Substitution laut Gesetzeslage-welcher Patient darf subst...

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realflippy
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 24.10.2011
Beiträge: 1169

BeitragVerfasst am: 13. Jul 2013 17:18    Titel: Antworten mit Zitat

no prob cowboy..wollte dat nur inne richtige richtung lenken Cool

lämmi...nein..klein beigeben liegt mir auch nicht sonderlich...
nur nach den janzen tiefschlägen die die deutsche drogen und suchtpolitik der letzten monate versetzt bekommen hat bin ich momentan etwas...mhhh...müde was den kampfesgeist betrifft.
unter ner regierung spd/grüne würde es auch nicht viel anders laufen...vielleicht würden sich einzelne kleine punkte etwas aufweichen lassen aber n umschwung ist auch mit denen nicht in sicht...leider.

der punkt ist...und da wird in der legalize it szene ja auch schon drüber debattiert...man muss die bevölkerung bei dem komplexen thema drogen..sucht..substi..prävention...usw usw an einem gewissen punkt mitnehmen...und das passiert einfach zu wenig...auch nicht von den verbänden...traurig aber wahr.
man lese sich nur mal komentare zum thema in einschlägigen publikationen durch wie spiegel online..stern..focus usw..oder kommis auf seiten vom zdf oder so...auf denen halt drogensendungen und debatten kommentiert werden können...wir haben einen bevölkerungstechnischen wissensstand der irgendwo in der nähe von christiane f festhängt..das muss sich zuerst ändern...
und dann könnte sich evtl auch suchtpolitisch was ändern.

lg

flippy
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Old Shatterhand
Bronze-User
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Anmeldungsdatum: 22.05.2013
Beiträge: 59

BeitragVerfasst am: 13. Jul 2013 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wollte dir nur sagen..
..ich war noch nie ein Cowboy.
Ein Westmann und Pionier,ein Fährtensucher und Freund aller Tiere.
Und Büffeljäger.
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Leviathan
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 30.03.2013
Beiträge: 983

BeitragVerfasst am: 13. Jul 2013 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

Solange sogenannte "Konservative" gewählt werden und regieren dürfen, ändert sich nichts. Die "Freien Liberalen" sind alles andere, als für die Freiheit der Menschen einzutreten.

Aus Sicht der regierenden Kaste ist es kein Problem, wenn sich zig Tausende mit Alk die Kante geben. Das ist zum Teil pflegenswerter Brauchtum! Und beim Tabak dealt der Staat ganz unverschämt.

In meinen Augen ist das eine menschenverachtende, faschistische Politik unter allerlei Deckmäntelchen und zuletzt - es geht natürlich ums Geld.

Das Thema passt auch ganz gut zur Frage, ob der Mensch ein Recht hat, einen Rausch genießen zu dürfen.

Selbstverständlich hat ein jeder ein Recht darauf. Dieses Recht wird einem aber nur eingeschränkt zugestanden. Z.B. das Recht, sich zu besaufen. Das Recht auf einen Opiatrausch verbieten uns diese Moralapostel und Gutmenschen. Wer gibt denen das Recht, und dieses Recht zu nehmen?

Dieses Recht nehmen sich diese Leute, weil sie meinen, dafür legitimiert zu sein. Sind sie aber nicht.

Die Konservativen müssen abgewatscht werden. Das ist der erste Schritt. Wird aber nicht passieren, weil viele Menschen, die zur Wahl gehen, einfach nur dumm sind.

LG, Leviathan
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sabotage35
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Anmeldungsdatum: 19.06.2012
Beiträge: 573

BeitragVerfasst am: 13. Jul 2013 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

Im Prinzip könnte man dagegen klagen.
Mal Festhalten: Drogenkonsum ist laut WHO eine Krankheit. Wenn es eine Krankheit ist kann man so mit Kranken nicht umgehen. Krank ist Krank.

Es gibt bestimmt ne Möglichkeit vor irgend einem Gericht die BESTMÖGLICHE Behandlung einzuklagen. Schließlich kann ich als Kranker nichts dafür. Das Kind ist schon in den Brunnen gefallen, d.H. jetzt bin ich krank und ich möchte eine humane Behandlung, auch als Berufstätiger.

Habe ich eine schwere Krankheit darf jeder Arzt BTM verschreiben. Egal welche BTM. Nun, ich bin krank. Und BTM lassen mich am Leben teilhaben. Also warum kann ich dann keine BTM verschrieben bekommen die mich retten?

Es wurden schon ganz andere Dinge eingeklagt. Und mit nem guten Anwalt und ein bischen Mut um durchzuhalten, ist es bestimmt möglich. Sonst MUSS die WHO auch zurückziehen, dass Heroinsucht eine Krankheit ist.

Und nach dem Grundgesetz darf man nicht unterscheiden oder ...Ach selber das Grundgesetz lesen Wink

*schwitz*
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realflippy
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 24.10.2011
Beiträge: 1169

BeitragVerfasst am: 13. Jul 2013 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

sabotage

mir kamen da schon ähnliche gedanken...aber wenn man sich die prozessverläufe in solchen fällen mal ansieht..z.b. bei patienten die mit dronabinol auf kasse behandelt werden wollen oder die gegen schmerzen kiffen oder whatever..oder prozesse um andere unterstützung von krankenkassen usw..das dauert mitunter jahre...und am ende des tages waren die kläger entweder ruiniert oder tod.

wenn du da keine lobby hast die hinter dir steht..keinen anwalt der bis vor den europäischen gerichtshof oder das dingen in den haag für menschenrechte mit dir zieht und irgend nen verein der das sponsort biste am arsch..oder gibst nach zwei instanzen auf weil du pleite bist.

und sogar mit anspruch auf rechtsbeistand usw wollen anwälte auch irgendwann mal kohle sehen...also ohne hilfe und dick kohle geht das in die hose..

na ja..die hoffnung stirbt zuletzt^^ Rolling Eyes Rolling Eyes Rolling Eyes Rolling Eyes
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Caro78
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 29.05.2012
Beiträge: 834

BeitragVerfasst am: 13. Jul 2013 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hey Sabotage,
das war auch meine Idee: Im Grundgesetz verankertes Recht auf Gleichheit, menschenwürdige Behandlung, medizinische Hilfe.
Andere Kranke die ihr Recht einklagen verlieren? Flippy? Gab es Präsidentsfälle und falls ja wi kann ich sie einlesen?
Wobei Gerichtsurteile zum Thema Schmerzen und THC schon eine gute Richtung sind...

Wenn ich jetzt die schwammigen Substiregeln mal umdrehe kann ich sie mir evtl zunutze machen: Schwammig formuliert heisst doch, nichts ist konkret zB die Frage des Beikonsums, ab wann und mit welchen Substanzen gefährdet er die Behandlung.
Also kann ich mir doch einen Arzt suchen der mit meinen Vorstellungen konform geht. Ich sage ihm wie es zur Zeit läuft, Take Home, alle 6 bis 8 Wochen UK, dabei kein Beikonsum. Ob er sich vorstellen kann genauso weiter zu behandeln...
Eventuell kann er ja tägliche Vergabe dokumentieren wenn das besser fuer ihn ist. Ob der Patient wirklich jeden Tag da ist weiss doch niemand..., oder?

Wer sollte ihn anzeigen? Er müsste doch nur eine nicht saubere UK "nicht dokumentieren" und alles ist ok. Intern kann er ja handeln, zum Gespräch rufen ect...
Wer hat die Ärzte in Bayern angezeigt, ist das bekannt?

@Old...Mir hat vor vielen Jahren die Substi zu einem "bürgerlichem Leben" verholfen und mein Leben verläuft nun seid Jahren sozial angepasst, berufstätig integriert usw und trotzdem nehme ich manchmal was "bei".
Solange es im Rahmen ist finde ich das ok. Nur ein neuer Arzt könnte das anders sehen.
Deswegen: Die schwammigen Formulierungen in den Richtlinien könnten doch auch vorteilhaft sein...?

@Lämmchen: Im Grunde hast du Recht, ja: Immer wieder neue Petitionen einreichen, solange bis sich was bewegt.!
Danke an alle die dafuer kämpfen, für bessere Substibedingungen!

lg
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realflippy
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 24.10.2011
Beiträge: 1169

BeitragVerfasst am: 14. Jul 2013 05:56    Titel: Antworten mit Zitat

@caro
da ich nicht weiß ob der dhv hier unbedingt hin verlinkt werden will...aber die urteile auch andere interessieren könnten einfach mal nach URTEILE THC ALS MEDIKAMENT googlen und den zweiten link anklicken.
hab das grade nur überflogen...aber da dürfte es für die ausführlichste liste von urteilen der letzten jahre geben.
für genauerers muste noch mal selber googlen...und wenn einer n positiv geendeten fall findet bitte link oder hinweis oder ne nachricht im grünen forum (der link wird hier als spam gewertet) schicken^^

mit anderen medizinurteilen ist das netz überschwemmt..da musste dich einfach mal durchwuseln..was vielleicht interessant ist ist ein urteil zur medizinischen notwendigkeit..bezieht sich zwar in erster linie auf zahnbehandlungen aber der bgh hat da..so wie ich das sehe n grundsatzurteil gesprochen..


Im Hinblick auf ein Urteil des Landgerichts Köln vom 29.03.2006 unter dem AZ 23 O 269/03 ist die Bestätigung des grundlegenden Urteils des BGH vom 12.03.2003 (BGHZ 154, 154 ff. d. A.) enthalten.

Dieses grundlegende Urteil des BGH besagt:

"Es kommt nicht darauf an, ob eine kostengünstigere Behandlungsmethode zur Verfügung steht. (...) Unter einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit ist nach ständiger Rechtssprechung zu verstehen, dass es nach den objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Behandlung vertretbar war, die Maßnahme des Arztes als medizinisch notwendig anzusehen. Vertretbar ist eine Heilbehandlung dann, wenn sie in fundierter und nachvollziehbarer Weise das zu Grunde liegende Leiden diagnostisch hinreichend erfasst und eine ihm adäquate, geeignete Therapie anwendet. Davon ist wiederum auszugehen, wenn eine Behandlungsmethode zur Verfügung steht und angewendet wird, die geeignet ist, die Krankheit zu heilen, zu lindern oder ihrer Verschlimmerung entgegenzuwirken ... ."


soo..und ich brauch jetzt erst mal n käffchen und meds um meinen desolaten zustand in die sonntagsstimmung zu lenken^^ Rolling Eyes Rolling Eyes Rolling Eyes

lg

flippy
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Caro78
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 29.05.2012
Beiträge: 834

BeitragVerfasst am: 14. Jul 2013 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hey Flippy, danke für deine interessanten, gut recherchirte Antworten!

Ich werde mal in den Gerichtsurteilen stöbern und alte Petitionsanträge anschauen mit deren Auswertung/Besprechung, wenn das möglich ist.

Ich glaube ich werde dem Patienten x Wink sagen, dass die schwammige Gesetzeslage doch nicht nur negativ ist sondern auch positives erhält.
Man könnte dem neuen Arzt sagen wie man es sich vorstellt, evtl etwas Zuzahlen da Take Home von de Kasen nicht sonderlich vergütet wird, ebenso wie die Gespräche. Für letztere werden 4 pro Quartal bezahlt, der Arzt muss den Patienten jedoch wöchentlich sehen.

Dann gibt es eine Art Konsumtagebuch wo alles eingetragen wird. In den offiziellen Dokumentationsmappen kommen nur die Daten der UKs und kurze Berichte derjenigen die nicht auffällig sind.
Auffälliges steht dann eher im Konsumtagebuch welches der Pat führt ( wenn es denn überhaupt Auffälligkeiten gibt)
So hat der Arzt keinen Ärger zu befürchten da die Dokumentation tadellos und der Patient demnach stabil ist.

Wer hat die Ärzte angeklagt zB in Bayern? Ich schätze mal bei ner Qualitätskontrolle und Stichproben fiel es auf und die Ärzte wurden dann von der Behörde (welche kontrolliert die Substi?) angezeigt? Warum bloss wenn das Gesetz so schwammig ist und niemand zu Schaden kam?...Wer hatte daran Interese?...

lg
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realflippy
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 24.10.2011
Beiträge: 1169

BeitragVerfasst am: 14. Jul 2013 19:21    Titel: Antworten mit Zitat

caro

war heute unterwegs..dswg hab ich nicht sonderlich viel zeit gehabt zum suchen und texten.

wichtig für patient x wäre sicherlich das ein arzt gefunden wird der liberal zur substi eingestellt ist...ich bin doch letztes jahr in eine gewisse notsituation geraten und bin dann zu nem substidoc der absolut inkompetent und n wirkliches arschloch war...bei dem hätte die beste argumentation nix gebracht...der war auf dem stand das er zur anlaufstelle für abschaum und pack geworden ist und er die schnauze voll hat von dem gesindel...o-ton des substidocs^^

hatte ich ja mal vor langem ausführlich drüber berichtet

wenn man dagegen nen doc findet wie meinen alten substidoc dann hat man quasi den hauptgewinn...aber finde mal so einen...wird nicht einfach...und hier aufm lande isses echt mau mit den doc´s.
dswg häng ich ja momentan auch aufm tramal und muss mir meine leckerlis irgendwie anders organisieren...aber bevor ich persönlich wieder in substi würde ohne nen vernünftigen doc und bei den verhältnissen friert die hölle zu oder die angeln mich mit dem kopp aus der bahnhofstoilette...aso ich müsste wirklich kurz vorm verrecken sein bevor ich mir den stress noch mal antuen würde unter solchen assigen bedingungen.

in bayern hat soweit ich das noch in erinnerung habe die kv oder die landesärztekammer auf unregelmäßigkeiten hingewiesen und daraufhin ist die staatsanwaltschaft voll mit eingestiegen und die haben die ärztin total in die enge getrieben...
genaueres sollte aber auch noch irgendwo zu finden sein...hab auch noch so einiges aufm rechner dazu und zur substi im allgemeinen...melde dich wenn du wat brauchst Wink Wink

hat eigentlich jemand nen plan how much unterzeichner ne petition braucht um im bundestag vorgetragen zu werden? kann das jemand mal recherchieren?

lg

flippy
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lämmchen
Foren-Guru
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Anmeldungsdatum: 09.02.2012
Beiträge: 3756

BeitragVerfasst am: 14. Jul 2013 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

Für eine Petition sind mindestens 50.000 Unterschriften erforderlich.
Das heisst dann aber trotzdem noch lange nicht, das sie vorgetragen wird, leider.

In Artikel 17 des Grundgesetzes steht:


Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

Es ist also ein Grundrecht, eine Petition an den Petitionsausschuss zu stellen. Seit 2005 ist es auch möglich, Petitionen online zu stellen. Allerdings gilt, dass eine Petition, egal ob on- oder offline, 50.000 Unterzeichner in den ersten vier Wochen erreichen muss. Dann behandelt der Petitionsausschuss sie erst. Und auch dann ist noch nicht garantiert, dass die Petition ihr Ziel erreicht. Allerdings hat man dann die erste Etappe erreicht und wird vom Petitionsausschuss eingeladen, um öffentlich zu diskutieren.

In der EU gibt es glaube ich nicht mal eine Mindestzahl an Unterzeichnern, jedenfalls weiß ich dazu nichts. Du kannst allerdings davon ausgehen, dass eine "Petition für Schokokekse für Jedermann" mit 100 Unterzeichnern ignoriert wird Wink.


Liebe Grüsse Lämmi
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PumpsnRoses
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 06.03.2013
Beiträge: 265

BeitragVerfasst am: 14. Jul 2013 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

@Caro78

Bei mir stand damals im Substivertrag das die Substitution von der Methadonkomission in Bad Segeberg überwacht wird.
Das war anno 2001.
Bei späteren Ärztewechseln musste ich dann nur noch das ProForma Papier mit den Regeln zur Substi unterschreiben, da stand nix mehr über die Kontrollstelle drauf.

LG, Rose
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Caro78
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 29.05.2012
Beiträge: 834

BeitragVerfasst am: 14. Jul 2013 22:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hey Lämmi, ich hoffe es geht dir einigermassen!
Hallo Roses, willkommen nochmal hier im Forum. Ich lese deine Beiträge gerne. Gut geschrieben und du schreibst auch wenn dir mal was quer auffiel. Danke fuer deine Info.
Methadonkomission kontrolliert...hmm...Ärztekammer...evtl die Krankenkassen...hmm..

Meist geht es um Gelder bzw Wirtschaftlichkeit oder um Prüfung ob Substi ein Erfolg ist oder nicht.Die kassenärztliche Vereinigungen stellen Unregelmässigkeiten fest und lassen die Ärzte so auflaufen? Kann ich mir fast gar nicht denken da die doch für die Ärzte da sind...

Auf jeden Fall ist der Arzt auf sicherer Seite wenn er lupenrein dokumentiert. Gespräch, Vergabe, Rezept, UK oder Alktest, irgendwie so jede Woche schreiben.

Das wirklich wichtige, das Konsumtagebuch, das führt nämlich der Patient zu Hause...
Etwas ähnliches hatte ich auch mal gemacht.
So bleibt die Dokumentation des Arztes vollkommen rein und es kann nichts passieren. ..oder bedenke ich etwas nicht...

Flippy, geniale Infos hast du! Hatte vorhin noch etwas geschrieb3n, der Text war so lang, auf Handy, und dann war alles weg...
Ich schicke also erstmal ab.
lg
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Elke
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 08.07.2012
Beiträge: 197

BeitragVerfasst am: 15. Jul 2013 08:06    Titel: Antworten mit Zitat

Zum Thema Petition möchte ich nur sagen, dass keine 50.000 Unterschriften benötigt werden, damit sie geprüft und bearbeitet wird. Wenn 50.000 Unterschriften erreicht werden, bekommt der Antragsteller lediglich die Chance, sein Anliegen vorm Petitionsausschuss im Deutschen Bundestag persönlich vorzutragen.

https://epetitionen.bundestag.de/epet/service.$$$.rubrik.oeffentlichePetition.html

Wenn eine Petition erst einmal zur Veröffentlichung genehmigt ist, fällt der Ausschuss eine Entscheidung und das Ergebnis wird im Internet veröffentlicht. Egal, wieviele Unterschriften die Petition hat. Umso mehr Unterschriften, umso besser natürlich.

https://epetitionen.bundestag.de/epet/service.$$$.rubrik.richtlinie.html

Liebe Grüße
Elke
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Elke
Silber-User
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Anmeldungsdatum: 08.07.2012
Beiträge: 197

BeitragVerfasst am: 15. Jul 2013 08:08    Titel: Antworten mit Zitat

Wegen den vielen Links, musste ich den Beitrag jetzt teilen.

Hier kann man abgeschlossene, aber auch momentan laufende Petitionen nachlesen. Wie sie abgeschlossen wurden und ob sie Erfolg hatten.

https://epetitionen.bundestag.de/epet/petuebersicht.abgeschlossen.nc.html

Es ist auf jeden Fall einen Versuch wert.

Liebe Grüße
Elke
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Caro78
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 29.05.2012
Beiträge: 834

BeitragVerfasst am: 15. Jul 2013 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Elke, dir auch herzlichen Dank für die Links. Ich werde es mir anschauen!
Eigentlich müssten so lange Anträge gestellt werden bis sich was ändert Twisted Evil

liebe Grüsse!
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