Verfasst am: 1. Jul 2016 12:30 Titel: Welche Substanzen werden standardmäßig geprüft?
Hallo,
es geht um die Drogentests bei Verkehrskontrollen, sowohl Pinkel-, als auch Wischtests. Welche Drogen werden standardmäßig erfasst?
Auch Benzos und Substis?
Für NRW gilt, dass nur die in der Anlage zu §24a StVG gelisteten Stoffe untersucht werden, da nur deren Konsum im Straßenverkehr eine Straftat ist.
Das sind Alkohol, THC, Kokain, Morphin/Heroin, Amfetamin und Amfetaminderivate.
Die üblichen Substitutionsmittel (Pola, Metha, BUP) werden im Schnelltest NICHT erfasst.
Nur in der Blutprobe wird nach allen die Fahrtauglichkeit beeinträchtigenden Stoffen gesucht, was dann entsprechende Konsequenzen haben kann.
Andere Bundesländer sollen das anders handhaben, dabei besteht aber die Frage der Rechtmäßigkeit der Tests.
Fahren unter Substitut ist auch keine Straftat (ohne typische Fahrfehler), kostet aber trotzdem den Führerschein.
Also: Beikonsum vermeiden, dann darf einer ruhig abpinkeln ohne Risiko!
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