Zu Fuß mit 1g Speed

Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3
Neues Thema eröffnen   Dieses Thema ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten.    Drogen-Forum Foren-Übersicht -> Fragen und Antworten
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Oxynaut
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 31.01.2012
Beiträge: 725

BeitragVerfasst am: 7. Mai 2014 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

CrazyMan hat Folgendes geschrieben:
Wie Primus erwähnte, gibt die Staatsanwaltschaft alles, was mit Betäubungsmittel zu tun hat, an die FStelle weiter. Die interessiert es nicht, ob du Konsum und Fahren auseinander halten kannst. Es wird grundsätzlich Nichteignung zum Fahren eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Verkehr angenommen. Man kann natürlich darüber streiten, in wie weit das angemessen oder fair ist. Denn ein besoffener Fußgänger wird anders behandelt, und Alkohol ist oftmals einschränkender als Marihuana.

Kannst du nicht jetzt schon zum Doc und dort einen Test durchführen lassen? Dann hättest du schon mal etwas "in der Hand", sollte es tatsächlich hart auf hart kommen.


Nicht immer. Kenn 2 Fälle, einer aus Baden-Würtemberg, (2,5g Speed), der andere aus NRW (0,5g Speed, 1 Teil, ein Ticket)
Fall BW war 750€ Strafe, das wars.
Der NRW Fall wurd sogar fallengelassen.
In keinem der beiden Fälle wurd die Führerscheinstelle informiert.
In meinem Fall liefs leider anders, wurd verpfiffen, von 2,5kg Gras konnte man mir 600g nachweisen. Die Führerscheinstelle wurd aber informiert und es hat 3 Jahre, 2 MPUs, einmal FS neu machen und ca. 4000 Taler gekostet, den wiederzubekommen
Und immer immer immer "Aussage verweigern". Das gehört doch zum User Allgemeinwissen!

In deinem konkreten Fall, geh mal von einer Geldstrafe aus und jetzt abstinent bleiben. Wenn die Führerscheinstelle dich zum pinkeln und bluten vorlädt, biste damit clean und raus aus der Nummer. Ne Haarprobe wirds nicht geben.
Leider kann man natürlich nichts verallgemeinern.
Nach oben
silenthigh
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 01.12.2013
Beiträge: 2949

BeitragVerfasst am: 7. Mai 2014 10:35    Titel: Antworten mit Zitat

Oxynaut hat Folgendes geschrieben:

In deinem konkreten Fall, geh mal von einer Geldstrafe aus...


wieso das denn? wieso soll er von einer Geldstrafe ausgehen? er schrieb doch schon...

Gründe:
Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen wäre die Schuld des Täters als gering anzusehen. Die sichergestellte geringe Betäubungmittelmenge war zum Eigenverbrauch bestimmt. Ein öffentliches Interesse, das die Strafverfolgung gebietet, liegt nicht vor. Der Beschuldigte ist Gelegenheitstäter.
Die sichergestellten Betäubungsmittel werden eingezogen.

kommt dann trotzdem noch ne Geldstrafe oder wie soll man das jetzt deuten? ich denke, es wurde eingestellt?
Nach oben
Oxynaut
Gold-User
Gold-User


Anmeldungsdatum: 31.01.2012
Beiträge: 725

BeitragVerfasst am: 7. Mai 2014 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ah, ok, überlesen.

zeichen zeichen zeichen zeichen zeichen zeichen zeichen zeichen zeichen zeichen zeichen
Nach oben
freggel337
Anfänger


Anmeldungsdatum: 31.03.2014
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 27. Jun 2014 22:08    Titel: Antworten mit Zitat

Heute kam ein Brief von der Fahrerlaubnisbehörde:
"Überprüfung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen"

(Kurze Zusammefassung meiner Geschichte: Bin mit 1g Speed zu Fuß erwischt worden. Verfahren wurde eingestellt wegen geringere Menge.)

Kann mir jemand sagen, was da auf mich zukommt und wie man sich am besten verhält? Danke im Voraus Sad
Nach oben
silenthigh
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 01.12.2013
Beiträge: 2949

BeitragVerfasst am: 27. Jun 2014 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

freggel337 hat Folgendes geschrieben:
Heute kam ein Brief von der Fahrerlaubnisbehörde:
"Überprüfung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen"


Hallo freggel...

Es tut mir leid. So wie es aussieht, musst du eine MPU machen.

Die MPU (Medizinisch- Psychologische Untersuchung), im Volksmund auch Idiotentest genannt, ist ein behördlich oder gerichtlich angeordnetes Verfahren, mit dem geprüft werden soll, ob Sie geeignet sind, im Straßenverkehr ein Fahrzeug zu führen.

Im Gegensatz zur Führerscheinprüfung geht es dabei im Wesentlichen nicht um die Überprüfung von Wissen oder Können, sondern um Ihre charakterliche Eignung.

Zur Medizinisch- Psychologischen Untersuchung muss, wer Zweifel an seiner charakterlichen Eignung geweckt hat, indem er:

•alkoholisiert oder unter Drogen- / Medikamenteneinfluss gefahren ist (immer bei mehr als 1,6 Promille, evtl. auch eher)

•mit stark überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist

•es aus anderen Gründen auf mehr als 18 Punkte im Verkehrszentralregister bringt

•eine Straftat begangen hat

Kosten:

•402,22 EUR für die MPU aufgrund von Fahren unter Alkoholeinfluss
•347,48 EUR bei zu vielen Punkten in der Verkehrssünderkartei
•575,96 EUR bei Alkoholauffälligkeit und zu hohem Punktekonto
•554,54 EUR wegen Fahren unter Drogeneinfluss
•728,28 EUR wegen Fahren und Drogeneinfluss und Punktevergehen
•755,65 EUR wegen Fahren unter Drogen- und Alkoholeinfluss
•347,48 EUR aufgrund einer Straftat.

Zusätzlich können im Vorfeld der MPU Urintests und Haaranalysen anfallen, die ebenfalls den Griff in den Geldbeutel bedeuten.

Allgemein ist zu beachten: Diese Kosten fallen bei jeder medizinisch-psychologischen Untersuchung an. Wird der erste Versuch nicht bestanden, müssen sie beim zweiten Mal in voller Höhe erneut gezahlt werden. Rabatte gibt es hier nicht.


LG silent!
Nach oben
silenthigh
Platin-User
Platin-User


Anmeldungsdatum: 01.12.2013
Beiträge: 2949

BeitragVerfasst am: 27. Jun 2014 23:34    Titel: Antworten mit Zitat

ich habe dir mal einen link rausgesucht: "Überprüfung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen". auch wenn das verfahren eingestellt wurde, so wirst du trotzdem geprüft werden.

Arrow https://www.verwaltungsservice.bayern.de/dokumente/leistung/23442297463
Nach oben
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Dieses Thema ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten.    Drogen-Forum Foren-Übersicht -> Fragen und Antworten Alle Zeiten sind GMT + 2 Stunden
Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3
Seite 3 von 3
Gehe zu:  
Impressum & Rechtliches
ForenübersichtIndex   SucheSuche   FAQFAQ   LoginLogin