Ehrlichkeit vor Doc

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Los Fritzos
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Anmeldungsdatum: 08.09.2015
Beiträge: 982

BeitragVerfasst am: 1. Dez 2015 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

@Phil
Nein, ein projektgebundener Arbeitsvertrag darf nur höchstens zwei Jahre laufen.
Wenn man also mit der Befristung über die zwei Jahre hinausgehen möchte, muss der projektgebundene Vertrag vor Ablauf mit Angabe eines neuen Befristungsgrundes ersetzt werden.

Wer also einen Fünf-Jahres-Vertrag in den Händen hält, darf sich über eine unbefristete Einstellung freuen. Sollte man nach Ablauf der Zeit nicht weiter beschäftigt werden, sollte man dem Arbeitgeber signalisieren, dass man der Meinung ist, dass das Arbeitsverhältnis weiterhin Bestand hat und seine Arbeitskraft anbieten. Sollte der Chef eine andere Meinung haben, muss man unbedingt Kündigungsschutzklage einreichen. Das Verfahren gewinnt man auf jeden Fall. Mindestens kommt es zu einer Abfindungszahlung und einer Nachzahlung von Lohn.

Gruß, Fritze
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Phil78
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 05.12.2014
Beiträge: 479

BeitragVerfasst am: 1. Dez 2015 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Graham (auch wenn du mich ja scheinbar überliest) ich gebe dir recht. Die Politiker werden nichts ändern. Es ist ja schlimm, was Politiker teilweise für Äußerungen von sich geben wenn es über uns "Junkies" geht. Selbst meine Schwägerin die Ärztin ist, hat eine Meinung. Schlimm. Wie zu Zeiten der Hexenverbrennung.

Crazy, da hast du ja auch einen richtigen Glücksgriff mit deinem Arzt.
Bist du immer noch bei dem? Falls ja, wende dich mal an die Vereinigung der Substitutionsärztr (findest du bei googel). Ich hab denen meinen Fall geschildert, und sie mir ein paar Tipps gegeben und angeboten mit meiner Ärztin Kontakt aufzunehmen.

Ich verstehe ja teilweise die Ärzte bei der Gesetzeslage, aber durch ein BGH-Urteil wurde ja bspw. die Verschuldung des Arztes ausgeschlossen, wenn der Patient im Rahmen von Take Home sich eine Überdosis gibt. Natürlich muss der Arzt sämtliche Kontrollen auf Beikonsum etc nachweisen können.

Ich persönlich glaube manche Ärzte wollen die Patienten für irgendetwas bestrafen was bei ihnen selber mal schief gelaufen ist um Leben. In Bremen gibt so einen. Der Sohn von ihm ist an einer Überdosis H gestorben. Und mit der Substi "straft" er nun die Junkies.
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Los Fritzos
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 08.09.2015
Beiträge: 982

BeitragVerfasst am: 1. Dez 2015 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann persönlich nicht aus dem BtMVV oder den Richtlinien entnehmen, dass man TH-Sperre bekommen muss, wenn man dem Doc einen Ausrutscher beichtet.

Mein Arzt verhängt keine Sperre, wenn man seinen Ausrutscher selbst beichtet. Vorraussetzung ist natürlich, dass der Beikonsum beendet wurde bzw. durch Dosisanpassung sofort beendet werden kann.

Nach meiner Meinung verstößt das nicht gegen die Richtlinien.
Der Arzt darf kein TH geben, wenn der Patient BK hat!
Da steht nichts von der Vergangenheit.

Gruß, Fritze
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CrazyMan
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 15.01.2010
Beiträge: 2108

BeitragVerfasst am: 1. Dez 2015 14:24    Titel: Antworten mit Zitat

@losfritzos
Es war kein begrenzter Vertrag, das schrieb ich auch nicht. Nach Jahren kam aber die Kündigung, genau 3 Monate nach Substitution.
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Lugosi
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Anmeldungsdatum: 06.05.2013
Beiträge: 739

BeitragVerfasst am: 1. Dez 2015 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

sicherlich ist die Situation für viele Beteiligte eher suboptimal,
sowohl für Patient, als auch für Mediziner/innen.
Auch wenn ich mich gut bis sehr gut in die Lage vieler Mediziner
hinein versetzen kann.
In der Substitution hab ich einiges erlebt, von BK, Überdosis, bis
hin zum Erschleichen von cia 1,5 L Pola. Ich möchte mit keinem
Mediziner tauschen, eigentlich möchte ich auch nicht mit mir
tauschen Confused
Klar, ich habe auch keine Lust mir jeden Tag das Pola in der
Praxis abzuholen, sicherlich hätte ich das Zeug auch lieber
zuhause und würde es lieber dann nehmen, wenn ich es
brauche, doch TH kann ich mir erstmal wieder abschminken,
da THC zum Beikonsum zählt. Selbstverständlich hätte ich
1000 Gründe, weshalb ich TH verdiene und selbstredend bin
ich absolut glaub- und vertrauenswürdig, doch das sieht mein
Arzt anders.
Natürlich weiß mein Arzt, das ich nun über fünf Monaten frei
von Opiaten, Kokain, Alk, Pillen usw. bin, doch leider hab ich
das THC im Urin, somit fällt TH einfach flach zumindest zZ!
Alk ist dabei nicht das Problem, Hauptsache ich bin zur
Ausgabezeit nüchtern, danach könnte ich Trinken bis zum Umfallen,
bzw. bis zum Atemstillstand.

Schon seltsam diese gesetzlich verordnete Sorgfaltspflicht!
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Phil78
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 05.12.2014
Beiträge: 479

BeitragVerfasst am: 1. Dez 2015 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, wenn ich dich das Frage. Warum hast Du die Kündigung bekommen? Wegen der Substi?
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Phil78
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 05.12.2014
Beiträge: 479

BeitragVerfasst am: 1. Dez 2015 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

@los Fritzos. Grundsätzlich hast Du recht, aber bei wissenschaftlichen und künstlerischen Arbeitnehmern darf die Befristung bis 6 Jahre dauern. Und bei älteren Mitarbeitern, die 52. Lebensjahr vollendet haben und vorher mindestens 4 Monate arbeitslos waren, darf ohne vorliegenden Sachgrund bis zu 5 Jahre befristet werden. Wie immer, keine Regel ohne Ausnahme.
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Los Fritzos
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 08.09.2015
Beiträge: 982

BeitragVerfasst am: 1. Dez 2015 17:18    Titel: Antworten mit Zitat

@Phil
Ja, das stimmt. Theoretisch ist auch ein projektbezogener Arbeitsvertrag auf die Dauer von etwa 5 oder noch mehr Jahren möglich.
Allerdings ist es gefährlich, einen solchen Arbeitsvertrag zeitlich zu befristen, da er eigentlich durch die Projektbindung befristet ist. Hier könnte eine ungeschickte Formulierung dafür sorgen, dass beide Befristungen sich gegenseitig ungültig machen.

Ein Chef sollte zur eigenen Rechtssicherheit nie einen projektbezogenen Arbeitsvertrag mit einer festen Ablaufzaufzeit ausstellen. Schnell kann hier ein Gericht unterstellen, dass das Projekt nur ein vorgeschobener Grund für eine Befristung auf mehrere Jahre ist.
Der Vertrag sollte immer automatisch enden, wenn auch das Projekt endet.

Zur Planungssicherheit des Arbeitnehmers sollte dann nur im Vertrag stehen, welche Mindestlaufzeit für dieses Projekt vorgesehen ist und dass bei frühzeitiger Beendigung des Projektes der Arbeitsvertrag automatisch bis zum Ende der veranschlagten Projektzeit zur Arbeitsmarktorientierung des Arbeitnehmers fortgesetzt wird. Der Arbeitsvertrag wird somit automatisch ersetzt und die Rechtssicherheit bleibt für beide Seiten bestehen.

Gruß, Fritze

PS: Aber in diesem Thread geht es ja um was ganz anderes! Wollen wir uns also mehr auf das Wesentliche konzentrieren
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Phil78
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Anmeldungsdatum: 05.12.2014
Beiträge: 479

BeitragVerfasst am: 1. Dez 2015 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, du hast Recht. Eins noch dazu: ich persönlich halte nicht viel von Befristeten Arbeitsverträgen.

Meine Ärztin hat damals gesagt, wenn mal ein Ausrutscher passiert, dann soll man bescheid sagen, aber das Take Home wäre für drei Monate (glaube ich) erstmal weg. Versucht man sie zu besch... dann gibt es zwei Verwarnungen und dann fliegt man raus.

Ein Bekannter von mir ist bei einer anderen Ärztin hier (es gibt zwei hier) in Substi. Er hat THC, H und ab und zu Benzos als Beikonsum. Das ist bei der Ärztin bekannt. Er hat aber auch kein Take Home, dass ist ihm aber egal. Was mich wundert, dass er nicht raus fliegt, obwohl er ständig diesen Beikonsum hat. Wie sehr viele Patienten da. Pusten muß man da auch vor der Vergabe. Aber da muss auch nicht unbedingt 0,0 sein... ich dachte das ständiger Beikonsum auch ein Ausschlußkriterium wäre?
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Los Fritzos
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 08.09.2015
Beiträge: 982

BeitragVerfasst am: 1. Dez 2015 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

Warum führt ein gelegentlicher Konsum von THC zur Unterbrechung vom TH?


Es heisst ja in den Richtlinien der Bundesärztekammer:
Zitat:
TH setzt voraus, dass der Patient stabil keine weiteren Substanzen konsumiert, die zusammen mit der Einnahme des Substitutionsmittels zu einer gesundheitlichen Gefährdung führen können.


Auch aus der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung geht diese Formulierung hervor.

Zitat:
(...)darf der Arzt dem Patienten eine Verschreibung über die für bis zu sieben Tage benötigte Menge des Substitutionsmittels aushändigen und ihm dessen eigenverantwortliche Einnahme erlauben. Die Aushändigung einer Verschreibung (...) ist insbesondere dann nicht zulässig, wenn die Untersuchungen und Erhebungen des Arztes Erkenntnisse ergeben haben, dass der Patient

1.
Stoffe konsumiert, die ihn zusammen mit der Einnahme des Substitutionsmittels gefährden,
2.
unter Berücksichtigung der Toleranzentwicklung noch nicht auf eine stabile Dosis eingestellt worden ist oder
3.
Stoffe missbräuchlich konsumiert.


Meine Frage ist also;

Führt deine gleichzeitige Einnahme von THC und einem Substitut zu einer (gesundheitlichen) Gefährdung oder ist dies tatsächlich als Missbrauch anzusehen?

Gruß, Fritze
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Phil78
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Anmeldungsdatum: 05.12.2014
Beiträge: 479

BeitragVerfasst am: 1. Dez 2015 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

Da gibt es, glaube ich, ein Urteil zu. Es ist also ein Stoff der missbräulich genommen wird. Und ich glaube sogar, dass es ein BGH Urteil ist.
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Los Fritzos
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Anmeldungsdatum: 08.09.2015
Beiträge: 982

BeitragVerfasst am: 1. Dez 2015 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

In dem BGH-Urteil vom 28,1.2014 steht so schön, dass für eine Substitutionsbehandlung eine berechtigte Erwartung zur Beherrschbarkeit des Beikonsums vorliegen muss.

Man darf also trotz Beikonsum die Substitutionsbehandlung (weiter) durchführen, wenn noch berechtigte Aussichten darauf bestehen, den zusätzlichen Konsum von Betäubungsmitteln zu beherrschen, indem dieser zunächst eingeschränkt und schließlich abgestellt wird.

Bei Take-Home ist das BGH von einem Monat ausgegangen, nachdem die UK einen Beikonsum angezeigt hat. Drei Monate ist schon heftig, oder?

Das Problem besteht wohl darin, dass ein Arzt immer die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Beurteilung berücksichtigen muss. Allerdings finde ich bei Google nichts, was auf eine Gefahr beim gleichzeitigen Konsum von THC und einem Substitut schließen lässt.

Ich bin deswegen der Meinung, dass ein kontrollierter Beikonsum von THC nicht automatisch zur Beendigung vom TH führen muss. Einige Ärzte handhaben dies auch so, bzw. kontrollieren sie vorsorglich nicht auf THC.

Mein Arzt kontrolliert zum Beispiel nur auf folgende Substanzen:

Opiate (Morphin-3-Glucuronid)
Benzos
Buprenorphin
Amphetamin
Kokain
Methadon (EDDP)

Ihm ist das auch Jacke, dass dieser Test nicht erfasst, ob ich Heroin-Beikonsum habe, da er ja sowieso immer auf Opiate positiv anzeigt. Ich nehme ja Substitol.


Gruß, Fritze
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Dr.Mabuse
Foren-Guru
Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 19.02.2015
Beiträge: 4074

BeitragVerfasst am: 1. Dez 2015 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Grad wenn jemand wieder arbeiten will,sein Leben in eine Positive richtung führen will...scheinen mir vom Staat eher noch Steine in den Weg gelegt zu werden,als diese Menschen wirklich zu unterstützen...

Es muss doch als Arzt,möglich sein,sein gegenüber zu Beurteilen,an auftreten Benimm Regeln usw...

Und das Argument mit Todesfällen usw. ist doch nur noch Lächerlich...

Jedes Jahr sterben in Deutschland weit über Hunderttausend Menschen,am Zigaretten Rauchen,damit scheint unser Staat kein Problem zu haben,füllt es die Kassen doch Ordentlich,und manch einem Raucher,braucht auch keine Rente mehr ausgezahlt zu werden...

Die Doppelmoral,die Deutschland mittlerweile hatt,ist von Amiland nicht mehr weit entfernt...
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Phil78
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 05.12.2014
Beiträge: 479

BeitragVerfasst am: 1. Dez 2015 21:23    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Mabuse, meine Ärztin hat dazu gesagt, Alkohol und Zigaretten sind ja auch keine illegalen Drogen.
Und schuld an den Gesetzen ist doch die CDU. 2011 hatten ein paar Politiker eine Eingabe gemacht, Take Home auf 30 Tage zu erhöhen. Und es ist gescheitert an der CDU. Und solange die an der Macht sind wird sich gar nichts ändern. Und die Ärzte die nicht wollen das ihren Patienten was gutes wiederfährt verstecken sich hinter den Gesetzen.
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CrazyMan
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 15.01.2010
Beiträge: 2108

BeitragVerfasst am: 2. Dez 2015 00:02    Titel: Antworten mit Zitat

Phil78 hat Folgendes geschrieben:
Sorry, wenn ich dich das Frage. Warum hast Du die Kündigung bekommen? Wegen der Substi?

Mit Beginn der Sub auf 35mg Pol fühlte ich mich nach 1 Stunde jeweils derart platt, dass ich mich erst einmal hinlegte. Durch ein HomeOffice war mir das möglich. Wie narkotisiert wurde ich irgendwann wach und versuchte zu arbeiten. Es fehlte aber plötzlich jegliche Motivation, statt dessen verschob ich es in die Nachmittags-, dann in die Abendzeit. Da es spät abends war, konnte ich es ja auch früh morgens nachholen. So ging es weiter, ich bekam das Projekt nicht fertig, war nur noch ein träger Sack, der rund um die Uhr schlafen konnte. Einmal schaffte ich es von Freitag Abend bis Sonntag Morgen durchzuschlafen, stand nur für den Gang zum Arzt auf, bis ich mich zwang, wach zu bleiben.

Tja, so ging es 3 Monate. Irgendwann lud mich der Arbeitgeber ein ins Büro, ich ahnte, was kommt und es bestätigte sich. Daher nahm ich es locker auf, ich war innerlich vorbereitet, hätte an der Stelle des Arbeitgebers genauso gehandelt. Es war sogar eine Erleichterung, ich wusste, so hat es keinen Sinn mehr. Für meinen Job muss ich geistig topfit sein.

Nach einigen Monaten gewöhnte ich mich an das Sub. Für die Arbeitsstelle war es allerdings zu spät. Gerne hätte ich es eingeteilt, morgens und abends je die Hälfte, doch laut Doc sei es ohnehin Einbildung, wenn gemeint würde, erst sei es zu viel, abends dann irgendwie zu wenig. Die ersten Monate besteht zudem keine Chance auf TK.
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