Kein urlaubsrezept für Deutschland?

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shaitan
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 05.03.2015
Beiträge: 115

BeitragVerfasst am: 11. Aug 2016 06:21    Titel: Antworten mit Zitat

Bei uns gibt es auch speicheltests, aber nur selten, ich bin jetzt über 1 Jahr dort und musste ihn 2 mal machen. Ansonsten wöchentlich Sicht uk, wobei ich mittlerweile nur noch alle 2 Wochen abgeben muss.
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Lillian
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 22.05.2013
Beiträge: 3894

BeitragVerfasst am: 11. Aug 2016 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

Praxx hat Folgendes geschrieben:
Lillian hat Folgendes geschrieben:
Er muss Dir das Rezept für 2 Wochen ausstellen. So'm Quatsch gibt es nicht, das er sagt, das es Rezepte nur für Ausland gibt.


Da irrst du dich gewaltig, Lillian! Take-home-Rezepte für mehr als 7 Tage dürfen nach der BtmVV tatsächlich ausschließlich für Auslandsreisen ausgestellt werden.
Dafür muss außerdem eine Bescheinigung über das Mitführen von BtM ausgestellt worden sein - und die Verordnung für mehr als 7 Tage muss dem zuständigen Gesundheitsamt angezeigt werden.
Die rechnen das übrigens tatsächlich nach, ob auch wirklich nicht für mehr als 30 Tage innerhalb von 365 Tagen rezeptiert wurde!

LG

Praxx


Wenn ich 2 Wochen in den Urlaub gefahren bin, habe ich für 2 Wochen Rezepte mitbekommen um mir das dann in der jeweiligen Apotheke zu holen.
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nebukadnezar
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 26.08.2015
Beiträge: 4292

BeitragVerfasst am: 11. Aug 2016 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

Lillian hat Folgendes geschrieben:
Praxx hat Folgendes geschrieben:
Lillian hat Folgendes geschrieben:
Er muss Dir das Rezept für 2 Wochen ausstellen. So'm Quatsch gibt es nicht, das er sagt, das es Rezepte nur für Ausland gibt.


Da irrst du dich gewaltig, Lillian! Take-home-Rezepte für mehr als 7 Tage dürfen nach der BtmVV tatsächlich ausschließlich für Auslandsreisen ausgestellt werden.
Dafür muss außerdem eine Bescheinigung über das Mitführen von BtM ausgestellt worden sein - und die Verordnung für mehr als 7 Tage muss dem zuständigen Gesundheitsamt angezeigt werden.
Die rechnen das übrigens tatsächlich nach, ob auch wirklich nicht für mehr als 30 Tage innerhalb von 365 Tagen rezeptiert wurde!

LG

Praxx


Wenn ich 2 Wochen in den Urlaub gefahren bin, habe ich für 2 Wochen Rezepte mitbekommen um mir das dann in der jeweiligen Apotheke zu holen.


Kann er ja machen, nur dürfen darf er eigentlich nicht Crying or Very sad Evil or Very Mad

LG N
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Praxx
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 25.07.2014
Beiträge: 3203

BeitragVerfasst am: 11. Aug 2016 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Nebu,

dann ist dein Doc eines von den dummen Schafen, die sich keine Gedanken um die Vorschriften machen, bis plötzlich die Zulassung + Approbation weg und eine BtM-Vorstrafe eingetragen ist - danach ist das Gejammer groß...

"Nicht dürfen" in der Substi bedeutet: Wer es trotzdem macht, macht keine Substitutionsbehandlung mehr, sondern betreibt "gewerbsmäßige unerlaubte Betäubungsmittelüberlassung" - so schaut's aus!

LG

Praxx
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nebukadnezar
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 26.08.2015
Beiträge: 4292

BeitragVerfasst am: 11. Aug 2016 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

praxxibaby, haste denn richtig gelesen? Cool

btw, der nebu hat schon länger keinen Substiarzt mehr, aber der war wohl bei meiner Sub -abgesehen von den letzten Monaten - tatsächlich einer der von dir so bezeichneten " dümmsten Schafe" ( zu meinem Glück). Very Happy War halt nen´netter Kerl! Ich ja auch! Very Happy

LG N
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Leviathan
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 30.03.2013
Beiträge: 983

BeitragVerfasst am: 11. Aug 2016 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

Praxx hat Folgendes geschrieben:
Hallo Nebu,

dann ist dein Doc eines von den dummen Schafen, die sich keine Gedanken um die Vorschriften machen, bis plötzlich die Zulassung + Approbation weg und eine BtM-Vorstrafe eingetragen ist - danach ist das Gejammer groß...

"Nicht dürfen" in der Substi bedeutet: Wer es trotzdem macht, macht keine Substitutionsbehandlung mehr, sondern betreibt "gewerbsmäßige unerlaubte Betäubungsmittelüberlassung" - so schaut's aus!

LG

Praxx


Man kann ja alles übertreiben! Jeder vernünftig denkende Mensch hat Verständnis dafür, dass es im Umgang mit verschreibungsfähigen BtM Regelen geben muss. Typisch deutsch ist es aber, diese Regeln so restriktiv zu definieren, dass manche Ärzte, und sei es nur aus einer einfachen Fahrlässigkeit heraus oder, weil diese Ärzte einfach menschlich denken und handeln, stets Gefahr laufen, in Konflikt mit der Strafjustiz zu gelangen.

Die Regeln gehören reformiert!

Dazu müsste aber erst CDU/CSU in der Versenkung verschwinden.

LG der Leviathan
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