Abhängigkeit = Behinderung?

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Aroha
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Anmeldungsdatum: 02.07.2011
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 13. Okt 2012 15:56    Titel: Abhängigkeit = Behinderung? Antworten mit Zitat

Hallo Smile
Ich war letze Woche auf einer Fortbildung zum Thema "Leben mit Behinderungen".
Dort habe ich erfahren, dass laut dem Gesetz jeder Mensch der 6 Monate oder länger seiner Tätigkeit nicht nachgehen kann (auf Grund von körperlicher, geistiger oder psychischer Krankheit), als behindert gilt.

Wenn man nun also die Drogenabhängigkeit nimmt, sind die, die sich in Form einer Langzeittherapie Hilfe suchen und dies 6 Monate oder länger dauert, laut Gesetz "behindert".

Mich würde mal interessieren, was eure Meinung dazu ist?

Liebe Grüße
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Ninka
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 12.10.2012
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 13. Okt 2012 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

ich denke, dass das ganz klar richtig ist. drogenabhängige sind psychisch behindert, und auch teilweise physisch. das hört sich vllt ein bisschen komisch an, aber durch die drogen werden die menschen teilweise körperlich eingeschränkt, und/oder psychisch.
alles eine art der "behinderung"
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realflippy
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 24.10.2011
Beiträge: 1167

BeitragVerfasst am: 13. Okt 2012 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

hallo aroha,

ist irgendwie n interessanter denkansatz des gesetzgebers...wie fast alles was vom gesetzgeber kommt Rolling Eyes

ne behinderung nur an der leistungsfähigkeit der angeblich "behinderten" festzumachen halte ich persönlich für bedenklich...gesellschaftlich und vor dem gesetz aber für nachvollziehbar.

was jetzt mal noch gut wäre, wenn man erfahren würde, ob der gesetzgeber nach einer langzeitthera und der vollkommenen rehabilitation davon ausgeht das die behinderung wieder verschwunden ist...und wie diese auslegung bei rückfällen behandelt wird...da würde ja theoretisch die behinderung wieder durchkommen.

wenn die fragen vom gesetzgeber nicht eindeutig beantwortet werden können halte ich es für ziemlich unausgereift solche pauschalisierungen via gesetz zu erlassen. wie übr. so einige andere gesetze auch...aber andere baustelle^^

lg

flippy
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Ninka
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 12.10.2012
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 13. Okt 2012 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
was jetzt mal noch gut wäre, wenn man erfahren würde, ob der gesetzgeber nach einer langzeitthera und der vollkommenen rehabilitation davon ausgeht das die behinderung wieder verschwunden ist...und wie diese auslegung bei rückfällen behandelt wird...da würde ja theoretisch die behinderung wieder durchkommen.


ich denke das ist genauso wie bei anderen behinderungen... Wie zB bei einem Herzfehler. vor der OP ist man Behindert, nach der OP nicht mehr, weil der Fehler "repariert" wurde.
Natürlich kann nach der OP, das "reparierte" wieder kaputt gehen, also wie ein rüchfall, und man ist wieder behindert...

interessantes thema Smile
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BlancheNeige
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 22.10.2011
Beiträge: 694

BeitragVerfasst am: 13. Okt 2012 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hey,

wirklich eine gute Frage..

Ich habe eine psychische Erkrankung, die in sehr vielen Fällen zur Arbeitsunfähgkeit führt (lt. Arzt) und aufgrund dessen könnte ich bereits jetzt, mit Mitte zwanzig, die Frührente beantragen.
Fast jeder aus meiner Therapiegruppe hatte einen Schwerbehindertenausweis.
Das waren Leute um die 20.
So ähnlich ist es auch bei Sucht. Ab einem bestimmten Grad der Erkrankung wirst du als chronisch krank / behindert eingestuft von der Krankenkasse.
Also, ich muss sagen, ich war erst einmal geschockt, dass meine Erkrankung als Behinderung angesehen wird. Ich finde, das klingt so ausweglos.
Gerade bei Sucht meint man dann, dass es sich gar nicht zu kämpfen lohnt..
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newlife
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 30.11.2011
Beiträge: 1844

BeitragVerfasst am: 13. Okt 2012 17:35    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ab einem bestimmten Grad der Erkrankung wirst du als chronisch krank / behindert eingestuft von der Krankenkasse.


das ist aber wieder "schwammig". Muss man dafür jetzt oft genug zur Entgiftung rennen? Ich hab jetzt nur einen stationären Entzug gemacht und ne LZT. Bin natürlich dadurch schon staatl. anerkannter Alki und somit also auch "behindert". Ich hab aber auch schon davon gehört, dass einige Suchtis nen Schwerbehindertenausweis haben (wegen der Sucht und etwaigen Folgeschäden). Ich bin auch drogeninduzierter Angstpatient, da ginge sicher auch was. Wenn ich aber clean bleiben kann, hab ich diesen ganzen Mist aber nicht, was wohl eine solche "Behinderung" in dem Fall nicht rechtfertigen würde.
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BlancheNeige
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 22.10.2011
Beiträge: 694

BeitragVerfasst am: 13. Okt 2012 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

Entschuldige bitte, newlife, dass ich da nicht so versiert bin und dir nicht alle Kriterien nennen kann. Das ist das, was man mir bei der Therapie damals gesagt hat.
Generell, um mich aufzuklären. Am besten du fragst bei deiner Krankenkasse nach.

Ich habe auch nicht geschrieben, dass alle Suchtkranken einen Schwerbehindertenausweis bekommen.
Ich habe geschrieben, dass ich mit meiner Erkrankung so etwas bekommen könnte, sollte ich es beantragen oder prüfen lassen.

Ich weiß einfach nur, dass man als jahrelang Suchtkranker auch als "behindert" gilt. Alledings glaube ich, dass man schon mehr als eine stat. Entgiftung hinter sich haben muss. Aber auch das weiß ich nicht genau. Hat mich nie wirklich interessiert. Aber du als Alkoholkranker hast natürlich auch physische Schäden (eventuell), sowas wird sicher auch als Kriterium hinzugezogen.

Davon ab ist so ein Auswei alles andere als erstrebenswert und wir können froh sein, wenn dieser Kelch an uns vorüber geht Confused

Und ja, wenn du eine starke, generalisierte Angststörung hast bist du natürlcih auch irgendwo "behindert". Der Begriff verdeutlicht ja bloß, dass man in seinem alltäglichen Leben gehindert wird, es "normal" leben zu können.
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bewa
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Anmeldungsdatum: 30.08.2012
Beiträge: 881

BeitragVerfasst am: 13. Okt 2012 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

oh, no, nicht noch meht sonderregelungen, behindert, ich glaub' es geht los!
oscar pistorius ist auch nicht behindert, sagt er, er wäre einfach "ohne beine", und ich als suchtkranker fühle mich nicht behindert,
ich bin sowieso gegen zuviele regeln und gesetze,
warum haben leute einen behindertenausweis? damit sie hilfe bekommen, wo sie sie brauchen. brauchen suchtkranke mehr hilfe, sind sie besser versorgt mit dem status? ich denke nicht. deshalb:
meine meinung - blödsinn
klar, erstmal verführerisch, monatskarte und sonstige vergünstigungen, aber man hat dann solch einen patientenstatus, der nicht notwendig ist (ist ja so schon komisch manchmal, als substituierter in "normalen" strukturen wie arbeitswelt oder studium...)
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newlife
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 30.11.2011
Beiträge: 1844

BeitragVerfasst am: 13. Okt 2012 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

hat eben beides Vor- und Nachteile. Ich geh jetzt auch mit Sicherheit nicht zum Versorgungsamt und beantrage so nen Ausweis. So krank fühl ich mich jetzt auch tatsächlich nicht.
3 Vorteile als Berufstätiger hats aber allemal. Besserer Kündigungsschutz, Steuerfreibetrag und mehr Urlaub.
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Yolande
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 01.06.2011
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 13. Okt 2012 22:26    Titel: Antworten mit Zitat

Ab einem bestimmten Moment, ja, vielleicht sind es die Monate, in denen man nicht einer Arbeit nach gehen kann, so wie es bei vielen Suchtkranken irgendwann der Fall ist, gilt man nach dem Gesetz als erwerbsunfähig und gilt damit als "behindert". Man darf damit nicht immer geistige oder körperliche Behinderungen vor Augen haben. Eine an Krebs erkrankte Person gilt irgendwann auch als "behindert", was so viel bedeutet wie eingeschränkt zu sein, um in vollem Umfang am Leben der Gemeinschaft teilzunehmen. Das Menschen dann den Stempel "behindert" erhalten, dient eigentlich mehr dazu, sie zu stützen, ihnen zu helfen...sie bekommen bestimmte Gelder wie eine EU-Rente, da sie nicht voll erwerbstätig sind und somit aus dem Topf der Arge rausfallen. Dies dient zum einen dazu, die Arbeitslosenzahlen zu schmälern und zum anderen dazu, dass diesen Menschen geholfen wird, ein würdevolles Leben führen zu können, insofern dies dann noch möglich ist. Der Begriff behindert ist da leider ein wenig irreführend und wird einfach oft auch falsch verstanden, denn behindert ist man nicht nur, wenn man eben eine geistige Behinderung hat, sondern eben auch, wenn man unter einer seelischen Erkrankung leidet und dazu zählt nunmal auch die Sucht. Auf jeden Fall ist jeder Suchti, der als behindert gilt, finanziell besser abgesichert als einer, der Gelder von der Arge bezieht und behindert in seiner aktuellen Lebensgestaltung ist er ja tatsächlich.

LG
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BlancheNeige
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 22.10.2011
Beiträge: 694

BeitragVerfasst am: 13. Okt 2012 22:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde es ehrlich gesagt auch sehr gut, dass es diese Regelung gibt.
Da waren Leute in meiner Gruppe, denen es wirklich enorm schlecht ging.
Wenn man als "normaler" Erwebsloser gemeldet ist, muss man schließlich Auflagen erfüllen. Man muss (glaube ich) Bewerbungen schreiben usw.
Wenn man diese "Behindertenstatus" hat, dann erübrigt sich das.
Es wäre ja total unsinnig jmd. in der Kartei zu haben aber der Arge, der eh nie im Leben arbeiten kann.
Das Problem an der Sache ist aber, dass wenn man einmal diesen Status hat aufgrund einer chronischen Erkrankung, man ihn nie wieder los wird.
Oder irre ich mich da? Ich mein, bei einer chronischen Krankheit- selbst wenn es einem eine zeitlang gut geht, man hat sie ja dennoch.

Naja, ich bin jedenfalls froh, dass man in DE diese Möglichkeit als psychisch kranker Mensch hat. In irgendeiner Bananenrepublik wären Leute würden Leute wie ich bestimmt geächtet werden, weil man es nicht als Krankheit sieht.
Dass es bei uns nicht so ist, dafür liebe ich unseren Sozialstaat.
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realflippy
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 24.10.2011
Beiträge: 1167

BeitragVerfasst am: 14. Okt 2012 05:25    Titel: Antworten mit Zitat

aso...folgendes ist die sachlage

§ 2 Behinderung

(1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.
(2) Menschen sind im Sinne des Teils 2 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.
(3) Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 73 nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen).

Quelle: sgb9 ( da steht och sonst allet wichtije zum thema drin )

eine behinderung wird also über die teilhabe am leben und der gesellschaft definiert.
desweiteren kann eine behinderung auch wieder aberkannt werden bzw zeitlich begrenzt sein..z.b. gibt es bei krebs ja gewisse heilbewährungszeiten.
dafür hat das versorgungsamt gewisse richtwerte für verschiedene arten von krebs.
aso kann es quasi sein, das ich während einer akuten krebserkrankung 100% schwerbehindert bin...nach vollendeter chemo und kurzer genesungsphase (reha usw) auf 50% gesetzt werde und sollte der krebs nach besagter heilbewährungsphase von ca.3-6 jahren ( ist verschieden) ausgeheilt und nicht wieder ausgebrochen sein würde das versorgungsamt mich dann wieder auf 0% setzen.
bei einem erneuten ausbruch ging es dann wieder auf was auch
immer an prozenten..

ähnlich wird es sich auch bei sucht verhalten...aso eigentlich...nach n bissel gelese...find ich die regelung ganz ok.

und zum behindertenstatus und arbeit...betriebe ab einer gewissen größe haben teilweise sogar die pflicht, behinderte menschen einzustellen. das ist gesetzlich ( jetzt fragt mich um diese uhrzeit an nem sonntag morgen bloß nit nach welchem paragraphen Rolling Eyes ) festgelegt. man kann ja nicht immer nur von 100% schwerstbehinderung ausgehen. lernbehinderte, rollstuhlfahrer, menschen mit prothesen usw sind teilweise durchaus noch in der lage einer gewissen tätigkeit nachzugehen um wenigstens bedingt am leben teilzunehmen.
diese menschen haben auch ein anrecht auf vermittelung durch die arge...und auch ein anrecht auf nen ihren fähigkeiten entsprechenden job.


lg und allen einen schönen sonntag Smile

flippy
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Yolande
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 01.06.2011
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 14. Okt 2012 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Leider wollen Unternehmen dennoch kaum Menschen mit einer Behinderung einstellen, denn diese fallen dann ja auch unter einen besonderen Kündigungsschutz und nachdem man ein paar Jahre fleißig durch das Integrationsamt finanziert wird, ist man dem Unternehmen dann schnell eine Last.

LG
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realflippy
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 24.10.2011
Beiträge: 1167

BeitragVerfasst am: 14. Okt 2012 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

ich will jetzt nich noch nen paragraphen abdrucken...aber die genaue regelung steht auch im sgb IX kapitel 2 §71 unter beschäftigungspflicht der arbeitgeber.
aso ob die firmen wollen oder nicht ist eigentlich erstmal egal...die müssen.

ne entlassung oder eine einstellungsverweigerung sollte es wg des eu antidiskriminierungsgesetzes offiziell auch nicht geben...offiziell.
wie das dann gedreht und gewendet...bzw ausgelegt wird, damit sich manche firmen vor ihrer verantwortung drücken können ist dann wieder ne andere geschichte.
da kommt es dann auch auf die kompetenz der sozial- und arbeitsgerichte an.

lg

flippy
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Yolande
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 01.06.2011
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 14. Okt 2012 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

Flippy, das Antidiskriminierungsgesetz und das Gleichstellungsgesetz sind nette Gesetze, die im Grund kaum Wirkung zeigen, denn wenn ein behinderter Mensch die Kriterien der Stelle nicht erfüllt, dann muss er auch nicht eingestellt werden und das ist schnell so gedreht, dass die Kriterien nicht erfüllt sind.
Mein Exfreund zum Beispiel galt als 60 % erwerbsgemindert und wurde eingestellt in seinem Beruf. Dies sah am Ende so aus, dass der AG die Stelle durch das Integrationsamt refinanziert bekam, weil er ja die Quote damit erfüllte und mein Ex für wenig Geld arbeitete als ob er voll erwerbstätig war und so läuft das doch meistens.

Lg
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