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Poppy59
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 08.07.2015
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 20. Okt 2015 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

@gaucho

So sollte es sein! Meine Erfahrung ist genau das Gegenteil.Man arrangiert sich mit den "dicken Fischen" u. abhängige Selbstversorger führt man am Nasenring den regionalen Blattmachern vor so das man nicht nur jahrelang einsitzt sondern auch noch für die Zeit danach gesellschaftlich erledigt ist. Ein mieses verlogenes System!
Grußp59
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graham
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 04.07.2012
Beiträge: 2205

BeitragVerfasst am: 20. Okt 2015 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

und was glaubt ihr, wie die versuchen, an die grossen ranzkommen? genau=> über die "kleinen"!
den leuten hier zu erzählen, dass sie sich keine sorgen machen müssen, weil sie kleinstkonsumenten sind, hat was vom kanninchen, was im scheinwerferlicht einfach sitzenbleibt!
am besten verhält man sich, als wenn man n kilo hat, anstatt n zehntel! weil, wenn die dich erstmal aufm zettel haben; was glaubt ihr, wo sie dann als erstes klingeln, wenns mal wieder um drugs geht?!

so lange drogen illegal sind, sollte man sie auch so behandeln, ganz egal ob 1gr. oder 1kilo, denn primär gehts erstmal darum, in sachen drogen so unerkannt wie möglich zu bleiben!

graham
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mikel015
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 27.03.2015
Beiträge: 4068

BeitragVerfasst am: 20. Okt 2015 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

Los Fritzos hat Folgendes geschrieben:
Da in Deutschland das Legalitätsprinzip gilt, muss die Polizei grundsätzlich erst einmal ermitteln, ganz egal, ob davon ausgegangen werden muss, dass ein Verfahren eingestellt werden könnte.
Sollte die Polizei bei ihrer Ermittlung davon überzeugt sein, dass hier ein Besitz von BTM vorliegt, so wird sie grundsätzlich Anzeige erstatten.
Jetzt kommt es auf den Wirkstoffgehalt an. Bereits bei einem Anteil von 0,05g Heroin-Hydrochlorid kommt eine Einstellung nach §31a BtMG nicht mehr infrage.
Sollten die 0,5g einen höheren Wirkstoffanteil als 10% haben und führt eine Aussage zu keinem andereren Ermittlungserfolg gegen einen Händler, wird es zu einem Verfahren kommen.



hi fritze,
ist schon richtig was du schreibst,nur habe ich in meinem speziellen Fall das H und Coca ja nicht besessen nur bestellt!
Wir das H von dem Händler nach Reinhaltsgehalt untersucht und auf mein bestelltes Gramm umgerechnet?
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nebukadnezar
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 26.08.2015
Beiträge: 4292

BeitragVerfasst am: 20. Okt 2015 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hy Mikel,

wenns denn soweit kommt, bekommst du den Reinheitsgehalt amtlich bestätigt.
hatte ich nur einmal, waren ca. 6 g 57% ig , kostete mich ´91 in München u.a. 2 J auf Bew..

Viel Glück!

LG N
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Los Fritzos
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 08.09.2015
Beiträge: 982

BeitragVerfasst am: 20. Okt 2015 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Polizei dir nachweisen kann, dass du es selbst bestellt und bezahlt hast, ist es nach dem Deutschen Gesetz in deinen Besitz übergegangen. Egal, wo es sich gerade befindet.
Der Reinheitsgrad wird ermittelt durch ein Labor.Bis dahin wird erst einmal von einer Reinheit von 10% ausgegangen, da das der festgelegte Durchschnittsgehalt von Beschlagnahmungen innerhalb eines dokumentierten Zeitraums ist.

Es gibt dann verschiedene Möglichkeiten, wie die Staatsanwaltschaft mit der Sache umgeht, sollte die Menge die 500mg-Grenze überschritten haben.
Grundsätzlich ist die Strafe dafür drei bis neun Monate, aber natürlich gibt das Gesetz auch Möglichkeiten an die Hand, das Verfahren, eventuell auch unter Zahlung einer Geldstrafe von bis zu 90 Tagesstätten, einzustellen. Das passiert bei nicht öffentlichem Interesse oder wenn jemand gut singen kann Wink

Das kann aber auch noch das Gericht tun.

Sollten die dir also wirklich den Erwerb und somit den Besitz schaffen nachzuweisen, dann könnte was auf dich zukommen.
Aber da unsere Polizei ja im Moment sehr viel zu tun hat, werden die das eventuell nicht schaffen, sich dafür ausreichend Zeit zu nehmen.
Ich vermute mal, dass du Glück haben wirst. Nur auf keinen Fall etwas zugeben, was die Polizei nicht schon weiß. Am besten einfach die Aussage verweigern.
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silentriver
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 29.04.2015
Beiträge: 434

BeitragVerfasst am: 20. Okt 2015 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ach Leute kommt schon, welcher Dealer würde schon H an eine falsche Adresse senden. So dumm ist die Polizei dann auch wieder nicht!
der Erwerb harter Drogen ist strafbar und die Leute gehören hinter Gitter, egal ob Dealer, Junky oder Strassenköter.
Schon mal viel Spass vorm Richter!
river
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Los Fritzos
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 08.09.2015
Beiträge: 982

BeitragVerfasst am: 20. Okt 2015 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

@silentriver

Es kommt nicht darauf an, was man glaubt, sondern was auch bewiesen werden kann. In Deutschland gilt immer erst einmal die Unschuldsvermutung.
Die Polizei muss ihm schon ganz eindeutig den Erwerb der Drogen nachweisen. Das wird natürlich auch möglich sein, doch ist die Frage, ob sie es zeitlich schafft. Ich glaube nicht!

Übrigens, in meinen Augen gehört kein Junkie wegen Drogenbesitz hinter Gitter. Auch du solltest bedenken, dass auch ein Junkie ein Mensch wie du bist und quasi gefangen in seiner Sucht ist. Durch Gefängnis wird niemand schaffen, ihn von der Droge zu befreien. An dem Punkt muss viel stärker angesetzt werden.

Fritze
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Gaucho
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 04.08.2015
Beiträge: 1031

BeitragVerfasst am: 20. Okt 2015 23:54    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist aufgrund der Verwendung eines VPN, dem Tor Browser und der verschlüsselten Zahlmethode extrem schwer dem Beschuldigten den Kauf nachzuweisen.

Der Aufwand würde sich im Darknet nur für die Großdealer lohnen, welche dort Kiloweise ihr Amphe oder Heroin verticken.

Ich denke, die Polizei ist sich dessen bewusst und wird deshalb nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen. Einen Kleinkonsumenten im Görli an Land zu ziehen, ist dagegen wesentlich einfacher, also wozu der Aufwand? Täglich werden 10 Millionen Briefe mit der Post versendet, das ist wie das Auffinden einer Nadel im Pazifik...und dann auch noch die Bestellung von 500mg nachweisen Rolling Eyes , ach vergesst es.
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helrunar
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 31.07.2015
Beiträge: 749

BeitragVerfasst am: 25. Nov 2015 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry für meine unwissenheit - bin KOMPLETTER neuling auf dem gebiet.

Da ich in letzter zeit immer mehr vom darknet gelesen habe und dass man dort wirklich drogen in bester qualität ganz anonym bestellen kann und der besteller nicht ausfindig gemachz werden kann, hab ich mir jetzt mal den tor brlowser runter geladen und ein kumpel hat mir gesagt ich muss ".onion" eingeben, komme ich auf meine gewünschten seiten.

Wenn ich mir jetzt also bitcoins in der trafik kaufe - wo meine nächste frage wäre, ob jeder einfach bitcouns bekommt oder ob man da was spezislles nachweisen muss - und ich geh auf eine onion seite, wo koks angeboten wird. Und ich bestell das dann dort, kann mir das dann wirklich nicht nachgewisesen werden bzw. macht sich die polizei wikrlich nicht die mühe macht jemanden wegen 3 gramm koks auszuforschen?

Irgendwie kann ich mir das ganze nicht vorstellen, dass es übers darknet wirklich total ungefährlich und sicher ist, solange man keine großen mengen bestellt?!

Gruß
Hel
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xylocain
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 29.09.2015
Beiträge: 146

BeitragVerfasst am: 25. Nov 2015 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, aber... ich würde dir mit dem Wissen dringlichst davon abraten, sich überhaupt im "darknet" zu bewegen!

Viele denke es wäre so einfach und ich verticke da meine "hacks, drogen und ausweise" die MEISTEN haben aber kein Plan davon, werden entweder gerippt oder gebustet"

Ich habe das zwar nicht studiert oder ähnliches, aber ich habe bis vor einem Jahr, also quasi meine komplette Jugend, neben der Schule... Nächte lang mit Red-Bull am PC gehangen und irgendwas gecrackt, sei es Facebook-Accs oder einfach nur aus Langeweile Seiten down legen. Es ist heutzutage nichts mehr unmöglich, weswegen ich teilweise auch den Bezug zur Realität verloren habe, nachts ganze Systeme ausgehebelt und tagsüber irgendnen Mist in der Schule anhören, der einen einfach nicht weiterbringt. Dazu ziemlich viele dumme Leute aus der Klasse. Aber genug davon. Schade, dass es hier keine PN Möglichkeit gibt, sonst hätte ich dir kurz nen paar Sachen erklären können.
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Stein
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 14.08.2015
Beiträge: 497

BeitragVerfasst am: 25. Nov 2015 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

Wie kann man nur so dumm sein und seine Drogen im darknet kaufen?

Weißt du eigentlich, mit welchen Leuten Du Dich da einlässt, und dass das gefährlich ist?

Würde ich mich nicht trauen. Dann lieber nüchtern.

Muss jeder selbst wissen!
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mikel015
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 27.03.2015
Beiträge: 4068

BeitragVerfasst am: 25. Nov 2015 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

hi Hel,
ich finde es immer lustig,das hier Leute den Bagger aufreissen obwohl sie keinen Plan von der Materie haben,schon erstaunlich!
ich bestelle schon seit Jahren im Darknet und bin immer bestens damit gefahren! Du musst natürlich einige Dinge beachten zwecks Sicherheit usw.
Ich könnte dir hier jetzt eine Anleitung schreiben was du beachten musst aber ich glaube dann würde ich hier schnell gesperrt werden?!
im Darknet bestellt die ganze Welt und wenn du kleine Mengen bestellst so wie ich, da kräht kein Cop nach, da gibt es ganz andere Kaliber und wenn überhaupt sind die hinter den Verkäufer her! Aber ich habe Verkäufer bei denen ich regelmäßig bestelle und die sind schon jahrelang dabei!
Das Darknet ist für mich der sicherste und coolste Weg mir meine Drogen zu kaufen, kein Stress und die Qualli ist bestens!
so Long
mike
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xylocain
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 29.09.2015
Beiträge: 146

BeitragVerfasst am: 25. Nov 2015 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

@mikel, sollte ich mich angesprochen fühlen?





57 Zeichen eingegeben - Mindestlänge von 100 Zeichen nicht erreicht! Achtung: Beiträge müssen mindestens 100 Zeichen lang sein - nur so wird unser Qualitätsanspruch sichergestellt. Eine Umgehung dieser Regel - beispielsweise durch Einfügen von sinnlosem Blindtext - ist eine Verletzung der Forenregeln und führt zu einem dauerhaften Ausschluss aus dem Forum!
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Lugosi
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 06.05.2013
Beiträge: 739

BeitragVerfasst am: 25. Nov 2015 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich kaufe weder im Hidden Web, noch hab ich dort jemals gekauft
und habe auch nicht vor dort zu kaufen, bzw. mich überhaupt dort
rum zutreiben.
Erstmal beglückwünsche ich all diejenigen, die bisher immer Glück
im Dark Web hatten.
Was ich jedoch nicht verstehe, das ein großer Teil der Autoren
meint, dass das alles nicht so schlimm ist und Drogengebrauch oder
Drogenbesitz in geringer Menge grundsätzlich wegen Geringfügigkeit
eingestellt wird.
Es freut mich auch für jeden, der mit Geringfügigkeit davon gekom-
men ist, aber das ist leider nicht die Regel.

Ich bin 1989 mit 3 gr Haschisch an der Grenze erwischt wurden, wir
waren zu dritt und waren uns relativ sicher, dass da nichts nachkommt.
Tja, nach drei Monaten hatten wir Verhandlung, sicherlich ist das Urteil
höher ausgefallen, da eine Schulklasse beiwohnte.
Meine damalige Freundin hat eine Geldstrafe (450DM auf drei Jahre
Bewährung - sie wurde nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt).
Ich musste drei Wochenenden in den Jugendarrest. Ich wurde nach
Jugendstrafrecht abgeurteilt, weil ich kurz vor Ende meiner Aus-
bildung war; hätten die mich nach Erwachsenenstrafrecht bestraft
wäre mit dem Urteil praktisch meine Ausbildung beendet (Kranken-
pflege).
Von daher würde ich mich mal nicht so weit aus dem Fenster lehnen!
Sicherlich ist die Chance groß, dass da nichts nachkommt, aber woher
nehmt ihr immer diese Gewissheit.
Was mich zusätzlich nervt : selbst nach 25 Jahren kommt bei jeder
Routinekontrolle der Verweis auf BTM- Verstoß, bzw. Konsument.
Klar mein Führungszeugnis ist sauber, aber in der polizeilichen
Datenbank werde ich immer noch als Konsument geführt.

Aber letzten Endes muss ein jeder für sich entscheiden was er
macht, bzw was er nicht macht.
Doch bitte verschont die Menschheit mit dem Irrglaube dass das ja
alles nur halb so wild ist und natürlich werden auch die sog. kleinen
Fisch strafrechtlich verfolgt. Ich weiß ja nicht wie es in anderen
Gegenden ist, aber in den Bundesländern in denen ich gelebt habe
wurden die Päckchen- Junkies auch angezeigt und abgestraft, je
nachdem wie redselig sie waren desto schlechter für Dealer und ein
bisschen besser für einen selbst.
Ich kenne einige Leute, die aufgrund von Aussagen verurteilt wurden,
da wurde bei HD so gut wie nichts gefunden, aber die hatten eine
hübsche Anzahl von Aussagen gegen sich.
Es lohnt sich schon Druck auf die sog. kleinen Fische auszuüben.

Ich bin leider seit 30 Jahren süchtig und habe dementsprechend einiges mitgemacht. Doch bin ich in dieser Zeit nur ein Mal mit BTM auf-
fällig gewesen, klar hatte ich auch Glück, doch vor allem hab ich nicht
alles geglaubt was so erzählt wurde und erst recht nicht
darauf vertraut.
Ich habe auch kein Problem damit mir etwas von jungen Menschen er-
zählen oder auch erklären zu lassen, aber womit ich ein Problem habe
ist die grenzenlose Naivität und Unwissenheit einiger User.


Ach ja, ich nenne mal keinen Namen, da ich niemandem am Nasenring
durch die Arena schleifen möchte.
Wer sich angesprochen fühlt wird schon wissen warum Wink
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nebukadnezar
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 26.08.2015
Beiträge: 4292

BeitragVerfasst am: 25. Nov 2015 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

zumindest im Zusammenhang mit ´Shiny Flakes´wird auch den Kleimengen nachgegangen.
Wenn man am PC ein Crack ist? Eventuell, aber man sollte schon vorsichtig sein!

LG N
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