Mit 1 Gramm Gras erwischt!

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kruzzer
Anfänger


Anmeldungsdatum: 18.02.2016
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 18. Feb 2016 14:11    Titel: Mit 1 Gramm Gras erwischt! Antworten mit Zitat

Hallo,
ich bin neu hier und wollte euch was fragen. Ich bin 21 Jahre alt und Rauche sehr selten Grass. Ich habe seit 2 Wochen Semesterferien. Habe 1 Woche lang Gras geraucht bis die Polizei uns Kontrolliert hat. Ich rauche kaum und hab nie was dabei, doch genau an diesem Tag habe ich 1 Gramm dabei gehabt und hatte es in meiner Jacke vergessen. Die haben uns Kontrolliert und ich war mir so sicher das ich nichts hab bis er es gefunden hatte, da ist es mir wieder eingefallen. Sie wollten ein Foto von uns wir haben es Verweigert, Drogentest wollten sie nicht und ich habe Aussage verweigert. Ich weis das es sehr dumm war aber ist jetzt passiert.

Jetzt wollte ich fragen was wird auf mich zu kommen? Wird das Verfahren eingestellt? Muss ich mit einer Geldstrafe rechnen? Wie siehts mit einem BTM Eintrag aus den bekomm ich bestimmt oder? Passiert irgendwas mit meinem Führerschein oder meinem Studium?

Ich hoffe auf hilfreiche und nützliche Beiträge.
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ast
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Anmeldungsdatum: 14.03.2012
Beiträge: 3305

BeitragVerfasst am: 18. Feb 2016 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

keine Sorge, Du hast alles richtig gemacht, im Zweifelsfall immer Aussage verweigern.
normalerweise wird bei nur 1g Gras das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt (außer in Bayern vielleicht),
es kann höchstens sein, dass Du noch ne Aufforderung zur Aussage im örtlichen Polizeirevier erhältst, der musst Du aber, soweit ich weiß, nicht nachkommen.
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SPORTFREI
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Anmeldungsdatum: 29.12.2014
Beiträge: 2096

BeitragVerfasst am: 18. Feb 2016 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Strafbefehl mit paar 100eu Strafe wahrscheinlich.
Verurteilt wirste nicht keine sorge.
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kruzzer
Anfänger


Anmeldungsdatum: 18.02.2016
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 18. Feb 2016 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen dank erst mal,
ich kenn mich da wirklich nicht so gut aus und war auch noch nie vorbestraft oder sonst was. Hab das einfach vergessen. Ich hoffe einfach das beste.
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Praxx
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 18. Feb 2016 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kruzzer

Es wird folgendes passieren: Wegen der geringen Menge wird ein Strafverfahren nicht eröffnet bzw eingestellt.

Weil die Polizei nicht gern für den Papierkorb arbeitet, erhält das Strassenverkehrsamt eine Mitteilung, dass du unerlaubt Cannabis besessen hast.

Irgendwann (Wochen bis Monate) erhältst du eine Aufforderung, innerhalb weniger Tage ein verkehrsmedizinisches Gutachten vorzulegen, dass du nicht oder allenfalls selten kiffst und Kiffen und Fahren zuverlässig trennen kannst. Legst du das Gutachten nicht vor, wird deine Fahrerlaubnis widerrufen.

Die genauen Regelungen stehen im §14 der FeV (Fahreignungsverordnung) und den "Begutachtungsleitlinien" der BASt (Bundesanstalt für den Straßenverkehr), google das mal.

Möglicherweise erfolgt auch ein Eintrag im "POLIS" (Polizeiinformationssystem), dass du BtM-Konsument bist. Die Polizei darf das speichern, um ihre Beamten über potenzielle Risiken zu informieren, die von berauschten Straftätern ausgehen können.

Strafrechtlich wird dir sicher nichts passieren, es gibt auch keinen Eintrag im Führungszeugnis.

Bis zur verkehrsmedizinischen Untersuchung solltest du auf jeden Fall abstinent bleiben - die Fristen sind so kurz, dass auch ein einziger Zug an einer Tüte nachgewiesen werden kann. Und danach musst du in jeder Verkehrskontrolle damit rechnen, auf Drogen gecheckt zu werden und ggfs zum Abpinkeln gebeten zu werden.

LG

Praxx
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ast
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 14.03.2012
Beiträge: 3305

BeitragVerfasst am: 18. Feb 2016 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

PS
es kann sein, dass Du eine Aufforderung von der Führerscheinstelle erhältst, Deine Fahrtauglichkeit anhand von Blutwerten o.ä. zu belegen; die Beweispflicht, dass es nicht so ist, liegt auf Deiner Seite.
Das hängt natürlich alles davon ab, ob die Polizei überhaupt die Führerscheinstelle informiert hat, das passiert (noch) nicht automatisch.
momentan kannst Du nicht mehr machen, als abwarten, (ob) was kommt und Füße stillhalten Wink
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ast
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Anmeldungsdatum: 14.03.2012
Beiträge: 3305

BeitragVerfasst am: 18. Feb 2016 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

ups, Praxx war schneller
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SPORTFREI
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Anmeldungsdatum: 29.12.2014
Beiträge: 2096

BeitragVerfasst am: 18. Feb 2016 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ihr seit wieder so ne Spezialisten, wer hat denn von euch schon gesessen?
Oder seit ihr Anwalt?
Wenn er jugendlich wäre,würde es eingestellt oder arbeitsstunden,bei sein alter zu 80% Strafbefehl!
Hab selbst nicht nur 1x mit der Justiz zutun gehabt.
Selbst mit den Führerschein muss nicht sein.
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SPORTFREI
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 29.12.2014
Beiträge: 2096

BeitragVerfasst am: 18. Feb 2016 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

Strafbefehl und Einspruch: Verstoß gegen das BtMG

Amtsgericht Essen - Duisburg - Bochum - Dortmund - Kleve - Krefeld - Geldern - Dinslaken - Düsseldorf - Wuppertal





Vorsicht:

Ein Strafbefehl ist gleich einem Strafurteil !

Vorsicht:

Sie haben eine Frist von 2 Wochen ab Zustellung um Einspruch einzulegen !

Vorsicht:

Strafbefehle sind meist überhöht (Tagessätze/ Tagessatzhöhe) !

Vorsicht:

Härtere Bestrafung möglich, wenn der Einspruch mutwillig oder unbegründet eingelegt wird !

Wir überprüfen bundesweit Ihren Strafbefehl und legen gegebenenfalls Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Wir übernehmen Ihre Vertretung in der Hauptverhandlung:

L o u i s & M i c h a e l i s

Bundesweite Strafverteidigung

Bismarckstr. 7 (Kanzlei am Bismarckplatz)

45128 Essen

Telefon: 0201 - 310 460 - 0

Fax: 0201 - 310 460 - 20

E-Mail: [E-Mail-Adresse aus Datenschutzgründen entfernt. Das Suchtmittel.de-Team]

Internet: http://www.rechtsanwalt-louis.de

Was ist ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl ist eine amtsrichterliche Verfügung, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft ohne Hauptverhandlung ergeht. Kurz, Sie sollen durch den Strafbefehl ohne Gerichtsverhandlung bestraft werden. Sollten Sie einer Hauptverhandlung fern bleiben, kann auf Antrag der Staatsanwaltschaft und mit Zustimmung des Gerichts auch ein Strafbefehl erlassen werden, um die "Sache zu erledigen".

Diese Methode dient in erster Linie der Entlastung der Strafgerichte.

Verhängt werden darf grundsätzlich höchstens eine Geldstrafe oder u.U. eine Freiheitsstrafe mit Bewährung bis zu einem Jahr. Gerade letzteres ist meist ein großer Schock für den Empfänger und sollte sofort einer anwaltlichen Überprüfung unterzogen werden. Denken Sie daran, dass Sie ab 90 Tagessätzen bzw. 3 Monaten Freiheitsstrafe als „vorbestraft“ gelten.

Oftmals wird der Strafbefehl bei dem Verstoß gegen das BtMG: Kokain, Heroin, Haschisch, Marihuana, Amphetamin und XTC angewendet.

Insbesondere sind die Zeiten vorbei, dass nach § 31a BtMG von der Strafverfolgung bei dem Besitz und der Einfuhr einer geringen Menge an Drogen von der Verfolgung abgesehen wird. Der Mythos, dass Verfahren regelmäßig so erledigt werden, kursiert noch rege durch BtM - Kreise und Internetforen.

Insoweit erhalten wir regelmäßig, fast täglich, anrufe von Personen, die mit Verfahren wegen des Verstoßes gegen das BtMG ein Ermittlungsverfahren bzw. ein Strafverfahren anhängig haben. Die Verteidigung von Betäubungsmittelstrafsachen ist ein Spezialgebiet von uns, wobei wir auch die kleineren Verstöße mit einem ordentlichen Schuss Herzblut verteidigen.

Was kann und sollte ich beim Erhalten eines Strafbefehls
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SPORTFREI
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Anmeldungsdatum: 29.12.2014
Beiträge: 2096

BeitragVerfasst am: 18. Feb 2016 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

Lest ma ihr Spezialisten
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kruzzer
Anfänger


Anmeldungsdatum: 18.02.2016
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 18. Feb 2016 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen dank Leute ihr seid echt super!
Ja wie gesagt das letzte mal habe ich vor einer Woche geraucht und rauche auch selten bis gar nicht. Seid dem Vorfall hab ich damit nichts mehr zu tun. Will meine Strafe bezahlen und meine ruhe haben.

Wie sieht es mit dem verkehrsmedizinischem Gutachten aus? Wir da nach dem aktiven THC oder den THC resten verurteilt? Aktives THC hab ich nicht mehr denk ich mal.
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ast
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 14.03.2012
Beiträge: 3305

BeitragVerfasst am: 18. Feb 2016 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

@Sportfrei
schon mal dran gedacht, dass Louis & Michaelis auch nur Kohle machen wollen?
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SPORTFREI
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Anmeldungsdatum: 29.12.2014
Beiträge: 2096

BeitragVerfasst am: 18. Feb 2016 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

Stimmt,alles gelogen,es gibt garkeine Strafbefehle bei den kleinen Diebstählen u BTM Delikten.
Lass gut sein ,kuck ma deine Gerichtssendungen Laughing
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SPORTFREI
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 29.12.2014
Beiträge: 2096

BeitragVerfasst am: 18. Feb 2016 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

kruzzer hat Folgendes geschrieben:
Vielen dank Leute ihr seid echt super!
Ja wie gesagt das letzte mal habe ich vor einer Woche geraucht und rauche auch selten bis gar nicht. Seid dem Vorfall hab ich damit nichts mehr zu tun. Will meine Strafe bezahlen und meine ruhe haben.

Wie sieht es mit dem verkehrsmedizinischem Gutachten aus? Wir da nach dem aktiven THC oder den THC resten verurteilt? Aktives THC hab ich nicht mehr denk ich mal.


Wenn du kiffst,mach es so,dass nix sich ablagert auf den Fettzellen.
Z.b.1x die Woche,oder alle 2.
Denn dann ist auch THC nach etwa 5tagen raus.
THC positiv ist immer scheisse,u gibt immer Probleme.
Das zu beweisen das du inaktives THC drin hast ist nicht einfach.
Für den Staat ist THC Rauschgift, u so wird man behandelt.
Auch wenn gut ist nicht bekifft fahren zu dürfen
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kruzzer
Anfänger


Anmeldungsdatum: 18.02.2016
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 18. Feb 2016 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Können die meine Fahrerlaubnis auch wegen THC Abbaustoffe (THC-COOH) entziehen oder nur wegen dem aktiven THC-Wert (Delta-9 THC)?
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