Einstellungsuntersuch beim Betriebsarzt und i.v. Konsum

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Sandokan
Anfänger


Anmeldungsdatum: 09.03.2015
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 9. März 2015 13:28    Titel: Einstellungsuntersuch beim Betriebsarzt und i.v. Konsum Antworten mit Zitat

Hi,

in Deutschland wird sehr häufig bei Neueinstellungen vom Arbeitgeber eine Untersuchung beim Betriebsarzt gefordert. Ich meine nicht gesetzlich vorgeschriebene Untersuchungen für besondere Personengruppen (z.B. Piloten, Ärzte etc.) sondern "freiwillige" Untersuchungen, die viele AG auch für Bürojobs fordern.

2009 habe ich ein paar Monate verschiedene Sachen i.v. konsumiert (war eine üble Zeit in meinem Leben).

Dabei habe ich meine Armvenen schwer beschädigt. Zwar habe ich keine akuten Probleme, aber beim Blutabnahmen bekomme ich meißtens irgendein Kommentar (im Alltag sieht man am Arm nichts). Zusätzlich habe ich am rechten Bein auffällige Krampfadern, die vermutlich u.a. auch eine Folge der Schädigung des venösen Systems sind.

Ich habe nun Angst, dass bei einer mögl. betriebsärztlichen Untersuchung diese Venenschäden erkannt und ich dem AG als "Fixer" gemeldet werde.

Hat jemand in der Richtung Erfahrungen gemacht oder weiß sonst etwas?
Vielen Dank.
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Andrew
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 27.01.2015
Beiträge: 229

BeitragVerfasst am: 9. März 2015 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

Was soll dann passieren?

Geht es um den Fall, dass du schon irgendwo eingestellt bist oder ist die Untersuchung Voraussetzung für die Einstellung?
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Sandokan
Anfänger


Anmeldungsdatum: 09.03.2015
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 9. März 2015 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ist Voraussetzung für den Arbeitsvertrag.

43 Zeichen eingegeben - Mindestlänge von 100 Zeichen nicht erreicht! Achtung: Beiträge müssen mindestens 100 Zeichen lang sein - nur so wird unser Qualitätsanspruch sichergestellt. Eine Umgehung dieser Regel - beispielsweise durch Einfügen von sinnlosem Blindtext - ist eine Verletzung der Forenregeln und führt zu einem dauerhaften Ausschluss aus dem Forum!

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Andrew
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 27.01.2015
Beiträge: 229

BeitragVerfasst am: 9. März 2015 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

Achso, da bin ich jetzt etwas überfragt.

Sicher ist aus meiner Sicht nur, dass man einen etwaigen Konsum vor einigen Jahren beim Einstellungsgespräch weder offenlegen muss, noch auf etwaige Fragen danach wahrheitsgemäß antworten müsste.

Wenn nun eine Untersuchung bereits vor der Einstellung anberaumt ist, ist das eine etwas dumme Situation, wenn der AG auf diesem Weg davon erfahren und deshalb nicht einstellen sollen wollte. Viel machen kann man dann wohl nicht (wenn es dem Chef nicht egal ist). Es sei denn, du hast fachlich viel zu bieten und kannst in einem Gespräch glaubwürdig rüberbringen, dass die Drogengeschichte mehr ein "Ausrutscher" war.
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Kullerbunt
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 08.05.2012
Beiträge: 778

BeitragVerfasst am: 9. März 2015 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

der Arzt darf ja nicht einzelne Fakten aus der Untersuchung weitergeben sondern nur die Bemerkung "geeignet" oder "nicht geeignet" an den Arbeitgeber weiterleiten. Ob nun "kaputte" Venen in der Armbeuge, sonst aber ein fitter Körper ausreichen, das der Arzt dich als ungeeignet für einen Bürojob befindet?
Geht es da eher nicht um so Sachen wie ein kaputter Rücken (da man viel sitzen muss) oder immenses Übergewicht?

Sieht man das den mit bloßem Auge oder gibt es nur Probleme beim Blut ziehen?

Finde es trotzdem erschreckend wie sehr Arbeitgeber sich die "perfekte Arbeitsmaschine" raussuchen... Rolling Eyes
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Andrew
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 27.01.2015
Beiträge: 229

BeitragVerfasst am: 9. März 2015 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Das Problem ist, dass man in die Weitergabe bestimmter Daten auch einwilligen kann. Kommt also drauf an, was man vorher unterschreibt. Und dann: was passiert, wenn man es nicht unterschreibt?
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Praxx
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 9. März 2015 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Andrew,
Wenn du seit 5 Jahren nicht mehr fixst - hast du halt schlechte Venen, punkt...

Der Arbeitgeber darf dir nicht vorschreiben, zu welchem Arzt du gehst, wenn er einen Betriebsarzt hat, braucht er die Untersuchung woanders aber nicht zu bezahlen.

Ein Arbeitgeber, der die Weitergabe von Untersuchungsergebnissen bzw deine Zustimmung dazu verlangt, missachtet Arbeitnehmerrechte auch an anderer Stelle, da solltest du sowieso nicht anfangen. Wenn du deshalb nicht eingestellt wirst, lohnt sich eine Klage auf Schadenersatz gegen den Arbeitgeber.

LG

Praxx
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Domenico
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 19.04.2013
Beiträge: 3088

BeitragVerfasst am: 10. März 2015 06:25    Titel: Antworten mit Zitat

Mach dir keine sorgen,so lange du nicht positiv bist auf drogen brauchst du dir keine
sorgen machen.so lange man keine neuen einstichstellen sieht brauchst du dir
keine gedanken machen!
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Gregory
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 15.03.2010
Beiträge: 639

BeitragVerfasst am: 10. März 2015 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Darüber hinaus gibt es Menschen die zur Blut.-&
Plasmaspende gehen oder dies früher einmal ge-
macht haben. Für den Fall das noch Vernarbungen
in der Armbeuge zu sehen sind, könntest du so argumentieren.
Ausserdem hat auch der Betriebsarzt, Schweigepflicht.
Es werden also, wie schon gesagt, lediglich Beurteilungen
zur Tauglichkeit weitergegeben.
Noch haben wir in diesem Land Rechte zum Schutz
der Persönlichkeit. Also keine Sorge.
Greg
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CrazyMan
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 15.01.2010
Beiträge: 2108

BeitragVerfasst am: 12. März 2015 19:57    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist heftig. Der Arbeitnehmer wird gezwungen, einen freiwilligen Test mitzumachen. Vor Gericht ist so etwas als Nötigung bekannt.

Es gibt Krankheiten oder genetische Ursachen für Fälle, bei denen Gefäße stets “wegflutschen“. Ob du damit durchkommen würdest, weiss ich nicht.

Hmm, schwierig. Tests würden zumindest in ein sauberes Ergebnis resultieren.
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