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Sandokan Anfänger
Anmeldungsdatum: 09.03.2015 Beiträge: 13
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Verfasst am: 9. März 2015 13:28 Titel: Einstellungsuntersuch beim Betriebsarzt und i.v. Konsum |
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Hi,
in Deutschland wird sehr häufig bei Neueinstellungen vom Arbeitgeber eine Untersuchung beim Betriebsarzt gefordert. Ich meine nicht gesetzlich vorgeschriebene Untersuchungen für besondere Personengruppen (z.B. Piloten, Ärzte etc.) sondern "freiwillige" Untersuchungen, die viele AG auch für Bürojobs fordern.
2009 habe ich ein paar Monate verschiedene Sachen i.v. konsumiert (war eine üble Zeit in meinem Leben).
Dabei habe ich meine Armvenen schwer beschädigt. Zwar habe ich keine akuten Probleme, aber beim Blutabnahmen bekomme ich meißtens irgendein Kommentar (im Alltag sieht man am Arm nichts). Zusätzlich habe ich am rechten Bein auffällige Krampfadern, die vermutlich u.a. auch eine Folge der Schädigung des venösen Systems sind.
Ich habe nun Angst, dass bei einer mögl. betriebsärztlichen Untersuchung diese Venenschäden erkannt und ich dem AG als "Fixer" gemeldet werde.
Hat jemand in der Richtung Erfahrungen gemacht oder weiß sonst etwas?
Vielen Dank. |
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Andrew Silber-User
Anmeldungsdatum: 27.01.2015 Beiträge: 229
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Verfasst am: 9. März 2015 13:35 Titel: |
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Was soll dann passieren?
Geht es um den Fall, dass du schon irgendwo eingestellt bist oder ist die Untersuchung Voraussetzung für die Einstellung? |
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Sandokan Anfänger
Anmeldungsdatum: 09.03.2015 Beiträge: 13
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Verfasst am: 9. März 2015 13:47 Titel: |
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Ist Voraussetzung für den Arbeitsvertrag.
43 Zeichen eingegeben - Mindestlänge von 100 Zeichen nicht erreicht! Achtung: Beiträge müssen mindestens 100 Zeichen lang sein - nur so wird unser Qualitätsanspruch sichergestellt. Eine Umgehung dieser Regel - beispielsweise durch Einfügen von sinnlosem Blindtext - ist eine Verletzung der Forenregeln und führt zu einem dauerhaften Ausschluss aus dem Forum!
-- komische regel |
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Andrew Silber-User
Anmeldungsdatum: 27.01.2015 Beiträge: 229
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Verfasst am: 9. März 2015 13:59 Titel: |
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Achso, da bin ich jetzt etwas überfragt.
Sicher ist aus meiner Sicht nur, dass man einen etwaigen Konsum vor einigen Jahren beim Einstellungsgespräch weder offenlegen muss, noch auf etwaige Fragen danach wahrheitsgemäß antworten müsste.
Wenn nun eine Untersuchung bereits vor der Einstellung anberaumt ist, ist das eine etwas dumme Situation, wenn der AG auf diesem Weg davon erfahren und deshalb nicht einstellen sollen wollte. Viel machen kann man dann wohl nicht (wenn es dem Chef nicht egal ist). Es sei denn, du hast fachlich viel zu bieten und kannst in einem Gespräch glaubwürdig rüberbringen, dass die Drogengeschichte mehr ein "Ausrutscher" war. |
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Kullerbunt Gold-User
Anmeldungsdatum: 08.05.2012 Beiträge: 778
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Verfasst am: 9. März 2015 14:31 Titel: |
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der Arzt darf ja nicht einzelne Fakten aus der Untersuchung weitergeben sondern nur die Bemerkung "geeignet" oder "nicht geeignet" an den Arbeitgeber weiterleiten. Ob nun "kaputte" Venen in der Armbeuge, sonst aber ein fitter Körper ausreichen, das der Arzt dich als ungeeignet für einen Bürojob befindet?
Geht es da eher nicht um so Sachen wie ein kaputter Rücken (da man viel sitzen muss) oder immenses Übergewicht?
Sieht man das den mit bloßem Auge oder gibt es nur Probleme beim Blut ziehen?
Finde es trotzdem erschreckend wie sehr Arbeitgeber sich die "perfekte Arbeitsmaschine" raussuchen... |
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Andrew Silber-User
Anmeldungsdatum: 27.01.2015 Beiträge: 229
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Verfasst am: 9. März 2015 14:51 Titel: |
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Das Problem ist, dass man in die Weitergabe bestimmter Daten auch einwilligen kann. Kommt also drauf an, was man vorher unterschreibt. Und dann: was passiert, wenn man es nicht unterschreibt? |
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Praxx Foren-Guru
Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 9. März 2015 15:37 Titel: |
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Hi Andrew,
Wenn du seit 5 Jahren nicht mehr fixst - hast du halt schlechte Venen, punkt...
Der Arbeitgeber darf dir nicht vorschreiben, zu welchem Arzt du gehst, wenn er einen Betriebsarzt hat, braucht er die Untersuchung woanders aber nicht zu bezahlen.
Ein Arbeitgeber, der die Weitergabe von Untersuchungsergebnissen bzw deine Zustimmung dazu verlangt, missachtet Arbeitnehmerrechte auch an anderer Stelle, da solltest du sowieso nicht anfangen. Wenn du deshalb nicht eingestellt wirst, lohnt sich eine Klage auf Schadenersatz gegen den Arbeitgeber.
LG
Praxx |
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Domenico Foren-Guru
Anmeldungsdatum: 19.04.2013 Beiträge: 3088
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Verfasst am: 10. März 2015 06:25 Titel: |
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Mach dir keine sorgen,so lange du nicht positiv bist auf drogen brauchst du dir keine
sorgen machen.so lange man keine neuen einstichstellen sieht brauchst du dir
keine gedanken machen! |
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Gregory Gold-User
Anmeldungsdatum: 15.03.2010 Beiträge: 639
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Verfasst am: 10. März 2015 14:39 Titel: |
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Darüber hinaus gibt es Menschen die zur Blut.-&
Plasmaspende gehen oder dies früher einmal ge-
macht haben. Für den Fall das noch Vernarbungen
in der Armbeuge zu sehen sind, könntest du so argumentieren.
Ausserdem hat auch der Betriebsarzt, Schweigepflicht.
Es werden also, wie schon gesagt, lediglich Beurteilungen
zur Tauglichkeit weitergegeben.
Noch haben wir in diesem Land Rechte zum Schutz
der Persönlichkeit. Also keine Sorge.
Greg |
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CrazyMan Platin-User
Anmeldungsdatum: 15.01.2010 Beiträge: 2108
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Verfasst am: 12. März 2015 19:57 Titel: |
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Das ist heftig. Der Arbeitnehmer wird gezwungen, einen freiwilligen Test mitzumachen. Vor Gericht ist so etwas als Nötigung bekannt.
Es gibt Krankheiten oder genetische Ursachen für Fälle, bei denen Gefäße stets “wegflutschen“. Ob du damit durchkommen würdest, weiss ich nicht.
Hmm, schwierig. Tests würden zumindest in ein sauberes Ergebnis resultieren. |
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