Ich habe schon mal darauf hingewiesen, dass die Rettungsleitstelle erstmal keine Befugnis hat, die Polizei zu informieren.
Tut sie es dennoch, muss das an die Öffentlichkeit:
Die Schweigepflicht soll gewährleisten, dass auch der Rechtsbrecher ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen kann, ohne sich damit einer Verfolgung auszusetzen. Eine Beiziehung der Polizei in Drogennotfällen führt dazu, dass Rettungskräfte nicht oder zu spät informiert werden und Menschen unnötig in Lebensgefahr geraten oder sterben.
Eine Verquickung von Rettungsleitstelle und Polizeinotruf ist unzulässig, wo sie praktiziert wird, muss das beendet werden.
Ist die Polizei erst vor Ort, wird sie nämlich mit dem Argument "Gefahr in Verzug" den rechtlichen Schutz der Wohnung missachten und nach Drogen und Konsumenten suchen, Personalien feststellen etc.
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