Führerschein erwerben bei Subutex-Substi - geht das?

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Ranunkel
Anfänger


Anmeldungsdatum: 14.04.2015
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 14. Apr 2015 10:08    Titel: Führerschein erwerben bei Subutex-Substi - geht das? Antworten mit Zitat

Hallo ihr Lieben,

mein Freund, 41, hat vor ein paar Wochen mit Subutex-Substi (6mg) angefangen und jetzt startet er einen neuen Job. Darüber bin ich total glücklich, die Kollegen sind super-nett, teilweise alte Freunde von ihm, die von der Substi aber nichts wissen, und auch nicht von seinem langjährigen Drogen-Problem. Sein Arbeitgeber erwartet jedenfalls, dass er einen Führerschein macht, ansonsten kann er in der Firma nur eingeschränkt arbeiten.

Meine Frage nun: Wird er wegen der Substi Probleme mit der Führerschein-Stelle bekommen? Ein Albtraum wäre z.B., wenn er monatelang (teure) Fahrstunden nehmen würde, und kurz vor Erhalt des Lappens irgendwer was merkt, woraufhin er dann zum (noch teureren) Idiotentest muss. Wie läuft sowas ab? Gibt es Ausnahmegenehmigungen, die das im Vorfeld regeln? Wen kann man fragen? Welches ist das gültige Gesetz? (nicht für Metha, da sind die Regelungen anders als bei Subu)

Vielen Dank schonmal, ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen.

Ranunkel, die auf eine bessere Zukunft hofft
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Sabiote555
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 14.08.2011
Beiträge: 1568

BeitragVerfasst am: 14. Apr 2015 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn er nicht aufgefallen ist, also wegen Drogen nicht verurteilt wurde dann weiß die Führerscheinstelle in der Regel nichts. Dann kann er Führerschein machen.
Lg Caro
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musikera
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 07.11.2013
Beiträge: 928

BeitragVerfasst am: 14. Apr 2015 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

Sabiote555 hat Folgendes geschrieben:
Wenn er nicht aufgefallen ist, also wegen Drogen nicht verurteilt wurde dann weiß die Führerscheinstelle in der Regel nichts. Dann kann er Führerschein machen.
Lg Caro



Genau...sagt um Himmelswillen nirgends was davon...einfach den Deckel anfangen und Prüfung machen und gut is...

In dem Moment wo er was verlautbaren lässt geht das Drama los...und das kann einem das ganze Leben verfolgen und verdrießen...

Auch wenn hier und da berichtet wird das einige angeblich den Deckel behalten dürften, wenn es überhaupt stimmt, dann wären das Leute mit nachweisbaren Jahrelangen NON BK. Aber wie auch immer...an der Idiotenprüfung kommt dann keiner vorbei...
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Praxx
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 14. Apr 2015 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Patient von mir hat in Substi die gesamte Ausbildung zum Berufskraftfahrer absolviert, mit Lk-Führerschein und allem.
Wenn dein Freund bisher tatsächlich nie wegen Drogen aufgefallen ist - dazu gehören auch eingestellte Ermittlungen wegen "geringer Menge"! - kann er den FS problemlos machen.

LG

Praxx
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Ranunkel
Anfänger


Anmeldungsdatum: 14.04.2015
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 16. Apr 2015 08:35    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für eure Wortmeldungen. Er wird das mit der Substi natürlich niemandem unter die Nase reiben, befürchtet aber, dass bestimmte Stellen Datenabgleiche (welcher Art auch immer) machen können, die dann zu bösen Überraschungen führen.

@Praxx: Er hat 1 eingestellte Ermittlung wegen Marihuana-Erwerb und eine wegen Methadon-Erwerb. Inwiefern hat die Führerscheinstelle Zugriff auf Informationen über eingestellte Ermittlungsverfahren? Diese sollten doch eigtl. nur bei der Staatsanwaltschaft zugänglich sein, im normalen Führungszeugnis taucht das nicht auf. Und: Macht die Führerscheinstelle den Datenabgleich bei der Anmeldung oder nach Ablegen der Prüfung? Letzteres wäre, besonders in finanzieller Hinsicht, natürlich besonders bitter.

Danke & lieben Gruß

Ranunkel
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Quasimodus
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 04.02.2015
Beiträge: 1797

BeitragVerfasst am: 16. Apr 2015 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

moin,

stimmt das eigentlich mit den 10 oder 15 Jahren ?
Also wenn der Lappen 10 oder 15 J weg ist, bekommt man ihn auch ohne MPU wieder?
Solange man in der Zeit nicht BTM auffällig wurde oder erweitert sich das Auffälligkeitsspektrum nicht nur auf BTM, sondern meinetwegen auch auf
Diebstahl,Körperverletzung oder besoffen aufm Rad rumfahren?

Kann jemand diese Frage beantworten ?
Ich stelle mir das schwierig vor, das FS_Stellen in D ja uneingeschränkte Machtbefugnisse haben und es je nach Region oder Chefsessel erhebliche Unterschiede gibt.

Sauerei, aber das läuft immer weiter so, komische Sache.
Das ganze müsste mal ordentlich unter die Lupe genommen werden von ganz Oben.
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Ranunkel
Anfänger


Anmeldungsdatum: 14.04.2015
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 16. Apr 2015 09:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ich selbst bin nicht qualifiziert, dazu was zu sagen. anny, die selbst in einer FSS arbeitet, hat aber hier etwas dazu geschrieben:
http://forum.suchtmittel.de/viewtopic.php?t=11405&postdays=0&postorder=asc&highlight=anny+f%FChrerschein&start=15

Zitat:
Hast du in diesen zehn Jahren irgendwann einmal einen Antrag auf Wiedererteilung gestellt?
Auch wenn es abgelehnt wurde, das ist wichtig für die Verjährungsfrist.

Und was noch wichtig ist: Bist du seit dem Einzug der FE nochmal aufgefallen?
Fahren ohne, Fahren unter Btm usw?

Du hast Recht, wenn die Verjährungsfrist abgelaufen ist dann kannst du die FE ohne weitere Auflagen erhalten.
Dann MUSS deine Akte gelöscht werden, zumindest darf nichts was drinnen steht gegen dich verwendet werden. Das ist mittlerweile bundesweit vorgeschrieben.
Dann hast du auch das Recht, sollte die Akte noch verjährte Einträge enthalten, diese entfernen zu lassen.

[...]

Ohne MPU, ohne sonst irgendwas dafür zu tun.

Mit gaaanz viel Pech kann es theoretisch sein, dass du nochmal ein paar Stunden Praxis nachholen musst. Das wären dann zwei, drei Fahrstunden zur Auffrischung.
Wird aber eigentlich nur gemacht, wenn die FE echt jahrzehnte lang weg war und man praktisch noch mit der Kutsche unterwegs war.

Der Antrag auf Wiedererteilung kostet in etwa 100 Eur, es gibt da kleine Unterschiede je nach Behörde. Hier sind es 104 Eur. Drauf kommen halt noch das biometrische Bild und ein aktueller Sehtest. Erste Hilfe ist keine Pflicht.
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Ranunkel
Anfänger


Anmeldungsdatum: 14.04.2015
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 21. Apr 2015 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hi, wäre nach wie vor interessiert an Infos, insbesondere zum Datenabgleich (s.o.), hoffe, es hat noch jemand Tipps?

Danke und Liebe Grüße

Ranunkel
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Lugosi
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 06.05.2013
Beiträge: 739

BeitragVerfasst am: 21. Apr 2015 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

mit einem tipp kann ich leider nicht dienen, aber ich habe insgesamt drei langzeittheapien hinter mir und ich habe nie den führerschein verloren auch bei einer gerichtsverhandlung spielte mein FS keine rolle.

jedoch habe ich des öfteren mibekommen, das patienten in der selben therapie nachträgich der FS entzogen wurde, doch die kamen aus demselben bundesland wo therapie war.

viel glück
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WhereDoesTheGoodGo
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 27.02.2015
Beiträge: 249

BeitragVerfasst am: 21. Apr 2015 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

Praxx hat Folgendes geschrieben:
Ein Patient von mir hat in Substi die gesamte Ausbildung zum Berufskraftfahrer absolviert, mit Lk-Führerschein und allem.
Wenn dein Freund bisher tatsächlich nie wegen Drogen aufgefallen ist - dazu gehören auch eingestellte Ermittlungen wegen "geringer Menge"! - kann er den FS problemlos machen.

LG

Praxx


Ist man nicht in der Bundesopiumstelle gespeichert? Kann diese Stelle nicht kontaktiert werden? Oder ist das veraltet?
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Praxx
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 21. Apr 2015 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

Die Meldung an die BOPST ist anonymisiert, ohne Rückverfolgbarkeit des Namens. Die Kassen und die KV unterliegen dem Sozialgeheimnis, da findet kein Abgleich statt, auch die Amtsapotheke darf nichts irgendwohin melden.

LG

Praxx
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