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Praxx Foren-Guru

Anmeldungsdatum: 25.07.2014 Beiträge: 3203
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Verfasst am: 9. Dez 2015 15:45 Titel: |
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Hallo Lugosi,
da hilft nur eins: Einen Anwalt nehmen und diesen Eintrag per gerichtlicher Verfügung löschen lassen!
LG
Praxx |
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rock Platin-User

Anmeldungsdatum: 16.03.2015 Beiträge: 2481
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Verfasst am: 9. Dez 2015 16:07 Titel: |
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| Los Fritzos hat Folgendes geschrieben: | | Das Straftaten nach 45 Jahren noch im Register stehen, ist natürlich möglich, wenn man die Fristen selbst immer wieder verlängert, das heisst während dieser Zeit erneut eine Strafe kassiert. |
Die letzten dreißig der 45 Jahre waren ohne Anklage, Strafe, was immer. Weiße Weste, sogar per Leumundszeugnis bestätigt, schon vor mehr als 20 Jahren.
Von Rechts wegen müßten die Datensätze längst gelöscht sein. Die Akten selbst gibt es schon lange nicht mehr. so hat sich das Problem früher von selbst erledigt. Mit Einführung der EDV bleiben zumindest die Einträge im Strafregister allem Anschein nach bis in alle Ewigkeit und einen Tag.
Später mal wird man über die Straffälligen unter uns forschen - mit Klarnamen etc. Da kommen dann Sachen heraus wie: von 1990 bis 2010 sind mehr Meier straffällig geworden als Müller. Ganz besonders auffällig ist die Überzahl der bösen Meiers in der Drogenkriminalität ...
So sind unsere Dateileichen noch zu etwas gut, wir stellen sie nolens volens der Wissenschaft zur Verfügung wie wir es mit unserem Kadaver machen können. Um letzteren an die Wissenschaft zu vermachen, muß man jetzt schon zahlen ... Wenn ich das heute machen will, sind sofort an die 1000€ fällig, sonst nehmen sie mein Angebot gar nicht an ...
Menschliche Leichen, Dateileichen, aus allem wird noch was 'rausgequetscht. Aber Junkies wie ich dürfen gar nicht klagen, wurde doch so mancher Filter auch so ausgelutscht
Cheers |
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Los Fritzos Gold-User

Anmeldungsdatum: 08.09.2015 Beiträge: 982
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Verfasst am: 9. Dez 2015 19:34 Titel: |
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Diese Eintragungen werden tatsächlich bei der Polizei geführt und es gibt teilweise völlig unterschiedliche Handhabungen, wann und ob ein Eintrag gelöscht wird. Diese Eintragungen werden polizeiintern erstellt und verwaltet und haben mit dem Bundeszentralregister nichts zu tun.
In den meisten Bundesländern heisst dieses System übrigens POLAS. Es gibt Bundesländer, wo jeder Polizist die Möglichkeit hat, dort nicht nur zu lesen, sondern auch zu schreiben. Da kann mal ganz schnell passieren, dass man bei einer Kontrolle auf einmal in die Mündung einer Waffe schaut, weil jemand eine missverständliche Bemerkung geschrieben hat.
Gruß, Fritze |
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Phil78 Gold-User

Anmeldungsdatum: 05.12.2014 Beiträge: 479
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Verfasst am: 9. Dez 2015 20:21 Titel: |
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| Ich wurde mal als 19 Jähriger mit einem Joint "festgenommen". Die Staatsanwaltschaft hat es damals fallen lassen. Und ich hatte bis heute keine Probleme bei einer Verkehrskontrolle. Hab ich wohl Glück gehabt, was? |
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hel Silber-User

Anmeldungsdatum: 03.12.2015 Beiträge: 184
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Verfasst am: 9. Dez 2015 20:35 Titel: |
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Also bei mir war das so...als ich angefangen hab.zu kiffen, dass war mitte der 90er. Und da war das noch ziemlich neu "bei" uns, obwohl wir ne kleinstadt mit 35000 eonwohnern sind war das für de bullen ne riesen heraisforsedung. Hab also demenfsprechend oft zur wSche müssen wegen cannabis usw und musste UK abgegeben. Ist auch immer zur amtsärztin weitergeletet worden und.die jat mich dsnn aich wieder raiheholt. Wad exht nervig wegen dem scheiß kiffen...
Wies dann losging mit xtc, speed, mdma, lsd usw. Haben sies dann.auch noch ein paar mal genervt aber ich bin half standhaff geblieben - man verpfeift ganz einfach niemanden...
Absr dobald ich im subsfiprogramm war und nur noch med bekam, haben sis michn von einen tsg auf den andefen in ruhe gelassen - kann ssif 13 jahden also machen was ich will ohne von den bulllen genevt werden...vielleicht liegts auch daran, dass ich mit den ganzen jumgen nix mehr zu run hab weil die mich nichf kennen...und did alten hassn lassen sis halr jetzt in ruhe...
Gruß
Hel |
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nebukadnezar Foren-Guru


Anmeldungsdatum: 26.08.2015 Beiträge: 4294
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Verfasst am: 9. Dez 2015 20:38 Titel: |
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Ist Gott sei Dank keine Muss-Situation. Hatte auch mein FS verloren, dann Vorstrafe wg.H - Handel, nicht unerheblichen Besitz u. Körperverletzung zweier Beamten i.D. Trotzdem konnte ich den FS nach 15 J nach Antrag direkt abholen ( also gab nen neuen) . Dann jahrelang mit ner Menge Metha im Blut beruflich quer durch D, auch 2-3 mal in Kontrollen und immer Glück gehabt.
Mit dem Wissen über diese ganze Datenspeicherung, wär ich bei den Kontrollen doch erheblich nervöser gewesen!
LG N |
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Lugosi Gold-User

Anmeldungsdatum: 06.05.2013 Beiträge: 739
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Verfasst am: 10. Dez 2015 16:01 Titel: |
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Hallo,
ich bin mal ein wenig durch das Netz geflogen und hab mich
ins Thema eingelesen, wenn es lediglich um die Löschung alter
Daten aus dem Polas oder Polis geht geschieht das per Antrag,
falls dies nicht eigenständig durch die Polizei geschieht.
Anrecht auf Auskunft hat ein jeder sowieso.
Auskunft erteilt das BKA nach §12 Abs.5 BKAG mit Hinweis auf
§19 BDSG - das ganze mit Unterschrift ans BKA und es gibt eine
Aufstellung aller Einträge mit Begründung und eintragender Dienst-
stelle, denn die berechtigte Löschung darf auch nur die eintragende
Dienststelle vornehmen.
Entsprechende Paragraphen für die Zulässigkeit, Speicherung und
Befugnisse sind in §§15, 22 POLG NRW und anderen Landespolizeigesetzen
§ 11 BKAG klärt welche Stellen beteiligt sind - Landes/Bundespolizei
Zoll, sämtliche Dienststellen, usw - wer auf das System zugreifen
kann.
§ 12 Abs. 2 BKAG klärt schlussendlich die Rechtmäßigkeit, Zulässigkeit
und Richtigkeit, aber hier wird auch geregelt wer die Einträge
löschen darf.
Ich werde das mal in Angriff nehmen und bin sehr gespannt, ob das
alles so einfach ist, wie es sich anhört.
Ciao |
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