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Praxx Foren-Guru

Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 13. Aug 2014 15:16 Titel: |
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Die Situation ist ja ungefähr so, als müßte jeder, der ne Kiste Bier oder ne Flasche Sprit kauft, sofort zur MPU.
Die Führerscheinbehörde macht es sich da ganz einfach: Da Erwerb und Besitz von Drogen Straftaten sind, darf grundsätzlich an der Gesetzestreue von Konsumenten gezweifelt werden.
Ist ja bei Substitution ähnlich: Weil nur Abhängige substituiert werden dürfen und Abhängige grundsätzlich nicht "fahrgeeignet" sind, ist auch jeder Substi automatisch nicht geeignet, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen - ob er fahrtauglich ist oder nicht, bleibt völlig außen vor.
LG
Praxx |
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Sienna Platin-User

Anmeldungsdatum: 31.08.2009 Beiträge: 1986
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Verfasst am: 14. Aug 2014 01:01 Titel: |
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| CrazyMan hat Folgendes geschrieben: |
Rein theoretisch könnte eine Person an einer z.B. Geburtstagsparty in der Runde gesessen haben, während an ihr ein Joint vorbei geht. Alleine das Einatmen würde für ein positives Testergebnis sorgen. Selbst ein Mohnbrötchen verschafft ggf. Schwierigkeiten. Also müsste ein jeder sogar auf Mohnkuchen verzichten, um bloss keine Gefahr für potentielle Tests entstehen zu lassen. |
Man kann aber bei einer Verkehrskontrolle alle Tests verweigern. Diese ungenauen Wischtests können wirklich schon nach dem Genuss eines Mohnbrötchens positiv auf Opiate anschlagen, das ist bekannt. Deshalb auf Ungenauigkeit plädieren und konsequent verweigern. Dann wird bei dringendem Verdacht ein Bluttest durchgeführt, und dieser ist genau. Da hat man als Nicht-Konsument also nichts zu befürchten. Aus eigener Tasche zahlen muss man den Bluttest bei einem negativen Ergebnis auch nicht.
Man muss bloß seine Rechte kennen.  |
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CrazyMan Platin-User


Anmeldungsdatum: 15.01.2010 Beiträge: 2110
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Verfasst am: 14. Aug 2014 14:28 Titel: |
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| Zitat: | Aus eigener Tasche zahlen muss man den Bluttest bei einem negativen Ergebnis auch nicht. Man muss bloß seine Rechte kennen.  |
Ein Bluttest war in meiner Argumentation inbegriffen. So weit mir bekannt, kann im verwendeten, einfachen Testverfahren nicht unterschieden werden, ob ein Mohnbrötchen die Ursache sein könnte. Wer dadurch bei einer MPU landet, zahlt das aus eigener Tasche. Auch viele andere Möglichkeiten, wie das passive Rauchen während des Aufenthalts auf einer Party, können schnell zu Unannehmlichkeiten führen. Da nutzt es nichts, seine Rechte zu kennen. Und ob ein teurer Rechtsanwalt irgendetwas ausrichten kann, außer Geld zu kassieren?
Es sollte unterschieden werden, ob ein aktiver Konsum vorliegt, oder ob Tage zuvor etwas konsumiert wurde. Bei Alk kann ein noch am Vortag vollends betrunkener mit Kater und anderen körperlichen und psychischen Einschränkungen fahren, hauptsache der Promillewert liegt im Grenzbereich, während ein anderer große Schwierigkeiten bekommen wird, hat er sich am Samstag vor zwei Tagen angeheitert überreden lassen, auch einmal am Joint zu ziehen. Es ist paradox, wie Alkohol von der Gesellschaft beschönigt wird, während das vergleichsweise harmlose Marihuana verurteilt wird. Ich persönlich habe mit Marihuana nichts am Hut. Mir wäre es aber lieber, eine Person, die gelegentlich(!) einen Joint raucht (natürlich nicht vor dem Fahren) fährt an meinem Kind vorbei als jemand, der als starker Trinker bekannt ist. |
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Sienna Platin-User

Anmeldungsdatum: 31.08.2009 Beiträge: 1986
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Verfasst am: 19. Aug 2014 01:45 Titel: |
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| CrazyMan hat Folgendes geschrieben: | | Zitat: | Aus eigener Tasche zahlen muss man den Bluttest bei einem negativen Ergebnis auch nicht. Man muss bloß seine Rechte kennen.  |
Ein Bluttest war in meiner Argumentation inbegriffen. So weit mir bekannt, kann im verwendeten, einfachen Testverfahren nicht unterschieden werden, ob ein Mohnbrötchen die Ursache sein könnte. Wer dadurch bei einer MPU landet, zahlt das aus eigener Tasche. Auch viele andere Möglichkeiten, wie das passive Rauchen während des Aufenthalts auf einer Party, können schnell zu Unannehmlichkeiten führen. Da nutzt es nichts, seine Rechte zu kennen. Und ob ein teurer Rechtsanwalt irgendetwas ausrichten kann, außer Geld zu kassieren?
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Irgendwas hast du falsch verstanden. Kein Mensch wird eine MPU wegen eines Mohnbrötchens machen müssen!
Bei einem Bluttest kann sehr wohl festgestellt werden, ob und was konsumiert wurde. Bei den Schnelltests kann man das nicht unterscheiden aber niemand muss eine MPU wegen eines positiven Schnelltests machen. Ist der Schnelltest positiv (und der kann leicht ein falsches Ergebnis anzeigen), folgt ein Bluttest, der das richtige Ergebnis liefert (Bluttest ungleich Schnelltest!).
Und wenn man seine Rechte kennt, kann man darauf bestehen, direkt einen Bluttest machen zu lassen. Dann wird auch nichts fälschlich angezeigt, nur weil man vor ein paar Stunden ein Mohnbrötchen gegessen hat. |
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