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Quasimodus Platin-User
Anmeldungsdatum: 04.02.2015 Beiträge: 1802
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Verfasst am: 18. Feb 2018 09:36 Titel: |
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Ich mein wir leben im Jahr 2018, Substiprogramme gibt es ja nicht erst seit gestern. |
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rock Platin-User
Anmeldungsdatum: 16.03.2015 Beiträge: 2481
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Verfasst am: 18. Feb 2018 15:18 Titel: |
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Praxx hat Folgendes geschrieben: | In den Seminaren für die "suchtmedizinische Grundversorgung" wird Metha, Pola und sogar BUP derart hochgefährlich dargestellt, ass sich keiner traut, etwas höher ranzugehen... |
Hier in Österreich sind noch immer Ärzte, Polizisten, Justizleute etc unterwegs, die von einem überaus bekannten, vielfach zitierten und maßlos hochgejubelten Experten (ein führender Psychiater) in Sachen Sucht "unterrichtet" wurden.
Der gute Mann nahm zum Thema Sucht eine Zigarette in die Hand und meinte "Das ist die Sucht !". Dann hat er die Zigarette zu Boden geworfen und ist "wie Rümpelstielzchen" [O-Ton einer meiner Quellen] mit den Worten "Und so bekämpft man die Sucht" darauf herumgetrampelt.
Kommentar überflüssig, oder ?
Cheers |
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Quasimodus Platin-User
Anmeldungsdatum: 04.02.2015 Beiträge: 1802
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Verfasst am: 18. Feb 2018 18:42 Titel: |
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Kommentar überflüssig, aber sowas von.
Schliesslich ist der gute Mann nicht der Beschaffungskriminalität ausgesetzt, die die Spirale des Abgrundes oft erst in Bewegung setzt.
Und mal ganz abgesehen davon, Sucht ist eine Krankheit, die es zu behandeln gilt. |
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simbalabum Bronze-User
Anmeldungsdatum: 13.10.2015 Beiträge: 44
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Verfasst am: 20. Feb 2018 05:39 Titel: |
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persephone hat Folgendes geschrieben: |
Kann ich mich eigentlich von Zuzahlungen bei der KkKasse befreien lassen? Also ab 100euro oder sowas?
Habe sowas noch nie beantragt, habe das nur bei Freund gesehen. |
ja, kannst du. die Grenze für die Zuzahlung sind 2% des Jahreseinkommens, bei chronischen Krankheiten 1% - bei Leistungsempfängern ist es verhältnismäßig einfach, z.B. hier beschrieben: https://www.hartz4hilfthartz4.de/zuzahlungsbefreiung/
bei der jeweiligen eigenen Krankenkasse nach dem Formular zur Befreiung von der Zuzahlung suchen, und
a) entweder die gesammelten Quittungen über geleistete Zuzahlungen, die die Höhe bereits erreichen, beilegen und auf die Befreiung warten
b) Befreiung vorab beantragen und den Betrag gleich zu Anfang entrichten
c) Mischform aus bereits geleisteten Zuzahlungen und entrichten des noch fehlenden Betrags
in allen Varianten kommt nach einer Bearbeitungszeit eine Bescheinigung der Krankenkasse (Kärtchen, Ausweis, selbst noch nichts dgl. gesehen), mit der man in der Apotheke dann die zuzahlungspflichtigen Rezepte, wie zB auch die Rezepte für die Substitution, zuzahlungsfrei einlöst.
Wichtig: Zuviel bezahlte Zuzahlungen werden erstattet!
je nach Einrichtung hilft da aber auch der Sozialarbeiter von der PSB, das ist eigentlich mit Kernbereich der Aufgaben, bei der Ordnung der persönlichen Angelegenheiten zu helfen. finanzielles gehört da natürlich auch dazu, unnötige Ausgaben zu vermeiden helfen etc.
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in meiner aktuellen Praxis hab ich angegeben, dass ich seit Jahren gelegentlich auch eine Z-Drug missbrauchsfrei einnehme, etwa so häufig wie du. ob das jemand mitgeschnitten hat, keine Ahnung. wurde nie danach gefragt.
der Schnelltest auf Benzos schlägt auf die Z-Drugs meines Wissens jedenfalls nicht an. |
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Domenico Foren-Guru
Anmeldungsdatum: 19.04.2013 Beiträge: 3089
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Verfasst am: 26. Feb 2018 02:15 Titel: |
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hi,bei der umstellung auf pola ist es nicht wichtig ob du zwei wochen shore
genommen hast!aber du solltest von der shore auch nicht mehr dicht sein
weil du ja auch die richtige poladosis finden musst!
aber so lange du nicht an dem tag,wo du das pola bekommst shore nimmst,ist
es egal!du solltest aber schon so ca.12 stunden ohne shore sein aber auf affe musst du net sein!LG |
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