Vorübergehendes Fahrverbot

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Yez
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 20.04.2016
Beiträge: 2974

BeitragVerfasst am: 17. Jun 2016 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Morgen,

dimoh ,
würde mich natürlich nicht selbst melden .
Habe mich auch nicht sehr deutlich ausgedrückt.
Kann man dann schnell missverstehen.

Liebe Grüße



graham ,
von der Amtshilfe habe ich schon mal gehört.
Weiß aber nicht genau , wann und wo " sie " angewendet wird .

Liebe Grüße.




Seppel,
ich sehe es auch so , dass es niemand etwas angeht.
Allerdings ist es mit der Verhältnismäßigkeit schwierig. ( meine persönliche Meinung )
Würde ich jetzt fahren ( was ich nicht mache ) und einen Unfall verursachen,
dann wüsste ja niemand über meinen Epi-Anfall .
Somit dürften theoretisch keine Konsequenzen folgen.

Liebe Grüße



Hallo Haschgetüm ,
bei einer Nachbarin, hat der Psychologie auch ein vorübergehendes Fahrverbot ausgesprochen.
Er hat es der Behörde nicht gemeldet , da es nur vorübergehend ist ?
Ist natürlich nur vom Hörensagen.

Liebe Grüße



Hallo George ,
natürlich ist es die Klügste Lösung, sich dran zu halten.
Nach meiner Erfahrung, aber nicht mit Alkohol zu vergleichen.

Liebe Grüße



Hallo nebukadnezar und mikel,

ihr habt absolut recht . !
Unter Opiate kann man zu 100% aufmerksam und mit einem super schnellen Reaktionsvermögen , sein Fahrzeug führen.
Ich behaupte mal , dass ich besser fahre als viele andere , auf den Straßen.
Vor allem bezogen auf Reaktionsvermögen und Unfallvermeidung ( ausgelöst der anderen Fahrer )
Musste wegen der Einnahme der Opiate, einen Reaktionstest machen .
Ergebnis: überdurchschnittlich schnelles Reaktionsverhalten.
Habe zusätzlich, eine " Fahrstunde " genommen.
Nur zu meiner eigenen Sicherheit. Da die eigene Wahrnehmung oft anders ist als die tatsächliche.
Ergebnis: überdurchschnittliches, aufmerksames und sicheres fahren.
Und das als Frau .
nebukadnezar, irgendwie ist es schon beruhigend, dass die Akte beim STVA sauber ist .

Liebste Grüße Yez

Lieben Dank an alle , für eure Posts .


mesut ,
sehr aufschlussreiche Antwort von dir !
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mesut976
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 15.02.2015
Beiträge: 930

BeitragVerfasst am: 17. Jun 2016 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

Bitte schön, ich musste auch erstmal lachen, als ich gelesenhabe, dass ein Arzt Fahrverbote erteilt 😂
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Yez
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 20.04.2016
Beiträge: 2974

BeitragVerfasst am: 17. Jun 2016 11:59    Titel: Antworten mit Zitat

Wofür Bitteschön,
keiner hat sich bei dir bedankt !
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mesut976
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 15.02.2015
Beiträge: 930

BeitragVerfasst am: 17. Jun 2016 12:09    Titel: Antworten mit Zitat

Arzt= Fahrverbot 😂😂

Wie kommt man zu so einer Frage, wo lebst ? Im Dschungel ?
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Haschgetüm
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 26.03.2015
Beiträge: 2502

BeitragVerfasst am: 17. Jun 2016 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Hallo Haschgetüm ,
bei einer Nachbarin, hat der Psychologie auch ein vorübergehendes Fahrverbot ausgesprochen.
Er hat es der Behörde nicht gemeldet , da es nur vorübergehend ist ?
Ist natürlich nur vom Hörensagen.


Naja, es ist ein Unterschied ob einem Ärzte vom Fahren abraten, oder ob ein Verbot ausgesprochen wird. Wink MIr wurde auch empfohlen besser für ein paar Wochen kein Auto zu fahren, aber verbieten können sie einem das erst Mal nicht, dafür müssten sie ja den Führerschein einziehen oder ähnliches Wink
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mesut976
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 15.02.2015
Beiträge: 930

BeitragVerfasst am: 17. Jun 2016 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

Arzt= Fahrverbot 😂😂

Wie kommt man zu so einer Frage, wo lebst ? Im Dschungel ?
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Kamikaze1970
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 16.01.2014
Beiträge: 420

BeitragVerfasst am: 24. Jun 2016 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Arzt darf natürlich kein Fahrverbot aussprechen.
Aber er darf seine Schweigepflicht brechen, und der Straßenverkehrsbehörde mitteilen, daß z.B. sein Patient wegen eines psychischen Leidens (oder Einnahme bestimmter Medikamente) zum Führen eines KFZ´s ungeeignet ist,
sich aber weigert, das Auto nicht mehr zu benutzen.
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Oxynaut
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 31.01.2012
Beiträge: 725

BeitragVerfasst am: 24. Jun 2016 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

Das halte ich für ein Gerücht.
Praxx, bitte übernehmen Sie! Smile
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nebukadnezar
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 26.08.2015
Beiträge: 4292

BeitragVerfasst am: 24. Jun 2016 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Es empfiehlt sich aus juristischen Gründen, nur im Ausnahmefall und bei schwerwiegender Gefahr, z.B. für die Sicherheit des Straßenverkehrs, die ärztliche Schweigepflicht zu brechen und die Exekutive zu informieren. In diesem Fall kann sich der Arzt auf den rechtfertigenden Notstand berufen.


aus:

http://www.der-arzneimittelbrief.de/de/Artikel.aspx?J=2009&S=89

LG N
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Kamikaze1970
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 16.01.2014
Beiträge: 420

BeitragVerfasst am: 24. Jun 2016 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

Wie Nebuk schon geschrieben hat, entspricht dies der Wahrheit. Ich habe es von:
https://books.google.de/books?isbn=3662058472

Desweiteren hatte ich in meiner langjährigen Substi-Praxis einen solchen Fall mitbekommen. Ein Substituierter, der seinen Alkoholkonsum stark einschränken sollte, bekam dafür Rivotril/ Clonazepam verschrieben.
Trotz Aufforderung, die nächste Zeit nicht mit dem Auto zu kommen, fuhr Patient xy jeden Tag mit dem Auto vor.
Dann informierte der Doc das Straßenverkehrsamt und die Polizei, die den Betreffenden abfing. Führerschein war danach natürlich weg.
Aber alles rechtens!
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Dr.Mabuse
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 19.02.2015
Beiträge: 4074

BeitragVerfasst am: 24. Jun 2016 17:31    Titel: Antworten mit Zitat

Seit wann wird für eine Alkoholreduktion,Rivotril/Clonazepam verschrieben?

Was war das für ein Pferdemetzger?...
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Oxynaut
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 31.01.2012
Beiträge: 725

BeitragVerfasst am: 24. Jun 2016 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

Krass, Danke für den Link. Hät ich nie gedacht, daß es da Ausnahmen gibt. Kannte das bisher nur von Anwälten.
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JP
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 22.01.2015
Beiträge: 1554

BeitragVerfasst am: 24. Jun 2016 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

nebukadnezar hat Folgendes geschrieben:


Dann dürfte ja kein Schmerzpatient oder stabil Substituierter Auto fahren?
Als Opiat erfahrener und stabil eingestellter Patient reagierst du genau so schnell wie jeder anderer im Strassenverkehr. Probleme könnte es höchstens geben, wenn die Wirkung der Opiate nachlässt und die Schmerzen/ Entzugsersch. den Fahrer ablenken.

LG N


nebukadnezar selten so einen Bullshit gelesen Shocked Rolling Eyes.

nebukadnezar entschuldige die Ausdrucksweise, ich mag deine Beiträge,
und würde am liebsten, nicht so heftig darauf antworten Crying or Very sad,
aber das Thema ist einfach zu wichtig und im schlimmsten Fall kann es auch gefährlich werden,
darum nimm es mir bitte nicht böse Rolling Eyes.

Zum Thema,

auch ich war der festen Überzeugung das mich die Opioide nicht negativ beeinflussen würden,
dachte ich könnte genau so schnell reagieren wie jemand ohne Opioiden Wink,
aber als ich ende letzten Jahres mit dem Kick/Thaiboxen angefangen hatte,
war meine einzigste Sorge,
das ich durch die Opioid die schmerzen nicht richtig wahrnehmen könnte,
aus dem Grund habe ich mich in einem Kampfsport Forum angemeldet,
und wollte eigentlich nur wissen wie das mit den Schmerzen ist,
aber niemand hat mir meine frage beantwortet,
es ging nur darum das ich mit Opioiden oder Opiaten auf gar keinen Fall Kampfsport machen sollte,
weil meine Reaktionsfähigkeit total negativ beeinflusst wird,
dachte erst was labbern die für eine Scheiße,
und habe trotzdem mein Ding gemacht.

Schon beim ersten Training fingen die Probleme an,
zum warm machen sollten wir Seilhüpfen machen,
eine Übung die dich richtig anstrengen tut,
aber bei der du auch richtig schnell reagieren musst,
ich habe es nie mehr als zwei drei mal geschafft,
bevor ich mir die Seile wieder an die Beine gehauen hatte.

Bei jedem Training, bestimmt 10 x habe ich alles in meiner macht stehende versucht,
das zu schaffen,
aber es war unmöglich, irgendwann habe ich in der zeit dann was anderes gemacht.

Beim boxen selbst konnte ich zwar keine Probleme feststellen,
ich hatte aber trotzdem oft das Gefühl, das wenn der Trainer uns neue Techniken beigebracht hat,
ich länger als andere brauchte um es 100% zu verstehen.

Also wenn du richtig geforderst wirst, merkt man schon den Einfluss von den Opioiden.

Und wenn es um Leben und Tod geht und man innerhalb von milisekunden reagieren muss,
würde ich mich nicht auf mich selbst verlassen Wink

Also wäre schön wenn man in Zukunft nicht so schreibt als seie es eine Tatsache das man mit Opioiden genau so schnell reagieren kann,
das ist leider nicht so, nur kommt man im Alltag nicht oft in Situationen in denen man merkt das man schlechter reagiert.

LG.JP
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Dr.Mabuse
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 19.02.2015
Beiträge: 4074

BeitragVerfasst am: 24. Jun 2016 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ich halte ein Stabil auf Opiate eingestellten Mensch als Verkehrstauglicher,wie ein Normalo,der das Handy am Ohr hatt,das Lenkrad mit nur einer Hand hält,und durch die Gespräche Exstremst abgelenkt ist...die Strafen hierfür sind Lachhaft...

Oder Fernfahrer,die Total übermüded seit 10 Stunden am Steuer sitzen...

Die wenigsten Unfälle passieren Übrigens unter Alkohol Drogen usw...

Überhöhte Geschwindigket,kein Sicherheitabstand,den Wetterverhältnissen unangebrachtes Fahren,sind seit Jahrzehnten auf Nummer eins...

Die Strafen im Ausland,z.b bei Geschwindigkeitsüberhöhung,sind um ein Vielfaches Höher,als hier in Deutschland...


Gruß Helge Samström...
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Praxx
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 24. Jun 2016 22:27    Titel: Antworten mit Zitat

Opioide und Stassenverkehr sind eine eigenartige Situation.

Wer unter dem Einfluss verschriebener Opioide Auto fährt, darf das tun und begeht keine "Straftat" - hier greift der "Verschreibungsvorbehalt".
Allerdings ist besondere Sorgfalt angebracht - wer mit erkennbar eingeschränkter Fahrtauglichkeit einen Unfall baut, ist dran. Das gilt übrigens für alle Arzneimittel - auch BZD, Blutdruckmittel oder Psychopharmaka.

Was anderes ist die fehlende Fahreignung, die allen von Drogen und/oder Arzneimitteln Abhängigen unterstellt wird. Weil angeblich alle Abhängigen an mehr oder weniger ausgeprägtem Kontrollverlust leiden und deshalb immer die Gefahr besteht, dass sie sich berauscht ans Steuer setzen, gelten sie als dauerhaft nicht fahrgeeignet und dürfen ihren Führerschein nur nach erfolgreicher Entwöhnung und nachweislicher Abstinenz über mindestens ein Jahr zurückbekommen.

Da die Feststellung einer Opioidabhängigkeit Voraussetzung für eine Substitutionsbehandlung ist, gelten alle Substituierten grundsätzlich als "nicht fahrgeeignet"

Ärzte sind in keinem Fall verpflichtet, eine Meldung ans Strassenverkehrsamt zu machen, dürfen dies allerdings, wenn Betroffene immer wieder in berauschtem Zustand fahren und so andere gefährden.

LG

Praxx
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