was soll na das jetzt? POSITIV auf Opiate 25ng/ml ?

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Supergau
Anfänger


Anmeldungsdatum: 29.11.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 12. Dez 2009 23:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hier noch interessanter Link für alle Rechtsanwälte:

Berr/Krause/Sachs
_______________________
Drogen im
Straßenverkehrsrecht


PDF file:

http://www.archido.de/index.php?option=com_docman&task=doc_view&gid=1075
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Rote Zora
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 28.05.2009
Beiträge: 1041

BeitragVerfasst am: 13. Dez 2009 01:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hmm,mein reden,Im Urin länger nachweisbar als im Blut... Wink .
Danke supergau Very Happy
lg Zora
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ulla79
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 17.03.2009
Beiträge: 908

BeitragVerfasst am: 13. Dez 2009 12:09    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich weiß, dass bei THC wenn nur noch der Abbauwert erscheint in den Proben kann man daran schon erkennen, wenn jemand wieder konsumiert.

Aber was ich überhaupt nicht verstehe: Rolling Eyes Rolling Eyes Rolling Eyes kann man H wirklich nur ein paar Stunden im Blut nachweisen? Dann würde ja ein "rein" Habhäniger wahrscheinlich niemals entdeckt werden! Z. B. weiß ich auch nicht, ob die JVA das bei meinem Freund festgestellt hat.

Weil wenn jemand vor 8 Stunden was genommen hat und dann Blutprobe machen muss ist er ja wahrscheinlich wieder sauber? Oder versteh ich da grad irgendwas falsch. Wenn jemand täglich konsumiert, dann muss das doch im Blut auch nachweisbar sein? Question

Mir wurde sogar mal erzählt, wenn ich ihn küsse überträgt sich das durch den Speichel und dann wäre meiner auch positiv, obwohl ich in meinem leben noch nie eine Droge genommen hab!

Kürzlich hab ich sogar einen Mohnkuchen mit fast 2 cm dicker Mohnschicht gegessen, schade ist schon 3 Wochen her, sonst hätt ich mal nen Test gemacht...
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Jana
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 02.10.2007
Beiträge: 1470

BeitragVerfasst am: 13. Dez 2009 12:21    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es jetzt also noch Zeugen dafür gibt, dass es von dem Mohn-Brot kommen kann, bist du aus der Sache raus.
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M3V4L0T1
Silber-User
Silber-User


Anmeldungsdatum: 17.08.2009
Beiträge: 296

BeitragVerfasst am: 13. Dez 2009 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

ulla79 hat Folgendes geschrieben:

Weil wenn jemand vor 8 Stunden was genommen hat und dann Blutprobe machen muss ist er ja wahrscheinlich wieder sauber? Oder versteh ich da grad irgendwas falsch. Wenn jemand täglich konsumiert, dann muss das doch im Blut auch nachweisbar sein? Question

Mir wurde sogar mal erzählt, wenn ich ihn küsse überträgt sich das durch den Speichel und dann wäre meiner auch positiv, obwohl ich in meinem leben noch nie eine Droge genommen hab!


Hallo Ulla, der Nachweis von Heroin im Blut kann je nach Qualität und Dosis ca. 8 Stunden gelingen. Solange "wirkt" das Heroin, dann sinkt der Blutpegel und man wird entzügig. Nimmt man abends eine Dosis und morgend nach 12 h wird getest, kann man Glück haben, dass nix nachweisbar ist. Gibt aber auch Ausnahmefälle.
Einen H-Süchtigen wird man immer erkennen, denn selbst wenn er 8 oder 12h kein H nimmt und zur Blutprobe erscheint, dann ist er entzügig.

Mit dem Küssen, dass stimmt nicht. Es müsste schon eine Menge Speichel ausgetauscht werden, bei normalen Kußpracktiken ist das sicher nicht der Fall.
Was ich mir vorstellen könnte: du küsst jemanden, behälst dessen Speichel im Mund und machst dann einen Speicheltest. Aber das ist ja abwegig.

Für die Nachweiszeit gilt immer: die Substanz verschwindet zuerst aus Blut-> Speichel-> Urin -> Haar
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Hydra
Bronze-User
Bronze-User


Anmeldungsdatum: 05.10.2009
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 15. Dez 2009 01:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Supergau,

habe mal meinen Führerschein (1997) verloren wegen Alk. (War mit meinem Freund auf dem Send, haben beide getrunken, er wollte mich dann zusammenschlagen, dachte ich schlafe dann in meinem Auto, nur das Auto war abgeschleppt worden. Habe es gegen 160,- DM ausgelöst, NUR UM ES AN DEN STRASSENRAND ZU FAHREN, UM DA DANN ZU SCHLAFEN. Das Abschleppunternehmen hat mir sofort die Police geordert. Die 5 Meter fahren haben mir das Genick gebrochen, da ich dann doch wohl absolut fahruntauglich war.

Die finanziellen Verluste waren haushoch. Arbeit...

Was ich Dir sagen möchte: Ich bin dann Monat für Monat zum Arzt gegangen, um mir meine relevanten Blutwerte bestätigen zu lassen. Das sind dann Fakten, die keiner umschmeißen kann. Wurden dann aber auch medizinisch für mich gut ausgewertet, ging ja nicht anders. MPU

Hast Du bei Dir nicht einen Multi-Drogentest machen lassen (monatlich)?
Wenn man so was schriftlich hat, dann ist es schon die halbe Miete.

Diese Psycho-Fritzen, denen ist sehr schwer bei zu kommen. Viele Fangfragen.

Ohne Arzt u. Werte geht gar nichts. Reaktionstests, sind doch easy.

Vielleicht hat sich bei Dir auch schon wieder etwas geändert u. Du schreibst dann netterweise.

Man sollte auf keinen Fall ein Gutachten der Straßenverkehrsbehörde vorlegen, aus dem nicht klar hervorgeht, daß man die Fahrerlaubnis zurück erlangen kann.

Du wirst mich jetzt bestimmt hassen, hoffe einfach Du kommst gut daraus.

LG, Hydra
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Supergau
Anfänger


Anmeldungsdatum: 29.11.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 31. Jan 2010 18:03    Titel: So hier mal wieder der Aktuelle Stand Antworten mit Zitat

So hier mal wieder der Aktuelle Stand:

Hatte die Sache ja meinem Anwalt übergeben, der hat darauf hin mit der Zulassungsstelle gesprochen und von dort die Info erhalten hat, ich solle eine Haaranalyse machen und auf Grund dessen das Gutachten überarbeiten lassen.
Das Gutachten wurde zur Zulassungsstelle eingeschickt, vermutlich weil die Frist schon überschritten war, und ein fehlendes Gutachten sowieso zum sofortigen Entzug meines Führerscheins geführt hätte.

Habe aber noch Zeit bekommen die Sache zu klären.

Habe dann versucht bei der „TÜV Süd live Service GmbH“ anzurufen, um einen Termin für eine Haaranalyse aus zu machen, aber leider niemanden erreicht.
Nach mehrmaligen versuchen wusste ich dann auch wieso, die hatten geschlossen, wegen Umzug …. Na toll … wie soll es auch anders sein …. kommen noch Feiertage und Jahreswechsel hinzu …
kann ich keinem Übel nehmen. Also erst mal 3 Wochen warten …

Habe dann aber noch mal bei der Zulassungsstelle angerufen und nach einer alternativen Adresse gefragt, bei der ich einen gültigen Haartest machen lassen kann.
Die hat mir dann zwar eine andere Adresse genannt, mich aber auch darauf hingewiesen, ich sollte besser warten bis das Team von „TÜV Süd live Service GmbH“ wieder aus dem Urlaub zurück ist um meinen Haartest dann dort machen zu lassen, weil dort schon mein Urintest gemacht wurde, und es wahrscheinlich besser für die Überarbeitung meines Gutachtens währe, wenn alle Tests von der selben Stelle beauftragt werden.

Ein nachträglicher Haartest alleine, obwohl er „negativ auf Opiate“ nachweist, spielt für die Zulassungsstelle keine Rolle, weil für sie nur das Ärztliche Gutachten zählt!

– und noch mal eine Fristverlängerung bekommen, allerdings wieder mit der Auflage der sorgfältigen Aufklärung über jeden Termin und Schriftwechsel.


Neues Jahr, neuer ärgerlicher Irrsinn …


Das Team „TÜV Süd live Service GmbH“ ist nun wieder aus dem Urlaub zurück.
Hab dort angerufen, die Sachlage nochmal erklärt, und angefragt ob eine Überarbeitung des Gutachtens möglich ist. Das wusste dort leider keiner, weil die entscheidende Ärztin erst Ende der Woche wieder kommt.
Ich soll erst mal einen Schriftlichen Antrag schreiben.
Hab dann einen Termin zur Haaranalyse für denn Freitag in der darauf folgenden Woche bekommen.

Da mir ein möglicher Tippfehler nicht aus dem Kopf ging (Menschen machen ja bekanntlich auch mal Fehler), hab ich auch gleich noch nach einer Kopie des Original Laborberichts angefragt.

Zwei Tage später liegt der Laborbericht dann auch im Briefkasten, hab eigentlich eher auf Diagramme oder ähnliches gehofft, stattdessen wieder nur zahlen:

Parameter - Verfahren - Ergebnis - Einheit - Cut-off
Amphetamin CEDIA* neg ng/ml 50
Methamphetamin CEDIA* neg ng/ml 50
Methylendioxyamphetamine CEDIA* neg ng/ml 50
Benzodiazepine CEDIA* neg ng/ml 50
Cannabinoide CEDIA* neg ng/ml 10
Cocain-Metabolit CEDIA* neg ng/ml 30
Methadon-Metaboliten CEDIA* neg ng/ml 50
Opiate CEDIA* POS ng/ml 25
Kreatinin Jaffe* 278 mg/dl 20

Die Bemerkungen beziehen sich ausschließlich auf den Untersuchungsumfang. neg = negativ;
= Parameter befindet sich im Akkreditierungsumfang; ** = Untersuchung wurde von einem qualifizierten Unterauftragnehmer durchgeführt

Bestätigung Opiate (Harn) GC/MS**: positiv (Morphin 25 ng/mL)



Hab dann erst mal einen „Antrag auf Überprüfung/Änderung meines Ärztlichen Gutachtens unter Beachtung des Ergebnisses der Haaranalyse“ geschrieben.

Tag der Haaranalyse:
Ist auch nicht grad billig, soll mich 275 € kosten. (Kommt noch mein Verdienstausfall hinzu, aber naja…)
Hab erstmal gefragt was mit meinem „Antrag auf Überprüfung/Änderung meines Ärztlichen Gutachtens …“ ist.
Die Antwort war eindeutig: Ein Ärztliches Gutachten kann nicht geändert werden, auch wenn die Haaranalyse „negativ auf Opiate“ ausfällt!
Begründung: Es könnte ja sein das ich nur einmalig Opiate konsumiert habe und dies ist dann eventuell in einer Haaranalyse nicht nachweisbar?!

Im Zweifelsfalle für denn Angeklagten gibt es hier also wohl nicht.

Die haben sich dann dort nochmal bei der Zulassungsstelle informiert und mir bestätigt dass das wohl vorerst rausgeschmissene Geld währe (würde erst was für eine Eventuell später folgende MPU etwas bringen).
Hab mich dann, weil mein Geld ja nicht auf Bäumen wächst, erst mal dafür entschieden keine Haaranalyse zu machen. Sondern, und wie mir dort geraten wurde, eine „Beschwerde über das Ärztliche Gutachten“ zu schreiben.
Positive Urintests werden in dem Ausführenden Labor 6 Monate aufgehoben und negative 3 Monate.

Auf meine Frage warum man bei Positiven Opiat befunden (vor allem bei dieser geringen Menge 25mg/dl - genau am Grenzwert) auch nicht gleich überprüft, ob es sich dabei um legale Opiate handeln könnte, wurde mir nur gesagt, das man wohl davon ausginge das die Grenzwerte wahrscheinlich nicht ohne Grund so festgesetzt wurden, und man bei positiven befunden, von Illegalem Missbrauch ausgehen müsse.

Es konnte mir aber niemand mit Sicherheit sagen, ob es einen anerkannten Test gibt, der zwischen Illegalen (z.B. Heroin) oder legalen (z.B. Speisemohn) Opiaten unterscheiden kann!

War ca. 5 Wochen vor meinem Urintest das letzte mal beim Haare Schneiden. Ärgert mich nun, das ich jetzt wieder nicht zum Frisör gehen kann, die Zotteln werden immer länger, und ich bekomme schon lang keine anständige Frisur mehr hin…

Hab dann letzte Woche die „Beschwerde über das Ärztliche Gutachten“ geschrieben, und auch Prompt die Betätigung erhalten, dass sie an die zuständigen Gutachter weitergeleitet wurde.

Na, mal sehen was dabei jetzt raus kommt ….

LG Supergau
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Franziiy
Bronze-User
Bronze-User


Anmeldungsdatum: 25.01.2010
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 1. Feb 2010 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

ja das mit den mohnproduckten habe ich auch gehört...man isst mohnproduckte(kuchen,Brötchen,...)und macht einen test..und dieser fällt positive aus...

weis allerdings auch nicht wie viel man essen muss...aber ich glaube 2 mohnbrötchen reichen schon ...um positive zu sein...

Lg Franziiy
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Supergau
Anfänger


Anmeldungsdatum: 29.11.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 5. Feb 2010 18:24    Titel: So, jetzt platzt mir langsam der Kragen! Antworten mit Zitat

So, jetzt platzt mir langsam der Kragen!

Komme heute nach Hause, und finde eine Antwort auf meine Beschwerde im Briefkasten:



Beschwerde über das ärztliche Gutachten vom 23.11.2009

Sehr geehrter Herr ….,

zu Ihrer Beschwerde nehme ich wie folgt Stellung.

Nach Rücksprache mit dem Labor kann ich Ihnen mitteilen, dass es über labortechnische Methoden nicht möglich ist für den auffälligen Opiatbefund einen legalen Ursprung (Speisemohn) von illegalem Ursprung zu unterscheiden.
Auch wird erfahrungswissenschaftlich der Opiatgehalt von Mohnkörnern, die sich auf der Oberfläche von Backwaren befinden, durch die Hitze beim Backen soweit zerstört, dass ein Nachweis nicht mehr möglich ist.
Leider konnten Sie sich mit dem vorliegenden Urinbefund nicht entlasten. Eine nachträgliche Änderung des Untersuchungsergebnisses kann nicht erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

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