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AdrianM Anfänger
Anmeldungsdatum: 09.09.2009 Beiträge: 12
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Verfasst am: 11. Sep 2009 23:43 Titel: |
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also ich habe gehört das ich den scheisn jetzt wieder bekommen habe weil das ganze als eine Owi gehalten wird und nicht als straftat und des jetzt zur Fsst geht und zur bussgeldbehörde! keine ahung wie das läuft ich hoffe nur das ich den scheisn nicht für 1jahr abgeben muss ich scheiss auf das kiffen wens sein muss! habe erst heute wieder gemerkt das ich autofahren liebe! würde mich freuen wen ihr ähliches erlebt habt oda gehört habt ich kenn mich erlich gesagt nicht aus überhaupt nicht!
ps. thx für die info über diese krätermischungen habe es probiert und muss sagene es ballert auch aber scheiss drauf was ist das nur besser hände weg keiner was irgendwas von dem müll! drückt mir die daumen!
MFG Adrian  |
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AdrianM Anfänger
Anmeldungsdatum: 09.09.2009 Beiträge: 12
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Verfasst am: 21. Sep 2009 00:49 Titel: |
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danke für die antwort! |
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AdrianM Anfänger
Anmeldungsdatum: 09.09.2009 Beiträge: 12
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Verfasst am: 28. Sep 2009 13:38 Titel: |
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hi leute ich bin es nochmal... ich habe jetzt eigeldich schon so gut wie aufgehört habe am wochenende auf der weisn paar mal mitgeraucht im rausch aber ist alles ok. naja wie auch immer ich habe gehört das ich wen sie mein schein zwicken noch mofa bzw. mofa rolla fahren darf das ist unabhängig von der fs! wisst ihr was genaueres? würde mich freuen!
habt ihr tipps für mich wie ich die abbauwerte schnell aus mein körper bekomme sonst kann ich erst in 2-3 monaten mit dem 12 monaten srcenning anfangen?
MFG Adrian
PS. hier ein link wo ein alter mann auf koks unfall baut aber noch mofa fahren darf http://www.videogold.de/der-idiotentest-mpu-kampf-um-den-fuhrerschein/ |
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Rote Zora Platin-User

Anmeldungsdatum: 28.05.2009 Beiträge: 1041
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Verfasst am: 28. Sep 2009 14:13 Titel: |
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@Adrian
Hab mir den Link zwar nicht angeguckt,aber bei Leuten die vor 1965 geboren sind,gibt es für Mofa keine Führerschein Pflicht ,wird wohl der Grund sein,warum er noch Mofa fahren darf?! Wenn der FS eingezogen wird,gilt das in der Regel für alle Klassen...
Gruß Zora |
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AdrianM Anfänger
Anmeldungsdatum: 09.09.2009 Beiträge: 12
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Verfasst am: 28. Sep 2009 14:34 Titel: |
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das ist so nicht ganz richtig... das mofa fahren fählt nicht unter führen eines kraftfahrzeuges in einem anderen mpu-forum sagten sie mir das wen ich das einmal geschafft habe( mit 15) habe ich die erlaubnis das seteh fest. naja wie auch immer muss leider in die arbeit hoffe ihr habt ein beispiel für mich bzw. eine seite wo ich mir infos hollen kann! aber thx für die schnelle antwort!
MFG Adrian |
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AdrianM Anfänger
Anmeldungsdatum: 09.09.2009 Beiträge: 12
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Verfasst am: 29. Sep 2009 12:39 Titel: |
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Also folgendes... habe heute früh KVR angerufen die meinenten wenden sie sich direct an die zulassungsstelle dort sagte mir man ich müsste den tüv anrufen als ich das tat meinten die ohne genaue datum angaben könnten die nix machen und das sie sowas nur 10jahre aufheben?!
jetzt habe ich den ganzen mittag versucht meine alte fahrschule anzurufen um wenigsten das zu erfahren aber bis jetzt ohne erfolg! wisst ihr was ich jetzt machen soll? bzw. wo ich das apier herbekomme? habe es damals gemacht und bestanden also kann doch net sein oda? meine anwälte meinten auch das ich das fahren darf aber wie genau das läuft wussten sie auch net! PLEASE HELP ME
MFG Adrian |
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AdrianM Anfänger
Anmeldungsdatum: 09.09.2009 Beiträge: 12
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Verfasst am: 30. Sep 2009 14:52 Titel: |
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naja wie auch immer wahrscheinlich habe ich pech gehabt der tüv hebt sowas nur 10jahre ca. auf und ich habe meine prüfung damals 1998 gemacht LOL supa. soll monatg nochmal anrufen der sich richtig auskennt mit dem akten hat urlaub villeicht sagten sie mir! ansonsten wahr ich bei meiner alten fahrschule er hat die unterlagen lätzes jahr entsorgt! neu machen koste 200€ keine ahung ob es sich lohnt jetzt erstmal warten was der richter sagt! würde sagen 12monate dan muss ich es neu machen DAMN!
Mfg Adrian |
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AdrianM Anfänger
Anmeldungsdatum: 09.09.2009 Beiträge: 12
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Verfasst am: 1. Okt 2009 13:27 Titel: |
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habe 2 fargen und würde mich freuen wen ihr mir helfen könnt?
1. kann ich was machen um die screenigzeit zu verkürzen? habe das rauche aufgehört und mich zu drogenberatung angemeldet! und anwalt genommen
2. wisst ihr was von diesem forest humos? kann mann das nachweissen im blut? bzw. beim screening? |
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Verzweifelt Gold-User

Anmeldungsdatum: 28.06.2009 Beiträge: 737
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Verfasst am: 1. Okt 2009 18:34 Titel: |
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Also ich persönlich habe mal gar keine Bock dir zu antworten (wobei ich die Antwort auch gar nicht weiss). Mich nervt, das du in deinen Thread kommst, Fragen stellst, dich aufregst wenn wir nicht schnell genug sind. Doch von dir hört man sonst gar nix. Nur das was dich und dein Prob betrifft.
Du weisst doch "Eine Hand wäscht die andere". Das fehlt mir bei dir.
Sehen andere bestimmt anders, aber das ist meine Meinung. |
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ausgetanzt Bronze-User

Anmeldungsdatum: 10.06.2009 Beiträge: 61
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Verfasst am: 21. Okt 2009 23:23 Titel: |
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Voarllem check ich z.b. ueberhaupt nicht wieso du jetzt schon fragst wie du das screening verkuerzen kannst, obwohl du ja noch nichtmal weißt ob du ueberhaupt eins machen musst?
Und, wieso du jetzt wieder nach anderen "Kraeutermischungen" fragst obwohl du kurz zuvor noch meintest "ich habs probiert, ballert zwar, aber finger weg man weiß net was drin is" - oder so aehnlich zumindest.
Also ich frag mich einfach was das alles hier soll.
Warte doch einfach erstmal ab, was denn ueberhaupt auf dich zukommt.
Komische Sache irgendwie... |
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Idreal Anfänger
Anmeldungsdatum: 19.11.2009 Beiträge: 1
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Verfasst am: 19. Nov 2009 09:27 Titel: |
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Ich geh mal davon aus das du beim autofahen angehalten wurdest und die netten polizisten den verdacht hatten das du unter dem einfluss von thc stehst. Da dir Blut abgenommen wurde kommt es auf deine Werte an, aber ich vermute das du mit deinem Konsumverhalten sehr weit über den Grenzwerten bist ( die werte kannst du 2-3Wochen bei dem zuständigen beamten auf der Dienststelle wo du "vernommen" wurdest erfragen ). Hast du konsumangaben gemacht ( bsp. ich hab letztes we am joint gezogen )
Was nun passiert sind 2 dinge einmal der strafrechtliche Teil welcher bei dir schon abgeschlossen ist ( Die odrnugnswiedrigkeit ) was noch kommt ist der verwaltungsrechtliche Teil.
Das bedeutet das die Polizei deine Drogen-werte/Geschichte der Führerscheinbehöhrde meldet. Diese wird dann reagieren ( kann schon mal 3+ Monate dauern ) und die wird deine Fahreignung anzweifeln ( vereinfacht: Du musst denen beweisen das du fahrtüchtig bist und bis dahin wird dein Führerschein eingezogen ) und das geht meist über deine MPU.
Was ich dir rate: du sollest sofort mit rauchen ( und allen andern illigalen Drogen ) aufhöhren und dich auf eine MPU vorbereiten und dazu gehöhrt bsp. das du denen nachweisen musst das du 6/12Monate drogenfrei bist, eine aufarbeitung deiner Drogensucht ( wann zum ersten mal, warum, wieso, warum nimmst du nie wieder welche, was tust du damit du keine mehr nimmst ) den so wie du mom postet glaub ich nicht das du eine MPU schaffen kannst ( und sowas ist nicht billig, eine MPU+Zusatzkosten für kurse, sind locker mal 1000 - 2000Eur. )
Gruß |
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