Wann wieder Autofahren, die 1000te...

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Jason_
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 22.02.2014
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 15. Okt 2014 23:15    Titel: Wann wieder Autofahren, die 1000te... Antworten mit Zitat

Hey...
Ich weis die Frage wurde bereits 1000x Thematisiert , im Netzt lese ich aber auch 1000 verschiedene Antworten.
Ich versuche es nochmal...
Unter DROGEN UND ALKOHOL EINFLUSS ein Auto zu führen gehört zu RECHT bestraft!
Aber was ist wenn ich angenommen... Fr-Sa-So (je nachdem)Rauche... Angenommen Sonntag Abend den Letzten...

Und ich werden Am Di-Mi-Do (je nachdem ) Angehalten. Klar das der Urin test wahrscheinlich Positiv ausfällt. Dan werde ich mitgenommen zur einer Blutabgabe... Crying or Very sad

Aber wie sieht es dann aus? Stimmt es das es im Blut nur 1-2 Tage nachweisbar ist.
Wird mir dann der Lappen entzogen? Ich weis das kommt auf die Wert an...
Aber ich bin ja nicht "Aktiv" unter Drogen Autogefahren.
Angenommen man ist Wochenenden Kiffer .Raucht 2-3 Joints am tag(Wochenende). Hat seit 5 Jahren den Lappen, unfallfrei, Keine Straftaten..nichts... und man Wohnt in BW..

Hat jemand Erfahrungen.?
Bitte um Antworten Question Question Question
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Praxx
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 16. Okt 2014 00:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jason,
das ist von der BAST (Bundesanstalt für den Sraßenverkehr) in den Begutachtungsrichtlinien höchstrichterlich abgesegnet geregelt.
Bei der Blutentnahme wird zum einen das "aktive THC" im Blut bestimmt, bei mehr als 0,5 Nanogramm pro Milliliter giltst du als "unter Einfluss von Rauschmitteln stehend". THC wird recht rasch abgebaut und in inaktive THC-Carbonsäure umgewandelt (THC-COOH), die eine sehr lange Halbwertszeit (6 Tage) hat. Mit mehr als 75 Nanogramm pro Milliliter wird "regelmäßiger" THC-Konsum angenommen. Diesen Wert überschreitest du mit ein paar Tüten am Wochenende locker. Für die BAST ist ohnehin auch ein Konsum jedes Wochenende "regelmäßig" - und damit der Lappen für ein Jahr weg!
Wenn du weiter kiffen und deinen Lappen behalten willst, gilt ganz einfach: Alle Regeln für das Verhalten in Verkehrskontrollen befolgen, um die Abgabe von Urin oder Blut auf jeden Fall zu vermeiden. Auch der neue "Pupillograph", ein automatisches Gerät zur Messung der Pupillenreaktion, darf nur mit deiner Zustimmung eingesetzt werden - kann dich aber entlasten, wenn du nicht akut bekifft oder übermüdet bist. Wenn du zwei Tage nichts genommen hast, kannst du sogar alle gängigen Tests der Polizei mitmachen, ohne aufzufallen - nur deine Blase sollte zufällig immer gerade leer sein... (wenn du keinen sauberen Fremd- oder Kunsturin dabei hat, den du der Polizei unterjubeln kannst).

LG

Praxx
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Jason_
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 22.02.2014
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 16. Okt 2014 22:28    Titel: Antworten mit Zitat

wie ? also wenn ich 2 Tage nichts genommen habe, müssten die test also "negativ" ausfallen und mir kann keiner was?

Klar das ich noch was drinnen habe , aber die menge reicht nicht mehr zum Führerschein entzug.?
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Praxx
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 18. Okt 2014 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Jason, das hast du falsch verstanden!
Die Menge, die du drin hast, reicht sicher zum Führerscheinentzug - deshalb auf keinen Fall eine UK, einen Speicheltest oder gar eine Blutabnahme riskieren.
Wenn du zwei Tage nicht konsumiert hast, dürfte Pupillenreaktion, Gleichgewichtssinn etc, mit denen die Polizei die FAHRTAUGLICHKEIT checken will, problemlos sein und keinen Anlass bieten, Urin oder Speichel zu prüfen. Wenn es trotzdem erfolgt - Pech gehabt.
Einfach grundsätzlich nie zu problematischen Zeiten in problematischen Gegenden mit dem Auto unterwegs sein!

LG

Praxx
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graham
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 04.07.2012
Beiträge: 2205

BeitragVerfasst am: 18. Okt 2014 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

mal von wegen, ich hab ja nicht viel intus gehabt oder nur einmal geraucht=>egal! wenn dir thc nachgewiesen wird, geht man davon aus, daß du nicht in der lage bist, kiffen und autofahren auseinander zu halten und du bekommst post von der fs..
ich weiß nicht, ob ich den link von hier hatte aber nochmal=>da war n mädel, die xtra mit nem taxi zu nem regaefestival gefahren ist, um eben diesem ärger aus dem weg zu gehen. nichts desto trotz, daß taxi wurde angehalten, bei ihr wurden 1.5g cannabis gefunden und ihr wurde vorgeworfen, kiffen und autofahren, nicht auseinander halten zu können. lappen erstmal weg!

ich hoffe naklar, daß es bei dir anders kommt aber die chancen, daß du zur mpu musst, sind hoch!

greetz
graham
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Kullerbunt
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 08.05.2012
Beiträge: 778

BeitragVerfasst am: 18. Okt 2014 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

wer illegalen Substanzen konsumiert, ist grundsätzlich nicht geeignet, ein Kfz zu führen. So sieht es das Verwaltungsrecht. Und anders als im Strafrecht bist DU verpflichtet zu beweisen, dass es nicht so ist (durch MPU)

Da ist es shit egal, ob du zu Fuß mit einen Brösel Haschisch in den Taschen erwischt wirst. Sobald du einen Führerschein hast oder planst, einen zu machen, hast du nix illegales zu konsumieren.
Mit ner Flasche Vodka in der Tasche bekommst du zu Fuß keine Probleme. Evil or Very Mad
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Neuer
Anfänger


Anmeldungsdatum: 06.11.2014
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 11. Nov 2014 04:12    Titel: Antworten mit Zitat

Kullerbunt hat Folgendes geschrieben:

Mit ner Flasche Vodka in der Tasche bekommst du zu Fuß keine Probleme. Evil or Very Mad

Klar das ist ja auch frei verkäuflich, an jede alterklasse, weil da der staat ordentlich mit kassiert.

Als bonus wenn du dir die vodka pulle rein schüttest und im suff die leere pulle einem übern schädel ziehst und der geht drauf, bekommst sogar nur todschlag aufgebrummt, weil du ja unter alk warst und somit nicht zurechnungsfähig.


sorry, konnte mir den leicht zynisch-sarkastischen beitrag nicht verkneifen
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Pimpinelle
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 30.03.2012
Beiträge: 1367

BeitragVerfasst am: 11. Nov 2014 09:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Neuer,

ich sehe schon, das werden hier wieder Pro Kiffen-Contra Alkohol-Diskussionen. Very Happy

Um bei deinem Beispiel zu bleiben: Der pöbelnde Betrunkene wird möglicherweise aber seinen Führerschein verlieren, vorausgesetzt er ist alkoholabhängig. Das ist m. E. schonmal ein guter Schritt be- und angetrunkene Fahrer aus dem Verkehr zu ziehen.

Zum Glück rennen die meisten Alkoholtrinker nicht sturzvoll, pöbelnd und randalierend durch die Gegend.

Gruß

Pimpinelle
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Neuer
Anfänger


Anmeldungsdatum: 06.11.2014
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 11. Nov 2014 10:07    Titel: Antworten mit Zitat

Morgen pimpinelle

mein beitrag sollte in erster linie, wie schon erwähnt, zynisch-sarksastisch sein mit einem hauch von humor.
Auch wenn ich zugegenermaßen ein klein wenig auf die strafverteilung im ernsteren sinne abgezielt habe, aber darauf komme ich jetzt gleich.

ich will hier auch keine Pro-kontra diskussion los treten, einfach nur meine meinung dazu äußern Wink

und vorab: ich heiß weder genuss von alk noch genuss von drogen gut wenn man fahren will/muss.
entweder oder!


Ich finde nur das mit zweierlei maß gemessen wird was den s.g THC-COOH gehalt angeht gegenüber alkohol.
siehe bsp.
Zitat:
THC wird recht rasch abgebaut und in inaktive THC-Carbonsäure umgewandelt (THC-COOH), die eine sehr lange Halbwertszeit (6 Tage) hat. Mit mehr als 75 Nanogramm pro Milliliter wird "regelmäßiger" THC-Konsum angenommen

nehmen wir den härtefall, diese hohen 75 ng bei regelmäßigem konsum.

als beispiel ziehe ich jetzt etwas heran, was im anderen thema schon diskutiert wird, jemand der anstatt sein abendliches bier sein andendlichen joint raucht - ist am nächsten morgen genau so fahrtüchtig wie die person die das bier trinkt.

Durch eben diesen regelmäßigen konsum entsteht der hohe thc-cooh wert (also inaktives THC) und der lappen ist quasi automatisch weg, obwohl er/sie nicht stoned hinterm steuer sitzt.


verstehst jetzt worauf ich hinaus will?
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Pimpinelle
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 30.03.2012
Beiträge: 1367

BeitragVerfasst am: 11. Nov 2014 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Neuer,

ich weiß nicht, ob es vielleicht eher daran liegt, dass es anders nicht messbar ist.

Lange Zeit war es allerdings auch so, dass gar nichts gemessen werden konnte. Da sind wir heute immerhin einen Schritt weiter. Und da "die Bullen ja auch total blöd waren" (heute werden sie geschult) konnte und wurde bekifft reichlich gefahren. Zumindest kann ich das aus meinem Umfeld bestätigen. Kavaliersdelikt - wenn überhaupt ein Delikt. Zu den Zeiten waren "meine" Kokser und Kiffer deutlich in der besseren Position.

Nunja, die Welt ist nicht immer gerecht, aber vielleicht ändert sich in der Hinsicht irgendwann was und es können bessere Messverfahren entwickelt werden, die die tatsächliche Fahrtüchtigkeit bewerten können. Wobei ich denke, dass regelmäßiger Konsum ohnehin immer problematisch ist. Deshalb finde ich auch das Urteil zum Alkoholkonsum sehr gut. Geht in die gleiche Richtung, obgleich es hier sicherlich um mehr gehen dürfte als um ein Feierabendbier.

Zitat:
und vorab: ich heiß weder genuss von alk noch genuss von drogen gut wenn man fahren will/muss.
entweder oder!


Das war bei mir noch nicht so ganz angekommen. Aber gut.

Gruß

Pimpinelle
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Neuer
Anfänger


Anmeldungsdatum: 06.11.2014
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 11. Nov 2014 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ja ich weiß dass es früher in der hinsicht drunter und drüber ging und es soll ja auch nicht sein, high, breit und co. bis in die haarspizten durch die gegend zu tingeln.

wer saufen, koksen, kiffen oder gott weiß was machen will soll sein hobel stehen lassen.

Pimpinelle hat Folgendes geschrieben:
Hi Neuer,

ich weiß nicht, ob es vielleicht eher daran liegt, dass es anders nicht messbar ist.


Meines wissens nach ist es nicht anderst messbar.

Also defacto sind das was THC-COOH anghet quasi nur vermutungswerte denn
Zitat:
Mit mehr als 75 Nanogramm (THC-COOH) pro Milliliter wird "regelmäßiger" THC-Konsum angenommen


wäre quasi so als würde man bei einer alk kontrolle leberwerte nehmen und sagen "ja du hast irgendwann mal regelmäßig gesoffen" Laughing
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Berlin30
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 16.08.2013
Beiträge: 242

BeitragVerfasst am: 3. Dez 2014 05:46    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist im Endeffekt auch scheissegal, wieviel ng in Deiner Probe enthalten sind, denn:

Wenn Du regelmäßig (auch, wenns nur am WE ist) Betäubungsmittel konsumierst, bist Du definitiv aus Sicht der Führerscheinstelle und der begutachteten Ärzte NICHT dazu in der Lage, ein Kfz zu führen.

Der regelmäßige Konsum kann Dir anhand des Verhältnisses zwischen aktiven und inaktiven Metaboliten ziemlich sicher nachgewiesen werden.

Der Führerschein wird Dir daher im o.g. Fall aller Wahrscheinlichkeit nach entzogen.

PS: Ich weiss, wovon ich rede, ich habe das ^^ beruflich gemacht.

LG.
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