Behandlungsfehler/Ärztlicher Pfusch-Kann/soll ich Klagen?

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Björnel
Anfänger


Anmeldungsdatum: 06.12.2013
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 6. Dez 2013 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

Entschuldigung, wenn ich mich jetzt an der Stelle einmische.

Seid mal ganz ehrlich: Macht Ihr es Euch nicht ein wenig zu einfach?
Ich meine, jeder Patient hat eine gewisse Mitverantwortung und sollte sich z. B. die Beipackzettel der verordneten Medikamente genau durchlesen. Er sollte im Sinne seiner eigenen Gesundheit verantwortungsvoll mit den Medikamenten umgehen und die Dauer und Dosierung genau einhalten.

Auf dem Beipackzettel steht garantiert drin, dass man das besagte Medikament nicht auf Dauer nehmen sollte, weil als Nebenwirkung recht schnell eine Abhängigkeit auftreten kann.
Ich gehe jede Wette ein, dass der Arzt gesagt hat, dass man es nur im absoluten Notfall nehmen sollte. Wenn man dann die Dinger aber als "Smartieersatz" nimmt, weil es einem damit immer so gut geht, dann kann man nicht den Arzt dafür verantwortlich machen.
Heutzutage wird man selbst bei Codein phosphoricum, das zur Linderung eines harmlosen Reizhustens verordnet wird, darauf hingewiesen, dass das abhängig machen kann und nicht über einen längeren Zeitraum eingenommen werden darf. Wenn einem das der Arzt in der Hektik des Alltags nicht sagt, dann sagt es einem spätestens der Apotheker, weil der sonst mit der Apothekenkammer richtig Ärger bekommt.

Also ganz so einfach könnt Ihr es Euch nicht machen. Der Arzt ist nicht an allem schuld. Der Patient hat auch eine Mitverantwortung. Und von heut auf morgen setzt niemand ein Medikament ab - sofern es eine wirkliche, medizinische Indikation dafür gibt. Sucht allein zählt für mich nicht als Indikation. Und ich finde es okay, wenn der Arzt die Initiative ergreift und ein Medikament, das nicht zwingend erforderlich ist, streicht. Wenn man dann merkt, dass man ohne das Medikament ein Problem hat, ist der erste Schritt in die richtige Richtung gemacht.

Gerne könnt ihr natürlich zum Anwalt rennen. Aber ich mache da niemand großartig Hoffnung. Sonst würden die Gerichte unter der Last der Klageflut zusammenbrechen. Dann könnte nämlich jeder Alkoholiker seinen "Lebensmittel-Dealer" verklagen.
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sabotage35
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 19.06.2012
Beiträge: 573

BeitragVerfasst am: 6. Dez 2013 20:54    Titel: Antworten mit Zitat

[quote]Ich gehe jede Wette ein, dass der Arzt gesagt hat, dass man es nur im absoluten Notfall nehmen sollte.[quote]

Tja wette verloren. Was war dein Einsatz nochmal?... Wink

Es gibt tatsächlich Ärzte die klären einen auf aber wenn du dich mal umhörst und dich 20 Jahre mit dem Thema beschäftigst dann kommst du zu nem anderen Schluss. Zu einem ganz anderen.
Geh mal in ein Krankenhaus oder Suchtzentrum für Benzo Leute. Da findest du sehr viele Geschichten über Leute die nicht gewußt haben das es abhängig macht.

Und wenn man das Medikament brauch um Lebensfähig zu sein, sprich eine starke Angststörung hat, dann nimmst du das Medikament, auch wenn du weißt e macht abhängig.

Aber meine Frage war oder bezieht sich auf das Wissen des Arztes. Er weiß genau das es stark abhängig macht, verweigert aber nach XX Monaten das Rezept.
Oder er hört auf ein BTM zu verschreiben, einfach so und meint das er nicht will das man abhängig wird, ABER schon ist.
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Björnel
Anfänger


Anmeldungsdatum: 06.12.2013
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 10. Dez 2013 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe zum Glück bei dem Thema bisher nur an der Oberfläche gekratzt und konnte daher rechtzeitig die Kurve kriegen. Ich weiß, dass man schneller in eine Medikamentenabhängigkeit rutschen kann, als einem das lieb ist. Wie oft habe ich schon gehört: Bei mir passiert das schon nicht, ich bin doch stark ...?!

Dennoch hat jeder Patient eine Mitverantwortung. Er muss sich informieren, an den Therapieplan halten usw. Und ich glaube auch nicht, dass der Schnitt so urplötzlich kommt, wie hier ausgetan wurde.
Der erste Schritt, um aus einer Abhängigkeit rauszukommen, ist allerdings, sich seine Abhängigkeit einzugestehen. Wenn man da beratungsresistent ist und meint man kann jederzeit wieder aufhören, dann hilft halt nur die harte Tour. Das ist sicherlich brutal. Aber es ist dennoch okay, wenn der Artz die Initiative ergreift. Er muss den Patient nur entsprechend weiterhin betreuen und die Alternativen aufzeigen bzw. die weitere Vorgehensweise (Entgiftung, Subbstituierung, ...) besprechen.
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Caro78
Gold-User
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Anmeldungsdatum: 29.05.2012
Beiträge: 834

BeitragVerfasst am: 11. Dez 2013 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ich frage mich eher ob man nicht eine Gleichbehandlung einklagen kann. Ein Schmerzpatient mit 20mg Polamidon am Tag darf sein Medikament fuer 4Wochen zu Hause haben. Ein Substipatient nicht. Der Schmerzpatient darf perse Auto fahren, beim stabilen Substi Pat wird angenommen dass er Fahruntauglich ist.
Ein Schmerzpatient muss das Med. nicht unter Aufsicht nehmen, der Substi Patient muss das einmal die Woche.
Ich rede jetzt vom stabilen jahrelangen Substituierten, nicht von "Druffis".

Im Grundgesetz steht die Gleichbehandlung. Bei diesen Patienten sehe ich keine Gleichbehandlung denn hier wird dem Arzt seine Kompetenz durch das Gesetz beschnitten wàhrend der Arzt beim Schmerzpatienten frei ist in seiner Entscheidung.

Ein Arzt ist nur im Notfall verpflichtet zu behandeln glaube ich...(?)
Lg Caro
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