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Maryjane187 Bronze-User
Anmeldungsdatum: 26.09.2015 Beiträge: 24
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Verfasst am: 14. Jan 2016 13:51 Titel: Kiffen während der Substitution? |
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Hallo Leute.. Bin schon seit Nov.. 2014 in Substi.. Hatte auch bis etz noch keinen einzigen Rückfall.. Angefangen hab ich mit 16mg Subu.. Bin etz auf 6mg unten..
Hab noch einige psychische Erkrankungen.. Mitunter starke Zwangserkrankung mit Tourette.. (Nich dieses Tourette wo man nur schreit, fallz wieder nPaar Komiker unter euch sind..)
& derzeit leid ich sehr darunter.. Kann fast nirgendz mehr hingehn weilz so schlimm is.. hab zwar am 2.2 nen Termin bei nem Neurochirurgen weil die Tabletten alle so gut wie ausprobiert wurden & nich halfen..
Ich bekomm durch die Ticz//Zwänge extreme Kopfschmerzen die fast nich mehr zu ertrgan sind.. Nun wollt ich ein rauchen.. Damit ich mich mal für 1-3 Tage ""normal"" fühln kann & mir wiederma nSchönen Tag machn kann..
Nun hab ich 2 Fragen.. Kann der Arzzt mich wegen diesem einen ""Rückfall"" rauswerfen?
& kann er mich dann ""zwingen"" ne Therapie zu machn?
Bin imma zuverlässig, nie mist gebaut &so.. |
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Kamikaze1970 Gold-User
Anmeldungsdatum: 16.01.2014 Beiträge: 420
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Verfasst am: 14. Jan 2016 14:23 Titel: |
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Würde da einfach mal mit dem Arzt sprechen. Als ich in Substi war, hatte ein Cannabis-Konsum keinerlei negative Konsequenzen- es wurde geduldet.
Falls Du noch kein Take home hast, wäre es ja sowieso egal..rauswerfen würde er Dich deswegen wohl kaum.
Gerade das erste halbe Jahr in Substi ist Beikonsum(auch von Opioiden und Benzos usw.) meist die Regel, da der Patient sich erst einmal an die Substi gewöhnen muss, ergo hat ein eventueller Beikonsum i.d.R. KEINE schlimmen Folgen.
Am besten einfach mal mit dem Doc über Deine Probleme reden.
Viel Glück und Gute Besserung,
lg |
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nebukadnezar Foren-Guru
Anmeldungsdatum: 26.08.2015 Beiträge: 4292
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Verfasst am: 14. Jan 2016 14:31 Titel: |
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Hi,
ist bei der Diagnose Tourette nicht Cannabis z.T. zugelassen? Ich meine mich zu
erinnern, da mal eine Reportage gesehen zu haben, in der der Patient seine Tics
mittels Cannabis gut im Griff hatte. Leider war das verschriebene gras nur recht teuer.
LG N |
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Domenico Foren-Guru
Anmeldungsdatum: 19.04.2013 Beiträge: 3089
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Verfasst am: 14. Jan 2016 14:38 Titel: |
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hallo Maryjane,
also jeder arzt verfährt da anders ich hatte da immer glück bis auf meinen
ersten substiarzt.theoretisch kann man wegen jedem beikonsum rausgeschmissen werden weil ja in dem behandlungsvertrag klar drinnen
steht das bei zuwiderhandlungen die substitutionsbehandlung abgebrochen
werden kann.
aber in der regel bekommt man immer eine zweite chance.und ausserdem
sieht es bei dir ja ganz anders aus.du hast das tourette wo du zuckungen
und krämpfe und ticks hast?denn ein bekannter hatte auch diese art
und durchs kiffen verschwinden diese symptome nahezu komplett!
deswegen muss du dich an einen spezialisten wenden dann bekommst
du cannabis verordnet.das problem bei meinem kumpel war das er für jeden
tag ohne beschwerden fast 80 euro in der apo zahlen musste.
ich weiss ja net wie es jetzt mir einer kostenübernahme der krankenkassen
aussieht aber ich würde es versuchen.
es reicht eigentlich wenn du einen schein hast der dir erlaut legal cannabis
zu konsumieren.denn du kannst es dir ja ab und zu auch so holen wenn die bullen dich
erwischen sollten hast du den schein vom arzt und sie können dir nichts.
es seidenn sie erwischen dich auf frischer tat.
ich finde es schrecklich das kranken menschen immer irgendwelche medis
aufgedrängt werden die 1. nicht richtig wirken und 2. auch noch enorme
nebenwirkungen haben.
warum muss das grass denn so teuer sein ist doch alles nur geldmacherei.
na ja ich kann dir nur raten zu einem spezialisten zu gehen(erfährst vom hausarzt zu welchem)und dann hoffen das du legal konsumieren darfst.
denn gras hilft wie ich bei meinem kumpel sah sehr gut.er hatte so gut
wie keine zuckungen mehr.nur leider musste er alle 2 stunden eine tüte
rauchen und das war das problem weil er eben das weed selbst zahlen
musste!und wegen deinem sustiarzt;ich denke wenn du ihm die situation
so schilderst wie hier dann wird er dich normalerweise net rauskicken!
das einzige was in der regel immer passiert jedenfalls bei BK mit härteren
drogen ist das man wieder jeden tag antanzen darf also kein TH mehr.
aber wegen kiffen kann ich mir das net vorstellen gerade weil du diese erkrankung hast!viel glück!lg |
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Praxx Foren-Guru
Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 14. Jan 2016 15:13 Titel: |
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Aaaalsooo...
Sehr viele Substituierte kiffen. In den meisten Praxen wird das geduldet, sofern der Arzt es nicht als "substitutionsgefährdend" einschätzt. Nur mit TH ist Kiffen nach der Rechtsprechung unvereinbar.
Ich kenne niemand, der wegen Kiffen aus einer Substi geflogen ist (auch wenn es bestimmt solche Ärzte gibt: "Verfestigter BK", nicht geeignet für die Substi).
Cannabis oder Cannabinoide (Dronabinol, Sativex, Marinol) auf Rezept sind grundsätzlich erst zulässig, wenn alle anderen Möglichkeiten erfolglos ausgeschöpft wurden. Das bleibt auch so, wenn das neue Gesetz verabschiedet wurde!
Bis dahin gilt für Medizinalhanf die Genehmigungspflicht des BfArM für den Erwerb aus der Apotheke. Apotheken-Cannabis kostet ca 15.-€ pro Gramm. Äquivalente Mengen von med. THC als Fertigpräparate sind um ein vielfaches teurer.
Für "Suchtkranke" (und das sind Substituierte per Definition!) ist Cannabis auf jeden Fall kontraindiziert, die ärztliche Verschreibung ein "Kunstfehler" und - da BtM - auch strafbar! Der medizinische Dienst der Krankenkassen, der eine Kostenübernahme durch die KK prüfen müsste, wird eine Kostenerstattung bei Substituierten pflichtgemäß ablehnen.
Genehmigten Eigenanbau für "medizinische Zwecke" wird es in D nicht geben, da ein gleichbleibender Wirkstoffgehalt nicht gewährleistet ist, was Arzneimittel von Genussmitteln unterscheidet.
Wenn du eine Chance auf eine legale Cannabisverschreibung haben willst, musst du auf jeden Fall zuverlässig BtM-abstinent sein - ob mit oder ohne Therapie.
Eine "Zwangstherapie" bei Suchtkrankheiten gibt es in D nicht, höchstens die zwangsweise Unterbringung in einer Entziehungsanstalt durch das Gericht statt einer Haftstrafe (§64 StGB). Allerdings ist ohne erfolgreiche Therapie ein Antrag auf Cannabis-Erwerbserlaubnis aussichtslos.
LG
Praxx |
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