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M3V4L0T1 Silber-User


Anmeldungsdatum: 17.08.2009 Beiträge: 296
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Verfasst am: 11. Dez 2009 21:46 Titel: |
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Jana, ich habe dr hier ein paar Links zu Studien herausgesucht, die eben aufzeigen, dass der Verzehr von Mohnbrötchen zu positiven Ergebnissen führen kann. Also nichts mit Mythos, Märchen und Ausrede. Wie du nun auf das thema Absinth kommst, will mir nicht in den Kopf.
Zitat: | Der Morphingehalt von Mohnsamen ist in der Regel sehr gering (0,005 %) und gesundheitlich unbedenklich, kann aber nach dem Genuss von mohnreichen Speisen zu positiven Befunden bei Drogentests führen. In einer Studie des deutschen Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) [7] wurde festgestellt, dass zunehmend verunreinigte Mohnsorten (bis zu 0,06 %) gehandelt werden. | Quelle: wikipedia
Der Link zur Studie des BfR:
http://www.bfr.bund.de/cm/208/bfr_empfiehlt_vorlaeufige_maximale_taegliche_aufnahmemenge_und_einen_richtwert_fuer_morphin_in_mohnsamen.pdf
Zitat: | Ganz so harmlos wie die runden Mohnbrötchen aussehen, sind sie nicht. Wer jeden Tag eines zum Frühstück isst und dann in eine Drogenkontrolle gerät, kann sein blaues Wunder erleben. Er wird zwar nicht high und verhält sich auch nicht auffällig, aber der Morphingehalt im Urin - und sogar im Blut - kann erhöht sein. Das wurde im Rechtsmedizinischen Institut der Universität Hamburg herausgefunden. Dort ging man der Frage nach: Kann der regelmäßige Verzehr von Mohnbrötchen - das heißt eines am Tag - zu positiven Opiat-Befunden in Urin, Blut und Haaren führen? |
Quelle: http://www.abendblatt.de/ratgeber/auto-motor/article686595/Drogenfalle-Mohnbroetchen.html
Der Threadstarter wollte doch eine erneute Kontrolle, das Ergebnis war aber nicht anfechtbar. Die Welt ist nicht nur schwarz und weiß Jana |
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Jana Platin-User

Anmeldungsdatum: 02.10.2007 Beiträge: 1470
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Verfasst am: 11. Dez 2009 22:45 Titel: |
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Wer aber ein wenig im Rechtssystem fit ist, dem ist es im Grunddenken einfach enthalten, dass ein Mohn-Brötchen einem keine Probleme bereiten kann. Ja, klingt unglaubwürdig und unfundiert, und ich gebe zu, unter welchen Gesichtspunkten man sich da wehren kann, kann ich dir jetzt auch nicht auf Anhieb sagen. Aber jeder mit ein klein wenig Verständnis für sowas wird dir sagen können, dass dir das Brötchen oder der Kuchen keine Probleme bringen kann. Und hier weiß nach wie vor niemand, wie viel Wahrheit die Geschichte des Threadstarters nun hat. |
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Jana Platin-User

Anmeldungsdatum: 02.10.2007 Beiträge: 1470
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Verfasst am: 11. Dez 2009 22:50 Titel: |
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Nebenbei sind diese Gutachten anfechtbar. Gerade wenn man sich die ersten Absätze des Schreibens ansieht, findet man mit taktischem Denken genügend Anhaltspunkte, die einem in Verbindung mit einem halbwegs kompetenten Anwalt einige Vorteile bringen können. Nicht anfechtbar gibt's eigentlich nicht. Man kann salopp gesagt alles anfechten, was irgendwie auf Papier niedergeschrieben ist. |
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ulla79 Gold-User

Anmeldungsdatum: 17.03.2009 Beiträge: 908
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Verfasst am: 11. Dez 2009 23:55 Titel: |
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man kann so ein Gutachten anfechten und dafür eine Blutprobe machen lassen, müsste dann wahrscheinlich zeitlich sehr nahe aneinanderliegen. Im Blut ist es definitiv nachweisbar, ob es H ist oder irgendwas Mohnhaltiges.
leider ist das sehr teuer. |
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M3V4L0T1 Silber-User


Anmeldungsdatum: 17.08.2009 Beiträge: 296
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Verfasst am: 12. Dez 2009 00:20 Titel: |
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Ich wäre auch schon längst in Widerspruch gegangen. Die Kosten für die erneute Blutkontrolle muss na natürlich selbst tragen. Vielleicht hält das den TS ab?! |
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Jana Platin-User

Anmeldungsdatum: 02.10.2007 Beiträge: 1470
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Verfasst am: 12. Dez 2009 11:22 Titel: |
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Nein, die muss man nur tragen, wenn man denn "schuldig" ist. Alles andere wäre schwachsinnig. |
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drofxo Gold-User

Anmeldungsdatum: 02.06.2009 Beiträge: 424
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Verfasst am: 12. Dez 2009 12:57 Titel: |
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Genau schwachsinnig
ist der richtige Begriff nur damit läßt sich die Praxis beschreiben mit der gegen harmlose Menschen ermittelt wird, solange gesucht bis dann endlich gefunden...
ist ein altes Thema und jeder der mit Opiaten mal Probleme hatte weiß das!
man wird ja sogar freundlicherweise darauf hingewiesen
was mit den Menschen passiert die einfach nur ein Mohnbrötchen gegessen haben und sonst nie was mit Drogen am Hut hatten ist einfach Pech...ein Systemopfer sozusagen...da kann man nichts machen!
wie mit der Todesstrafe, trifft halt auch mal einen Unschuldigen, wird ja auch nicht bestritten oder ? |
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Jana Platin-User

Anmeldungsdatum: 02.10.2007 Beiträge: 1470
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Verfasst am: 12. Dez 2009 13:07 Titel: |
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Jetzt fangen also die wirklich schwachsinnigen Vergleiche an? Wie das Rechtssystem in manch anderen Ländern aussieht, hat damit mal überhaupt nichts zu tun. |
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drofxo Gold-User

Anmeldungsdatum: 02.06.2009 Beiträge: 424
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Verfasst am: 12. Dez 2009 13:25 Titel: |
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war nur zum besseren Verständnis, Gerechtigkeit hat ihre Grenzen und selten so einleuchtend wie bei diesem Thema...
oder hat es was mit Gerechtigkeit zu tun wenn einer wegen Mohnkonsum als Drogenkonsument verurteilt wird...?
genauso (schlimmer natürlich) ist es einen Unschuldigen zu töten...
was ist an diesem Vergleich schwachsinnig ? |
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Jana Platin-User

Anmeldungsdatum: 02.10.2007 Beiträge: 1470
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Verfasst am: 12. Dez 2009 13:30 Titel: |
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Dass der hier "Verurteilte" sich noch immer wehren kann Der Verdacht ist aber erst mal größer, dass er was genommen hat, als dass es ein Mohnkuchen war. |
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drofxo Gold-User

Anmeldungsdatum: 02.06.2009 Beiträge: 424
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Verfasst am: 12. Dez 2009 13:45 Titel: |
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naja gut dagegen wehren kann sich der Todeskandidat auch oft länger als ihm lieb ist...aber klar bin froh das hier niemand so behandelt wird
der Verdacht ist erstmal größer und es ist ja nicht nur der Verdacht...mit dem Nachweiß ist die Schuld sozusagen bewiesen das ist das Problem.
auch klar ein Mensch der wirklich nichts nimmt hat seine Pappe wahrscheinlich recht flott wieder.
guter Anwalt, vielleicht langt auch schon ein dementsprechendes Auftreten beim Landratsamt, keine Ahnung, es kommt wahrscheinlich auch äußerst selten vor aber...
es ist möglich und darum ging es eigentlich ! |
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Jana Platin-User

Anmeldungsdatum: 02.10.2007 Beiträge: 1470
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Verfasst am: 12. Dez 2009 14:02 Titel: |
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Habe ich was anderes behauptet? Die Ansicht, die ich vertrete ist, dass einem der Verzerr des Mohnkuchens keine Probleme bereiten kann. Dass der Mohnkuchen anschlagen kann, weiß nicht nur der als Junky verdächtigte Laie. Ist das so eine Krankheit des Volkes, Akademiker immer als pure Paragraphenschlucker hinzustellen? Wenn du mit der Behauptung dagegen angehst, dass es nur ein Mohnkuchen war, dann bekommst du deinen "genauen" Test. Einfach mal drauf vertrauen, dass die Fachkräfte ebenfalls ein bisschen was von der Materie verstehen. |
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wild Gold-User

Anmeldungsdatum: 12.12.2009 Beiträge: 324
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Verfasst am: 12. Dez 2009 16:43 Titel: |
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@ "Jana":
Du wurdest hier schon des öfteren mal gefragt, was für Intensionenen Du hast, hier ( im H-Forum) überhaupt zu posten.
Leider bist Du darauf noch nicht ein einziges mal eingegangen.
Das würde mich brennend interessieren.
Im Grunde habe ich mich genau deshalb hier gerade angemeldet und überlegt nen Thread aufzumachen: " Wer oder was ist "Jana"? "...
wild |
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M3V4L0T1 Silber-User


Anmeldungsdatum: 17.08.2009 Beiträge: 296
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Verfasst am: 12. Dez 2009 19:03 Titel: |
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@Jana: im Verwaltungsrecht sieht alles ein bisschen anders aus. Der Beschuldigte muss beweisen, dass er nicht unter BTM-Einfluss gefahren ist, keine Opiate im Blut hatte. Oder eben dass das positive Ergebnis auf Mohnkuchen oder weiß der Geier was zurückzuführen ist.
Im Strafrecht ist man solange unschuldig, bis der Staatsanwalt deine Schuld bewiesen hat.
Im Verwaltungsrecht reicht ein Verdacht aus, um zB den Führerschein zu entziehen. Bewiesen, dass der Verdacht falsch ist, muss du. Durch Blutprobe, UK, Haaranalyse, MPU usw.
Ich bin kein Rechtsexperte, aber dem threadstarter wäre ein Anwaltsbesuch zu empfehlen. |
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Supergau Anfänger
Anmeldungsdatum: 29.11.2009 Beiträge: 5
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Verfasst am: 12. Dez 2009 23:36 Titel: |
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Hallo, erst mal Danke für die Kommentare
@Langer25 - zum Thema Positiv auf Opiate durch Kontakt bin ich mir sicher das
das bei mir nicht der Fall sein kann.
Ich kenne niemanden aus meinem Freundeskreis der solche Sachen konsumiert. Mal
davon abgesehen bin ich zurzeit auf Montage und übernachte da auch die ganze
Woche. Verbring die zeit nach Feierabend allein auf dem Zimmer. Am WE bin ich
dann immer bei meiner Freundin und ihrem kleinen, und die hat mit Drogen
sowieso nichts am Hut.
@Kilon - wegen der Medikamente hab ich mir auch schon Gedanken gemacht -
müssten ja dann aber verschreibungspflichtige gewesen sein - das einzige was
ich zu mir nehme ist frei verkäuflich: hin und wieder mal ne Ibuprofen,
Nasenspray, und nen Spitzwegerich Hustensaft weil ich die Woche zuvor noch nen
schlimmen husten hatte.
da ist aber nirgends Codein, Dihydrocodein ... öä mit drin
beim Kreatinin Wert hab ich mich aber nicht verschrieben, der steht so in
meinem Testergebnis.
Hab mir sagen lassen, der hoche Kreatin Wert könnte vieleicht daran liegen
weil ich mir 3-4-mal die Woche zum Essen noch Nachrungsergänzungsmittel
rein pfeif (Vitamintablette, Omega-3, Knoblauch/Weißdorn,
Artischocken-Extrakt) - Hab ich allerdings 2 Tage vor dem Test nicht mehr
genommen?!
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Ich hab das ganze natürlich erstmal meinem Anwalt übergeben.
Das erste Problem ist schon mal die Frist, die einem von der Zulassungsstelle
gestellt wird, um das Gutachten ab zu geben.
Bei mir war das nicht ganz ne Woche nachdem ich das Gutachten im Briefkasten
hatte. Mein Anwalt versucht jetzt erstmal die Frist zu verlängern und
abzuklären ob so ein geringer wert nicht evtl. öfter schon mal vorgekommen
ist, und die Sache des wegen nicht einfach zu denn Akten gelegt werden wird.
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Einige Fakten die ich seit diesem Vorfall recherchiert habe:
NACHWEISGRENZEN:
Ab dem 01. Juli 2009 gelten für die medizinisch-psychologische
Fahreignungsdiagnostik neue Bestimmungsgrenzen für die Urinspiegel:
Cannabinoide (THC-COOH): 10 ng/ml
Opiate (Morphin): 25 ng/ml
Cocain (Benzoylecgonin): 30 ng/ml
Amphetamine (und Designer-Amph.): 50 ng/ml
Methadon (EDDP): 50 ng/ml
Benzodiazepine: 50 ng/ml
Ethylglucuronid (ETG) 100 ng/ml (= 0.1 mg/L)
Dies deckt sich auch mit meinem Testergebnis
Quellen:
http://www.laborkrone.de/home/details.php?id=201
http://www.blogspan.net/presse/verschrfung-ab-1-juli-drogenteste-auf-nummer-sicher/mitteilung/86604/
Ich weis jetzt allerdings nicht wo die Bestimmungsgrenzen vor dem 01.Juli 2009
lagen. würde mich mal interessieren.
NACHWEISZEITEN:
generell sind die Nachweiszeiten von den Nachweisgrenzen und beim Urin von der
Konzentration des Urins abhängig. Evtl. auch starke individuelle Schwankungen!
ich fasse das jetzt mal für Opiate und Cannabinoide etwas vorsichtig zusammen:
---- Cannabinoide ----
Urin:
einmaliger Joint:
2 - 10 Tage
gelegentliche Einnahme - mäßiger Konsum:
5 - 10 - 20 Tage
chronischer, (Dauer-)Konsum:
Wochen bis 2 Monate in ausnahmen evtl. auch 3 Monate
Zitat: "Abbauprodukte sind noch 4 – 12 Wochen nach dem letzten Konsum
nachweisbar!"
Blut/Serum:
Aktives THC bis 12 Stunden
THC-Carbonsäure (Abbauprodukt) 3 -30 Tage
THC wird rasch verstoffwechselt. Als Endprodukt entsteht THC-Carbonsäure
(THC-COOH). Der sich aufbauende THC-Blutspiegel fällt schnell wieder ab. Da
THC lipophil (fettlöslich) ist kommt es zu einer Depotbildung im Fettgewebe.
Diese Tatsache erklärt die asymptomatisch lange Nachweisbarkeit von Cannabis.
---- Opiate ----
Morphin:
Urin - bis zu 7 Tage
Blut/Serum - mehrere Stunden
stark dosisabhängig, bei Überdosierung wesentlich länger
6-Acetyl-Morphin (Beweis für sicheren Heroin missbrauch):
Urin - 2 - 3 Tage
Blut/Serum - mehrere Stunden
stark dosisabhängig
Codein/DHC (nicht verwechseln mit THC!):
Urin - bis zu 7 Tage
Blut/Serum - mehrere Stunden
stark dosisabhängig
bei Überdosierung wesentlich länger
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Ich weis jetzt wahrscheinlich auch woher die Opiate gekommen sind. Hab zwar
versucht keine Mohnprodukte zu essen, habe aber letztens festgestellt das ich
da was übersehen habe. Mach mir für die Arbeit immer Brote fertig - gibt in
jedem Diskounter fertig geschnittenes Brot. Einige Sorten haben auch Körner
oben drauf - Habs mir mal genauer angeschaut... ist mir noch nie aufgefallen,
aber da ist auch Mohn mit drauf, und das nicht grad wenig! |
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