Gericht und nachweisbarkeit cannabis Joint

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SPORTFREI
Platin-User
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Anmeldungsdatum: 29.12.2014
Beiträge: 2096

BeitragVerfasst am: 11. Jan 2015 00:14    Titel: Antworten mit Zitat

Graham sowas gibt es echt.
Hab es schon von Leuten gehört gerade als bewaehrungsauflage.
Wahrscheinlich zählt da der Faktor, dass seine Straftaten Hand in Hand mit den Konsum gingen,wahrscheinlich ist es in den meisten fällen dann so,dass eine Art Vereinbarung getroffen wird,sprich milde von seiten der Justiz,als Gegenzug Nachweis der Abstinenz als Zeichen,dass man es ernst meint.
Da wenn kein Konsum keine Straftat, in seinen Fall wahrscheinlich Handel.

Müssen tut er nix,nur wird das natürlich anders bestraft.
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