Hi Queenie,
so wie ich das kenne, bleibt das nicht ohne Folgen für die verschreibenden Ärzte. EIGENTLICH müssten die wegen leichtfertiger Verschreibung von BtM zumindest einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl sowie Regressforderungen von deiner Krankenkasse bekommen.
DU hättest sogar die Möglichkeit, von diesen Ärzten wegen der lockeren Verschreibungspraxis ein Schmerzensgeld zu erstreiten.
Mein Bruder hat als Psychiater einmal im Notdiest eine N1 100er-Fenta verschrieben, die Patientin hatte am WE einen Entlassungsbrief einer Tumor-Nachsorgeklinik vorgelegt und er hatte davon und von ihrem Personalausweis vorsichtshalber eine Kopie gemacht und sogar versucht, in der Klinik jemand zu erreichen. Ohne diese Vorsichtsmaßnahmen wäre das Verfahren nicht eingestellt worden (Hessen). Das sind aber jeweils eigene Verfahren, von denen du gar nichts mitbekommst, wenn du nicht als Zeugin geladen wirst - und das ist erst möglich, wenn dein Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist und du kein Aussageverweigerungsrecht mehr hast.
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