudatieren.
Sobald du das Rezept in Händen hältst, darfst du es auch einlösen und die Apotheke muss es beliefern - nur der Arzt könnte Ärger kriegen, wenn du innerhalb von 7 Tagen mehr als 7 Tagesdosen erhältst (Ausnahme. Urlaubsrezept mit Meldung ans Gesundheitsamt)

Sobald du das Rezept hast, darfst du auch damit in die Apo - kann nichts passieren.

LG

Praxx


Okay PRAXXI,

Aba du vergißt das auf dem Rezept selber auch die Dauer eingetragen ist...also...zB. Vom 28.4. bis 5.5.15 usw. Und nun verweigern APOS schon mal wenn du am 27.4. auftauchst. Außerdem liegt ja das Rezept schon inner Apo.

Ich hatte früher nie Probs damit...wenn ich zB. Am Freitag den Neuanfang hab und am Montag Rezept hole war nie Problem...heute sagen aber die APOS man dürfe nicht einlösen

Anderer Fall, ich komme ein Tag später und die Apo macht dann eine Portion aus dem Tütchen Weg...

Aber egal...in dem vorliegenden Fall tät es mich interessieren ob du gleich am einlösetag schon von diesem Rezept Medis brauchst...wäre mir zu knapp...ich brauch immer schon um überhaupt in die Apo zu kommen eine letzte Portion
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Kullerbunt
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Anmeldungsdatum: 08.05.2012
Beiträge: 778

BeitragVerfasst am: 28. Apr 2015 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

@Praxx: zu Zeiten als ich kein TH hatte (ist aber schon 2 Jahre her - vielleicht hat sich was geändert?) konnte ich Mo oder Do mein Sonntagsrezept beim Arzt abholen. Die Sichtvergabe fand in der Apo statt, habe das Rezept also im Laufe der Woche abgegeben. Das war datiert auf den Tag der Ausstellung mit dem Vermerk "Z für Sonntag plus Datum)...also gibt es ja doch sowas wie ein "Ausgabe ab...". Oder gilt das nur für Z-Rezepte?
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DieOma
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Anmeldungsdatum: 28.04.2015
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 28. Apr 2015 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe Silenteig ich würde mir jemanden wie Dich als Schwiegertochter wünschen Du bist so weise und gutmütig zu all den Sündern. Selbst hast auch Du mal gesündigt aber jetzt hast Dich vom Teufel befreit. Ich gehe nicht mehr zur Apotheke mach mir jetzt einen Tee mit viel grün. Darf ich Dich mal was fragen wenn ich Rat brauche? Mein Leben ist so leer und meine Vergangenheit so voll ich würde es gern meinen Enkeln erzählen die so gut zu hören können aber leider mich nicht verstehen versteht Du? All die Kummersorgen sind so scherzlich und machen taub ich fühle meine Hand nicht mehr.
die oma
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SAUBERMANN
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Anmeldungsdatum: 27.03.2012
Beiträge: 1356

BeitragVerfasst am: 29. Apr 2015 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

wenn ich ein TH-Rp bekomme, kann ich es auch direkt einlösen.
aber bei schneck ist ja so -wenn ich s richtig verstanden hab- dass ich arzt das rezept in der apo hinterlegt und mit ausgabevermerk versieht (was ja illegal wäre, wie wir jetzt dank praxx wissen). und wenn die sache so liegt, würde ich mal meinen allerwertesten drauf verwetten, dass es mit der vorzeitigen abholung NICHT klappt.

man bekommt ja immer wieder mit, dass manche ärzte -wohl aus bequemlichkeit- dinge tun, die zwar nachvollziehbar und auch praktikabel sind, jedoch verstösse gegen das BTMG darstellen. so kenne ich zb sehr viele leute, die ihr TH direkt in der arztpraxis ausgehändigt bekommen...
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Kullerbunt
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 08.05.2012
Beiträge: 778

BeitragVerfasst am: 30. Apr 2015 01:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hey Schneck, hast du den Tag gestern gut rum gekriegt? Ging es körperlich? Konntest du einigermaßen schlafen?
Hast du dir mal überlegt wie du so eine Situation zukünftig vermeiden kannst?
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